Wir betreiben die PS15 auch häufig mit RCF ESW1018. (18"). Die Dinger gibts aber leider nicht mehr, sind aber gewöhnliche Bassreflexbässe...
Als wir damals die ersten PS15 hatten, testeten wir diese Kombination aus und sind bis heute der Meinung, daß es zu den erheblich teureren LS1200 keinen subjektiv nachteiligeren Unterschied gibt, außer daß das Packmaß größer ist...
Beiträge von mringhoff
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Zitat von "Rockland"
Ich habe jahrelang mit Aufwandsentschädigungen in einer Einrichtung gearbeitet. Es ist auch in diesem Fall durchaus möglich. Es benötigt die entsprechende Auslegung,.... wie bei vielen anderen Sachen auch.
Dann wäre ich Dir doch sehr verbunden, dies hier mal zu erklären, so daß es auch nachzuvollziehen ist.
Aus meinem Kenntnisstand können nur entsprechende "Einrichtungen" Aufwandsentschädigungen für soziale, gemeinnützige, künstlerische, religiöse Zwecke etc ausgeben, die dann bis zu 1.848,- EUR p.a. steuerfrei bleiben. Wenn das ein Gewerbetreibender auch kann, dann wäre das eine neue, interessante Herangehensweise einer Entlohnung. Mich würde das interessieren und wäre Dir dankbar, das neutral zu erklären, wie das "auszulegen" ist und diesmal die Anspielungen auf Intelligenz oder Nichtintelligenz der Forenuser bleiben zu lassen... -
Hier handelte es sich um ein steuer/finanztechnisches Problem, das hier ÖFFENTLICH diskutiert wird. Dabei spielt weder die Höhe des Betrags ein Rolle, noch daß sich der Threadstarter wieder ausgeklingt hat.
Hier lesen hunderte von Leuten mit, manche haben sicherlich dasselbe Problem und sind dankbar, wenn sie hier Informationen finden.
Der Threadstarter hat ja die Lösung bereits in einem anderen Forum gefunden. Hier wurde ihm auch fundiert geatwortet. Aus diesem Grund wird er wohl hier nicht mehr weiterschreiben...
Wenn hier dann anschliessend weitere Tipps abgegeben werden, dient das der allgemeinen Information. Wenn diese Tipps mir aber nicht einleuchten, dann erlaube ich mir, nachzufragen.Ich werfe hier niemanden Gaunerei vor, sondern ich hinterfrage hier nur manche Tipps. Wenn hier jemand schreibt, daß ein Dritter eine Rechnung für einen Kunden eines Privatmannes stellen soll, dieser Dritter dann dem Privatmann das Geld ohne MWSt. geben soll, dann kapier ich das einfach nicht, wie das verbucht werden soll. Auch nicht, wenn der Privatmann dem Gewerbetreibenden Tankbelege dafür geben soll.
Mal abgesehen davon, daß ich mir das kaum vorstellen kann, daß ein Verleiher diesen Umstand mitmacht, würde mich dennoch die korrekte buchungstechnische Vorgehensweise interessieren, wenn Du hier schon so etwas kundtust. Falls deine Ansatzweise korrekt ist, wäre ich Dir dankbar, mir das näher zu erleutern, ich bin dankbar für gute Tipps.
Nirgendwo habe ich geschrieben, daß Du etwas illegales machst, ich nehme nur Bezug auf die Sache! Bitte lies meine Ausführungen auch genau durch.
Zitat von "Rockland"Dass das Steuerhinterziehung ist brauchst du mir nicht erklären.
Dann haben aber solche Tipps auch absolut hier nichts zu suchen! Das hat mit der Höhe des Betrags auch nichts zu tun.
Auch unkonventiolle steuerliche Tipps und Hilfestellungen zeichnen sich dadurch aus, daß sie jederzeit steuerrechtlich haltbar und von jedem ohne schlechtes Gewissen anzuwenden sind. Ich nehme mal stark an, der Threadstarter hat sich auch so etwas als Lösungansatz vorgestellt... -
Zitat von "Rockland"
...dann kann der Fredstarter doch ne Tankquittung hingeben und gut.
Nur mal so am Rande, wenn sich ein Gewerbetreibender mit fremden Belegen eindeckt und diese zur Gewinnreduzierung benutzt, dann ist das Betrug und Steuerhinterziehung...
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Also innerhalb des Ladens hat der Betreiber sein Hausrecht und solange er da nicht gesetzeswidrige Dinge etc. aufhängt, kann ich mir nicht vorstellen, warum dort das nicht erlaubt sein könnte.
Was aber sein kann ist, daß diese Werbung nach außen hin sichtbar war (z.B. Banner von innen an die Fenster etc.) oder das Banner (entgegen der Kundenaussage) doch außen am Gebäude angebracht wurde. Dann könnte es kommunale Regelungen für diesen Bereich geben, der das untersagt (Einheitliches Straßenbild etc.).
Für manche Einkaufsstrassen/Fussgängerzonen etc. gibts da sehr genaue Regelungen...Aber innen aufgehängt fände ich das auch sonderbar, wenn da etwas verboten ist. Was ist dann mit der eigenen Werbung (bzw. die des Sportschuherstellers), die dort hängt?
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...da gibts kein Cash & Co.-Brett...

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Zitat von "Rockland"
Sprich: Er stellt die Rechnung. Das Geld bekommst du, die Mehrwertsteuer führt er ab. (...) Nun seid doch mal nicht alle so einfallslos.
Und woher soll der das Geld nehmen, also sprich buchen? Ein ordentlicher Kaufmann benötigt entsprechende Belege...
Solche Deals kann man höchstens mit irgendwelchen Hinterhofgewerbetreibenden machen, die mehr Chaos in der Buchführung haben, als es dem Finanzbeamten lieb sein kann... Oder willst Du damit sagen, der Vermieter soll es aus seiner Schwarzkasse nehmen?
Ich denke mal, die Lösungsansätze die hier veröffentlicht werden, sollten schon im Rahmen der gesetzlichen/steuerrechtlichen Möglichkeiten liegen...Zitat von "Rockland"Wenn ihr nen Verein gründen würdet, könntet ihr, wenn ihr ein entsprechendes Projekt ins Leben ruft,... welches sich zur Aufgabe macht Nachwuchsmusiker und Nachwuchsveranstalter mit Know-How und Technik zu unterstützen, sogar Fördermittel bekommen.
das mit dem Verein habe (zumindest ich) als Scherz angesehen...
Also ehrlich, ich gründe und führe lieber ein Gewerbe als einen Verein
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Zitat von "René M Bieler"
..theoretisch nen dj wechsel wäre auch witzig und abwechsungsreich, aber die finanzielle möglichkeit der auftraggeber liegt eher im unterschwelligen bereich..
naja, drüben steht doch schon eine Lautsprecheranlage, ein Mischpult und sogar noch ein CD-Player.
Nun kommt halt noch 1-2 CD-Player und ein Funksystem mehr dazu (oder evtl. noch Plattenspieler) - fertig. Wenn man 5 min. mehr Zeit ohne Musik hat, dann könnte man ja auch dieses noch von Schiff A nach B mitnehmen, was dann kostenneutral für den Kunden rauslaufen könnte...Zitat von "René M Bieler".... ich finde aber das passt gut, weil die einen tanzen wollen bis der arzt kommt und die anderen lieber gemütlich sitzen und der musik lauschen wollen..
na, dann passt es ja doch (ich dachte, es kommen die Leute extra wegen dem "Star-DJ"... -
Zahlen denn die Gäste auf dem Ausweichboot weniger?
Wenn nicht, finde ich den von f 8274 erwähnten "DJ-Tausch" eine faire Sache, allerdings ohne zweit-DJ sondern mit einer zweiten Sende-Anlage.
Also 1. Halbzeit DJ auf Schiff A, Schiff A sendet auf Schiff B, 2. Halbzeit: DJ auf Schiff B, Schiff B sendet nach A.So hat jeder was davon und die Moderatoren dürften den Wechsel auch erfrischend aufnehmen...
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und man sollte mal seine Sendeleistung überprüfen. Viele Geräte senden mit 20mW, einige aber mehr. In Deutschland sind bis zu 50mW genehmigungsfrei gestattet.
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Genau, also auf: Gründungsversammlung, dann Satzung schreiben, Vorstand wählen (Vorsitzender, Vertreter, Schriftführer und Kassier), dann ab zum Notar, der trägts dann ins Vereinsregister ein.
Danach wird die Gemeinnützigkeit beantragt und Mitglieder gesucht.
Schlieslich muss der Verein auch das Eigentum der Musikanlage erwerben, damit er es verleihen kann.
Jedes Jahr eine Mitgliederversammlung, Buchführung, Jahresabschlüsse und Formulare fürs Finanzamt, sowie entsprechende Tätigkeitsnachweise um regelmässig die Gemeinnützigkeit nachzuweisen... (und wehe, es werden Personen im Verein besonderst bevorzugt zB. durch Entschädigungszahlungen oder Sachspenden)...
Ist ja alles kein Problem, schliesslich ist man in Deutschland das Vereinsleben ja gewohnt... -
Im zweifelsfalle seid Ihr beide gemeinsam Veranstalter, wenn Euch der Verwaltungsbeamte/Richter eine Interessensgemeinschaft (BGB-Gesellschaft zur Durchführung eine Veranstaltung) unterstellt.
Sprich Du und der Wirt werden für sämtliche Schäden und Strafen gesamtschuldnerisch (das bedeutet, wenn der Wirt nichts hat, daß Du alles bezahlen musst) in Anspruch genommen.
Das könnte z.B. schon beim Finanzamt beginnen, schliesslich ist das eine gewerbliche Tätigkeit, dann die angesprochene Gema, auftretende Schäden (Personen- und Sachschäden) usw.
Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber das ist halt so wie Schwarzfahren, nur teurer und gefährlicher...Bleibt die Frage, ob Du bei 100 Gästen nur privat feierst, schliesslich ist das ja eine recht übersichtliche Gästezahl. Das bedeutet aber, daß es keine öffentliche Werbung geben darf und Du alle Gäste persönlich kennst und diese alle persönlich von Dir eingeladen sind. Am besten mit einem bestimmten Anlass (Geburtstag, 2 Jahre Singledasein etc.) Natürlich muss das dann auch an der Tür entsprechend kontrolliert und kommuniziert werden ("Geschlossene Gesellschaft"). Wenn dann ein verdeckter Gema-Mitarbeiter reinkommt, ist ja wohl bewiesen, daß Du nicht alle Gäste persönlich kennst...
Zweiter Lösungsansatz ist, daß der Wirt definitiv Veranstalter ist (sollte auch so irgendwie auf den Flyern erkennbar sein) und er Dich engagiert. Die "Bezahlung" kann sich ja am Eintrittgeld messen und daß Du Werbeflyer verteilst, dagegen würde auch niemand etwas sagen...
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Version a) - Aber soweit ich das verstanden habe, steht das U auf 4 festen Traversenfüssen, LxB=3x3m und 2,4m Höhe mit Muskelkraft gebaut und hochgehoben (ist ja bei der Größe möglich) und das vorwiegend auf "Tante Gerdas 50. Geburtstag"...
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wobei ja schon die Gebühren an sich ja sehr ärmlich sind (aus Sicht des Gerichtsvollziehers).
Eine "normale" Pfändung kostet rund 30,- EUR (eine erfolglose rund 10,-), nur wenn sie länger als 3 Stunden dauert, darf er 15,- EUR je Std. zusätzlich berechnen...
daraus 15% "Anspornprämie" zu erhalten ist ja eher symbolisch
Ansonsten ist der Job des GV auch nicht gerade der lukrativste.
Eine Auflistung des Magazins Focus reiht er sich zwischen Postbote und Streifenpolizist ein, eine Bürofachkraft verdient da schon mehr...
http://www.focus.de/jobs/karriere/…html?sendmail=1 -
...z.B. Nexo PS15...

Die Bässe hättet Ihr weglassen können, die hören hauptsächlich nur die Mitfahrer selber. Der Wagen bildet mit seinen Wänden ja eine Art Schallführung nach oben und da brauchts aber niemand.
Ansonsten Bässe auch fliegen, aber das sieht ja etwas bescheiden aus, denn die Wägen sollen ja ein Faschingsmotto darstellen und keine Lautsprechershow, oder?Aber wie alexn bin ich der Meinung, daß man sich mit einer Ich-bin-der-Lauteste-Beschallung lieber zurückhalten sollte, da es sich ja doch um eine Familienveranstaltung handelt und eher Wert auf einen orginellen Wagen gelegt werden sollte...
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Wenns einfache Metallregale werden sollen:
Auf entsprechende Belastung achten (sollten schon mind 100-150kg pro Fach aushalten), man weiß ja nie, ob nicht mal etwas Schweres drin stehen soll.
Dann ziehe ich Stecksysteme den Schraubsystemen vor, weil man im Laufe der Zeit immer wieder etwas umgestaltet und das geht so halt viel schneller.
http://www.kaiserkraft.de/Section/1336615
http://www.regal-systeme.de/ -
etwas "Provision" gibt schon:
Neben seinem Gehalt erhält der Gerichtsvollzieher ... eine 15%ige Anspornvergütung aus dem monatlich für die Staatskasse berechneten und erhobenen Gebührenaufkommen aus jeder Zwangsvollstreckungs- oder Zustellungssache.
aus: http://www.dgvb.de/berufsbild.htm...ob das insgesamt zum Ansporn genügt bleibt fraglich....
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Kann auch sein, daß der GV den Kandidaten schon kennt und weiß, daß es da nichts gibt...
Auch wenn nicht, ist es eher unwahrscheinlich, daß sich in einer Wohnung eines Schuldners überhaupt Wertsachen befinden, die nicht der Pfändungsfreigrenze unterliegen...
Wenn etwas zu Pfänden gibt, dann erhöhen sich auch die GV-Gebühren, also einen kleinen Anreiz hätte er schon... -
Zitat von "Daniel Marchwinski"
Nee ist dan eher Tantes 50'ster in nem Heim.
Brauchts dann diesen Aufwand?
Da diese Gesamtgagen auf solchen Festen an anderen Mobilen Kollegen gemessen werden und nicht nach der Monströsität der Lichtanlage, wird es sicher schwierig werden, daß das Material, geschweige denn Euer Aufwand bezahlt wird, zumal der Ottonormalanwender genauso auch mit einer PAR56-Lichtanlage und 1-2 Lichteffekten zufrieden ist, geschweige denn eine solche Konstruktion sich nicht mit einer Hinterzimmer-Deckenhöhe verträgt...
Hauptsache die Stimmung ist gut...Zitat von "Daniel Marchwinski"Also du meinst nur breiter aufziehen?
Nun, bei 5m Breite oder noch mehr, könnt Ihr ja auch mehr "abdecken"...Zitat von "Daniel Marchwinski"Das system ist bis jetzt 2,4 Meter hoch. Soll aber auf 3 Meter ausgebaut werden.
Welche Höhe ist das jetzt? Die lichte Höhe unter den Lichteffekten oder die Gesamthöhe (Oberkante) vom Truss?
Letzteres würde ja bedeuten, daß die Unterkante etwa bei 2,10 liegen würde und daran noch die Movingheads/Lichteffekte hängen, also quasi in Gesichtshöhe der Gäste...Also ehrlich gesagt, Du bist schneller, flexibler und angenehmer für die Gäste, wenn Du 4-6m Traverse als gerades Stück auf zwei Lifte über dem DJ-Platz aufbaust. In manchen Locations in der oben erwähnten Kategorie hast Du immer wieder mal Deckenhöhe unter 2,5m.
Mit Stativen kannst Du das besser anpassen und diese Ausleger in den Tanzbereich stört eher die Gäste, als daß sie davon auf Dauer begeistert sein werden... -
Das mit den Traversenfüssen habe ich eigentlich vorausgesetzt, sonst würden ja auch noch die Stativausleger im Tanzbereich stören.
Ich würde dann wenn auf 3x5m o.ä. erweitern, also das ganze etwas breiter aufziehen.
Gewichte: Stahlplatten unten an die Bodenplatten verschrauben bzw. mit Konusaufnehmern versehen (die elegantere Lösung), Sandsäcke, Wassertanks (müsste dann auch etwas "dekoriert" werden) etc.
Kommt auch auf die Höhe des Systems drauf an und natürlich auch auf dem Boden und die Gäste (Art/Anzahl).
Ein rutschiger Turnhallenboden oder eine unebene Wiese in einem Festzelt verlangen dann auch mehr Umsicht diesbezüglich als Tante Gerdas 50. Geburtstag im Vereinsheim.