O.K. Das heißt also: Von der Berücksichtigung aller möglichen Gefahrenfaktoren darf abgewichen werden, wenn begründet anzunehmen ist, dass der Eintritt des jeweiligen Gefahrenrisikos als unwahrscheinlich zu betrachten ist.
Oder anders ausgedrückt: Kenntnis der Gefahren gepaart mit gesundem Menschenverstand.