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Eintritt kassieren oder Getränkepreisaufschlag

  • blade11
  • 18. Februar 2007 um 22:59
  • blade11
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    • 18. Februar 2007 um 22:59
    • #1

    hi "gemeinde"

    hab demnächst eine kleinere discoveranstaltung...da ich mit max 300€ einnahme rechnen kann, wenns voll wird!
    da bin ich am überlegen, ob ich eintritt kassieren soll (3€) oder ca. 0,50€ cent auf die getränke vom wirt draufschlagen lassen soll und dann nach anzahl der personen, die da sind, meinen teil erhalte...also dass auch so 3€ pro person für mich hängen bleiben...

    hoffe ihr könnt nachvollziehen was ich meine...

    problem ist, dass ich ja, wenn eintritt ist, eigentlich gema anmelden müsste, bzw. noch die ganze andere scheiße an genehmigungen...dann bleibt von den 300€ nix mehr übrig, obwohl noch keiner da war!!!

    deutschland eben, naja, dachte mir, ohne eintritt bin ich net veranstalter...also der wirt ist zuständig...wenn ers net macht, mir egal...
    sollte doch ne kontrolle kommen, kann man es vllt. als pseudo-geschlossene gesellschaft tarnen...kostet ja kein eintritt...

    hoffe mal auf ein paar tips dies bezüglich...vllt. gibts noch andere modelle, allerdings bezahlt der wirt keinen festpreis...leider!

    es sollte doch möglich sein, bei so kleinevents, die kosten durch ausnutzung von "gesetzteslücken" zu minimieren

    bedenken noch bei der getränkeaufschlagaktion: 100m neben der veranstaltung ist ne kneipe...nicht das die leute sich dort abfüllen (ist ja wohl billiger dort) und dann zu uns kommen zum feiern, ohne genug bei uns zu trinken!

    LG
    :D

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • Oliver Derks
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    • 18. Februar 2007 um 23:43
    • #2
    Zitat von "blade11"


    problem ist, dass ich ja, wenn eintritt ist, eigentlich gema anmelden müsste, bzw. noch die ganze andere scheiße an genehmigungen...dann bleibt von den 300€ nix mehr übrig, obwohl noch keiner da war!!!

    Vorsicht!
    Du musst auch bei 0,- Euro Eintritt die Veranstaltung bei der GEMA anmelden (und auch Gebühren bezahlen!).

  • f8274
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    • 19. Februar 2007 um 00:21
    • #3

    Ich würde versuchen, mich vom Wirt für ein kleineres Fixum buchen zu lassen mit Vereinbarung einer Umsatzprovision. Somit ist er Veranstalter und auch zuständig für Gema, aber auch andere Haftungen. Letztlich muss ihm klar werden, dass es für Euch beide ein Geschäft werden muss, damit du auch mal wieder kommst.

    Im übrigen wäre selbst ein geschlossenes Betriebsfest (ohne Eintritt und nur für Mitarbeiter (!!!) vom Wirt Gema-Pflichtig :(

  • djobi
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    1
    • 19. Februar 2007 um 09:11
    • #4

    Da du von einem Wirt sprichst - hat der für seine Kneipe nicht eh bei der GEMA angemeldet?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
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  • rockland
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    222
    • 19. Februar 2007 um 16:53
    • #5

    Wie schon gesagt,... gibt es trotzdem einen Pauschalsatz der GEMA, wenn du auch keinen Eintritt verlangst.
    Eine geschlossene Veranstaltung IST GEMA-Frei !!!
    Allerdings: Kommt eine Kontrolle und deine Einlasskräfte lassen die zivilen GEMA´s rein,.... haben sie dir somit bewiesen, dass es keine geschlossene VA war.

    Einziger Weg: Keinen Eintritt nehemn,... sondern am Einlass darauf hinweisen, dass gespendet werden soll (Also Spende : 3,00 €).
    Dann kannst du allerdings nicht verhindern, dass auch Leute reinkommen die nicht spenden.
    Eine andere Lösung: Nimm einen Mitgliedsbeitrag und weise darauf hin, dass das eine Club-VA ist für gleichgesinnte Leute, die gerne Techno hören. (Bsp.)
    Um am Clubtreffen (es kann ja auch eine AG sein... die muß nirgendwo eingetragen werden) teilnehmen zu können, muß eben dieser Mitgliedsbeitrag bezahlt werden.
    Wer nicht zum Club (AG) der Technohörer dazugehören will,... geht nicht hin. Damit ist es wieder eine geschlossene VA, für die keine GEMA berechnet werden darf. (Bei dieser Version mußt du bedenken, dass du in irgendeiner Art und Weise eine 3 zeilige AGB oder Satzung brauchst, die vor dem Einlass aushängt,... wo steht was das für eine VA ist).
    Fertig

  • LightFaden
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    626
    • 19. Februar 2007 um 17:08
    • #6

    Zumindest Deine Zweitlösung funktioniert nicht, da auch eine Vereins-/Clubfeier durchaus eine öffentliche Veranstaltung ist, siehe GEMA / Urheberrecht:

    Zitat

    GEMA
    Dazu
    steht im Urheberrechtsgesetz: „Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit
    bestimmt ist. Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist.“
    Stark vereinfacht heißt dies: Praktisch jede Situation ist öffentlich, in der zwei oder mehr Personen gemeinsam Musik hören. Davon ausgenommen ist natürlich der Fall, dass diese Personen alle miteinander befreundet oder verwandt sind. Eine Vereinsfeier oder ein Betriebsfest beispielsweise sind deshalb öffentlich. Die private Party ist es dagegen nicht.


    Wie aber bereits angesprochen sollte der Wirt aber über eine GEMA-Anmeldung verfügen, allerdings solltest Du kontrollieren, welcher Art, da es verschiedene Anmeldetypen für Gaststätten existieren, die nicht alle Deine Durchführung abdecken.

    Liebe Grüße
    Mathias Burger

  • rockland
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    222
    • 19. Februar 2007 um 17:15
    • #7

    Deshalb hatte ich auch extra nicht erwähnt, dass er es Vereinsfeier nennen soll,... schließlich gibt es ja auch garkeinen Verein.
    Die eindeutigere Lösung ist es: Das ganze Freundschaftstreffen zu nennen.
    Das entspricht ungefähr dem, was ich bereits geschrieben hatte.
    Mitgliedsbeitrag und Hinweis auf Freundschaftstreffen.
    Das ist in dieser Form nicht GEMA-Pflichtig.

    Ein Vereinstreffen und Betriebsfeiern dagegen schon,... da hast du recht !!!

    Der Kneiper hat mit Sicherheit einen Dauervertrag mit der GEMA.
    Das bezieht sich aber ausschließlich auf seine Kneipenräume und auf seine Person als Veranstalter.
    Weiterhin wird dann noch genau zwischen Radio, Disko und Live-Veranstaltung unterschieden.
    In den wenigsten Fällen gibt es eine Möglichkeit dies so abzuweltzen....

  • LightFaden
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    626
    • 19. Februar 2007 um 17:54
    • #8
    Zitat von "Rockland"

    Mitgliedsbeitrag und Hinweis auf Freundschaftstreffen.


    Der Argumentation würde im Streitfall wohl kaum ein Richter folgen...
    Zumal sich Gewinnerzielungsabsicht und Freundschaftstreffen eher im allgemeinen Verständnis ausschließen.
    Manchmal ist es erfolgsversprechender, die günstigste, direkte Lösung zu suchen, als verzweifelt Schlupflöcher, die am Ende doch keine sind, zu finden zu wollen.

    Liebe Grüße
    Mathias Burger

  • blade11
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    • 20. Februar 2007 um 01:34
    • #9

    welches modell wird wohl bei den leuten besser ankommen?nehmen die den getränkeaufschlag hin? was sind die erfahrungen?
    wenn ich keinen eintritt nehme, ist dann automatisch der wirt in der verantwortung bezüglich gema und den anderen genehmigungen? und andersrum, wenn ich kassiere, bin ich dann veranstalter und hab das alles am bein? :?:

    ist eben nur ne kleine oldiedisco...da wollt ich net so ein theater machen..muss ja auch noch werbung machen...und das alles wenns gut geht mit 300€ für alles :(

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • bossjan
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    • 20. Februar 2007 um 09:02
    • #10

    Hallo,

    schon mal an Sponsoring gedacht? - Wenn du Werbung machst, verkauf doch einfach ein bißchen Werbefläche an örtliche Unternehmen. Somit kannst du in der Regel die Werbungskosten und einen Teil der Gebühren abdecken. Und vom Wirt würde ich eine Umsatzbeteiligung verlangen - schließlich macht er auf der Party mehr Umsatz als in der Gaststätte und kann sich an den Kosten etwas beteiligen.

    PS: Denk auch an den Rettungsdienst...

    BTW: Vom Getränkeaufschlag würde ich dir abraten. Wenn du horrende Preise verlangst, kommen deine Gäste nie wieder zu dir...

    Lieben Gruß
    Jan

    jrp-Veranstaltungstechnik :: Ton Licht Bühnen Service - Ihr Erfolg ist unser Erfolg!
    http://www.jrp-veranstaltungstechnik.de

  • mringhoff
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    • 20. Februar 2007 um 09:30
    • #11

    Bist Du jetzt eigentlich Veranstalter oder willst Du als DJ mit Deinem Wirt nur eine etwas alternative Zahlungsweise vereinbaren?

    Die erste Möglichkeit solltest Du nochmal überdenken, da Du dann natürlich für viele Dinge mehr Verantwortung trägst, als als reiner DJ.
    In diesem Fall sollte doch das Schwesterforum
    http://www.veranstalterforum.de/phpBB/
    eine gute Hilfe sein.

    Im zweiten Fall würde ich das auch ganz klar mit dem Wirt klären und Dich dann auch raushalten aus den Tätigkeiten eines Veranstalters (GEMA, Versicherungen, Genehmigungen, Haftungsfragen etc.). Bei der Werbung kann man den Veranstalter ja aus Gefälligkeit unterstützen (hat ja in diesem Fall auch einen direkten Zusammenhang zu Deiner Gage)
    Eintritt verlangen kann ja auch der Wirt selber und das mit Dir abrechnen. Wenn Du also schon dafür sorgst, daß sein Laden voll wird und gleichzeitig Deine Dienstleistung für ihn risikolos anbietest, dann kannst Du doch von ihm erwarten, daß er die Risiken und Pflichten eines Veranstalters übernimmt...

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  • tufkaklto
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    • 20. Februar 2007 um 11:41
    • #12

    Den Wirt möcht ich kennenlernen, der Dir die 0,5 E pro Getränk ehrlich auszahlt.
    Da kann sich ja der Wirt noch mehr dazuverdienen :D

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • blade11
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    • 21. Februar 2007 um 18:32
    • #13

    sponsoring ist schwer...bei ner kleinen disco für 100 leute findet sich nur sehr schwer ein sponsor...selbst bei größeren sachen, musst ich schon alle register ziehen, um ein teil der kosten rein zu bekommen!

    mhh...bauen wir mal folgendes konstruk:

    ich mache dort disco, kümmer mich um die werbung (mit genehmigung), nehme eintritt und stell technik und DJ...der wirt schänkt in seiner partyscheune aus.
    es wird nix angemeldet, weder gema noch der rest...ausschankgenehmigung etc. ist aber da, weil es ja seine kneipe ist.

    was passiert wenn ne kontrolle kommt...?wer ist der blöde und wer auf der sicheren seite?
    :idea:

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  • mringhoff
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    • 21. Februar 2007 um 19:04
    • #14

    Im zweifelsfalle seid Ihr beide gemeinsam Veranstalter, wenn Euch der Verwaltungsbeamte/Richter eine Interessensgemeinschaft (BGB-Gesellschaft zur Durchführung eine Veranstaltung) unterstellt.
    Sprich Du und der Wirt werden für sämtliche Schäden und Strafen gesamtschuldnerisch (das bedeutet, wenn der Wirt nichts hat, daß Du alles bezahlen musst) in Anspruch genommen.
    Das könnte z.B. schon beim Finanzamt beginnen, schliesslich ist das eine gewerbliche Tätigkeit, dann die angesprochene Gema, auftretende Schäden (Personen- und Sachschäden) usw.
    Ich will ja nicht den Teufel an die Wand malen, aber das ist halt so wie Schwarzfahren, nur teurer und gefährlicher...

    Bleibt die Frage, ob Du bei 100 Gästen nur privat feierst, schliesslich ist das ja eine recht übersichtliche Gästezahl. Das bedeutet aber, daß es keine öffentliche Werbung geben darf und Du alle Gäste persönlich kennst und diese alle persönlich von Dir eingeladen sind. Am besten mit einem bestimmten Anlass (Geburtstag, 2 Jahre Singledasein etc.) Natürlich muss das dann auch an der Tür entsprechend kontrolliert und kommuniziert werden ("Geschlossene Gesellschaft"). Wenn dann ein verdeckter Gema-Mitarbeiter reinkommt, ist ja wohl bewiesen, daß Du nicht alle Gäste persönlich kennst...

    Zweiter Lösungsansatz ist, daß der Wirt definitiv Veranstalter ist (sollte auch so irgendwie auf den Flyern erkennbar sein) und er Dich engagiert. Die "Bezahlung" kann sich ja am Eintrittgeld messen und daß Du Werbeflyer verteilst, dagegen würde auch niemand etwas sagen...

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  • blade11
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    • 21. Februar 2007 um 19:59
    • #15

    also wenn ich auf die plakate im "kleingedruckten" schreibe

    "Veranstalter: Gaststätte xyz"

    habe allerdings "rohplakate", wo ich nur noch datum und ort eintrage muss...meinst das geht irgendwie, wenn das genannte dann drauf steht?

    joa...das ist eben das problem bei solchen kleinen sachen...wenn nur 50 leute kommen, ist es fast ein nullgeschäft...naja, daher such ich ja nach ratschlägen *g* solche sachen bringen eben folgeaufträge 8)

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