Wollen wir jetzt wirklich eine Behringerdiskussion hier anfangen???
Ich wär dagegen...
Das originäre Thema ist ja auch schon geklärt.
Beiträge von mringhoff
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Zitat von "oton"
... Und ich denke, wer ein X32 bedienen kann, der kann auch eine iLive bedienen. Wo genau siehst du denn da ein Problem ?
ich hab marcoboy grad anderstrum verstanden: das meiste im iLive würde ungenutzt bleiben...
Also so nach dem Motto X32 ist der Notnagel und iLive ein "richtiges" Pult
Wobei ich das auch nicht so extrem sehen würde.
Wenn man beide Pulte im Originalpreis vergleichen würde, dann würde die Wahl vermutlich öfters auch auf das X32 fallen, weil der Preis eben oft eine sehr wichtige Rolle spielt.Wer das Pult selber bedient, und nicht auf Vermietung mit Ridertauglichkeit oder Dryhire setzt, der kann sich kaufen, was er mag.
Wenn es aber in der Vermietung Geld bringen soll, dann ist Bekanntheit und Ridertauglichkeit wichtig. Letzteres ist halt immer eine Hürde für Behringer. -
Rein aus marketingtechnischen Gründen, da es ja um die Vermietung geht, würde ich die iLive bevorzugen, ohne auf technische Hintergrunde einzugehen.
Da habt Ihr beim Dryhiregeschäft auf alle Fälle die Nase vorn und auch bei Jobs mit Rideranforderungen und/oder Bandtechnikern.
Ich will auch keine Behringerdiskussion lostreten, aber auf den Ridern der Welt liest mal dennoch immer wieder "no Behringer". Oder man hat konkrete Anforderungen an das Pult und da ist die Wahrscheinlichkeit daß A&H draufsteht wesentlich größer als ein X32.
Vielleicht ändert sich das mal in den nächsten 5 Jahren, aber momentan ist es halt einfach so.Nebenbei kann man die iLive auch teurer vermieten als das X32, da es ja vom orginären Grundpreis wesentlich höher angesiedelt ist.
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Zitat von "olmei"
Es gibt selbstverständlich einen Vertrag, der das Darlehen & Zahlungsmodalitäten regelt.
wenn es nur ein Vertrag ist (Kaufvertrag mit Zahlungsmodalitäten), dann wird natürlich die Einnahme und die USt. so verbucht, wie sie hereinkommt. (Bei Buchung nach Istversteuerung bzw. vereinnahmten Entgelten)Die Rechnung lautet dann auf dem Gesamtbetrag, incl. ausgewiesener MWSt. mit dem Hinweis, wann welche Raten zu zahlen sind. ("zahlbar in folgenden Raten: 1. Rate über XY EUR am 30.11., b x Folgeraten über YZ EUR am jeden 30. eines Monats, sowie einer Schlussrate über XX EUR am XX.XX.2014)
Zitat von "olmei"Käufer ist ein langjähriger A-Kunde mit e.V.
A-Kunde?
mit e.V.? Mit Eidesstattlicher Versicherung?
oder halt ein Verein? -
Man darf nicht vergessen, daß es sich um zwei verschiedene Verträge handelt. Dadurch, daß der Kaufvertrag gleich durch den Darlehensbetrag erfüllt, also bezahlt wird, fliesst auch gleich die Einnahme. Der Kaufvertrag ist nun abgeschlossen, der Darlehensvertrag beginnt.
Aber auch hier den Hinweis für Verbraucher mit dem "verbundenen Geschäft". Ob das auch das UStG so sieht, weiß ich leider nicht, 100%ige Sicherheit sollte Dir dein StB geben.
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Das mit dem Darlehensvertrag erscheint mir auch die sinnvollste Variante. Hier trennt man auch klar das eine vom anderen. Hier kann man auch die Sicherheiten vereinbaren, und somit die Sicherungsübereignung in wasserdichte Tücher bringen.
Der Darlehensvertrag kann auch über eine niedrigere Summe lauten, wenn beispielsweise eine Anzahlung gemacht wird.
Den Kaufvertrag rechnet man ab, als wenn er voll bezahlt wird, also auch die Umsatzsteuer.
Der Betrag hierfür wird zu Lasten des Darlehenskonto gebucht. Die Umsatzsteuer wird sozusagen mitfinanziert.Aber Achtung: sollte der Kunde ein Verbraucher sein, gelten auch die Regeln des §491 BGB (Verbraucherdarlehensvertrag) früher Verbraucherkreditgesetz.
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Ich denke mal nicht, daß Falco das Selbständigendasein schlecht redet oder schlechtreden will.
Grundsätzlich finde ich das richtig, daß von politischer Seite aus ein Riegel vor dem Selbständigen-Missbrauch vorgeschoben werden sollte.
Wer früher (also vor ca. 10/20 Jahren) einen Gewerbeanmeldung ausgefüllt hat, der hat in der Regel etwas vor gehabt. Ein Geschäft aufziehen, eine Vision, Kunden gewinnen, den Markt erobern, auch wenn es nur der lokale war.Heute hat sich das gewandelt, ein Großteil hat ein Gewerbe gegründet, um dann ganz normal zu Arbeiten. Eigene Webseite? Wozu, man hat ja schon den ehemaligen Ausbildungsbetrieb als Arbeitgeber. Briefbogen? Stempel? alles von gestern. Eigenes Firmenkonto? Hab ja schon ein privates.... Eigenes Equipment? Nur, wenns zum Hobby passt... oder kein Geld dafür...
Und in anderen Branchen läuft das noch viel schlimmer. Spediteure, Schlachter, Security, Gartenbau, andere Dienstleistungen... Man kennt das ja.
Nicht nur, daß die Arbeitgeber die Tarifverträge und eventuelle Mindestlöhne umgehen, Sozialabgaben sparen, Urlaub oder Krankentage finanziell keine Rolle mehr spielen. Die Arbeiter arbeiten sich auf, können sich meist ihr Leben kaum leisten und für das Alter wird sowieso nicht mehr vorgesorgt. Gesamtgesellschaftlich gesehen schlittern wir in eine gigantische Altersarmutslawine.
Die künftigen Sozialkassen müssen es dann richten. Also wir Steuerzahler! Und wer hat den Profit gehabt? die großen Arbeitgeber von damals.Nein, ich verstehe voll und ganz, daß dagegen vorgegangen wird.
Nur sind die Grenzen zwischen richtiger Selbständigkeit und scheinbarer Selbständigkeit leider etwas undeutlich. Hier besteht noch erheblicher Informationsbedarf bzw. Entscheidungsbedarf durch Gerichte. -
Zitat von "simonstpauli"
Zungenbein
was es alles gibt.
again what learned... -
Zitat von "falcocgn"
Ich kann jedem nur dringend empfehlen, sich mit dem PDF aus dem Link auseinanderzusetzen. Da steht alles drin. Wer das nicht gelesen hat, dem fehlt das essentielle Grundlagenwissen zu dem Thema und verliert sich in Mutmaßungen und Hörensagen.
Den hab ich schon gelesen (in den wichtigen Grundbereichen). Allerdings hilft er zur entscheidenden Fragestellung auch nicht weiter, also wann ein Techniker selbständig oder abhängig ist.
Die Anlage 1 riecht zwar nach Veranstaltungen, betrifft aber ja nur die Theaterhäuser, in der Anlage 5 findet sich leider der Techniker nicht. (Mit Hostessen kann man vielleicht noch Hands vergleichen, aber nicht Techniker - jetzt nur mal von der Sozialversicherungspflicht gesehen...
)Zitat von "falcocgn"
Ansonsten gilt, dass ein Werk abgrenzbar sein muss. Das wird schon schwiering bei einem "enfachen" Lichttechniker oder Tontechniker. Nicht umsonst gehört in der sogenannten "Mainzer Liste" (die sich in dem PDF im Anhang befindet) der FoH-Mann zu den nicht-selbständigen. es sei denn, er bringt sen eigenes Pult mit. Stichwort ist hier "programmgestaltend". Und diese Liste ist noch älter als die Scheinselbständigkeitsgesetzgebung.
Was ist die Mainzer Liste? Anhang 1 oder 5?
Im Anhang 1 findet man u.a. Lichtgestalter und Tonmeister mit eigenem Equipment, die selbständig sind. Aber inwieweit lässt es sich daraus der Umkehrschluss herleiten?
Die Abgrenzbarkeit eines Werkes ist ja in unserer Branche zumeist gegeben, also die Produktion selbst.Zum Stichwort "programmgestaltend": das dürfte vermutlich im Bereich des Theaterbetriebs Sinn machen. Aber wo ist bei uns ein Techniker programmgestaltend?
Woran liegt der Unterschied, ob der Tontechniker jetzt ein eigenes Pult mitbringt oder nicht? Die Programmgestaltung wird sich dadurch ja nicht ändern?Ja, man sieht, offene Fragen ohne Ende, hier befinden wir uns halt im großen Feld, wo nur einzelne Rechtsprechungen langsam Klarheit bringen...
Man will halt nur nicht der Musterfall sein...
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Zitat von "billbo"
Schön geschrieben - endlich mal wieder jemand, der berufliche Selbständigkeit als erstrebenswertes Lebensmodell begreift
richtig. Selbständigkeit ist auch eine Lebensphilosophie. Und woher soll der vielgeforderte Unternehmergeist denn herkommen, wenn nicht aus der Selbständigkeit?Wenn jetzt die Weisungsgebundenheit so eng definiert wird, was wird dann von der Selbständigkeit noch übrig bleiben?
Das kann politisch auch nicht gewollt sein. -
Zitat von "falcocgn"
Was passiert denn, wenn die Schein-Selbständigkeit festgestellt wird? Der selbständige wird dann zum Angestellten und fertig ist die Laube. Der Arbeitgeber muss dann bis zu vier Jahre rückwirkend die Sozialbeiträge nachzahlen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttorechnungsbetrag. Außerdem hat er einen neuen Angestellten.Doch welcher von den vielen Auftraggebern wird jetzt dann zum Arbeitgeber?
Der, mit dem man den meisten Umsatz gemacht hat? Wenn jetzt da aber mind 2-3 Auftraggeber im selben Rahmen liegen?Früher galt der Umsatzanteil noch als ein Kriterium für eine Scheinselbständigkeit (war es nicht 80%?). Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Hintergründe nun vollkommen ausgeblendet werden.
Die ganze Thematik der Scheinselbständigkeit ist halt hochpolitisch, vor allem, wenn jetzt in vielen Branchen (oder je nach Koalitionsvertrag auch bundesweit) ein Mindestlohn eingeführt wird. Hier will man natürlich verhindern, daß man das Hintertürchen über die Dienstleistung öffnet. Gesamtgesellschaftlich gesehen aber auch absolut richtig.
Auf diesem Gebiet ändert sich einigen Jahren laufend etwas und die Behörden versuchen durch diverse Kontrollen sich hier auch Respekt zu verschaffen. In unserer Branche hat es bislang aber nur die Personalvermittler getroffen, also die Firmen, die vorwiegend freie Bühnenhelfer an Kunden weitervermittelt haben.
Das ist aber noch eine ganz eine andere Nummer, als die üblichen Techniker, die von Auftraggeber zu Auftraggeber tingeln und ihr Brot verdienen.Gab es denn schon Kontrollen bei den "klassischen" VT-Firmen? Wäre mal interessant zu wissen, wie das dann abgelaufen ist.
Ansonsten habe ich es wie markus f.:
Begründete Argumente, Annahmen und persönliche Interpretation des aktuellen Ist-Zustands. Aber wer sagt mir, daß die Prüfer das genauso sehen?Meine Thesen:
Scheinselbständig ist derjenige, der
- hauptsächlich die Tätigkeit eines Angestellten übernimmt, also regelmässige, wiederkehrende Arbeiten (z.B. im Lager)
- so häufig von einem Auftraggeber gebucht wird, daß er allein vom Umsatz her schon als "abhängig" gesehen werden kannDie Weisungsgebundenheit und somit das wichtigste Kriterium der Scheinselbständigkeit ist leider auch ein sehr dehnbarer Begriff.
Ein einfacher Bühnenhelfer (Hand) hat offenbar zu wenig Wissen, daß er Tätigkeiten selbständig ausführen kann, er braucht eine enge Führung beim Arbeiten und ist weisungsgebunden.
Ein Techniker ist in einem anderem Sinne weisungsgebunden. Natürlich muss man vorgegebene Aufgaben erfüllen, die mal mehr und mal weniger detailliert vorliegen ("bitte Bühne gleichmässig weiß ausleuchten" oder "6 Stufen 2KW und 4 Profiler ins Fronttruss, 4 Stufenlinsen 1kW ins Backtruss, laut Plan"). Man muss aber keinen Techniker sagen, wie er das dann machen muss.
Leider sind die Übergänge hier fliessend. Wo hört der Hand auf, wo fängt der Techniker an?
Da bin ich mal gespannt auf die ersten Praxisfälle...Manche gut gemeinten Begriffe aus der sonstigen Arbeitswelt kann man halt nicht immer genau in jede Branche übertragen...
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Zitat von "traedei"
gibts das wirklich noch das ein tontechniker bei euch so agiert, dass Du Angst um deine Anlage haben musst?
Ich bin zwar nicht gemeint, sage aber ja!Und zwar habe ich nicht Angst, daß etwas kaputt geht, sondern daß jemand die Technik so "individuell" bedient, daß es für den allgemeinen Durschnittshörer als zu grausam herausstellt.
Der Kunde, der uns gebucht hat, erwartet eine gute Arbeit. Wenn jetzt da ein Fremdtechniker großen akustischen Unmut erzeugt, muss man hier gegensteuern können, denn hinterher fragt niemand mehr, wer das war. Der Kunde hat oft auch keine Ahnung, wer von den Technikern jetzt zur Band gehört und wer zum örtlichen Dienstleister (und der Gast noch viel weniger). Da heisst es nur, die Anlage klang schlecht.
Gelegentlich ist es auch ein etwas unerfahrener Fremdtechniker, der dann sein Unvermögen bisweilen öffentlich mit der unzureichenden Technik begründen möchte. Hier muss man den Anfängen wehren und den Kollegen "eng betreuen"... Und das ist nicht immer leicht.
Vor so etwas habe ich Angst.
Für alles andere gibts Schutzschaltungen... -
Zitat von "thieloliver"
Ich vermute jetzt einfach mal, dass das bei den Si Expressions ähnlich gelöst ist, da man höchstwahrscheinlich ähnliche EQ - Algorithmen benutzt hat.Selbstverständlich macht auch ein einfaches Si Expression den üblichen EQ-Algorithmus. Alles andere wäre wirklich Humbug.
Zitat von "Kracky"... hat sich erst darüber aufgeregt das die Encoder zeitverzögert ansprechen, hab ihm dann erklärt das er nur bei jeder dritten Rastung auch eine optische Veränderung (Kranz um den Encoder) sieht und das er doch bitte den Wert im Display ablesen soll.....
Das ist vermutlich das Problem. Wenn er den (langsam) dreht, dann passiert optisch auf dem Leuchtkranz im ersten Moment nichts, die Werte zeigt es aber automatisch (ohne jetzt extra umzuschalten) im Display an. Wenn man da nicht hinsieht, meint man, es passiert nichts. Wenn man weiterdreht, dann springt auch irgendwann die nächste LED an (oder geht aus, je nachdem). Das hat er vermutlich als "zeitverzögert" gesehen?
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Zitat von "billbo"
Du rüttelst gerade an einer der Grundfesten meiner persönlichen Ernährungs - und Einkommensstruktur.
oh weia... da will ich doch nicht dafür verantwortlich sein...Um das vielleicht noch etwas zu konkretisieren:
Das heißt jetzt nicht, daß man als Haustechniker an sein Pult gefesselt ist.
Die "Qualität der bereitgestellten Fremd- und Eigenleistung" hast Du ja schon erwähnt.
Die Entfernung an sich und die Erreichbarkeit spielt ja auch noch eine Rolle. Wenn ich nur um die Ecke bin, ist das ja kein Thema.
Und die Außenwirkung auf den zahlenden Kunden darf man nicht vergessen, sonst passiert genau das, wovon der Threadstarter klagt. Man kann ja wenigstens optisch so wirken, als ob man unersetzlich ist. Dazu gehört eine entsprechende Zurschaustellung seiner persönlichen Präsenz. Gelegentliche Nahrungs- und Getränke (und bei manchen Nikotin-) aufnahme ist ja nicht ausgeschlossen, wenn alles stabil läuft.Leider durfte ich schon Leute kennenlernen (spricht man überhaupt von kennenlernen, wenn man sie nicht sieht?), die sehr hohen Wert auf die persönliche Ernährungs- und Freizeitstruktur während ihrer Arbeitszeit gelegt hatten. Bei denen durfte man froh sein, daß sie einem den Saal aufgesperrt hatten. Meist sieht man solche Leute erst kurz nach Konzertende wieder, hufescharrend und fragend, wie lange wir denn noch mit dem Abbau brauchen....
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Zitat von "traedei"
Welchen Tagessatz nehm ich jetzt? (...)
Es wurden ja im Laufe der Zeit im Cash und Co unterschiedliche Tagessätze genannt und da war ja auch eine Unterscheidung zwischen "einfachem Techniker " und FOH Mischer.
Bin ich Techniker oder Mischer oder irgendwas dazwischen?Also konkrete Beträge abzufragen macht jetzt gar keinen Sinn.
Erstens bist Du in einem Low-Budget-Bereich unterwegs, bzw. in einem Kultur-Freizeit-Hobby-Bereich. Das muss jetzt nicht gleich die Arbeit per se abwerten, aber von der Entlohnung her sind das einfach andere Bereiche.Zweitens würde auch im professionellerem Sektor der Tagessatz ganz erheblich abweichen. Wir haben hier in Deutschland (in CH und A dürfte es ähnlich sein) einfach zu verschiedene Regionen. Im ländlichen Bereich oder auch im Norden und vor allem Osten sind hier wesentlich geringere Tagessätze die Regel. Es mag zwar jeder schimpfen, aber für viele Jobs gibts dort rund 100,- bis 150,- EUR.
Gründe sind vermutlich neben dem allgemein niedrigeren Lohn auch die fehlende Anzahl entsprechender Jobs bei gleichzeitig hohem Angebot an arbeitsuchenden Technikern.
Im Süden und in den Großstädten sind Tagessätze zwischen 150,- und 350,- üblich.
Hier kommt es natürlich immer auf das Kundenklientel und die Qualität des Technikers an. Ein Techniker in einer Disko wird sicher mit weniger heimgehen, als einer, der seine Aufgaben zwischen Messeeinsatz, Pressekonferenz und Hauptversammlung hat.Darüber hinaus sind die Tagessätze auch etwas flexibel. Man kann ja miteinander reden. Wenn der Job kurz ist, wenig Aufwand bedeutet oder sonst angenehm ist, dann wird auch mal nach unten gerundet. Oder wenn man dem Kunden einfach entgegen kommen will, aus Solidarität, weil man Kultur unterstützen will oder weil es gerade Mittwoch ist und man da sowieso kaum andere Anfragen bekommt...
Zur Frage Mischer oder Techniker:
Bezeichne dich einfach als Tontechniker. Der macht alles: Aufbauen, Mischen, Aufpassen, Abbauen.
In kleineren Jobs wird da nicht unterschieden zwischen FOH-Techniker und anderen Technikern. -
Die Frage war ja die:
Zitat von "traedei"
kann ich, wenn ich als Verleiher (und Inhaber der Verleihfirma, also keine Lohnkosten) bei einem Konzertabend zwischen den Bandumbauten grad nichts zu tun hab (Band wird von eigenem Techniker abgemischt), aber sich der Weg nach Hause zur bequemen Couch natürlich nicht lohnt, mir diese Zeit vergüten lassen?Das wäre sozusagen die Aufgabe eines "Pultsitters"?
Ein übliche Tätigkeit, wenn Fremdproduktionen ins Haus kommen, die ihren eigenen Mischer/Techniker mitbringen.
Das würde ich ganz und gar nicht als arbeitsfrei bezeichnen.
Auch wenn es von außen so aussieht, als ob dann der Bandtechniker die Arbeit macht, der Pultsitter ist in Griffweite, falls Fragen aufkommen.
Bei kleineren Jobs ist der Pultsitter natürlich etwas übertrieben, aber oft ist es so, daß derjenige meist auch sich mit der ganzen Anlage auskennt und ggf. auch als Bühnentechniker mit aushilft.
Sollte irgendwo ein Problem auftauchen, ist man als Pultsitter/Haustechniker sofort gefordert. Damit das nicht passiert, bleiben alle Sinne wachsam und kontrolliert laufend den Betrieb.Daß ein Abend ohne Problem verläuft, liegt auch an der guten Arbeit eines Haustechnikers/Pultsitters. Das wäre dann doch eine Abstrafung dieser Tätigkeit, wenn man das dann auch noch mit einem geringeren Lohn bestraft, oder?
Als Haustechniker darf man dann aber nicht einfach ins Catering verschwinden, während der Bandtechniker im Saal schwitzt...
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Zitat von "montesuma"
Das ist mir klar. Bis dahin sind die Kabel bereits abgesprengt und das Case vom Pult geschlossen :c)
so ne Windböe ist schnell mal da.
Da wirds dann etwas dunkel am Horizont (falls man es überhaupt mitbekommt), ein Gewitter zieht auf. Jeder sagt: "das zieht vorrüber"... Oder "vielleicht nur ein kurzer Schauer?" dafür hat man ja das Zelt...
Und mit einem Mal: ein riesen Windstoß, noch bevor die Regentropfen fallen...Gewichte und Abspannungen bei OpenAir find ich ganz wichtig, gerade wenn es über mehrere Tage dauert oder lokale Gewitter angesagt werden.
Auch sonst schadet es nicht, wenn das Zelt fester steht und so manchen Rempler abhält...
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Stundenweise Abrechnung finde ich per se nicht verkehrt. Im Bezug zum Kunden sogar eher fair: so kennt man das aus fast allen Branchen, vom Handwerk über andere Dienstleistungen.
Was aber gar nicht geht sind unterschiedliche Sätze, je nachdem was man gerade tut.
Da kommst Du aus dem diskutieren nicht mehr raus. Und der Nachweis wird auch immer schwieriger.
Wo zieht man denn da die genaue Grenze? Wenn man den Veranstaltungssaal verlässt und draußen Pause macht? Wenn man neben dem Pult sitzen bleibt, aber nasebohrt?
Muss man eine Stoppuhr dabei haben, wenn man mal zum Rauchen raus geht?Auf diese Sache würde ich mich nicht einlassen.
Und wenn es gar nicht anders geht: wenn die Standbyzeiten günstiger sein sollen, dann müssen die Aktivzeiten auch teurer werden. Logische Konsequenz daraus. Der Stundenlohn ist ja ein Mittelmaß für die Anwesenheitszeit.
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Die Frage war doch eigentlich, wie man sich in der Branche eine "arbeitsfreie" Zeit vor Ort bezahlen lässt.
Das kann man doch ganz unabhängig von der Gagenhöhe beantworten. Das Thema "was soll ich als Nebenberuf-VTler bei kleinen Jobs verlangen?" ist ein ganz anderes.Also wir berechnen nicht immer eine Tagespauschale für gewisse Jobs, sondern auch andere Pauschalen. Das finde ich gerechter. Also "Aufbau", "Betreuung", "Abbau" etc.
bei kleinen Jobs fallen die geringer aus, bei größeren natürlich höher.
Unter dem Strich muss ich damit dann die freiberuflichen Techniker engagieren, mit denen man eher Tagessätze vereinbart (wobei auch hier immer eine gewisse Flexibilität existiert).Der Kunde findet das transparenter und ich kann je nach Zusatzaufgaben auch wieder etwas draufschlagen, schliesslich gibts nix umsonst. Die Ausrede "der Techniker war ja sowieso da" gilt somit nicht.
Diese fallbezogenen Pauschalen helfen also, daß der Techniker nicht ausgenutzt wird.Der Posten "Betreuung" lehnt sich natürlich an Tagessätzen an und wenn es kürzer wird, dann anteilig daran. Aber auch: je kürzer die Einsatzzeit, desto teurer dann wiederum pro Stunde.
Hierbei wird aber kein Unterschied gemacht, ob der Techniker am Pult steht und schraubt oder ob er gerade im Catering in der Nase bohrt. Die Frage, die gestellt wird lautet: ab wann soll er da sein und wann kann er wieder gehen?
Sollte der Job mal zweigeteilt sein, z.B. Probe um 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Aufführung ab 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr gilt eigentlich 10.00 bis 23.00 Uhr oder wenn dazwischen drin viel Freizeit kommt eine ("stundensatzmässig" höhere) Pauschale für 10.00-13.00 und eine (ebenso höhere) Pauschale 19.00-23.00 Uhr zuzüglich Aufwand für Hin- und Rückfahrt inklusiv der damit verbrachten Zeit.
Dann sieht der Kunde: hoppla, ich spar mir nur 20,- EUR und ich hab zwischen 13.00 und 19.00 Uhr keinen Techniker, falls doch nochmal was sein sollte...Fazit: dem Techniker ist es egal, was er macht, die Zeit tickt, egal ob aktiv am Mischpult oder in der (Zwangs-)Pause.
Ich würde dem Kunden also niemals verschiedene Stundensätze anbieten, das endet nur in Diskussionen.Wenn Pausen genauso teuer sind wie Spielzeiten, dann überlegt sich der Veranstalter vielleicht, ob er die Probe nicht von 10.00 Uhr auf 15.00 Uhr verlegt. Und damit ist dann allen geholfen.
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ich bin auch schon immer dafür gewesen.
Ein paar offene Fenster macht man ruckzuck wieder zu.
Mich nervt eher das versehentliche Schließen viel mehr:
Wenn ich einem Link gefolgt bin, schließe ich aus Gewohnheit (gefühlte 98% aller anderen Seiten machen das so) das Fenster wieder, wenn ich fertig damit bin.
Aber damit ist dann auch das PA-Forum weg...
Machmal ist es mir dann auch zu blöd, extra wieder das Forum aufzurufen, dann den Beitrag und dann evtl. noch auf die Seite hinklicken.Klar kann ich auch einen Link "in einem eigenen Fenster" öffnen, aber da muss man genauso dran denken. Aus Gewohnheit macht man das nicht.