Zitat3. Für dieses Fahrzeug wird eine Betriebserlaubnis über 3,49t vorausgesetzt / benötigt, der Fahrer besitzt keinen gültigen FS für diese Gewichtsklasse, daher "Fahren ohne Fahrerlaubnis" siehe § 21StVG
und genau das bezweifel ich, da das zulässige (!) Gesamtgewicht weiterhin bei 3,49t liegt (und der Fahrer eine gültige Fahrerlaubnis für 3,49t hat), somit kein Fahren ohne FE!