Zitat von "Heinzerl2000"Mahnungen immer! per Einschreiben schicken, sonst kommt wieder die "Rechnung, hab ich gar nicht erhalten" Ausrede.
Hier zu eine Anmerkung: wenn der gemahnte Kunde das Einschreiben erst gar nicht annimmt hat man genau so verloren. Deshalb...
- Rechnung die den Kunden per Datum automatisch in Verzug setzt
- Zahlungserinnerung am besten persönlich, Telefon oder zu Not eMail/Post/Fax
- Wer will kann hier noch mal normal eine Mahnung zukommen lassen, finde ich aber unnötig
- Zustellung der Mahnung per Gerichtsvollzieher. Zwar teuer, aber zahlt ja eh der säumige Kunde. Außerdem gilt die Rechnung dann auf jeden Fall als zugestellt
- Mahnung per Gericht...
Sollte alles im passenden Abstand passieren.
Von Inkassounternehmen halte ich nix, nach dem ich mich hier im Forum dazu aufklären habe lassen ![]()