Zur Beruhigung deinerseits erst mal: Niemand kann wirklich alle Auflagen und Vorschriften zu 100% erfüllen. Du wirst immer etwas finden, das so nicht zulässig ist, selbst bei den größten Produktionen. Auch ist es für kleiner bis kleinstproduktionen oftmals auch gar nicht finanziell möglich eine VA zu 100% so zu machen, dass wirklich alles stimmt. Das würde die Kosten-Nutzen Rechnung sprengen. Man kann und muss aber grundsätzlich dafür sorgen, dass alles in einem sicheren Fahrwasser ist. Wer z.B. Stromleitungen verwendet, welche offene Adern vorweisen, Safties nutzt, bei denen schon die Drähte büschelweise abstehen oder eben Stolperfallen vorhanden sind, die einfachst vermeidbaren sind, dann handelt man grob fahrlässig und die VA kann wegen solchen Dingen auch gesperrt werden. Auch gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und als verantwortliche Person steht man immer mit einem Bein im Knast.
Leitungen sind grundsätzlich so zu verlegen, dass sie nicht als Stolperfallen daherkommen, also wie du schon sagst flach auf dem Boden liegend, ausserhalb des normalen Publikumsverkers. Sobald die Leitungen innerhalb des normalen Publikumsverkehrs laufen, müssen diese zwingend durch Kabelmatten oder noch besser durch Kabelbrücken gesichert werden. Allerdings gibt es auch immer wieder Kadidaten, die dann über die Kabelmatter stolpern, da sie ihre eigenen Füsse nicht mehr hoch bekommen. Wie man es eben macht...
Dann das nette Thema Fliuchtwege. Nichts, aber auch gar nichts darf einen ausgewiesenen oder auch zeitweise definierten Fluchtweg versperren. Also hier am besten gar nix hinbauen, auch keine Leitungen oder anderen Kram. Leider geht das oftmals, je nach bauweise und Leitungsweg nicht immer und da fängt es dann schon an. Wie oft stehen in öffentlichen Gebäuden in ausgewiesenen Fluchtwegen, speziell an den Türen irgendwelche frei stehende Dekogegenstände? Achtet mal drauf.
Das Problem der Stromzuleitung(en) bei Stadtfesten, kann man einfach umgehen, in dem man dies an die ausführende Fachfirma bzw. die Stadt/Gemeinde selbst abgibt: Der Übergabepunkt hat sich direkt an der Bühne zu befinden. Allerdings bleibt dann noch die Verbindung zwischen Bühne und FoH. Da braucht es dann eben ein paar Defender als Kabelbrücke. Dann ist das in der Regel safe.
Zu dem Stativ. Sobald so eine Last innerhalb des Publikumraumes, also da wo das Publikum ungehindert hin kommt, steht, bedarf es eines Konstruktes, welches nach DGUV Vorschrift 17 (ehemals BGV C1) zertifiziert ist. Auch sonst gilt eben genau dieser Vorschriftenkatalog. Bei dem Manfrotto ist das eben nicht so, ebenso wenig wie bei dem Varytec. Stative haben ein Kippmoment, welches um so größer wird, je höher die Last (Hebelarm) hängt. Also muss das Stativ so gesichert werden, als dass dieses Kippmoment nicht erreicht oder gar überschritten wird, neben all den anderen Feinheiten wie Tragelast, dynamische Lasten, Sicherungseinrichtungen, etc. Das Kippmoment wird in der Regel durch Ballastierung abgefangen. Jetzt ballastier mal so ein Dreibein. Abspannen wäre eine andere Möglichkeit der Sicherung.
Frage: Wieso fliegt ihr die Tops des Frontholzes nicht in der Truss? Das kann die Fachfirma doch machen und ihr seit raus aus der Sache, sofern ihr denen das korrekte Fluggeschirr zur Verfügung stellt.
Ich bin jetzt kein Meister, daher sind meine Statements in keinster Weise verbindlich oder gar rechtssicher. Allerdings hängt es in 80% am gesunden Menschenverstand, um offentsichtliche Gefahren im Vorfeld abzuwenden.
Wenn da eh eine Fachfirma für den Bühnenausbau da ist, dann können die ja mal drüber sehen. Ansonsten ist auch irgendwie die Stadt/Gemeinde in der Pflicht oder wer ist da Träger/Mitträger. In der Schule selbst sollte eigentlich der Hausmeister mitunter diese Pflichten übernehmen können. Schulungen diesbezüglich sollen auch sehr hilftreich sein und evtl. einmal jährlich eine Fachfirma zur Gefahrenanalyse und evtl. Gerätewarung herbeizitieren. Wer prüft denn z.B. bei euch die eletrkischen Einrichtungen nach DIN VDE 0701-0702