Zitat von "docjordan"Alles anzeigenHierfuer gibt es dann Schallpegelmesser mit PTB Zulassung die noch erheblich teuerer sind.
Durch ein Siegel werden die dann vor Nachstellen geschützt.
Hier läßt sich aber auch der preiswerte Klasse 2 Schallmesser versiegeln, dass kann nicht der Grund sein!(Stefan)
Gerade bei der Schallmessung können aber ein paar Zentimeter Position etliche dB ausmachen....
Demnach machen Absolutmessungen gemäß Klasse 1 nicht viel Sinn!(Stefan
So ganz versteh ich auch nicht das ein solches Gerät maximal 200Euro kosten muss. Der bürokratische Aufwand ist auch für die Hersteller nicht unerheblich. Schliesslcih muss das Gerät nicht nur Genau messen, sondern Manipulations sicher sein und auch langzeitstabil sein.
In dem Moment wo es um Schadensersatzklagen z.B. wegen Hörschäden geht, sind die Kosten für amtliches Messgerät vernachlässigbar.
Da wird in "fettes" Amping investiert, aber hier scheint wenig Bereitschaft zu bestehen auch nur mehr als 50Euro zu investieren.
Das Bewusssein hierfür kommt, wenn in größerem Stil Hörschäden vor Gericht diskutiert werden und der Veranstalter sich auf einmal erheblich in der Verantwortung sieht. Hierüber wurden ja schon viele interessante Diskussionen geführt.
Im Falle der Lärmaufzeichnung im Durchschnitt über lange Zeit kommt es auf Toleranzen +-1,5dB nicht an! Demnach sollte die Kontrolle praktisch betrachtet und evtl. später vor Gericht mit Klasse 2 Material genügend genau sein!
Gegen eine Kalibrierung mit normalen Tarifen und einer grundsätzlichen Eichgebühr auf normalem Level wehre ich mich nicht!
Es muß eine praktikabele Lösung her.
Setafn