@ Tobias: Hättest Du GELESEN, was der Kollege geschrieben hat, würdest Du auch erfahren, daß die Konstruktion auf dem Foto NICHT VON IHM stammt.
Ansonsten: Wenn ich das mit dem Kletterschutz komplett ernst nehme darf keine einzige Traversenbühne mehr aufgebaut werden, denn mir wäre keine Konstruktion bekannt, in deren Standsicherheitsnachweis/Baubuch eine Verkleidung des Groundsupports eingerechnet wäre. Ob es Sinn macht, einen Kletterschutz anzubringen, steht auf nem ganz anderen Blatt.
Die Spitze ist mit nem normalen 3-Weg Corner gemacht meiner Meinung nach, Bodenplatten sind IMHO das Problem. Es sollte wohl Sonderteile geben, die den Winkel der Pyramidenschenkel umsetzen auf 90 Grad für Bodenplatten.
AUF JEDEN FALL KONSTRUKTION RECHNEN LASSEN! Das dürfte bei den üblichen Verdächtigen nicht die Welt kosten.