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  2. Steffen

Beiträge von Steffen

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • Steffen
    • 30. März 2011 um 16:05

    Sag ma, sind die jetzt völlig durchgeknallt? Hat sich die apwpt eigentlich schon geäußert?

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • Steffen
    • 6. Oktober 2010 um 20:35

    Hi Wolfgang,

    Wobei in der C1 explizit nicht angegeben ist, was eine Studio- und Bühnenfachkraft ist. Hier werden ja auch die alten "Beleuchtungsmeister" die in den meisten Theatern mal irgendwann per Se zu solchen bestimmt wurden berücksichtigt und nach Infos aus der VBG gedenkt man auch keineswegs, an der alten "schwammigen" Regelung zu rütteln, Thema "Bestandsschutz".

    Streng genommen gilt die C1 auch nur für die ANGESTELLTEN Arbeitnehmer des Unternehmers und nur sehr indirekt z.B. für Freie. Ob das sinnvoll ist sei dahin gestellt, meiner Meinung nach sollte das Ding universell gelten.

    Ansonsten sprichst Du den Hausmeister an. Eine kleine mobile Beschallung die der Halle gehört ist auch Veranstaltungstechnik, mal ganz abgesehen von Bühnenpodesten, die mal mit absoluter Sicherheit eine Gefahrenquelle darstellen, somit ist es streng genommen Sache des Betreibers gem. VStättVO sowie auch des Betreibers in Eigenschaft des Arbeitgebers gem. BGV C1 daß hier eine entsprechende Qualifikation (also mind. Fachkraft mit 3 Jahren Berufserfahrung gem. §40 Abs. 4 VStättVO) vorliegt, was in den meisten Mehrzweckhallen wie Du ja auch weißt sicher NICHT der Fall ist.

    Dazu eine kleine Anekdote vom vorletzten Wochenende:

    wir waren mit einem Chorprojekt in dem ich selbst als Musiker dabei bin in einer Halle im Warndt (übrigens keine Mehrzweck-, sondern eine ausgewiesene Eventhalle). Dort wurden uns vom Hausmeister als Beauftragtem des Veranstalters relativ neu aussehende Bühnepodeste als Chorpodeste aufgebaut. Nachmittags stürzte erst einmal jemand ab und landete in einem Haufen Pappkarton, weil er sich gegen das Geländer GELEHNT hatte und dabei die Klammern, die das Geländer hielten (anscheinend irgendein Alu-Guss) GEBROCHEN sind.

    Später stürzte die Erste Reihe Podeste ein während der Chor darauf stand. Was war passiert: Bei Scherenpodesten auf 20cm-Stufe gibts bekanntlich so ein nettes kleines Metallkeilchen das man als Stabilisator runterklappt. Der Hausmeister, der die Podeste sicherlich nicht zum ersten Mal aufgebaut hat, hatte das natürlich NICHT gemacht und war höchst erstaunt (und sauer) als ich ihn sehr unmissverständlich auf sein Versäumnis aufmerksam gemacht habe.

    Wäre also auch hier nett, wenn die vom Betreiber beauftragten Personen ein Mindestmaß an Qualifikation mitbrächten. Und nach §40 VStättVO ist das nun einmal die Fachkraft mit 3 Jahren Berufserfahrung.

    Es kann nicht sein, daß von Betreiberseite mit zweierlei Maß gemessen wird. Die Produktion soll eine qualifizierte Fachkraft mitbringen (was absolut in Ordnung geht) aber die Halle darf den Karl Otto hinstellen der das schon immer macht...

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • Steffen
    • 6. Oktober 2010 um 13:13

    Hallo, Wolfgang,

    das ist nicht MEINE Interpretation der VStättVO, sondern die Interpretation die allgemein anerkannt wird (u.a. auch von einigen Meistern mit denen ich mich unterhalten habe).

    Im Prinzip gebe ich Dir recht, von temporären Installationen geht IMMER eine gewisse Grundgefährdung aus.

    Allerdings ist es bei strenger Auslegung der VStättVO genau genommen einem Betreiber sowieso nicht wirklich möglich, die Aufsichtspflicht gem. §40 überhaupt auf den technisch Verantwortlichen eines Dienstleisters abzugeben.

    Hier gibt es nämlich keinen Absatz wie den Abs. 5 des §38, in dem festgelegt wird, daß die Veranstaltungsleitung auf den Veranstalter abgegeben werden darf (übrigens das auch nur in sehr engen Grenzen, nach Auslegung Beuth-Verlag (M. Ebner, Sicherheit in der Veranstaltungstechnik) muß dieser Veranstaltungsleiter nämlich eine eventuelle Evakuierung leiten können und die Sicherheitseinrichtungen der Halle bedienen können, was mit Sicherheit nicht durch eine einmalige Einweisung gewährleistet ist.

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • Steffen
    • 4. Oktober 2010 um 19:23

    Hallo Falco,

    der VPLT ist für mich keineswegs der Buhmann. Und die SR1.0 ist ja mittlerweile auch durch die SQ P1 abgelöst, die ja wieder auf wesentlich breiterer Basis steht.

    Mir ging es nur darum, daß einem keiner die SR1.0 oder auch die SQP1 als VORSCHRIFT oder gar GESETZ "um die Ohren hauen kann", wie vor kurzem mal wieder hier im Forum geschehen.

    Die SQP1 ist ggf. als Stand der TEchnik zu brücksichtigen, genau wie die BGI auch. Nur: Vorschriften oder Gesetze sind das nunmal nicht.

    Mir ging es lediglich darum, mal nochmal offen zu legen, daß die einzelnen Vorschriften wie C1 und VStätt, die verschiedenen Informationsschriften (zu denen ich die SPQ1 mal dazu zählen würde) etc. teilweise arg voneinander abweichende Forderungen beinhalten und für wen was überhaupt in erster Linie gilt. (C1 für den UNTERNEHMER und seine Beschäftigten, wobei im Zuge der Deregulierung des Arbeitsschutzes hier ja alles eher schwammiger anstatt griffiger wird, VStättVO für den BETREIBER etc.) Es wird halt in der allgemeinen Diskussion vieles durcheinander geworfen.

  • Welche Tätigkeiten darf eine Fachkraft ausführen?

    • Steffen
    • 3. Oktober 2010 um 15:27

    Wobei viele vergessen, was BGV C1 und BGI 810 überhaupt sind:

    BGV C1 ist als BERUFSGENOSSENSCHAFTLICHE Vorschrift primär mal für die Mitarbeiter des eigenen Unternehmens relevant, klar, daß hier die Sicherheit von anderen Personen berechtigterweise mit berücksichtigt wird.

    Die BGI 810 ist eine berufsgenossenschaftliche INFORMATIONSSCHRIFT und hat als solche erst einmal keinen Vorschriftscharakter, ist nämlich bewußt auch KEINE DV für die BGV C1, nichts desto trotz würde ich sie als "Stand der Technik" ansehen. Im Übrigen gibt es zwischen der DV für die BGV C1 und der BGI 810 einige kleine aber feine Unterschiede was die Auswahl eines Verantwortlichen betrifft.

    Klarer geregelt ist die Sache da schon in der VStättVO, wobei hier bekanntermaßen klar eine Pflicht des BETREIBERS gesehen wird, was oftmals verkannt wird. Und hier ist auch klar geregelt, wer wann als "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" gilt, und das sind nunmal nicht in jedem Falle Meister (offiziell erst ab 200qm Szenenfläche bzw. Hallen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 5.000 Besuchern, aber auch wenn Teile des Aufbaus während der Vorführung mechanisch verfahren werden).

    Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß eine Produktion, die eine erfahrene Fachkraft (definiert als mit mind. 3-jähriger Berufserfahrung) oder einen Meister oder einen Verantwortlichen oder oder oder mitbringt keineswegs einfach per Dekret vom Betreiber der Location als "Verantwortlicher" eingesetzt werden kann.

    Ich zitiere §38 Abs. 5 VStättVO (Saarland) "Die Betreiberin oder der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf die Veranstalterin oder den Veranstalter übertragen, wenn diese oder dieser oder deren oder dessen beauftragte Veranstaltungsleiterin oder beauftragter Veranstaltungsleiter mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut ist.

    Der Verantwortliche einer Produktion KANN dies in einer Halle, in der er nicht gerade jede Woche 3 Produktionen macht, gar NICHT erfüllen.
    Umgekehrt kann ein von der Halle gestellter Verantwortlicher zwar die Aufbauten der Produktion auf grobe Mängel prüfen, hat aber nicht den genauen Überblick über das eingesetzte Material der Produktion.

    Aus diesem Grund verlangen einige Hallen (u.a. E-Werk Saarbrücken), die einen Meister als Verantwortlichen für die Halle haben ZUSÄTZLICH von der Produktion einen Verantwortlichen.

    Im Übrigen werden in der allgemeinen Diskussion gerne die Paragraphen 38, 39 und 40 der VStättVO in einen Topf geworfen. Dies ist aber mitnichten so:

    § 38 regelt das der Betreiber einen VERANSTALTUNGSLEITER einzusetzen hat. Hier wird erst einmal in keiner Weise definiert, welche Qualifikation dieser zu besitzen hat.

    § 39 ist ein reiner Definitionsparagraph, welcher den Begriff des VERANTWORTLICHEN FÜR VERANSTALTUNGSTECHNIK definiert.

    § 40 wiederum regelt die Rechte und Pflichten dieses Verantwortlichen, wobei dieser bei Szenenflächen unter 200qm und Hallenkapazitäten unter 5000 Besuchern gem Abs. 4 eine Fachkraft mit mind. 3 Jahren Berufserfahrung sein darf.

    Abs. 5 wiederum regelt, daß diese Fachkraft nach Abnahme der techn. Einrichtungen noch nicht einmal während der VA anwesend sein muß, wenn während der VA keine szenischen Veränderungen (Verfahren von Truss etc.) vorgenommen werden.

    In mancher Hinsicht widersprechen sich hier also BGV C1, BGI 810 und VStättVO deutlich.

    Wünschenswert wäre hier eine einheitliche Regelung.

    Und noch kurz, da sie oben erwähnt wird, eine Anmerkung zur SR 1.0. Die SR 1.0 ist eine von einem Interessenverband (VPLT), der keineswegs die ganze Branche vertritt, herausgegebene Schrift, die allerdings in Zusammenarbeit mit der VBG und somit (auch) in Anlehnung der BGI 810 entstanden ist. Die SR 1.0 ist aber genau genommen nur ein gut gemeintes Schriftstück und hat keinesfalls Vorschrifts- oder gar Gesetzescharakter (sonst dürften 99% aller am Markt erhältlichen Traversen nicht benutzt werden). Als Stand der Technik KANN sie unter Umständen in bestimmten Bereichen herangenommen werden. Mir wäre jedoch bisher kein Fall bekannt, in dem dies vor einem deutschen Gericht tatsächlich geschehen wäre.

  • open air mit geo s

    • Steffen
    • 4. September 2010 um 21:37

    typisches Spiel - läßt sich

    a) mit 2 Expandern oder
    b) mit 2 ordinären Drachenschnüren

    ganz stressfrei lösen - wer das nicht macht.... Wie war das mit Kompetenz?

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • Steffen
    • 20. August 2010 um 21:47

    Könnten wir vielleicht bitte zurück zum Thema kommen? Das Thema hatte nämlich was...

  • Was können WIR in Zukunft verbessern, um das zu vermeiden???

    • Steffen
    • 17. August 2010 um 10:00

    @ WoMü: Wohl gesprochen....

    Wenn ich an ein Telefonat von gestern denke, in dem ein bereits erteilter Auftrag gecancelt wurde weil man jemanden gefunden hätte, der die VA für einen (sehr geringen) Bruchteil unseres Preises, nämlich "weit unter 1000 EUR" macht (wir reden von einem geflogenen Carree mit 12 x 12 m Außenmaß, Flugpunkte müssen gebridelt werden da die direkten Punkte nicht genug Last abkönnen, Licht und PA komplett geflogen, das Ganze über 2 Tage mit Technikern), dann frag ich mich wo das hinführen soll und mit welcher "Qualifikation" (außer dem Nicht-Bedienen-Könnens eines Taschenrechners) dieser "Dienstleister" antritt.

  • PMA 5/2010

    • Steffen
    • 6. August 2010 um 22:06

    willkommen in der - sehr traurigen - Realität bei mittlerweile nicht mehr nur kleineren Veranstaltungen. In einer Zeit, in der der öffentlichen Hand (angeblich) so wenig Geld zur Verfügung steht daß man statt des "preiswertesten" das "billigste" Angebot nehmen muß kann sowas schonmal vorkommen. Aber ist es nicht vermessen, anzunehmen, daß solche "Fachfirmen" auch nur andeutungsweise bereit und überhaupt in der Lage sind, ihre eigene (In-)Kompetenz kritisch zu hinterfragen oder gar auf die Abgabe eines "wirtschaftlich instabilen" Angebots verzichten?

  • PSA Gurt

    • Steffen
    • 21. Juli 2010 um 19:56

    Also, ich hab den Navaho Bod fast und bin super zufrieden...

  • Krankenkasse - Selbständiger

    • Steffen
    • 20. Juli 2010 um 21:04

    Mal völlig unabhängig von der Blauäugigkeit des Threadstarters gibt es trotz KV-Pflicht gerade für "kleine Selbständige" (und die nicht nur aus der VA-Branche, auch Handwerker, Rostwurstbudenbesitzer,...) im deutschen System eine himmelschreiende Ungerechtigkeit: Während bei einem AN der KV-Beitrag AUS DEM TATSÄCHLICHEN ARBEITSEINKOMMEN paritätisch von AG und AN (bzw. beim Midijob zwischen 400,01 und 799,99 EUR der AN nur anteilig nach Berechnungsschlüssel) getragen wird "darf" der freiwillig gesetzlich Versicherte Selbständige nicht nur den vollen Beitrag zahlen (na ja, wenn er bei sich angestellt wäre müßte er das ja auch, halt Hälfte als AN Hälfte als AG) sondern vor Allem, und hier setzt die Ungerechtigkeit ein, von einem FIKTIVEN GEWINN. Der liegt derzeit bei "Vollzeitselbständigen" bei "lächerlichen" 1.912,70 EUR. Und wir reden hier von Gewinn, nicht Umsatz. Wenn ein Selbständiger also deutlich weniger verdient (und das tun nicht nur Hands, sondern wie oben geschrieben auch schon mal Bäcker, selbst. Hausmeister etc.) muß er trotzdem von diesen 1.912,70 zahlen anstatt von seinem realen Einkommenk, wie jeder x-beliebige AN.

    Und daran sind nicht die Kassen schuld, das ist so von der Politik gewollt und festgesetzt. Ich frage mich nur, WARUM?

    Es wird immer wieder in Deutschland eine Kultur gefordert, die die Selbständigkeit fördert. Hier arbeitet man aber IMHO kontraproduktiv.

    Steffen (der auch freiwillig gesetzlich versichert ist und mehr als den Mindestbeitrag zahlen muß ;) )

  • ML4000 während der Show verabschiedet.

    • Steffen
    • 9. Juli 2010 um 20:07

    Ich hatte dieses Jahr auf nem Festival sowas mit ner alten Crest V12 - Mastersektion machte Lautstärkesprünge, undefinierbare Kompression und solche netten Sachen. Ließ sich temporär durch Nutzen der Matrix als Master wieder ins Lot bringen. Am nächsten Tag fing die dann auch an... (ja, ich wollte abends ein neues Pult, nein, laut TL gibts keines, unnötig, das Alte spielt ja wieder)

    Als Pultbetreuer steht man dann den Kollegen gegenüber ziemlich dumm da, auch wenn man noch ne LS9 als Backup im Auto stehen hat ;)

  • open air mit geo s

    • Steffen
    • 4. Juli 2010 um 12:43

    Na ja, mit nem ordentlichen DOPPEL-8"-System (da gibts ja noch n paar Andere außer dV) würde das schon gehen - aber nicht mit ner S8...

    Wir hatten letztes Jahr 3000 Leutchen, allerdings Mittelalter-Rock, mit 2 x 8 + 1 GeoS12 bei ner Platzgröße von 40 x 40m ca. und das war schon gar nicht schön...

    Ich will mir so ne Nummer wie Du sie da machen sollst mit S8 gar nicht vorstellen...

  • Neues Mittelklasse-Lichtpult

    • Steffen
    • 10. Mai 2010 um 21:21

    Hi Oli,

    ne Remote ist ne Remote ist ne Remote - und kein Spielzeug-iPod oder iPhone, das ist logisch.

    Wie gesagt, es geht halt primär darum mit dem iPod Lampen anwählen, ggf. mal n bissel an den Positionen drehen und leuchten - nicht darum, mit der Remote ne Show zu fahren

  • Yamaha LS9-32

    • Steffen
    • 5. Mai 2010 um 21:24

    am 11.06. sollte eine von unseren frei sein, ruf einfach an

  • Neues Mittelklasse-Lichtpult

    • Steffen
    • 20. April 2010 um 20:49

    Ein Kollege hat die Chamsys mal salopp als "bessere Oma mit Hog-Bedienung" bezeichnet.... da ist IMHO durchaus was dran - wobei die MagicQ in vieler Hinsicht (speziell Media-Engine, native Kommunikation mit Medienservern, Matrix-Programming) deutlich MEHR kann als ne GrandMA, zumindest ne 1er... Die 2er Oma kenn ich nicht wirklich und kann mich nicht dazu äußern...

  • neue 12"-Box gesucht ...

    • Steffen
    • 13. April 2010 um 16:26

    ich schmeiß noch Bell M12 ins Rennen: (und NEIN, das ist keine V2, hat damit gar nix zu tun, völlig andere Klasse)

    sehr guter, relativ kleiner aber sehr druckvoller und lauter 12er Monitor
    sehr guter Sound
    mittlerweile ziemlich riderfest
    wetterfest (DualCore-Gehäuse, kein Jogurtbecher)
    bezahlbar
    leicht (14kg)

  • Neues Mittelklasse-Lichtpult

    • Steffen
    • 3. April 2010 um 10:39

    @ Oli: Na ja, praktisch ist das schon, wenn Du Deine Funzeln von der Leiter oder dem Steiger aus bedienen kannst ;)

  • Erfahrungsbericht "Roxy" Flensburg

    • Steffen
    • 2. April 2010 um 20:42

    Na dann - freu ich mich mal auf nen weiteren netten Kollegen den ich am FOH betreuen darf ;)

  • Neues Mittelklasse-Lichtpult

    • Steffen
    • 31. März 2010 um 21:26

    Chamsys z.B.

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