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Beiträge von mringhoff

  • Gema + gebrannte CD#s

    • mringhoff
    • 27. Dezember 2006 um 09:42

    Nana, wieviel Weihnachtspunsch ist Dir denn da über die Leber gelaufen? :)

    Ich bin zwar auch kein Gema-Fan, aber ich hoffe, daß wir trotzdem noch einig sind, wenn es darum geht, den Urheber für ein "Kunstwerk" zu entlohnen, wenn man dieses gewerblich ausnützen möchte.
    Schliesslich wird ja damit auch ordentlich Geld verdient: Der Veranstalter unterhält mit der Musik seine Gäste, diese zahlen Eintritt und erzeugen seinen Essens- und Getränkeumsatz. Der Radiosender bindet seine Hörer mit guter Musik und lässt sich seine Zuhörerzahl durch die Werbeeinnahmen vergolden, das Hotel mit der Musikberieselung in der Toilette wird sicher auch nicht arm sein. Und so weiter.
    Warum sollen dann diejenigen, die die Musik erschaffen haben, nichts davon haben?
    Wenn Du Bilder veröffentlichen willst, dann muss man sie entweder selber machen oder die Rechte dazu kaufen (Bildagenturen etc.). Warum soll es mit der Musik anderst sein?

    Und irgendwie muss das ganze ja abgerechnet werden. Also nimmt man einfach "harte" Faktoren, die auch im Zusammenhang mit dem Umsatz stehen: Eintrittspreise, Größe der Location etc.
    Und ob dort die Musik jetzt verständlich oder unverständlich klingt, kann ja wohl nicht in die Preisberechnung einfliessen...

    So weit so gut. Worüber man sich dann streiten kann ist, wieviel von den eingenommenen Summen dann in der Gema-Verwaltung hängenbleiben und welcher Urheber wieviel vom Geld bekommt. Aber grundsätzlich ist diese Idee ja nicht verkehrt...

    Und um das nochmal hervorzuheben: kein DJ und kein Musiker muss Beiträge an die Gema bezahlen. Das allein ist der Verantwortungsbereich des Veranstalters! Wozu regen wir uns dann auf?

  • Inhaber einer HKS GbR als Azubi bei großem Verleiher?

    • mringhoff
    • 25. Dezember 2006 um 23:00

    kann ich aus meiner Seite nur positiv beurteilen:
    junge Leute, die eine Firma gegründet haben, sind motivierter und arbeiten selbständiger, denken häufiger lösungsorientierter als "normale" Schulabgänger, die den Job einfach nur cool finden....
    Sicher gibt es solche und solche und im Endeffekt kommt es einfach auf die Person an, aber im Laufe der Zeit habe ich irgendwie der Erfahrung gemacht, daß die Selbständigen einfach etwas anders ticken...

    Als Konkurrenz würde das keiner empfinden. Die einzigen Gedanken wären: ist mein Azubi fit, wenn ich ihn brauche, oder hatte er am Vortag einen eigenen Job und ist heute nicht wirklich wach?
    Und: Sind meine "Kleinteile" im Lager noch sicher oder wechselt das ein oder andere Teil die Firma?

  • Bezahlung an Weihnachten anders ?

    • mringhoff
    • 22. Dezember 2006 um 09:23

    Die Gagen regelt der Markt. Wer zu teuer ist, bleibt einfach zu hause.

    Aus Erfahrung ist es meist so, daß am 24.12. abends keiner, der irgendwo noch ein Stück Familie zuhause hat, Lust hat zu arbeiten. Dies berücksichtigen wir in unseren Angeboten entsprechend in der Gage. So sortiert sich das schon mal auch seitens des Kundens aus und wir müssen dann nicht beim Personal rumzicken.
    Aber bis auf diverse Gastrobetriebe passiert ja am 24.12. sowieso nicht wirklich viel bei uns.

    Schwieriger wird es schon an Silvester. Dort ist bei uns seltsamerweise der DJ rar und gefragt. Firmenevents gibts nicht, meist sind das eben kleinere Parties, Privatveranstaltungen oder Gastrobetriebe/Discotheken.
    Hier teilen sich die DJs dann in drei Gruppen auf:
    1. Gruppe: "habe Jahr und Tag gut verdient, an Silvester nehme ich keinen Job an, das muss nicht auch noch sein - fertig."
    2. Gruppe: "eigentlich wollte ich ja mit meinen Freunden/Freundin etc. feiern, aber wenns die doppelte Gage gibt, dann schon..."
    3. Gruppe: "habe keine Freunde ausserhalb meines Partylebens, Silvester ist für mich wie jeder andere Partytag und freu mich auf jeden Job..."

    Als Firma mache ich dann einfach nur Angebote, die den DJ aus Gruppe 2 zufriedenstellt, denn der DJ aus Gruppe 3 ist entweder schon längst vergeben oder nicht zu gebrauchen.

    Wenns ein Kunde akzeptiert, dann ist es gut, wenn nicht, dann auch...

    Und bislang hatte jeder Kunde noch Verständnis dafür gehabt.
    Was natürlich gleich bleibt, sind die Vermietpreise, da ändert sich nichts.

  • Stadt München verkauft alte VT-Technik...

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2006 um 19:12

    Man geht davon aus, daß sich an dieser Versteigerung nur gewerbliche Bieter teilnehmen (vielleicht steht das ja irgendwo, aber die "Vergabestelle" hat halt immer nur mit Gewerbetreibende zu tun).

    Das mit der "Katze im Sack" sehe ich allerdings genauso. Wenn man wenigstens das Ding irgendwo ansehen und testen könnte, aber die Herren Staatsdiener sind da lieber mit weniger Einnahmen zufrieden, als daß sie laufend irgendwelchen Leuten das Equipment vorführen müssen.

    So ist es halt für die Beamten am wenigsten Arbeit (auch nach dem Verkauf). Die dabei erzielten Einnahmen sind dann eher sekundär...
    Vielleicht bietest ja mal auf ein Gerät mit 5,- EUR mit und Du bekommst den Zuschlag, weil keiner das Risiko eingehen will. Es kann also auch eine Chance sein...

  • uid nummer

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2006 um 19:01
    Zitat von "guessi"

    ... St-Nr. (...)auf die Rechung gehört sie jedoch!

    wenn eine USt.IdentNr. draufsteht, dann braucht man keine StNr. angeben.

  • Stadt München verkauft alte VT-Technik...

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2006 um 12:49

    Die Landeshauptstadt München verkauft in einem öffentlichem Bieterverfahren ausgesonderte Veranstaltungstechnik aus dem ICM Kongresszentrum.

    Wer will, kann also seine Gebote abgeben. Alle Infos unter:
    http://www.muenchen.de/cms/prod1/mde/…ngicm071206.pdf

    Achtung: Die Besichtigung der Geräte ist nicht möglich und eine Gewähr auf Funktionalität etc. wird auch nicht übernommen!

    Das Bieterverfahren endet am 15.1.2007

  • uid nummer

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2006 um 09:19

    In Deutschland muss man ENTWEDER die UID ODER die SteuerNummer angeben, damit (allerdings in Deutschland) der Empfänger die dort ausgewiesene Umsatzsteuer geltend machen kann.
    Ist diese nicht angegeben, dann hat nur der Rechnungsempfänger ein Problem. Er kann dann die USt. nicht geltend machen.

    Nebenbei gibt es hier in D auch Kleingewerbetreibende, die - auf Antrag - von der USt-Pflicht befreit wurden (sog. Bürokratieabbau :-). Diese brauchen dann keine USt.-Erklärungen abgeben, müssen also auch keine verlangen und abführen, können dafür im Gegenzug auch logischerweise keine verrechnen.
    Diese haben dann auch keine UID...

  • Rider-Auslegungsfragen

    • mringhoff
    • 21. Dezember 2006 um 09:10
    Zitat von "der Diak"

    Und: denkt ihr es könnte eine Art Datenbank geben der wichtigsten Clubs in Europa, wer welche Erfahrung gemacht hat, welches Zeuch vor Ort war und wie die Örtliche Crew so drauf ist.
    Vieleicht gibt es das schon lang und find nur keinen Link...

    ja, da gibts auf alle Fälle für Deutschland etwas, in irgendeiner dieser zahllosen Threads stand mal ein Link. Leider finde ich den nicht mehr :(

    dafür hab ich was anderes gefunden:

  • Wer besitzt JB Varyscan P3 Raum Muc?

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2006 um 18:29

    wir...

  • Was verdient ein Lightjockey?

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2006 um 18:06
    Zitat von "hpaudio"

    53€/Abend

    wozu dann überhaupt noch bezahlen? :)
    Ein warmes Abendessen und freie Getränke und nicht zu vergessen der freie Eintritt sollte doch Motivation genug sein...

    Tja, die fließende Grenze zwischen ich-will-auch-mal-Techniker und dem ausgebildeten Profi ist lang....


    Vielleicht sollten sich alle Techniker, die in der Gastronomie arbeiten, mal nach dem Stundensatz der Putzkraft erkundigen, die am Morgen danach den Laden wieder saubermacht und dann mit dem eigenen vergleichen. Da dürfte es erschreckende Erkenntnisse geben!

    Für alle ich-muss-davon-leben-Techniker hat der VPLT seine sog. "Vergütungsstudie" herausgebracht:
    http://www.vplt.org/recht_regeln/download/ATT00021.pdf
    (da haben wir es also offiziell :)

  • Was verdient ein Lightjockey?

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2006 um 14:35
    Zitat von "prodigy"

    ... lag meine gage als operator inkl licon-cx ...

    üblichwerweise wird der Lichtoperator ohne Technik gebucht, alles andere sind eher individuelle Sonderdeals.
    Da der CX so zwischen 40,- und 70,- EUR rausgeht freut sich eine Firma natürlich immer, wenn zum Lichttechniker noch ein Licon CX gratis drauf kommt, aber üblich ist das - zumindest bei uns hier - eher nicht.

  • Was verdient ein Lightjockey?

    • mringhoff
    • 20. Dezember 2006 um 12:36

    in ausführlicher und längerer Diskussion sind wir damals mal darauf gekommen, daß eine Gage zwischen 100,- und 350,- EUR im "normalen" Bereich liegt:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=44976

    unterer Bereich:
    Schüler/Studenten/Aushilfstechniker / Nord- oder Ostdeutschland / kleinere Clubs + Discoparties

    oberer Bereich:
    ausgebildete Fachkräfte / längere Erfahrungen / Süddeutschland / größere Shows & Industrieproduktionen

    darüber hinaus:
    "Lichtdesigner" für Großproduktionen, internationale Shows etc

  • uid nummer

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2006 um 20:36
    Zitat von "restless"


    nicht automatisch.

    ...zumindest war es bei unseren beiden Firmen so. Da kam der Schrieb aus Saarlois vollkommen unaufgefordert. Allerdings ist das schon ein paar Jährchen her, vielleicht ist das ja jetzt anders...

  • uid nummer

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2006 um 18:24

    Falls Dein Kunde wirklich Gewerbetreibender und auch nicht umsatsteuerbefreit ist, dann sollte er auch automatisch eine USt-IdNr. erhalten haben.

    Falls nicht: dann viel Erfolg beim nachträglichen Eintreiben...

  • uid nummer

    • mringhoff
    • 19. Dezember 2006 um 11:57

    Dein Kunde braucht Dir doch nur die USt-IdNr.-Zuteilung zufaxen, dann stehts dort schwarz auf weiss.
    Das ist ein einseitiger Schrieb vom Bundesamt für Finanzen (Aussenstelle Saarlouis) bzw. ab 2005 "Bundeszentralamt für Steuern" und sollte doch eigentlich ruck zuck Klarheit in die Sache bringen...

    Link zur Überprüfung aller UID:
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 16. Dezember 2006 um 13:03

    ...und sie machen das auch nur erstens bei relativ großen Summen und nur in der Wechsellaufzeit. Entspricht also einer relativ kurzen Kreditlinie...

    Den Diskontsatz bekommt man auch nur, wenn der Wechsel "diskontfähig" ist, sprich alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind und das sind viele und sehr pingelige. Sonst kann ihn die Bank nicht weiterreichen und sich mit dem Diskontsatz refinanzieren.
    Das ganze Hin- und Her lässt sich die Bank mit entsprechenden Gebühren wieder bezahlen.

    Bei einem Betrag von 5.000,- EUR und einer Laufzeit von einem Monat kommt ein Kontokorrentkredit immer noch preiswerter.

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 15. Dezember 2006 um 12:18
    Zitat von "Dienervt"


    Um den "Inkassovorgang" zu "sabotieren", könnte doch ein Kunde den Mahnbescheid einach nicht annehmen und er würde somit nicht wirksam ?

    Wie ja schon erwähnt, spielt das für die Wirksamkeit des Mahnbescheids keine Rolle.
    Vielmehr freut es einen Gläubiger sogar, wenn der Mahnbescheid wieder zurückkommt (solange das nicht wegen "unbekannt verzogen" ist), denn dann braucht man auch keinen Widerspruch zu erwarten.
    Das Vogel-Strauss-Prinzip wird leider von vielen Schuldnern angewendet, doch damit wird das alles nur schlimmer (und teurer).

    Zitat von "Dienervt"

    und was wäre wenn z.B. wenn nach Absenden des Mahnbescheides das Geld auf dem Konto eintrifft ?


    Dann ist ja alles gut. Wichtig ist nur, daß dem Mahnbescheid widersprochen wird. Was noch kommen kann ist, daß der Gläubiger noch seine verauslagten Kosten haben möchte...

  • Was tun gegen Unterschlagung

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2006 um 17:17

    Sicher ist die Hinterlegung eines Personalausweises kein Garant für Sicherheit, sondern nur eine weitere Möglichkeit, eine Sicherheitshürde aufzubauen.

    Kreditkarten sind eine weitere.

    Aber erstens hat nicht jeder eine, weil man sie in Deutschland und Europa eigentlich gar nicht braucht. Das EC-System ist viel praktikabler und preiswerter. (Ich habe daher vor einigen Jahren meine bis dato extrem selten genutzte Kreditkarte wieder zurückggebeben, weil das mehr gekostet hat, als genutzt.)
    Und zweitens hat das Kreditkartengeschäft inzwischen gar nichts mehr so viel mit Kreditwürdigkeit zu tun, wie noch vor einigen Jahren.
    Jeder bekommt von zahlreichen Unternehmen immer wieder Angebote, einen Kreditkartenvertrag zu unterzeichnen. Inzwischen sind es nicht mehr die klassischen Kreditkartenunternehmen, sondern auch Fluglinien, Automobilclubs etc. sogar der Drogeriemarkt um die Ecke bietet Kreditkarten an.
    Die Dinger werden sogar als Werbepost verschickt (Wer den Antrag ausfüllt, dessen Karte wird sodann freigeschaltet...) Wie soll ich dann als Vermieter noch einschätzen können, ob es sich bei der vorgelegten Kreditkarte um eine "echte" Kreditkarte handelt? Oder um eine auf Guthabenbasis geführte? Oder vielleicht sogar die von der Werbepost?

    Ein alleiniges Vorzeigen der Karte bedeutet also gar nichts.
    Erst wenn ich wirklich einen Betrag anfrage (die großen Kreditkartenfirmen haben Telefonnummern, die man bei jeder Kreditkartenzahlung anrufen kann, wenn man nicht im teuren Online-Verbund ist), dann kann ich sichergehen...

    Kreditkarten sind also leider ein etwas falsch verstandenes Statussymbol, ein Nichtbesitz einer Kreditkarte bedeutet noch lange nicht, daß jemand finanzielle Probleme hat.
    Ganz im Gegenteil: man wird nicht mehr einen Monat später mit einer größeren Abbuchungssumme auf dem Konto überascht... :)

  • Was tun gegen Unterschlagung

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2006 um 11:33
    Zitat von "Micromann"

    also aus Erfahrung kann ich sagen, dass die meisten nicht ganz freiwillig ihren Personalausweis abgeben. Meistens heißt es ja auch "Entweder du gibts deinen Ausweis ab oder du kommst hier nicht rein" So ganz freiwillig ist das nicht.

    Nun, es bleibt ja jedem selbst überlassen, da reinzugehen, insofern freiwillig.

    Die Hinterlegung von Ausweisen als Pfand ist ja auch bei vielen Kleinvermietern die z.B. Boote, Wasserski, Schlitten, Alpinski etc. an Laufkundschaft vermieten, üblich...

    Aber vielleicht liegt ja der Schlüssel wieder in juristischer Feinsinnigkeit. Ausweise "einbehalten" darf man nicht, aber der Kunde darf den Ausweis "hinterlegen"... ??

  • Auspfeifen, Koppeln, Equalizer und Co.

    • mringhoff
    • 14. Dezember 2006 um 11:12
    Zitat von "wora"

    die sache mit dem fliegen der HT/MT und dem bass auf dem boden bringt nur etwas für die schallversorgung der zuhörer, die damit gleichmässiger gemacht werden kann.
    gegen die feedbackneigung im beschriebenen raum wird das aber nicht sehr viel bringen...

    Sicher absolut gesehen ändert sich da sicherlich nicht sehr viel. Aber relativ.
    Dadurch, daß die Schallversorgung der Zuhörer besser ist, vor allem im hinteren Bereichen, braucht man vorne nicht mehr soviel Schalldruck, was wiederum die Rückkopplugsempflindlichkeit reduziert.
    Beim Fliegen hast Du ausserdem auch die Möglichkeit, die Lautsprecher auch zielgenauer aufs Publikum auszurichten und so das Verhältnis Direktschall zu Reflexion zu verbessern.

    Ansonsten gebe ich Dir auch recht: "sehr viel" bringt es sicherlich nicht, aber es ist einfach wieder ein Stellrädchen, mit dem man den gain before feedback etwas verbessern kann.

    Vielleicht darf ich mal zusammenfassen, mit welchen Faktoren hier Verbesserungen erzielen kann:

    - Mikrofone näher an die Schallquelle
    - Mikrofone besser an den Schall ausrichten
    - Mikrofone einzeln einpfeifen
    - Problemmikros mit jeweils einem eigenen 31-Band EQ einstellen
    - Mikrofongruppen gemeinsam einpfeifen
    - Konzentrierter Tontechniker, der nur die benötigten Mikros hoch- und wieder runterfährt
    - evtl. Bühnenhelfer, die je nach Situation unauffällig Mikros ausrichten, aufstellen etc.
    - optimale Ausrichtung der Lautsprecher
    - Verwendung von definiert abstrahlenden Lautsprechern, bei langen Räumen eher engstrahlend
    - durch Delaylautsprecher eine mehr dezentrale Schallversorgung anstreben
    - durch Dekomaterialien, Stoffe etc. die Reflexion der Wände reduzieren
    - dem Veranstalter erklären, daß man hier den Originalschall nur unterstützen und nicht übertönen will und es somit nicht wirklich "laut" wird

    Ergänzungen willkommen...

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