Zum Thema "was hat TÜV mit BGV zu tun": Um die Zulassung gemäß BGV C1 nicht zu verlieren, müssen Trag- und Hebezeuge (Lifte, Stative (sofern BGV C1 zert.), Motorzüge etc) einmal jährlich zur sog. Sachverständigen-Prüfung. Und die führt nunmal u.a. der TÜV durch, allerdings auch andere, z.B. im Fall von VMB (und wie ich neulich feststellen konnte auch Work) macht sowas auch Kultour, der deutsche VMB-Vertrieb. Nachzulesen ist das Thema "Prüfung" übrigens in den Durchführungsverordnungen zur BGV C1, herunterzuladen bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft
Gruß
Steffen