Zitat von "ein Kölner Unternehmen"Hallo,
Der 10g kommt natürlich mit Tüv. Also das Gerät ist Tüv-geprüft. Für öffentliche Veranstaltungen muss das Gerät natürlich der räumlichen Situation (wenn es dauerhaft z.B. in einer Disco installiert wird) auch abgenommen werden.
Das hat dann nichts mit dem Tüv Zertifikat des Gerätes zu tun. Bei Einzelveranstaltungen ist das egal.
Das stimmt nicht ![]()
:arrow: Das Gerät muss in jedemfall angemeldet werden, hier legt man das Mustergutachten bei.
:arrow: Ob das Gerät dann vor Ort von TÜV abgenommen werden muss, entscheidet das Amt von Fall zu Fall.
:arrow: beim Betrieb muss ein LSB Anwesend sein.