Liebe Gemeinde,
nach Bestellung eines hochwertigen Beschallungsartikels bei einem großen Musikhaus wurden mir zwei Stück des bestellten Artikels geliefert, aber nur einer berechnet. Ich bin als Privatkunde registriert.
Ich habe den Fehler beim Versandhaus gemeldet, wo die Sachbearbeiterin der Auffassung ist, das ich "rechtlich gesehen" den Artikel zurückschicken müsste.
Wie ist die Rechtslage in dieser Situation?
Kommt hier BGB § 241a Unbestellte Leistungen http://bundesrecht.juris.de/bgb/__241a.html zur Geltung?
Mal ganz davon abgesehen, das rein ethisch betrachtet die Ware mir nicht gehört.