Ohauerhauerha...
Solche "Zwischenfälle" dürfte es im Jahr 2017 in Deutschland eigentlich gar nicht mehr geben. Der wahrscheinliche Hergang wurde oben schon geklärt; unter´m Strich hat da jemand mehr Glück als Verstand gezeigt dass niemand Teile der unter Strom stehenden Gehäuse der Lichtanlage berührt hat bevor der Kurzschluss der Sache ein Ende machte. Bleibt die Aufforderung an den TS zur künftigen Unfallvermeidung:
1. Alle Geräte inkl. Verlängerungskabel, Verteiler, Dreierdosen etc. vor dem nächsten Einsatz zur Prüfung zum Elektriker! Hier lag irgendwo ein satter Körperschluss vor, entweder durch einen Gerätedefekt oder ein falsch verdrahtetes/gequetschtes Verlängerungskabel.
2. Duspol mit Lastzuschaltung anschaffen, lernen wie man damit Anschlüsse prüft und regelmässig benutzen! Hier war irgendwo die PE-Verbindung zwischen dem defekten Kabel/Gerät und der Hausverteilung unterbrochen. Ansonsten wäre bereits beim Einstecken stumpf der LS geflogen.
3. Kundenseitig gestellte Anschlüsse immer auf Vorhandensein von PRCD (0.03 A) prüfen und ggf. eigenen Zwischenstecker bzw. Kleinverteiler einsetzen. Das hätte hier nicht nur Personen vor dem "Klebenbleiben" mit allen Folgen bis hin zum Herzstillstand geschützt sondern auch den Schaden an der Elektronik in Grenzen gehalten.
Ich weiss aus eigener Erfahrung dass in Privathäusern und Gastwirtschaften in DE oft auch heute noch kein einziger PRCD verbaut ist weil sich dort auf gut Deutsch gesagt kein Schwein dafür interessiert. Das entbindet den Errichter einer elektrischen Anlage der dort hin kommt aber nicht von den aktuellen Vorschriften!