Das ist so nicht zulässig. Erstens entspricht dieses Ding nicht den Anforderungen an eine Arbeitsbühne für Flurförderzeuge, zweitens ist beim Arbeitsbühneneinsatz verboten, daß sich Personen im Gefahrenbereich der Bühne aufhalten.
Außerdem dürfen Personen nicht in der Arbeitsbühne verfahren werden (nur hoch und runter), schon gar nicht bei angehobener Bühne.
Was ist das für ein roter Kasten hinten an der Bühne?
Nachzulesen ist das in der Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge".