Eins ist mal klar, es kann nicht Aufgabe des Warnungsbrettes und der Leser sein zu bewerten, ob eine Forderung gerechtfertigt ist! Das wäre ein völlig falsches "Selbstverständnis".
Ausgehend davon, dass eine Forderung gerechtfertigt ist, bzw. dass der Forderer davon überzeugt ist, dass sie gerechtfertigt ist, unterstelle ich, dass ein kluger Unternehmer vorher versucht hat mit dem Schuldner Kontakt aufzunehmen, um das Missverständnis aus der Welt zu räumen. Ist man da nicht weitergekommen, dann sollte man Mahnungen schreiben/ Zahlungsfristen setzen (schriftlich belegbar!!! formal korrekt!!!). Als "Beiwerk" könnte man !JETZT ERST! auch mal einen Eintrag im Warnungsbrett absetzten.
Forschere Vorgehensweisen nur über das Warnungsbrett enden nach meiner Beobachtung "hier":
Zitat---> Unsachgemäße Darstellung der Tatsachen.
Ciao
Sebastian