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Provision bei Verkauf von "fremden" Material

  • Seven
  • 13. August 2008 um 11:35
  • Seven
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    • 13. August 2008 um 11:35
    • #1

    Moin,
    ich hab eine kurze Frage:
    Was ist "branchenüblich" als Provision beim Verkauf von fremden Material "im Auftrag" im Bereich der Veranstaltungstechnik?

    Und weiter: Was würdet Ihr nehmen, wenn Ihr Material eines freien Mitarbeiters im Auftrag verkaufen würdet, weil dieser den Verkauf (aus was für Gründen auch immer) nicht selbst vornehmen kann?

    vielen Dank und Gruß
    Jan

  • test
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    • 13. August 2008 um 12:54
    • #2

    je mehr umso besser :D
    ich würde 15-20% nehmen. das nehmen ja auch auktionatoren. feste sätze gibt es da nicht

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • mringhoff
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    • 13. August 2008 um 17:50
    • #3
    Zitat von "Seven"


    Was ist "branchenüblich" als Provision beim Verkauf von fremden Material "im Auftrag" im Bereich der Veranstaltungstechnik?


    ist mir nicht bekannt, daß es hierfür etwas branchenübliches gibt.
    Branchenüblich ist eher, daß jeder sein Zeug selber vekauft... :)

    Zitat von "Seven"

    Was würdet Ihr nehmen, wenn Ihr Material eines freien Mitarbeiters im Auftrag verkaufen würdet, weil dieser den Verkauf (aus was für Gründen auch immer) nicht selbst vornehmen kann?


    Würde hier auch 20% nehmen - und zudem einen Mindestbetrag vereinbaren.
    Man muss ja bedenken, daß man nicht nur die Arbeit damit hat, sondern daß das auch weitere Konsequenzen mit sich zieht (Umsatzverbuchung, gewerbliche Garantie auf Gebrauchtware, Rückgaberechte und deren Abwicklung etc.)
    Wenn der ganze Umsatz auch noch über Deine Bücher läuft und Du wieder seinen Anteil weiterleitest, dann bläht sich Deine G+V auf, ohne daß Du etwas davon hättest. Je nach Umsatzhöhe kann man dann in bestimmte Bereiche fallen, in die man eigentlich gar nicht reinwill.
    Betriebsprüfungen z.B. werden von der Umsatzhöhe abhängig gemacht, ebenso die Perioden der Vorsteuererklärung.
    Auch Kleingewerbetreibende müssen hier aufpassen, damit sie nicht durch solche Dinge zu "Normalgewerbetreibenden" werden...

    Besser also, Du verkaufst das Material in fremdem Namen. Das aber hat zur Folge, daß Dein Mitarbeiter sich zumindest beim Käufer zu erkennen gibt und mit ihm abrechnet.
    Wenn das so klappt, dann solltest Du aber unbedingt den Zusatz dazu schreiben, daß Du im fremden Namen handelst.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • ADMIN
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    • 13. August 2008 um 18:49
    • #4

    Hängt davon ab, ob man als Makler oder Zwischenhändler auftritt, und natürlich von der Höhe des Kaufpreises. Wenn man als Makler auftritt, dann hat man ja kein Risiko außer dem Ausfall der eigenen Provision. Bei hohen Beträgen können auch Provisionen im Bereich 5 bis 10% angemessen sein.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • slaytalix
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    • 17. August 2008 um 17:15
    • #5

    Ich würde mich auch hüten, in fremdem Namen Gerätschaften zu verkaufen, zumal man als gewerbl. Verkäufer auch bei Gebrauchtware 1 Jahr Gewährleistung geben müßte .

    Somit ergäbe sich der Verdacht, der "freie Mitarbeiter" spart sich UST aus damals evtl. gezogener Vorsteuer bei Veräußerung der "Anlagenabgänge".

    Vor dieser Verkaufsbörse eines Herrn L. wurde ja auch schon gewarnt.

    Die Verkäufer sehen dann kein Geld, obwohl die Ware verkauft wurde. Nichts aber gegen Dich !

    Also Eigentumsvorbehalt & schriftliche Vereinbarungen treffen, daß dies in fremdem Namen auf fremde Rg. verkauft wird.

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

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