Zitat von "Seven"
Was ist "branchenüblich" als Provision beim Verkauf von fremden Material "im Auftrag" im Bereich der Veranstaltungstechnik?
ist mir nicht bekannt, daß es hierfür etwas branchenübliches gibt.
Branchenüblich ist eher, daß jeder sein Zeug selber vekauft... ![]()
Zitat von "Seven"Was würdet Ihr nehmen, wenn Ihr Material eines freien Mitarbeiters im Auftrag verkaufen würdet, weil dieser den Verkauf (aus was für Gründen auch immer) nicht selbst vornehmen kann?
Würde hier auch 20% nehmen - und zudem einen Mindestbetrag vereinbaren.
Man muss ja bedenken, daß man nicht nur die Arbeit damit hat, sondern daß das auch weitere Konsequenzen mit sich zieht (Umsatzverbuchung, gewerbliche Garantie auf Gebrauchtware, Rückgaberechte und deren Abwicklung etc.)
Wenn der ganze Umsatz auch noch über Deine Bücher läuft und Du wieder seinen Anteil weiterleitest, dann bläht sich Deine G+V auf, ohne daß Du etwas davon hättest. Je nach Umsatzhöhe kann man dann in bestimmte Bereiche fallen, in die man eigentlich gar nicht reinwill.
Betriebsprüfungen z.B. werden von der Umsatzhöhe abhängig gemacht, ebenso die Perioden der Vorsteuererklärung.
Auch Kleingewerbetreibende müssen hier aufpassen, damit sie nicht durch solche Dinge zu "Normalgewerbetreibenden" werden...
Besser also, Du verkaufst das Material in fremdem Namen. Das aber hat zur Folge, daß Dein Mitarbeiter sich zumindest beim Käufer zu erkennen gibt und mit ihm abrechnet.
Wenn das so klappt, dann solltest Du aber unbedingt den Zusatz dazu schreiben, daß Du im fremden Namen handelst.