Zitat von "christian_thomas"
Dieses Urteil betrifft also Webangebote der Bundesregierung, nicht Webangebote des Herrn Privatmannes oder einer Firma, ...
Du hast schon lustige Ansichten. Lassen wir es gut sein. Ich glaube mit den vorgebrachten Argumenten und Links kann sich jeder selbst ein Bild machen.