Ich habe bisher sowohl jedwede VA-Technik, also auch jedwede IT-Technik, sofern über 400 € über 5 Jahre linear in die AfA genommen. Hat bisher noch niemand gemeckert oder nachgefragt. So weit, so gut.
Daher versteh ich nicht wo man den Unterschied machen soll, wenn es denn überhaupt einen Unterschied gibt, da für beide Wirtschaftsgüter eben 5 Jahre gelten, oder nicht.
Rein technisch ist ein Digitalpult ein Rechner, Computer. Allerdings im engeren Sinne auch wieder nicht, da nur dediziert Nutzbar, eben zur Verarbeitung von Audiosignalen. Dasselbe bei einem Lichtpult.
Ich bin mir uneins, ob man ein Digitalpult (egal ob Ton oder Licht) zur IT rechnen darf/kann. Mein Bauchgefühl sagt mir in Bezug auf AfA nein.
Wie sieht es denn mit SmartPhones aus? Ist das ein Kommunikationsgerät oder ein Computer?
Ist ein Tesla ein KFZ oder ein Computer?
Ist ein Thermomix eine Küchenmaschine oder ein Computer?
Bei all den Geräten hat man Ein- und Ausgabe, kann Software nachladen, jedes Gerät verarbeitet Daten elektronisch.
Da ich ab 400 € das ganze nicht direkt im Finanzjahr gänzlich absetzen kann, erübrigt sich zunächst für mich die Frage in welche Kategorie das entsprechende Wirtschaftsgut fällt.