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  2. Stephan Graeske

Beiträge von Stephan Graeske

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 28. Juni 2006 um 22:37
    Zitat von "Privateer"


    In Sachen Rigging arbeiten wir immer "überdimensional". Bei einer d=10 Anschlagkette der Güte 8 für die Flugpunkte kann ich ohne groß zu rechnen ausm Kopf sagen (ggf wegen Winkel, da Hallenträgerdicke vorher nicht bekannt gewesen etc.), ob es passt oder nicht. Bislang hat es immer DICKE gereicht und brauchte nichtmal einen Kantenschutz ;)
    Alles was dadrunter bis zum Rigg verbaut wird, wird im Vorfeld geplant: Auflager ausrechnen, Seile dimensionieren, Steelflex an den Truss, fertig.

    Eine lotrecht hängende Rundstahlkette der Güteklasse 8 mit 10mm KettenNenndicke darf (als Einstrang) mit 833kg belastet werden. Wenn nun gegebenenfalls auf notwendigen Kantenschutz verzichtet wird, bleiben noch 533kg maximal zulässige Belastung. Sooooo DICKE finde ich das nicht.

    :)

    Grüße

    Stephan

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 28. Juni 2006 um 22:27
    Zitat von "Privateer"

    Das die Sicherheiten der Industrie je nach Anschlagmittel unterschiedlich ausfallen ist auch bekannt, wobei sich hier die Frage stellt:

    Wird nach BGV bzw VPLT nun verlangt bei einer 3t Rundschlinge 1500 statt 1750 kg anzusetzen? Obwohl die Sicherheit dann bei 14 liegen würde, jedoch der Forderung von Lastangabe/2 entspricht?

    Die Situation ist relativ klar. Es gibt zwei Vorschriften:

    (1) Die zulässige Belastung beträgt maximal 1/2 von der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit.
    (2) Die zulässige Belastung beträgt maximal 1/12 der rechnerische Bruchkraft.

    Die geringe Belastung aus (1) und (2) ist zu als Grenze zu verstehen. Ein Sicherheitsfaktor von 14 haste Du nicht nur bei Rundschlingen, sondern bei allen Natur- und Chemiefaserseilen.

    Schöne Grüße

    Stephan

  • SMPTE TimeCode, DMX, Steuer-Software

    • Stephan Graeske
    • 27. Juni 2006 um 22:40

    Den Thread - Hardware hatte ich ja bereits eröffnet. Wir haben LC24, aber der kann nicht SMPTE. GrandMa habe ich noch nicht genutzt und leider auch keine Zeit, mich da einzuarbeiten.

    Viele Grüße

    Stephan

  • SMPTE TimeCode, DMX, Steuer-Software

    • Stephan Graeske
    • 27. Juni 2006 um 14:52

    Hallo,

    nun ein zweiter Anlauf. Wir suchen eine Software, die SMPTE empfangen / verarbeiten kann und gleichzeitig DMX - Signale sendet.

    Zu vorgegebenen Zeiten (SMPTE) muß die Software programmierte Szenen aufrufen. Es gibt zwei Arten von DMX-Geräten:

    1. Relais-Platinen, welche über DMX geschaltet werden
    2. Scheinwerfer, welche über DMX-Dimmer gesteuert werden.

    Die 1. Gerätegruppe hat einen DMX-Schwellwert. Für die 2. Gruppe von Geräten muss ein in/out fading möglich sein.

    Ich freue mich auf geeignete Softwarevorschläge, am besten mit Link zur Herstellerseite.

    Danke und Grüße

    Stephan

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 27. Juni 2006 um 10:45
    Zitat von "Volker Holtmeyer"


    Bei einer lila Rundschlinge und Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors nach BGV C1 von 12 berechnet sich die Tragfähigkeit also wie folgt:
    (WLL 1.000 kg * 7) / 12 = 583 kg

    Richtig. Dazu kommt aber noch die Forderung, das Anschlagmittel maximal mit der Hälfte der angegebenen Tragfähigkeit zu belasten.

    Das wäre bei lila 1000kg / 2 = 500kg. Das Minimum von 500kg (Bedingung 1) und 583kg (Bedingung 2) ist 500kg. Folglich darf die lila Schlinge nach BGV C1 nur mit 500kg belastet werden.

    Viele Grüße

    Stephan

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 26. Juni 2006 um 23:59
    Zitat von "StephanT"

    Hallo!
    Was Anschlagwinkel und die daraus resultierende Ablastung angeht, kann ich nur den "Praxishelfer heben" (Seite 242) der Firma "CarlStahl" empfehlen, zu finden unter http://www.carlstahl.com/wissen/praxishelfer.pdf
    Übrigens allgemein ein sehr gutes Werk, falls man sich für dieses Thema interessiert.
    ACHTUNG: Die Angaben berücksichtigen nicht den teilweise für uns vorgeschriebenen Sicherheitsfaktor von 0,5 der Industrie gegenüber!!!
    (Eine einfach geschnürte lila Rundschlinge darf also nur mit 400kG belastet werden)

    Prima Tip! Das PDF enthält auch viele Bilder, welche Beispiele für die Ablegereife von Anschlagmitteln zeigen. Habs eben nur überflogen, aber empfehlen kann ich es jetzt schon.

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 26. Juni 2006 um 23:57

    Hier noch die Betriebskoeffizienten. Ausführlich ist dies in der Maschinenrichtlinie 98/37/EG zu finden.

    Naturfaserseile: 7
    Chemiefasereile: 7
    Rundschlingen: 7
    Stahldrahtseile: 5
    Rundstahlketten (geschweißt, kurzgliedrig): 4
    Schäkel: 4
    Schnellverbindungsglieder: 4

    Viele Grüße

    Stephan

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 26. Juni 2006 um 22:51
    Zitat von "thomasmethner"

    Die halbe Tragfähigkeit mit zugehörigen Koeffizienten gilt nur in der Veranstaltungstechnik. Bei anderen Anwendungen sieht es da anders aus. Daher stehen die 500KG z.B. nicht statt den 1000 drauf. Grundsätzlich gilt die Halbierung aber meines Wissens bei allen Anschlagmitteln, also z.B. auch bei Motoren, oder?

    Das könnte die Erklärung sein. Denn die Vorschriften (1/2 der Tragfähigkeit und 1/12 der rechnerischen Bruchkraft) kommen ja aus der Veranstaltungstechnik (BGV C1 und SP25 1/2).

    Die Betriebskoeffizienten kommen auch in der 98/37/EG Maschinenrichtlinie vor und sind ja auch beispielsweise in Rundschlingen für den Baustellenbetrieb enthalten.

    Motoren gehören in die Klasse "Hebezeug"; Anschlagmittel sind NICHT zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen der Last und dem lastaufnehmenden Element herstellen.

    Bestimmte Rundstahlketten werden als Anschlagsmittel eingesetzt. Andere Rundstahlketten fungieren in Motoren als Tragmittel. Man darf die beiden Rundstahlketten zwar nicht miteinander vertauschen, aber sie sind im Punkt "Nennfestigkeit" und "Materialquerschnitt" durchaus vergleichbar.

    Die Begrenzung der zulässigen Belastung für Anschlagmittel gilt also für die Motorkette formal nicht (weil es kein Anschlagmittel ist) - aber es könnte für Tragmittel (also die Motorkette) durchaus eine ähnliche Belastungsgrenze geben.

    Ich werde mal suchen ... aber vielleicht hat hier jemand eine entsprechende Vorschrift auch im Kopf.

    Viele Grüße

    Stephan

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 26. Juni 2006 um 22:24
    Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Die Anschlagart (im Wesentlichen der Winkel, unter dem die Last angreift) ist auch noch zu beachten!

    Du hast Recht, dass muss man vollständigkeitshalber angeben. (Ich hatte es nicht erwähnt, weil es mir gut bekannt war.) Aber ich hole es gerne nach...

    Hier die Reduktion bei nicht lotrechtem Abschlagen:

    Neigungswinkel 0 bis 7 Grad => 100%
    Neigungswinkel 7 bis 45 Grad => 70%
    Neigungswinkel 45 bis 60 Grad => 50%
    Neigungswinkel über 60 Grad => unzulässig.

    Die Anschlagarten können sein Hängegang, Schnürgang, Einstrang, Zwei- und Mehrstrang.

    Danke Volker!

  • zulässige Belastung von Anschlagmitteln

    • Stephan Graeske
    • 26. Juni 2006 um 20:47

    Guten Abend,

    man lernt nie aus. Heute Abend habe ich etwas entdeckt / gelernt, was vielleicht auch andere interessieren könnte:

    Ein Anschlagmittel hat eine gewissen Tragfähigkeit (z.B. lila Rundschlinge 1000kg).

    Nach BGV C1 bzw. SP25 1/2 gibt es für die Belastung von Anschlagmitteln zwei Bedingungen:

    1. Belastung maximal mit 1/2 der angegebenen Tragfähigkeit.
    2. Belastung maximal mit 1/12 der rechnerischen Bruchkraft.

    In Zahlen:

    zu 1.) Belastungsgrenze = 1000kg / 2 = 500kg
    zu 2.) Belastungsgrenze = 1000kg * 7 / 12 = 583kg
    (7 = Betriebskoeffizient aus 98/37/EG Maschienenrichtlinie)

    min(1,2) = 500kg

    Heißt also, beispielsweise eine lila Rundschlinge mit 1000kg angegebener Tragfähigkeit darf nur mit 500kg belastet werden. Wie gesagt, man lernt nie aus.

    Leider hat jedes Anschlagsmittel (Naturfaser, Chiemiefaser, Stahldraht, Rundstahlkette, ...) andere Betriebskoeffizienten. Mit scheint es für den alltäglichen Gebrauch praktischer zu sein, wenn man auf das Anschlagmittel die Belastungsgrenze schreibt und nicht die Tragfähigkeit.

    Wie macht ihr das? Habt ihr die Belastungsgrenze im Kopf oder rechnet ihr jedesmal?

    Viele Grüße

    Stephan

  • TimeCode SMPTE für MA LC 24

    • Stephan Graeske
    • 25. Juni 2006 um 12:20

    Hi,

    wir brauchen schon 24 DMX - Kanäle, d.h. die 16 Kanäle des ScanCo für konventionelles Licht reichen nicht.

    Der LC24 ist bekannt (und vorhanden), um die GrandMa (light, micro) "mal eben" zu erlernen habe ich keine Zeit.

    Viele Grüße

    Stephan

  • TimeCode SMPTE für MA LC 24

    • Stephan Graeske
    • 24. Juni 2006 um 22:59

    Hallo,

    wir haben ein Lichtpult MA 24/6 und unser Kunde hatte eine Achtspur mit SMPTE Time-Code.

    Hat jemand einen Vorschlag, wie wir dies zusammenbekommen? Gibt es einen Wandler über Midi, ...?

    Viele Grüße

    Stephan

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • Stephan Graeske
    • 24. Juni 2006 um 10:48

    Es gibt von der GUV bereits ein Büchlein der Reihe Präventionen "Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern".

    In jeder Stadt gibt es auch einen Meister VAT. Er könnte einen Streifzug durch die Schulen seiner Stadt antreten und die Direktoren für das Problem sensibilisieren... und als Lohn für sein Engagement direkt seine Dienstleistung anbieten.

    Grüße

    Stephan

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • Stephan Graeske
    • 11. Juni 2006 um 12:37
    Zitat von "ADMIN"


    Was das "Dumpen zur Lasten der Sicherheit"-Problem betrifft, so wäre das ganz schnell gelöst, wenn nur 5% der Veranstaltungen (auch der kleinen) stichprobenweise gründlich geprüft und dann gegebenenfalls untersagt werden.

    Das sehe ich genauso. Eine stichprobenweise gründliche Prüfung ist gleichermaßen wirksam wie eine gezielte Prüfung der "bekannterweise" unsicheren Veranstaltungen in einer Stadt.

    Nur ... wie führt man die Situation herbei, in der das Amt wieder vorbeugend prüft?

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • Stephan Graeske
    • 10. Juni 2006 um 22:20

    Klar Manuela. Die Ausbildung der Fachkraft VT, zwei Praxisjahre und dann der Aufbau zum Meister kostet insgesammt über 6 Jahre. Völlig unmöglich, das Wissen in einer AG zu vermitteln.

    Außerdem würde es die Branche nach wie vor nicht bereinigen. Die Meisterpflicht würde den Dumpern schwer zu schaffen machen.

  • Was kann man tun!? Fahrlässigkeiten von Disco-(Kinder)-Teams

    • Stephan Graeske
    • 9. Juni 2006 um 22:05

    @Berni: Richtig so. Unsere ganze Branche ist völlig unterbezahlt WEIL so viele Unprofis den Markt kaput machen. Warum darf nur jemand mit entsprechender Ausbildung Autobremsen reparieren, Rechtsberatungen anbieten und Menschen medizinisch behandeln (finde ich gut so) aber jeder Schüler darf statisch nicht berechnete Traversen über einer Schulklasse Überbelasten?? Da muss etwas passieren. Gut wäre eine Meisterpflicht für VA-Betriebe - ein KFZ-Betrieb braucht auch einen Meister, ein Artz eine Zulassung und der Anwalt auch einen Schein.

  • Ist dieser Bühnenaufbau so zulässig? Bilder.

    • Stephan Graeske
    • 9. Juni 2006 um 21:39
    Zitat von "Fischback"

    das is eh schwierig vorallem weil die stative wie man ja sher gut sieht nicht wirklich zentrisch belastet werden ....
    wäre mir zu heiss die geschichte

    Und warum werden die Stative nicht zentrisch belastet?

    (Ich gehe davon aus, dass die Aufnahme Schellen und der TV-Zapfen nicht starr miteinander verbunden sind.)

    Welche Kraft siehst Du noch außer diese, welche von oben auf das Stativ drückt? Die Traverse müßte sich schon viel biegen, wenn das Stativ horizontal hier zur Seite gezogen wird...

  • Meyer Sound UPM Schwenkneiger

    • Stephan Graeske
    • 23. Mai 2006 um 23:33

    Ja, ich verkaufe die originalen Kabel. Es sind nur noch 4 Stück.

    Nein, ich habe keinen Lieferanten. Es gibt diverse Hersteller und von einigen hatte ich schon Muster hier.

    Wir haben Titanex-Kabel mit Powercon Steckern. 230V und NF wird separat verlegt. Gerade in der Truss ist dies viel einfacher. Auch bei Delays ist es einfacher (aus meiner Sicht). Alle Lautsprecher bekommen 230V durchgeschliffen und Du legst nur NF-Multicore zum Pult. Das ist IMHO einfacher als x Mal Hybridkabel zu legen.

    (Falls die Boxen mal separat stehen, wo sich das Hybrid-Kabel lohnen würde nutzen wir unsere UPM-1 und UPA-1C mit Lautsprecherkabeln :) Da haben wir noch fast 20 Stück von und die müssen ja auch Geld verdienen)

    Viele Grüße

    Stephan

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • Stephan Graeske
    • 22. Mai 2006 um 19:37

    Was gibt Nexo denn in der Betriebsanleitung selber zum Safen an? (Ernstgemeinte Frage, ich weiß es wirklich nicht).

  • Fliegen an Aeroquip-Schiene, Safen??

    • Stephan Graeske
    • 22. Mai 2006 um 15:53
    Zitat von "Insomnia"


    Ich sag jetzt mal ein bißchen übertrieben: Als Käufer und Anwender erwarte ich, daß sich der Hersteller darüber Gedanken macht. Ich will das Ding einfach nur benutzen, und zwar geflogen :D:D

    Insomnia

    Diese Erwartungshaltung ist verständlich - aber nicht zu empfehlen. Bei der Elektrosicherheit sollte man auch Erwartungen an ein "CE" Zeichen stellen können - geht aber auch nicht. Wenn auf einem Lift "BGV C1" steht, kann man sich auch nicht so ohne weiteres darauf verlassen.

    Viele Hersteller haben scheinbar ihre Hausaufgaben nicht gemacht und produzieren Sachen, die nicht den Vorschriften entsprechen. Leider. Ich habe letztens Dimmer aus China gesehen (natürlich mit CE, ... ) da waren die CEE32 Eingangsleitungen zusammengelötet...

    Was gibt der Hersteller denn in Bezug auf "Bestimmungsmäßige Verwendung" und "Sichern im Flugbetrieb" an? Wenn es kein deutscher Hersteller ist, welchen Sicherheitsfaktor nutzt er und ist Nutzung der Flugpunkte nach Umrechnung auf den in Deutschland gültigen Sicherheitsfaktor noch zulässig?

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