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Beiträge von mringhoff

  • Pioneer CDJ400

    • mringhoff
    • 4. Dezember 2007 um 10:43

    Es weihnachtet und schon gibts wieder neues von Pioneer:
    http://www.pioneer.de/de/products/44…-400/index.html

    Hat den schon einer unter den Fingern gehabt?

  • irgendwann ist alles für die Kids (abz. 30% für den Fiskus)

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2007 um 22:29

    Grundsätzlich finde ich die neue Erbschaftsregelung gerechter als vorher. Warum soll Immobilienvermögen nur mit dem niedrigen Einheitswert berücksichtigt werden und Bar/Wertpapier/Aktienvermögen etc. mit dem "Verkehrswert"?
    Von allem Vermögen die reale Summe bilden und dann dafür wieder höhere und sozial gerechtere Freibeträge finde ich sinnvoller.


    Zitat von "Manuela"

    Jeder Chef mit Kindern sollte darüber nachdenken, und die anstehenden Änderungen der Gesetzgebung sind ein Grund dazu.


    Also unsereins steht ja hier nicht vor dem Ruhestand. Bevor man sich Gedanken um die Erbschaftssteuer macht, sollte man lieber mal nachdenken, ob man genug für seine eigene Rente vorgesorgt hat, wenn wir hier schon beim Thema Alter sind. Das ist meiner Meinung nach ein viel ernsteres Thema.
    Und bis wir hier das Alter erreichen, bei dem wir uns Gedanken um die Firmennachfolge machen sollten, hat man das Gesetz sicher schon wieder geändert/reformiert/nachgebessert etc.

    Daß man sich als alternder Firmenchef sich Gedanken um die Nachfolge machen muss ist grundsätzlich ja richtig, aber erstens dürfte das hier die falsche Plattform sein, da vermutlich keiner der hier angemeldeten Schreiberlinge in diese Alterskategorie gehört.

    Zweitens müssen sich die kleineren Gewerbetreibenden, Handwerksbetriebe etc. aufgrund der entsprechenden Freibeträge keine ernsthaften Sorgen machen, das geht, wie ja schon erwähnt, erst ab dem "Mittelstand" los.
    Die Struktur der VT-Betriebe in D ist allerdings so, daß rund 80% der Erwerbstätigen lediglich kleine Gewerbetreibende sind. Also dürfte der Firmenwert nicht in den Kategorien liegen, wo eine Erbschaftssteuerzahlung den finanziellen Fortbestand des Betriebs gefährden würde.

    Oder gibt es bei Dir einen konkreten Anlass? Bist Du als Nachfolgerin für einen größeren Betrieb vorgesehen?

  • Verfahrene Situation - was tun?

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2007 um 11:41

    ...und alle diese Überlegungen machen ja auch nur dann Sinn, wenn alle drei Parteien (Veranstalter, Band, VT-Unternehmen) anwesend gewesen wären.
    Nun war aber die Band nicht mehr vor Ort und auch nicht greifbar. Das VT-Unternehmen hätte selbstverständlich rechtens gehandelt, wenn sie wie mit der Band vereinbart, um 0.00 Uhr abgebaut hätten.

    Aber wie soll man das in der Praxis durchsetzen, ohne nicht gleich den Hass von hunderten feierwütigen Gästen und einen tobenden Veranstalter auf sich zu ziehen? In manchen Ecken von Deutschland könnte das sogar je nach Gästeklientel auch körperliche Folgen haben... :(
    Mal abgesehen davon, daß der Ruf der VT-Firma trotz der Rechtsstellung nicht sehr positiv in die Welt hinaus getragen wird.
    Eventuell hätte es ja auch sein können, daß der Veranstalter mit der Band in der Tat etwas anderes ausgemacht hat und diese es versäumt hatte, das so weiterzugeben. Die Folge daraus wäre eine Rechtsstreit Veranstalter-Band geworden, evtl. mit empfindlichen Schadensersatzforderungen. Das will das VT-Unternehmen seinem Kunden ja auch nicht antun.
    Und Recht haben ist etwas anderes wie Recht bekommen, bzw. das Geld für seine erbrachte Leistung. Insofern ist es in der Nacht sicher das beste gewesen, die Veranstaltung nicht zu beenden. So kann der Veranstalter weiter verdienen und in den nächsten Tagen wird dann ausdikutiert, welcher Aufpreis für die Verlängerung verlangt wird, bzw. wer eigentlich was vereinbart hat.

    Deshalb ging es hier in den Thread ja weniger um die Rechtskonstellation, - die dürfte ja eher klar sein - sondern eher um die Frage "was hättet Ihr in der Situation gemacht?"...

  • Welches CD Case?

    • mringhoff
    • 30. November 2007 um 12:15
    Zitat von "Kristian Wachter"

    Ich bin ja DJ und nicht Musikadministrator.


    Mein Reden :)
    Ich bin auch kein Fan von DJs, die Ihren Laptop groß sichtbar statt ihren CD-Playern hinstellen und dort versunken drin rumklicken...
    Wenn Laptop, dann noch Finalscratch/Serato etc. - man sollte schon dem Kunden auch etwas fürs Auge bieten...
    Dennoch find ich persönlich 160kg einfach zu viel. Die meisten Kollegen, die noch mit CDs auflegen, haben diese Taschen und keine Jewels mehr. Da sparst Du Dir rund 70-80% Gewicht. Aber das Thema hatten wir ja schon...

    Zitat von "Kristian Wachter"

    Die Dinger machen einen sehr massiven Eindruck. Muß ich mir näher ansehen. Steht da irgendwo ein Preis?
    Aber was ich gerade gesehen habe, der Deckel geht nicht ab.


    Du kannst natürlich auch Deinem Casebauer Deines Vertrauens das Ding in Auftrag geben mit den Sonderwünschen, die Du noch hast.
    Erfahrungsgemäß kostet das nur wenige Euros mehr, als wenn man ein Massenprodukt vom Onlineshop kauft...

  • Welches CD Case?

    • mringhoff
    • 30. November 2007 um 10:06
    Zitat von "ultraschall"


    Hat jemand schon mal dieses CD-Case in den Fingern gehabt und kann was über die Qualität sagen


    ist halt ein "richtiges" Flightcase. Lt. Foto sieht die Verabeitung und die Bauweise stabil und robust aus. Das sollte halten. Allerdings sind diese halt auch etwas schwerer...

    Zitat von "DJ Detto"

    Ja ich geh noch immer mit ca 1200 CD an den Start. Ist halt so bei unserer "Bandbreite". Ohne Lappy wären es noch mehr.


    Sind halt dann rund 4x40kg mit Koffer - also 160kg! -
    Wird Dir das auf Dauer nicht etwas zu doof mit der Schlepperei?

  • GWG's und die neuen Unternehmenssteuerreform

    • mringhoff
    • 30. November 2007 um 08:57
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Als Überschusseinkunftsarten gelten Löhne und Gehälter von Arbeitnehmern sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus den sonstigen Einkünften (z. B. Renten), bei denen die Ausgaben als "Werbungskosten" geltend gemacht werden.

    Das dürfte die allermeisten Freizeitbeschäler betreffen...

    Löhne & Gehälter als Arbeitnehmer: falls der Beschaller festangestellt ist

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: als Feld-Wald-und-Wiesenbeschaller eine eher untergeordnete Einkunftsart :)

    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung: wie schon oben erwähnt, das sind Einahmen aus Immobilienvermögen. Für gewöhnliche Beschaller ist diese Einkunftsart genauso ausgeprägt wie die aus Kapitalvermögen...

    sonstige Einkunftsarten:
    z.B. Rente: für die etwas älteren Kollegen unter uns...
    oder Spekulationsgewinne (z.B. aus Aktiengeschäfte - als Beschaller-Aktionär hat man wohl eher hier einen Verlust zu verschmerzen, weil man wieder auf der letzten Hauptversammlung den Ausführungen seines Kundens vertraut hat und Aktien gekauft hat),
    oder Unterhaltsbezüge (also hier eher die geschiedenen Beschallerfrauen)
    oder Abgeordnetenbezüge (falls mal ein Beschaller in die Politik geht....)

    Also unter dem Strich vermute ich mal, daß die meisten Beschaller und Freizeibeschaller nun eher doch "Gewinneinkünfte" (oder "Verlusteinkünfte"?) haben, zumindest "Einkünfte aus Gewerbebetrieb"

  • DIE HÄRTESTEN SPRÜCHE DIE EIN PA TECHNIKER

    • mringhoff
    • 30. November 2007 um 08:40

    gestern, kurz vor der Abfahrt zur Location:
    Kunde: "Hab ich Ihnen eigentlich schon gesagt, daß die Veranstaltung nicht um 16.00 Uhr, sondern jetzt um 20.00 Uhr anfängt?"

    (NEIN!!! und als Ausgleich hat sie noch 1 Stunde länger gedauert wie geplant...)

  • GmbH: Publizitätsverstösse werden ab 2007 strenger verfolgt

    • mringhoff
    • 28. November 2007 um 18:17

    ...und kostet 55,- EUR netto...
    (für bilanzierende Kleinunternehmer also durchaus tragbar)

  • Afa für VA-Technik

    • mringhoff
    • 28. November 2007 um 08:52
    Zitat von "cen-music"

    Ich hab mal wieder was :)

    - Traversenlift unter 410€ netto? Ich tendiere zu AfA


    warum?
    Habe gerade noch zwei Lifte unter 410,- gekauft für unsere GWG :)
    Zu welchem Wirtschaftsgut will man das zusammenfassen?
    Ein Stativ hat mehr so ein Werkzeugcharakter. Alleine macht das kaum Sinn, aber man kann alles mögliche damit machen (6er Bar oben drauf, mit drei anderen als Aufbauhilfe für ein Traversentisch, mit einem anderen und einer Traversengerade als Backdrophalter...)
    Man kann das Ding auch ohne weiteres wieder einzeln verkaufen...

    Aber wenn man etwas Ausgaben reduzieren will, oder Ausgaben in die nächsten Jahre verschieben will, dann kann man natürlich auch die Stative als Anlagevermögen ansetzen

    Zitat von "cen-music"


    - 6er Bar PAR64 komplett bestückt? Ich tendiere zu GWG


    sollte doch auch komplett unter 410,- EUR netto bleiben oder?

  • Materialkauf im PA-Forum

    • mringhoff
    • 27. November 2007 um 18:04

    Der Vorteil bei b2b ist die doch etwas persönlichere Abwicklung. Es findet vor dem Verkauf auf alle Fälle ein Kontakt statt, wo dann auch nochmal über das Produkt und andere Dinge gesprochen/gemailt wird.

    Bislang waren auch die meisten meiner Kontakte gewerbliche Nutzer, also mit Rechnungsstellung, öffentlicher Website usw. - Das erhöht natürlich das Vertrauen in die Vorkasse bzw. in eine professionelle Abwicklung.

    Und zur (negativen) "Beurteilung" gibts ja dann das Warnungen-Brett. Hier landeten ja auch schon mal der ein oder andere b2b-Anbieter. Zum Glück ist das im Vergleich zum gesamten Angebot eine sehr kleine Minderheit...

  • Leihpreisliste

    • mringhoff
    • 27. November 2007 um 12:45

    Und falls nun Maaatin eine Vermietpreisliste aufstellen will, sollte er bedenken, daß die Preisfindung der Mietpreise stark schwankt.

    Das wichtigste Kriterium wird wohl die entsprechende Durchsetzbarkeit auf dem Markt sein. Denn wenn nichts vermietet wird, bringt auch die beste Kalkulation nichts.
    Aber das bedeutet nicht, daß man die Jobs nur über günstige Mietpreise hereinbekommt. Wenn man nachhaltig davon leben will oder muss, sollte man sich schon die Rentabilität genau durchkalkulieren.

    Eine pauschalisierte, vom Einkaufspreis (zzgl. Verschleiß/Verbrauch) abhängige Rechnung bringt gar nichts:

    Beispiel 1: hochwertige Lautsprecheranlage: 2x 15/2, Controller, Amp, gute Kabel, Stative, Cases, Zubehör etc.
    Kaufpreis beispielsweise 8.000,- EUR netto.
    5% würde hier 400,- EUR Mietpreis bedeuten. Welcher Mieter würde so etwas zahlen?

    Beispiel 2: preiswerter Discoeffekt, Kaufpreis incl. Lampe 40,- EUR
    Welcher Vermieter würde das Gerät für 5%, also für 2,- EUR vermieten?


    Am einfachsten klappt es mit der Mietpreisfindung, wenn man sich mal bei den Kollegen in der Nachbarschaft, in dem Bereich man tätig werden wird, umsieht und die mal kritisch betrachtet und für sich selbst mal durchkalkuliert.

    Und nicht vergessen: Nicht die Mietpreise machen den betrieblichen Erfolg aus, sondern eher das drumherum: Der Service, die Materialpflege, die Zuverlässigkeit, die fachliche und menschliche Qualität der Techniker, das Vitamin "B", die Marketingstrategien...

  • GmbH: Publizitätsverstösse werden ab 2007 strenger verfolgt

    • mringhoff
    • 27. November 2007 um 12:27

    Wollte das Thema nochmal hochholen, da es scheinbar immer mehr an Bedeutung gewinnt.
    Viele kleine GmbHs haben ja bislang mangels Druck oder Interesse bzw. Unwissen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger nicht publiziert.
    Wie ja schon oben erwähnt, wachen nun die Behörden selbst über den Eingang und verhängen automatisch entsprechende Geldbußen. (§334 HGB)

    Der Jahresabschluss muss dort 12 Monate nach Ende des Veranlagungsjahres eingereicht werden. Wenn das Geschäftsjahr 2006 also am 31.12. endete, dann ist Deadline also der 31.12.2007 - für die allermeisten also in wenigen Wochen.

    Vertrödelt man diesen Termin fallen Geldbußen an:
    innerhalb 6 Wochen: 50,- EUR und danach mind. 2.500,- EUR bis max. 25.000,- EUR (§335 HGB Abs 1)

  • Probleme mit DJ´s, usw.

    • mringhoff
    • 27. November 2007 um 11:53

    Nicht regelbare Beschallung am DJ-Platz ist nicht optimal. Auch bei der kleinsten Location versucht man als DJ nicht vor den Boxen zu stehen.

    Wie ja schon oft hier angemerkt, gibt es viele DJs, die es auch mal ruhig auf der Bühne haben wollen (zum Raussuchen der nächsten CD, zum Vorhören etc.)


    Und weil es hier immer wieder kommt: die Lautstärke auf der Tanzfläche ist ein anderes Thema. Also Limiting und sonstige Lautstärkenbegrenzung, die nach dem DJ-Mischpult erfolgt, kann ein bereits verzerrtes Signal nicht mehr glattbügeln.
    Wenns zu laut auf der Tanzfläche ist, dann ist das im Verantwortungsbereich des VT-Dienstleisters und dessen Controllereinstellung, ganz unabhänig davon, was der DJ am Mischpult produziert.

    Die unnötigste Verzerrung die ich mal vor einigen Jahren erlebt habe, waren voll aufgerissene Gains und ein Master, der immer noch da stand, wo er am Partyanfang war: auf ca. 50%
    Es war nicht sonderlich laut, aber verzerrt.
    Wenn hier der DJ nicht etwas mitdenkt und ein kleines Gefühl für die technische Materie entwickelt, dann helfen auch die besten Limitierungen nichts...

    Allen Lösungsansätzen zum Trotz: bei größeren Events, vor allem mit einem längerem DJ-Lineup oder schon bekannten Kandidaten ist eine tontechnische Betreuung unumgänglich. Lieber sitzt der Techniker stundenlang gelangweilt vor seinen Controllern, als daß mal unvorteilhafte Gaineinstellungen den Sound zunichte machen. Für die meisten Gäste klingt das dann einfach nur "schlecht".
    Und für den schlechten Sound wird zwangsläufig immer die VT-Firma verantwortlich gemacht.

  • Mahnverfahren, aus Warnungen

    • mringhoff
    • 26. November 2007 um 22:49
    Zitat von "Matthias Bremer | EXMS"

    Ich weiß aber, dass der Kunde einige wertvolle Geräte im Tonstudio hat, dass er selber noch betreibt. Können diese quasi ersatzweise gepfändet werden? Was ist, wenn diese Geräte auch noch nicht bezahlt sind? Dürften die dann überhaupt gepfändet werden?

    Am besten, Du telefonierst mal mit dem Dir zugeteilten Gerichtsvollzieher. Man kann beim Amtsgericht anrufen und Dir den Kontakt des zugehörigen Gerichtsvollziehers geben lassen.
    Wichtig ist auf alle Fälle den GV auf die Existenz des Tonstudios hinzuweisen, wirkliche Recherchearbeit leisten eigentlich die wenigsten GV.
    Über die Gebühren gibt es eigene Tabellen. Eine erfolglose Pfändung ist aber nicht teuer...

  • Vorschriften zur Montage einer Spiegelkugel

    • mringhoff
    • 26. November 2007 um 12:13

    Na, so ganz unangebracht ist diese Frage nun auch wieder nicht....

    Zitat von "Adler1"

    Denn auf den ganzen Bildern die ich im Netz gefunden hab werden die Zwei Ketten an der gleichen Welle eingehängt.


    Es gibt immer irgendwo ein Punkt, wo ein System nur auf an einer einzigen Kraftachse hängt. Der Motor steht ja fix, die Kugel dreht sich. Eine 100%ige zweite Absicherung würde sich ja dann aufwickeln :)

    Also neben der normalen Motorstange/Kette/Kettenglieder/Gewindestange läuft eine weitere Kette mit, die Motorstange und Gewindestange verbindet. Die Kugel ist mit der Gewindestange fest verbunden und der Angriffspunkt der Sicherungskette ist nicht der Aufhängepunkt (es läuft also innen noch eine Stange von der Sicherungsaufhängung zur Gewindestange durch).

    Bleibt also noch die Motorstange: Hier sollte diese ausreichend dimensioniert sein und nicht werkzeugfrei von der Gesamtkonstruktion trennbar. Die Aufhängung des Motors und dessen Sicherungsöse wiederum greift kräftetechisch nicht nur aufs Gehäuse, sondern hauptsächlich auf den Motor, bzw. ist so gelöst, daß dieser nicht nach unten durchfallen kann, ohne von der Aufhängung selbst gehalten zu werden.

    Und wie ja schon vom Hami erwähnt: Ob jetzt 20cm oder 150cm - das Prinzip ist dasselbe, es kommt nur auf die Dimensionierung an.

  • Probleme mit DJ´s, usw.

    • mringhoff
    • 26. November 2007 um 11:39
    Zitat von "MI Acoustics"


    Insofern ist ein immer leistungsfähigeres Monitoring das allerletzte, was der Situation hilft. Dadurch wird nur der Effekt der persönlichen temporären Vertaubung des DJs beschleunigt und er verliert razfaz eben JEGLICHE Fähigkeit, angemessen "leiser zu drehen".

    Ja und nein.
    Das mit der Lautstärkengewöhnung ist durchaus richtig, der DJ empfindet mit der Zeit den Bühnensound "subjektiv" zu leise. Das kann aber durchaus nicht nur den Grund haben, daß ein DJ temporär oder auch schon permanent taub ist, sondern auch ganz einfach das falsche Material am Start ist

    Da wir ja im richtigen Leben nicht nur Psychoakkustik und gehörphysiologischen Probleme haben, sondern auch *wirklich* zu geringes Monitoring, bleibt diese These aus meiner Sicht weiterhin bestehen.

    Jeder DJ hat seine eigene Vorstellung vom Monitoring. Vielen Best-Of-DJs beispielsweise genügt ein kleine Bühnenbeschallung, oft wird die auch immer wieder mal runter bzw. ganz aus gedreht.
    Und dann gibts halt Leute, die brauchen es aus ihrer Sicht eben laut auf der Bühne.
    Würde man diesen DJs dann dasselbe Monitoring zugute lassen kommen, wie den oben erwähnten Best-Of-DJ, dann würden diese erstmal ordentlich sauer sein und zum zweiten versuchen, das Böxlein auf der Bühne so laut machen, wie es das Material grad so hergibt. Und hier sind wir wieder bei den Gain-Reglern.

    Als VT-Dienstleister maße ich mir nicht an, den DJ auf seine gehörphysiologischen Probleme hinzuweisen und ihm deswegen anderes Material hinzustellen, als gefordert. Und sein Onkel Doktor, der ihn auf seine dauerhaft anwachsende Vertaubung hinweist, bin ich auch nicht. Leiser drehen kann man das Monitoring immer noch...

    Aber Deine Aussage ist natürlich richtig, keine Frage, führt aber bei vielen DJs so nicht zum Ziel.
    Am besten für die Gains wäre es, kein Monitoring hinzustellen :)

    Zitat von "MI Acoustics"


    Es muss doch auffallen, das egal wie leistungsfähig die Anlagen sind und egal wie laut das Monitoring wird, es immer direkt in die Begrenzung geht - nur dass das heute dann nicht mehr bei 105 sondern erst bei 115 dB passiert.


    Das kann ich aus der Praxis heraus aus meiner Sicht so nicht bestätigen

    Zitat von "MI Acoustics"

    Das Einzige, was diesen Teufelskreis durchbricht, ist die MESSTECHNISCHE Begleitung des DJs/FOHlers, die ihn von seiner labilen (weil menschlich/organischen) Pegelbeurteilung entkoppelt.


    Wir reden ja nicht von der PA, sondern vom Monitoring.
    Und welcher DJ misst für sich selbst die Lautstärke seines Monitors? Wenn er das tut, dann dürfte das sicherlich keiner von der "roten" Fraktion sein.
    Und die DJs, die gerne trotz gutem Monitoring und gutem Kopfhörer die Eingänge zum Clippen bringen, die lassen sich von einem Anzeigenfeld eines Messgeräts sicherlich wenig davon überzeugen, leiser zu drehen...

  • Posaunenchor in Kirche abnehmen

    • mringhoff
    • 26. November 2007 um 11:10

    wahrlich viele Fragen, aber die Aufnahme ist nun wohl schon gestern gewesen oder?
    Am Samstag Nacht viele Fragen für eine Veranstaltung am Sonntag vormittag zu fragen ist natürlich nicht optimal. Da sind viele Techniker auf Job...
    Wie hats denn geklappt?

  • Ärgerlich! Keine korrekte Rechnung, aber Post vom Anwalt!

    • mringhoff
    • 24. November 2007 um 17:18
    Zitat von "DJ-JAJA"

    Ich überweise daher nicht. und reagiere und weise darauf hin, dass die Form inakzeptabel ist und dass die Höhe zudem auch nicht stimmt.


    Richtig. Wobei hier zwei Punkte zu bemerken sind:

    Einmal sollte die Rechnungshöhe der Vereinbarung entsprechen. Gibt es keine schriftliche Vereinbarung, Angebot etc., dann stützen Zeugen Deine Aussage. Ansonsten steht Behauptung gegen Behauptung.

    Zweitens darf man natürlich auf eine korrekte Rechnung bestehen, da man ja sonst die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht ansetzen kann.
    Eine Rechnung darf aber ruhig handgeschrieben sein, sofern sie eben alle notwendigen Angaben enthält.

    Ratsam ist es weiterhin, bei Streitfällen vor allem mit Anwalt, die Kommunikation schriftlich zu führen. An geführte, einvernehmliche Telefonate wird sich hinterher gerne nicht mehr erinnert...

  • Vorschriften zur Montage einer Spiegelkugel

    • mringhoff
    • 24. November 2007 um 17:04

    Eine Spiegelkugelverordnung gibts natürlich nicht, aber die Vorschriften, wie Du was über Publikum aufhängen darfst findet man in der Berufgenossenschaftlichen Verordnung BGV C1: http://download.vplt.org/bgv_c_1-1.pdf

    Für Dich wichtig ist vor allem der §7 Satz 6
    Ortsveränderliche Beleuchtungs-, Bild- und Beschallungsgeräte
    müssen durch zwei unabhängig voneinander wirkende Einrichtungen
    gegen Herabfallen gesichert sein. Lose Zusatzteile oder sich lösende
    Teile müssen durch Einrichtungen aufgefangen werden können.

    Und für die Dimensionierung von Ketten, Motor, Anschlagmittel etc.: §9


    Wie das dann technisch umgesetzt wird, bleibt dem Anwender selbst überlassen.
    Hersteller von Spiegelkugeln haben sich dann etwas einfallen lassen:
    durchgehende Gewindestange, zweite mitlaufende unabhängige Kette, entsprechende konstruierter und dimensionierter Motor etc...

  • Probleme mit DJ´s, usw.

    • mringhoff
    • 24. November 2007 um 15:44

    oh, das ist aber einer etwas unausgeschlafen... :)

    Zitat von "Totte"

    Stellen wir also fest:
    90% der DJ`s, insbesondere der Regios, sind vollgepumt mit Alc, BTM und taub und dumm.


    ich glaube der Grundtenor war in diesem Thread eher ein anderer.
    Aber man darf ja auch nicht vergessen, daß wir hier über ein Problem reden nicht über Statistiken, wieviele DJs gut oder schlecht auflegen.
    Wenn an einem Abend 5 DJs wie gewöhnlich nett, kooperativ und diszipliniert bezüglich Übersteuerung sind und einer laufend über die Stränge schlägt, sich nichts sagen lässt und die ganze Zeit den Techniker die Zornesröte ins Gesicht treibt, dann frag mal, über welchen der 6 DJs sich der Techniker am Tag danach Gedanken macht...

    Zitat von "Totte"

    Stellen wir weiterhin fest:
    Diese 90% werden von jedem Tech/Toni,PAler wargenommen, aber kaum vom Publikum oder den VAlern.


    dem Publikum oder dem VA interessiert ja die Anlage nicht, man schimpft höchstens über den "schlechten Sound"...

    Zitat von "Totte"

    Eine 500 Personen Party die mit Raveland und Omnitronic beschallt wird, nen beschissenen Sound hat aber der DJ macht ne geile Fete daraus....


    wenn Raveland und O-tronic zwischenzeitlich den Lebensgeist aushauchen, wirds nichts mehr mit der geilen Fete...

    Zitat von "Totte"

    eine Nexo oder EV PA mit Tech, supergeiler Klang, aber nen Looser am Mixer....


    Na, dann hat wenigstens einer die Hausaufgaben gemacht...
    Und mal nebenbei: wir reden hier nicht über gute oder schlechte Anlagen.

    Zitat von "Totte"

    Sorry liebe Techs, für den Gast ist der DJ um Klassen wichtiger als der Tech. Und für die Kasse auch.....


    Da hat ja auch ein Techniker kein Problem damit. Ein guter DJ zieht viele Gäste, die lange feiern, Umsatz machen und den Veranstalter das nötige Kleingeld herbeischaffen, damit dieser bei der VT-Firma eine gute Anlage bezahlen kann :)

    Ich finde aber, daß hier sich keiner als besonders "wichtig" empfinden soll. Jeder hat seinen Job zu erledigen und die Arbeit des anderen zu respektieren. Nur als gutes "Team" kommt man weiter...


    Wie gesagt, wir reden hier über eine Problematik (übersteuerter Gain), warum es dazu kommt und wie evtl. Lösungsansätze aussehen können. Hier wird nicht über die DJ-Zunft hergefallen (bin ja selber noch einer, wenn auch nur noch sehr selten...)

    Und vielleicht zu Deiner Zufriedenheit: Der letzte, uneinsichtige "rote" DJ, der mir wirklich einige Nerven gekostet hat, hatte das schon vor mind. 5-6 Jahren gemacht. Soweit mal zur 90%-Statistik von meiner Seite aus.
    Der kam als einer von 3-4 Star-DJs aus Italien, legte für rund eine Stunde auf und war hinterher so betrunken, daß er sich gleich noch auf der Bühne übergeben hatte. Leider war ihm noch unser Endstufenrack im Weg... :(

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