Gut, bleiben wie üblich die Mittel übrig, die unser Rechtstaat bietet:
- Dienstaufsichtsbeschwerde (Unverhältnissmäßigkeit, unnötige Gewaltanwendung, Nichtbeachtung von PolG, ..)
- Anzeige (Körperverletzung, ..)
- ...
Sollten Sachen beschädigt oder verloren gegangen sein, macht man Schadensersatz geltend.
Genau wie für Mietausfall, falls die Sachen nicht rechtzeitig wieder herausgegeben wurden.
Bleibt die Frage warum die Jungs angerückt sind - irgendjemand muss sich dann ja mehrfach beschwert haben - bedankt euch nett bei den Nachbarn *g
(dies ist wie üblich eine allgemeine Diskussion und keine Rechtsberatung)