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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Rider-Auslegungsfragen

    • mringhoff
    • 20. Februar 2007 um 10:29
    Zitat von "maccaldres"

    http://www.maybug.de/kevin/Techrider.pdf
    was würdet ihr ändern?

    ich würde die Bühne um 180 Grad drehen, diese Ansicht ist gängiger und die Auflistung der Inputs nach der üblichen Reihenfolge am Pult (also zuerst Drumset, dann Bass, Git, Voc) gestalten.

    Ansonsten finde ich den Rider vollkommen passend für eine Freizeitband. Man muss ja immer sehen, in welchen Locations man spielt und in welchen Budgetklassen man sich bewegt.

    Ich würde noch die Auxwege und Monitorwege sicherheitshalber mit 3 Aux pre und 3 Aux post benennen. Falls Euch das mit den drei Monitorwegen wichtig ist, würde ich das nochmal deutlicher herausheben.

    Denn damit bist Du nämlich schon in einer etwas höheren Pultklasse, als es die zunächst mind. 8 Kanäle vermuten lassen. Damit Du nicht ein 8 oder 12-Kanal-Pult hingestellt bekommst, das sicher nur 2 pre Aux und 2 post Aux hat, solltest Du da vielleicht noch ein paar Kanäle mehr fordern und das mit den 3 pre-Aux besonders betonen.

  • Spiegelkugelmotor befestigen

    • mringhoff
    • 20. Februar 2007 um 10:01

    Damit hast Du ja kaum noch "Material", das die Haken halten könnte. Die Löcher wären meiner Meinung nach zu groß für den dünnen Plattenrand.

    Unsere Lösung: aufgekantete Alu/Stahlplatte mit dem Motorgehäuse verschrauben, oben mittig ein M10er Loch in die Aluplatte. Dort kannst Du dann entweder eine Ringöse einsetzen oder einen Haken / Manfrottoklemme / Schelle etc. anbringen.

  • Dumme aber für mich wichtige Frage

    • mringhoff
    • 20. Februar 2007 um 09:48
    Zitat von "Daniel Marchwinski"

    Wir haben ein 3-punkt Traversen-quader 3*3m in U-Form gekauft (also zu einer Seite offen). Daran sollte ich doch alles sicher anbringen können oder?l

    Dabei sollte man bedenken, daß Du ja somit Deine Tanzfläche relativ kleinem Bereich eingegrenzt hast. 3x3m ist ja nicht grade groß.
    Wenns aber mal mehr Fläche werden soll, dann würden ja die beiden Füsse der offenen Seite des Traversensystems mitten auf der Tanzfläche stehen.
    Das könnte zum einem für die Gäste etwas nervig sein (und evtl. auch für die Gesamtoptik), zum anderen steht das Systems so nicht besonders stabil. Je nach Höhe kann bei absichtlicher oder unabsichtlicher Anrempelung an einem der Stützpfeiler das System auf- bzw. zugedrückt werden, mit den entsprechenden Einwirkungen (Schwanken, Aufschwingen etc.)
    Eine vierte Verbindungsstrecke vorne wäre daher der Stabilität zuträglich, so daß ein komplettes Viereck ohne offene Seite entsteht (sollte preislich ja auch nicht mehr den großen Unterschied machen)
    Alternative: entsprechende Gewichte in den Stützen und Einbau von Eckverstrebungen (Alurohre mit Schellen) oder Absperrungen (z.B. in Form von Pflanzen etc.). Letztere stören aber sicher den sowieso schon sehr engen Tanzbereich...

  • Eintritt kassieren oder Getränkepreisaufschlag

    • mringhoff
    • 20. Februar 2007 um 09:30

    Bist Du jetzt eigentlich Veranstalter oder willst Du als DJ mit Deinem Wirt nur eine etwas alternative Zahlungsweise vereinbaren?

    Die erste Möglichkeit solltest Du nochmal überdenken, da Du dann natürlich für viele Dinge mehr Verantwortung trägst, als als reiner DJ.
    In diesem Fall sollte doch das Schwesterforum
    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/
    eine gute Hilfe sein.

    Im zweiten Fall würde ich das auch ganz klar mit dem Wirt klären und Dich dann auch raushalten aus den Tätigkeiten eines Veranstalters (GEMA, Versicherungen, Genehmigungen, Haftungsfragen etc.). Bei der Werbung kann man den Veranstalter ja aus Gefälligkeit unterstützen (hat ja in diesem Fall auch einen direkten Zusammenhang zu Deiner Gage)
    Eintritt verlangen kann ja auch der Wirt selber und das mit Dir abrechnen. Wenn Du also schon dafür sorgst, daß sein Laden voll wird und gleichzeitig Deine Dienstleistung für ihn risikolos anbietest, dann kannst Du doch von ihm erwarten, daß er die Risiken und Pflichten eines Veranstalters übernimmt...

  • Rider-Auslegungsfragen

    • mringhoff
    • 20. Februar 2007 um 09:15
    Zitat von "Seven"


    Aussage: Das am Telefon zugesagte Equipment wäre auf einer lukrativeren Veranstaltung und der Veranstalter hier würde doch eh nicht merken was hier steht.

    ...da warst Du dann wahrscheinlich zu nett und kollegial am Telefon, sodaß bei ihm Eindruck entstand, daß Du als Technikkumpel recht tolerant und umgänglich bist und den Equipmenttausch sicher mitmachen wirst...

  • Mahnverfahren, aus Warnungen

    • mringhoff
    • 19. Februar 2007 um 12:10

    Wenn das Einschreiben unzustellbar ist (Adresse falsch, verzogen etc.), dann gilt das natülich als nicht zustellbar.
    Wenn nur der Empfänger nicht persönlich angetroffen wurde, kann auch eine "Ersatzzustellung durch Niederlegung" erfolgen.

    Die mit der Ausführung der Zustellung beauftragte Person hinterlässt beim Zustelladressaten eine schriftliche Mitteilung über den Ort der Niederlegung (also beispielsweise bei der Post), wo das Schriftstück ein bestimmte Frist lang bereit gehalten wird. Der Adressat wird in der Mitteilung auch darüber informiert, dass mit der Abgabe dieser Mitteilung über die Niederlegung das Schriftstück als zugestellt gilt, unabhängig davon, ob und wann der Adressat vom Inhalt des Schriftstücks Kenntnis nimmt.
    Weiter wird darüber informiert, dass an die Zustellung Rechtsfolgen geknüpft sein können (z. B. der Beginn einer Frist). Auf dem verschlossenen Umschlag, der das zuzustellende Schriftstück enthält, wird der Tag der Zustellung vor der Niederlegung vermerkt. Das Schriftstück gilt mit dem Hinterlassen der schriftlichen Mitteilung über die Niederlegung als zugestellt.

  • JB Variscan P3

    • mringhoff
    • 19. Februar 2007 um 12:02

    Habe mich bei unserem Händler erkundigt:
    Die Produktion laufe ganz normal weiter.
    Es hätte wohl eine Charge von Lampen gegeben, die etwas anfällig war.
    Dennoch sei der Betrieb damit ungefährlich, bei der Explosion könne die Linse beschädigt werden, sei aber kein großer Schaden und werde über die Garantie abgedeckt.

    Die Mehrzahl der P3 habe aber kein Lampenproblem, das sei nur eine bestimmte Lampenproduktionscharge (läge aber an Osram).
    Die von dieser Charge betroffenen Kunden sollten demnächst automatisch neue Leuchtmittel erhalten.

    Also unsere Teile laufen noch ganz gut und wir sind sehr zufrieden mit den Features, der Qualität und der Lichtausbeute...

  • Geräteverfolgung mittels RFID

    • mringhoff
    • 18. Februar 2007 um 22:43

    Tamaris meinte ja auch nicht den RFID-Chips selbst:

    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    ...Das genannte System ist ein Vorreiter des Verfolgungssystems, komme aber im Moment leider nicht drauf wie das eigentliche System heisst.
    Technologie ähnlich einen Handy, nur das man die Sendung damit auch verfolgen darf.

  • Mahnverfahren, aus Warnungen

    • mringhoff
    • 18. Februar 2007 um 22:35
    Zitat von "Mnyut"


    Deswegen schrieb ich ja: "Zahlungserinnerung am besten persönlich, Telefon oder zu Not eMail/Post/Fax"


    Ich würde das genau andersrum machen: Am besten schriftlich per Post und zur Not (oder zusätzlich) per Fax/E-Mail/Telefon/persönlich.
    Hintergrund: Die Beweisbarkeit der Mahnungen ist da einfach leichter...

    Zu der Anzahl der Mahnungen.
    Die üblichen Gepflogenheiten sind drei Mahnungen. Es steht also in keinem Gesetz, wird aber allerorts so praktiziert.
    Unter Kaufleuten müssen aber diese Gepflogenheiten keineswegs eingehalten werden. Du kannst also gleich nach Verzug das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.
    Verbrauchern wird im "Normalfall" das Recht eingeräumt, dreimal angemahnt zu werden. Tut man das nicht, kann das sein, daß Du (beim Einspruch gegen den Mahnbescheid) als Gläubiger die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahren zu tragen hast, weil Du unangemessen gehandelt hast. Genauso gibts verschiedene Urteile wie hoch die "Mahngebühren und die Verzugszinsen sein dürfen.
    Zahlen muss der Schuldner natürlich in jedem Fall, aber dadurch gewinnt er Zeit und muss die anfallenden Kosten nicht (oder nicht ganz) bezahlen.

    In bestimmten Fällen, wo Eile geboten ist (wenn man z.B. mitbekommen hat, daß der Schuldner zahlungsunfähig ist/wurde/wird), dann wird ein Richter wohl das schnelle Mahnverfahren als angemessen beurteilen und jeder Gläubiger wäre töricht, noch erst drei Mahnungen zu schreiben...

  • Hazer-Empfehlungen? Unique? JEM? Smoke Factory?

    • mringhoff
    • 18. Februar 2007 um 19:34

    aber sie sind unterschiedliche Geräte, zumindest was das Konzept (Tour-Hazer), die Tankgröße, der Leistungsverbrauch etc. angeht...

    Nun kenne ich leider kein A-B-Vergleich, würde mich daher mal interessieren, wie diese im gegenseitigen Vergleich abschneiden...

  • Hazer-Empfehlungen? Unique? JEM? Smoke Factory?

    • mringhoff
    • 18. Februar 2007 um 18:55
    Zitat von "luisi"

    kommt beides vom gleichen Hersteller

    welche beiden meinst Du jetzt?

  • Mahnverfahren, aus Warnungen

    • mringhoff
    • 16. Februar 2007 um 21:04

    ...ist leider etwas OT was die Warnung betrifft, aber folgendes passt einfach hierher (notfalls einfach den Teil in Cash & Co verschieben).

    Zitat von "Mnyut"
    • Rechnung die den Kunden per Datum automatisch in Verzug setzt

    • das sollte eigentlich jede Rechnung machen. Also entweder ein festes Zahlungsdatum oder eine Zahlungsfrist ("zahlbar innerhalb 8 Tagen")
      Ein Überschreiten dieses Zahlungsziels ist automatisch ein Verzug.
      Ich glaube, es gibt keinen, der nicht in seiner Rechnung reinschreibt, wann er denn sein Geld haben möchte...
      Zitat von "Mnyut"
    • Zitat von "Mnyut"

      Zahlungserinnerung am besten persönlich, Telefon oder zu Not eMail/Post/Fax

    • Zitat von "Mnyut"

      Wer will kann hier noch mal normal eine Mahnung zukommen lassen, finde ich aber unnötig


      Man solls ja nicht übertreiben, vor allem nicht bei der ersten Mahnung. Vergessen kann ja jeder mal etwas.
      Eine E-Mail oder ein Telefonat kann natürlich nicht schaden.
      Aber am beweiskräftigsten sind schriftliche Mahnungen. Grundsätzlich sollten diese Dinger also per Post verschickt werden. Ab der zweiten Mahnung machen wir das mit Einschreiben. Erstens kann man deren Zustellung nachweisen (auch wenn er es ablehnt, das hatte ja der Admin schon erwähnt) und zweitens sieht das schon etwas "offizieller" und erstgemeinter aus. Die dritte und letzte Mahnung ist bei uns Einschreiben mit Rückschein.
      Diese ganze Prozedur mit den drei Mahnungen ist übrigens nur bei privaten Kunden (Verbrauchern) notwendig. Einem gewerblichen Kunden kann theoretisch gleich nach Verzug (also nach dem Übeschreiten des Zahlungsziels) ein Mahnbescheid zugeschickt werden.
      Zitat von "Mnyut"
    • Zitat von "Mnyut"

      Zustellung der Mahnung per Gerichtsvollzieher. Zwar teuer, aber zahlt ja eh der säumige Kunde. Außerdem gilt die Rechnung dann auf jeden Fall als zugestellt

    • Zitat von "Mnyut"

      Mahnung per Gericht...

    Zitat von "Mnyut"

    Sollte alles im passenden Abstand passieren.


    Mahnungen werden normalerweise nicht durch Gerichte oder Gerichtsvollzieher zugestellt, diese Personen treten eigentlich erst im "Gerichtlichen Mahnverfahren" in Erscheinung. Wer das nur so vom Hörensagen kennt, hier mal eine kleine Zusammenfassung (ohne Garantie auf 100%ige Richtigkeit):

    Wenn der Verzug eingetreten ist und auch die Mahnungen erfolglos bleiben, dann kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeschlagen werden.
    Das ist gar nicht so kompliziert wie es sich im ersten Moment anhört und man braucht auch keinen Rechtsanwalt dazu (bei komplizierten Fällen oder höheren Summen würde ich aber dazu raten, um in keine juristischen oder formellen Fallen zu treten)
    Die Gebühren sind abhängig von der Forderungshöhe und wirklich nicht besonders hoch. (wenn man keinen Anwalt nimmt), ich würde in jedem Fall, auch in angeblich ausichtslosen Fällen, diesen Weg einschlagen (gut, für 50,- EUR o.ä. wäre mir das dann doch zu doof).

    Es läuft etwa so ab:
    Du besorgst Dir ein Formular "Mahnbescheid" im Schreibwarenhandel, füllst das aus (hier genau aufpassen und bei Unsicherheiten nachlesen/googeln/beim Amtsgericht nachfragen).
    Das ausgefüllte Formular geht dann an das entsprechende Amtsgericht des Schuldners. Aufgrund Arbeitserleichterung gibt es inzwischen vielerorts das "Zentrale Mahngericht". Dazu einfach mal googeln.
    Hier kommt dann alsbald der Gebührenbescheid.
    Wenn der dann bezahlt ist, wird der Mahnbescheid von Amts wegen aus zugestellt.
    Du bekommst dann einen Teil des Formulars wieder zurück. Dort steht das Datum der Zustellung drin.
    Der Schuldner hat nun von da ab 14 Tage Zeit, dagegen Einspruch zu erheben. Tut er dies, dann kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
    Tut er dies nicht, dann kannst Du ihm den "Vollstreckungsbescheid" zuschicken. Hierzu schickst Du das Formlar wieder zum zentralen Mahngericht bzw. Amtsgericht des Schuldners und die stellen das dann wieder amtlich zu. Du bekommst dann wieder Deinen Durschlag (mit der Üverschrift "Vollstreckungsbescheid") Hier gibts wieder die 14 Tage Einspruchsfrist und wenn die abgelaufen ist, dann wendest Du Dich an einen Gerichtsvollzieher (beim Amtsgericht des Schuldners anrufen, die Gerichtsvollzieherverteilerstelle verlangen und dann gibt man Dir den Kontakt zum Gerichtsvollzieher.
    Diesem schickst Du dann Deinen Vollstreckungsbescheid (das ist nun inzwischen der vollstreckbare "Titel") und dieser versucht dann zu vollstrecken / zu pfänden etc.
    Wenn nichts zum pfänden da ist, also wenn die Vollstreckung erfolglos bleibt, bekommst Du das vom Gerichtsvollzieher schriftlich.
    Erst hier stellt Dir der Gerichtsvollzieher eine Rechnung. Eine erfolglose Pfändung kostet nur wenige (!) EUR - wirklich Peanuts!

    Mit diesem Zettel und dem Vollstreckungsbescheid wendest Du Dich an das Amtsgericht mit der Bitte um die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung. Das ist ein gewöhnlicher Termin im Amtsgericht. Kommt der Schuldner nicht dorthin, kann man ihn mit einem Haftbefehl dazu zwingen.
    Ist er dann dort und gibt an nichts zu haben, dann hast Du vorerst Pech gehabt.
    Aber Du hast 30 Jahre lang die Möglichkeit, mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Forderungen einzutreiben. Das würde ich mir niemals entgehen lassen!
    Inzwischen gibt es allerdings das private Insolvenzverfahren und die Schuldbefreiung nach 7 Jahren "Wohlverhalten". Dazu darf aber dann keine Straftat o.ä. vorliegen und der Schuldner muss sich redlich bemühen, einen Teil der Schulden zu tilgen.

    Soweit mal etwas Licht ins große Dunkel des "Gerichtlichen Mahnverfahrens". Es ist gar nicht so kompliziert und erst recht nicht teuer. Man bedenke die Chance, die man sonst vergibt!

  • Geräteverfolgung mittels RFID

    • mringhoff
    • 16. Februar 2007 um 10:52

    Weil wir hier gerade so am fantasieren sind:

    Man könnte ja im Dryhire zwielichtigen Kunden eine sog. "Einverständniserklärung" unterschreiben lassen:

    Unsere Geräte haben aus Sicherheitsgründen versteckt eingebaute Mini-Positions-Sender, die uns ermöglichen, unsere Geräte laufend auf wenige Meter genau lokalisieren zu lassen. Hierbei besteht natürlich die Möglichkeit, daß Ihre persönlichen Wege und Aufenthaltsorte nachvollzogen werden können, was gemäß § sowieso Abs. x Datenschutzgesetz nur mit Erlaubnis gestattet ist.
    Mit der Entgegennahme der Mietsache gestatte ich es dem Vermieter, o.g. Positionsbestimmungen zu speichern. ...Datum --- (extra) Unterschrift...


    80% der Kunden dürften dies für bare Münze nehmen, die anderen sind dann wohl eher Techniker und Kollegen :)

  • Geräteverfolgung mittels RFID

    • mringhoff
    • 16. Februar 2007 um 10:41
    Zitat von "Manuela"

    deswegen schreibt man es auf die Frontplatte. Diebe sind oft schlau und erkennen die Wertlosigkeit.


    Da hab ich wohl dann das falsche Equipment dazu. Meine Frontplatten div. 19"-Geräte sind voller Knöpfe und Drehregler, ein paar Controller haben Displays, aber da stehen dann meist aktuelle Werte und kein Warnhinweis drauf.
    Es bräuchte wohl einen international bekannten Warnaufkleber, den jeder kennt (wie die "BIO"-Plakette im Supermarkt), damit der Dieb von außen sofort erkennt, was ihm dann erwartet. (Bei Autoradios hat sich das ja inzwischen rumgesprochen, was aber deren Attraktivität beim Diebstahl dennoch nicht auf Null zurückgehen ließ)

    Üblicherweise werden Geräte auch weniger während des laufenden Betriebs entwendet, sondern beim Auf- oder nach dem Abbau, beim Einbruch im Lager oder Laster etc. oder die Geräte werden im Dryhire unterschlagen usw. und da sind die Geräte eigentlich ausgeschaltet...

  • Suche Einstieg um Stagehand zu werden - Danke schön!

    • mringhoff
    • 16. Februar 2007 um 10:32

    Alternativ kann man natürlich bei einer großen Firma im Lager mitarbeiten. Das geschieht ja vorwiegend tagsüber und man lernt dadurch sicher mehr, da man sich hier mehr Zeit nehmen kann, etwas zu erklären, anstatt auf einem Job...
    (Und da laufen auch keine "Forenpaparazzis" rum :)

  • Geräteverfolgung mittels RFID

    • mringhoff
    • 16. Februar 2007 um 09:42

    ja, das ist bekannt, kommt ja aus der Speditionsbranche, aber für unsere Zwecke nicht anwendbar, da erstens relativ groß, mit eigener Antenne und separatem Netzanschluss. Schwierig, das in jedem Ampcase unterzubringen :)
    Und teuer ist das ja auch noch (incl. laufender Betriebskosten)...

  • Anlage bestellt, aber keiner holt ab .. Rechnungstellung ?

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 21:02

    Und stellst Du jetzt eine Rechnung (oder hast Du das vielleicht sogar schon gemacht)?

  • Unfallversicherung

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 20:54

    Man muss auch bedenken, daß eine private Unfallversicherung nur eine pauschale Summe (oder auch als Rentenzahlung) für einen pauschalen Schaden bezahlt.
    Z.B. Hand weg = 5.000 EUR, Unterarm weg = 10.000,- EUR usw.
    Für "Verdienstausfall" ist sie nicht zuständig.
    Hier gibt es Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherungen oder bei bleibenden Schäden eine Arbeitsunfähigkeits- oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die kosten jeweils extra.
    Auch die medizinischen Behandlung und Reha-Massnahmen werden nicht von Unfallversicherungen, sondern (wenn überhaupt) von der Krankenversicherung getragen.

  • Geräteverfolgung mittels RFID

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 20:43

    der klassische (passive) RFID Chip muss ja erst angeregt werden, damit er sendet. Das passiert eben nur in den entsprechenden Zonen. Z.B. im Kassenbereich.

    Für Materialausgabe/rücknahme kann man sich das gut vorstellen, man schiebt das Case durch ein RFID-Tor und schwups zeigt der Computer mir an, was alles drin ist bzw. was noch fehlt...

    Ohne Anregung ist der RFID-Chip passiv, es passiert nichts.
    Dann gibts ja noch die aktiven RFID-Chips mit eingebauter Batterie, diese sollen so eine Reichweite von max. 30m haben, würde also für ein länderweites Ortungssystem auch nicht reichen.

    Ein Ortungssystem braucht mehr Energie, um zu senden. Vergleiche es einfach mit einem Handy. In dieser Größenordnung vielleicht etwas kleiner kann ich mir so ein Modell vorstellen.
    So etwas kann man dann aber nicht einfach irgendwie ins Innere eines jeden CD-Players, Mischpults etc. kleben, sondern eher mal so in ein Amprack.

    Wenn aber jemand so ein präpariertes Rack gemopst hat, wird er es möglichst bald mal inspizieren, was er denn da so ergaunert hat, meist wird er das Amprack zerlegen, damit er das Material einzeln verkaufen kann. Spätestens da wird jeder den Sender entdecken...

    Zitat von "Manuela"

    Die einzigste sinnvolle Lösung ist die Personalisierung der Hardware deren Änderung nur der Vertrieb durchführen kann :


    Dumm nur, daß der Dieb das erst dann bemerkt, wenn er das Teil schon gemopst hat. Zurückgeben wird er es mir deswegen wohl auch nicht :)
    Als Eigentümer bringt mir dieser Schutzmechanismus auch nicht mehr viel. Ist vielleicht sogar eher ein Nachteil, denn das Gerät taucht evtl. gar nicht mehr als Hehlerware bei einschlägigen Autionshäusern auf...

    Macht also nur Sinn, wenn jeder diese "abschreckende" Massnahme mitbekommt, z.B. beim Hochfahren eines Videobeamers vor versammelter Schulklasse...

  • Zusammenarbeit zwischen Band- und Technikern vor Ort.

    • mringhoff
    • 15. Februar 2007 um 20:10

    Manchmal wird gerne auch mal die schlechte Stimmung und der schlechte Sound auf die Anlage geschoben. Einen eloquenten Bandtec, der mit dem Veranstalter hinter Deinem Rücken redet, hast Du nicht im Griff...

    Zudem kommt ja noch, daß sich im Gästehaufen auch zukünftige Veranstalter befinden können. Die haben dann üblicherweise keinen tieferen Einblick in die Hintergründe.
    Das läuft dann eher nach dem Motto: "Klingt gut, Stimmung gut - die nehme ich"

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