Also, ich sehe das so; der Betreiber bzw der Veranstalter trägt die Verantwortung, dieser kann bzw. muss diese aber an eine Person übertragen die aufgrund seiner Ausbildung, Kenntniss und Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragene Arbeit beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Auf gut deutsch heißt das, das bei einer Veranstaltung bis zu 5000 Besuchern mindesten eine Fachkraft für Veranstaltungstechnik anwesend sein muss! Diese wiederum die Verantwortung für die Veranstaltung übernehmen muss und die auch die Bühne bei einem solchem Mängel nicht freigeben darf!
Ist bei den Firmen x und y eine solche Fachkraft anwesend, so ist es dessen Aufgabe diese wohl schwerwiegenden Mängel zu unterbinden auch wenn dies den verlauf der Veranstaltung beinträchtigt!
Ist aber keine Fachkraft für VA- Technik vorhanden, würde ich dem Veranstalter begreiflich machen das er gegen die BGV- C1 verstößt und sich somit strafbar macht, denn eine BG- Vorschrift ist bindent bzw. Gesetz!
Das begreiflich machen natürlich schriftlich und am besten unter Zeugen!
Icemann: Meister für VA- Technik