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irgendwann ist alles für die Kids (abz. 30% für den Fiskus)

  • manuela
  • 2. Dezember 2007 um 15:39
  • manuela
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    9.103
    • 2. Dezember 2007 um 15:39
    • #1

    Thema:

    Erbschafts / Schenkungssteuer Reform, DE, 2008.

    Derzeit ist es noch möglich, die Übereignung wahlweise nach altem oder dem kommenden Recht veranlagen zu lassen. Da zeigen sich signifikante Unterschiede auf, man beachte zB die Veranlagung von Wohnimmobilien (alt: 50%, neu: 100% vom Verkehrswert = großer Nachteil), sowie unterschiedliche Freibeträge, neu: deutlich höhere, warme Socken jetzt gleichberechtigt mit Eheleuten usw., und eine Erlaßregelung die die Sicherung vorhandener Arbeitsplätze und eine langfristige Nicht-Verringerung des Betriebsvermögens voraussetzt (Erbschaftvorbereitungsentlassungsmaßnahme oder so, mit Leiharbeiterzuwachs,,, :roll: )

    Für Tagelöhner und Dienstleister mag das hier kein Thema sein, ab kleinem Mittelstand umso interessanter. Wer hat schon Lust darauf, seine mühsam gebaute Fa. zu fast 30% dem Staat zu opfern ? Ist eine Wohnimmobilie bei einer zusätzlichen Beleihung von 30% des Verkehrswertes (wie hoch ist der in München Stadtzentrum und wie hoch auf dem Dorf?) überhaupt noch selbsttragend oder wird sie zur Belastung oder zu einem Gewerbegebäude auf das die Regelung ja nicht greift?

    Fragen über Fragen !
    Jeder Chef mit Kindern sollte darüber nachdenken, und die anstehenden Änderungen der Gesetzgebung sind ein Grund dazu.

    Eure Gedanken darüber, bitte keine unsachlichen Kommentare :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • buzz
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    • 2. Dezember 2007 um 16:24
    • #2

    Wer sich damit erst jetzt auseinadersetzt, hat imho lange geruhsam geschlafen.

    Nachdem sich diese Änderung schon zum Jahreswechsel 2006 / 2007 andeutete (jedoch war seinerzeit noch nicht klar, ob es eine Wahlmöglichkeit bzw. Übergangsfrist geben würde), waren in den letzten Tagen des Jahres 2006 kaum mehr Notartermine zu bekommen.

    Daher mein Ratschlag: Wer es 2006 versäumt hat, sollte unbedingt zeitnah den (qulifizierten) Steuerberater einbinden und noch heuer die Übertragung / Schenkung Notariell beurkunden lassen. Dann kommt zwar ein Haufen Schenkungssteuer auf den Unternehmer zu, ist aber in den meisten Fällen immernoch wesentlich billiger, als zu warten und zu hoffen...


    Gruß aus Nürnberg,

    Buzz

    Hier geht's weiter...

  • treibsand
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    • 2. Dezember 2007 um 19:53
    • #3
    Zitat von "Manuela"

    Wer hat schon Lust darauf, seine mühsam gebaute Fa. zu fast 30% dem Staat zu opfern ?


    Ehrlich gesagt: wer das nicht rechtzeitig regelt, hat eh keine Probleme damit... höchstens die Erben :oops:
    Und wer seine Firma wirklich an den Nachwuchs übergibt, der hat auch nach wie vor zu Lebzeiten genügend Wege, die Kinder in die Firma wachsen zu lassen und diese "häppchenweise" zu übergeben.

    Der Zeitpunkt, wann der Senior aktiv aus dem Unternehmen ausscheidet muss ja nicht zwangsläufig auch der Zeitpunkt sein, zu dem der Junior die Firma übernimmt...
    ...und das Finanzrecht kennt keine Limitierungen, wer innerhalb der Firma wirklich das sagen hat und wer wieviel verdient...

    Für diejenigen, die die letzten 2 Jahre geschlafen haben und wo ein Wechsel/Erbschaft akut ansteht ist es zwar doof, aber ein Unternehmer hat bislang noch JEDEN Weg gefunden, dem Finanzamt/Staat nicht zuviel abzugeben...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • manuela
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    • 2. Dezember 2007 um 20:23
    • #4

    von akut ansteht kann ja nur die Rede sein, wenn die alte Regelung bevorzugt wird. Neu ist immer möglich :wink:

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • mringhoff
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    • 2. Dezember 2007 um 22:29
    • #5

    Grundsätzlich finde ich die neue Erbschaftsregelung gerechter als vorher. Warum soll Immobilienvermögen nur mit dem niedrigen Einheitswert berücksichtigt werden und Bar/Wertpapier/Aktienvermögen etc. mit dem "Verkehrswert"?
    Von allem Vermögen die reale Summe bilden und dann dafür wieder höhere und sozial gerechtere Freibeträge finde ich sinnvoller.


    Zitat von "Manuela"

    Jeder Chef mit Kindern sollte darüber nachdenken, und die anstehenden Änderungen der Gesetzgebung sind ein Grund dazu.


    Also unsereins steht ja hier nicht vor dem Ruhestand. Bevor man sich Gedanken um die Erbschaftssteuer macht, sollte man lieber mal nachdenken, ob man genug für seine eigene Rente vorgesorgt hat, wenn wir hier schon beim Thema Alter sind. Das ist meiner Meinung nach ein viel ernsteres Thema.
    Und bis wir hier das Alter erreichen, bei dem wir uns Gedanken um die Firmennachfolge machen sollten, hat man das Gesetz sicher schon wieder geändert/reformiert/nachgebessert etc.

    Daß man sich als alternder Firmenchef sich Gedanken um die Nachfolge machen muss ist grundsätzlich ja richtig, aber erstens dürfte das hier die falsche Plattform sein, da vermutlich keiner der hier angemeldeten Schreiberlinge in diese Alterskategorie gehört.

    Zweitens müssen sich die kleineren Gewerbetreibenden, Handwerksbetriebe etc. aufgrund der entsprechenden Freibeträge keine ernsthaften Sorgen machen, das geht, wie ja schon erwähnt, erst ab dem "Mittelstand" los.
    Die Struktur der VT-Betriebe in D ist allerdings so, daß rund 80% der Erwerbstätigen lediglich kleine Gewerbetreibende sind. Also dürfte der Firmenwert nicht in den Kategorien liegen, wo eine Erbschaftssteuerzahlung den finanziellen Fortbestand des Betriebs gefährden würde.

    Oder gibt es bei Dir einen konkreten Anlass? Bist Du als Nachfolgerin für einen größeren Betrieb vorgesehen?

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  • thc
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    • 3. Dezember 2007 um 13:28
    • #6
    Zitat

    Derzeit ist es noch möglich, die Übereignung wahlweise nach altem oder dem kommenden Recht veranlagen zu lassen.


    So steht es in dem Gesetzentwurf.
    Ob das in dem zur Verabschiedung anstehenden Gesetz dann immer noch so stehen wird, weiß nur der Finanzausschuss des Bundestags.
    Da der höhere Wertansatz von Immobilien durch einen höheren Freibetrag für nahe Angehörige kompensiert werden soll, wird es von Fall zu Fall zu unterschiedlichen Auswirkungen auf die letztendlich ermittelte Steuer kommen.
    Aber es ist richtig: Wenn es sich abzeichnet, dass das Wahlrecht bleibt - also mit Einbringung in das förmliche Gesetzgebungsverfahren - und ein konkreter persönlicher Anlass für eine Übertragung besteht, empfiehlt sich ein Besuch beim StB des Vertrauens in der Hoffnung, dass der dann auch mit der Materie vertraut ist.
    Gruß
    Claus

  • gerald1
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    • 3. Dezember 2007 um 22:09
    • #7

    @ Manu
    Steuerfreier Veräußerungsgewinn war das Stichwort der vergangenen Jahre, aber wer das verschlafen hat ... Diese Tür ist zu. Da ich von Dir weiß, irgendwas mit NL, vielleicht mal über sowas wie offshore nachdenken. Du bist ja sehr agil. Aber auch in NL sehr gut aufpassen!
    http://www.gomopa.net/Finanzforum/Sc…nzaufsicht.html
    Zwischen schwarz/weiß gibt es eben auch eine Menge grau.
    Gerald1

  • gerald1
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    • 12. Dezember 2007 um 13:13
    • #8
    Zitat

    Manuela hat Folgendes geschrieben:
    Wer hat schon Lust darauf, seine mühsam gebaute Fa. zu fast 30% dem Staat zu opfern ?

    Gestern klopfte man sich nun bei den hohen Herrn auf die Schulter.
    15% sind nun rausgekommen, vorbehaltlich einer Spekulationsfrist / Haltezeit von 15 Jahren.
    Man verwertet dies als ganz großen Erfolg der großen Koalition. :roll:
    Der Markt wird uns lehren, was diese Entscheidung zur Folge hat. Dies wird vielen Familienunternehmen in Deutschland den letzten Anstoß zur Aufgabe geben in der Übernahmefraktion der zweiten, dritten oder vierten Generation.
    Gerald1

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