Da ich seit sieben Jahren als Veranstaltungstechniker fest angestellt bin und meine Freelancer-Tätigkeit nur noch nebenher betreibe, bin ich auch unter diese Verdienstgrenze gerutscht und habe in Absprache mit dem zuständigen Finanzamt aufgehört, Umsatzsteuer zu berechnen. Das geht sehr leicht mit einer formlosen Mitteilung an's FA, in der man sagt, daß man gemäß §19 UStG ab Beginn des kommenden Geschäftsjahres auf die Berechnung der Mehrwertsteuer verzichtet.
Einige Dinge muß man allerdings beachten:
a) Auf den Rechnungen muß stehen, daß der Betrag gemäß §19 UStG keine Mehrwertsteuer enthält.
b) Ausgaben gehen brutto in die Einnahme-Ausgabe-Überschuß-Rechnung ein.
c) Man muß weiterhin eine jährliche Umsatzsteuererklärung machen, in der man aber nur auf der ersten Seite den letztjährigen und den aktuellen Umsatz eintragen muß.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Zw.