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uid nummer

  • GETEC
  • 18. Dezember 2006 um 21:45
  • GETEC
    Profi
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    695
    • 18. Dezember 2006 um 21:45
    • #1

    kurze frage:
    wie lange sind deutsche uid nummer, bzw wie lange normale steuernummern.

    ich habe einem kunden dummerweise was ustfrei-innergemeinschaftlich verkauft ohne die nummer prüfen zu lassen, diese ist nun falsch, der kunde besteht aber darauf, dass die gültig sei.....

    lt seinem steuerberater darf die 13 stellig sein, lt meinem und lt eu-prüfungshomepage muss die 9stellig sein.

    vielleicht hilft mir wer kurz weiter..

    lg

    getec

  • hell&dunkel
    Moderator
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    2
    • 18. Dezember 2006 um 22:10
    • #2

    Zunächst dachte ich auch neun Stellen nach dem Länderkürzel, aber siehe da, es ist doch komplexer:

    http://www.bzst.bund.de/003_menue_link…1_aufbaupdf.pdf

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • bemi
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    • 18. Dezember 2006 um 23:59
    • #3

    irgendwo kann man auch online testen ob die UStID richtig ist und zum Kunden passt!?


    ciao
    bemi

    Viele Grüße aus dem Allgaeu - Michael "bemi" Bernhard
    https://bemiton.wordpress.com/

  • bonner
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    19
    • 19. Dezember 2006 um 00:48
    • #4

    ja, unter
    http://evatr.bff-online.de/eVatR/

    geht aber nur für ausländische UStIDs.

    SG
    Daniel

  • GETEC
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    695
    • 19. Dezember 2006 um 07:47
    • #5

    das mit dem testen ist klar, aber wie gesagt wir hatten drauf vergessen, die nummer klang plausibel und nun haben wir ein problem mit unserer finanz.
    so wies aussieht müssen wir die ust nachzahlen, was halt zu einer klage des kunden führen muss, da dieser immer noch darauf besteht, dass seine de*********** irgendwas nummer korrekt ist.


    einfach dämlich, offensichtlich hat jemand da versucht uns zu betrügen :(

    getec

  • mringhoff
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    • 19. Dezember 2006 um 11:57
    • #6

    Dein Kunde braucht Dir doch nur die USt-IdNr.-Zuteilung zufaxen, dann stehts dort schwarz auf weiss.
    Das ist ein einseitiger Schrieb vom Bundesamt für Finanzen (Aussenstelle Saarlouis) bzw. ab 2005 "Bundeszentralamt für Steuern" und sollte doch eigentlich ruck zuck Klarheit in die Sache bringen...

    Link zur Überprüfung aller UID:
    http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/de/vieshome.htm

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  • slaytalix
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    1
    • 19. Dezember 2006 um 17:50
    • #7

    Evtl hat der Kunde die Steuer Nr. mit der UST_ID verwechelt, hat keine UST ID & muß die MWST nachzahlen

    Bei uns heißt das UST _ID: DE xxx xxx xxx

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • GETEC
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    695
    • 19. Dezember 2006 um 18:07
    • #8

    ja so siehts aus, das was ich bekommen habe war deutsche steuernummer und keine uid nummer, nun muss ich die ust nachverrechnen und er hat jetzt schon gemeint, dass er sie nicht zahlen wird....
    wird wieder lustig....

    getec

  • mringhoff
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    • 19. Dezember 2006 um 18:24
    • #9

    Falls Dein Kunde wirklich Gewerbetreibender und auch nicht umsatsteuerbefreit ist, dann sollte er auch automatisch eine USt-IdNr. erhalten haben.

    Falls nicht: dann viel Erfolg beim nachträglichen Eintreiben...

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  • restless
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    • 19. Dezember 2006 um 20:26
    • #10
    Zitat von "mringhoff"

    Falls Dein Kunde wirklich Gewerbetreibender und auch nicht umsatsteuerbefreit ist, dann sollte er auch automatisch eine USt-IdNr. erhalten haben.

    nicht automatisch.

    Zitat von "Bundeszetralamt für Steuern"

    ...Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergibt diese auf Antrag. Gesetzliche Grundlage ist § 27 a Umsatzsteuergesetz (UStG)....


    Ich würde mir die Zuteilungsbestätigung vom Kunden faxen lassen. Damit dürfte er normalerweise kein Problem haben. :D

    Achim u. Manuela Bald GbR
    http://www.lautsprecherteile.de

  • mringhoff
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    • 19. Dezember 2006 um 20:36
    • #11
    Zitat von "restless"


    nicht automatisch.

    ...zumindest war es bei unseren beiden Firmen so. Da kam der Schrieb aus Saarlois vollkommen unaufgefordert. Allerdings ist das schon ein paar Jährchen her, vielleicht ist das ja jetzt anders...

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  • marcoboy
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    • 20. Dezember 2006 um 17:12
    • #12

    und Vorsicht ! man Haftet für die nicht entrichtete Mwst. Also wenn Kunde nicht nachzahlt, zahlt der Verkäufer an das FA. Das ist das Risko bei der UstID.

  • GETEC
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    • 20. Dezember 2006 um 18:41
    • #13

    tja, ich habs heute eh nachbezahlt schon, einfach zur sicherheit, der käufer will nun anderen firmennamen etc drinnen haben, anscheinend gibts da firma die uid nummer hat usw, aber darauf lass ich mich nimmer ein...

    ist uns eine lehre und sollten auch alle anderen drüber nachdenken, dass die vorher zu prüfen sind :)


    lg getec

  • tufkaklto
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    • 20. Dezember 2006 um 20:26
    • #14

    Hm, Ich weiß nicht, wie das in Deutschland ist, dachte aber, das ist EU Recht ( kann mich irren )

    Bei uns wird das jedenfalls so gehandhabt, das man die UID Nr automatisch bekommmt, da man sie auf jeder Rechnung Raufschreiben muß.
    Ohne diese UID auf der Rechnung erkennt die Finanz diese gar nicht an.
    Auch innerösterreichisch.
    Und ein Gewerbetreibender, der keine UID hat, d weiß man sofort, da ist was faul, der hat im Normalfall kein oder ein falsches Gewerbe. :?

    Ev. mal die dt. Finanz informieren :D:D

    Da werden manche schnell :shock:

    Amp und Boxen Brett _ Die Vuvuzela des Forums

    Ganz großer Fan des " Themen als gelesen markieren " Buttons

  • mringhoff
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    • 21. Dezember 2006 um 09:19
    • #15

    In Deutschland muss man ENTWEDER die UID ODER die SteuerNummer angeben, damit (allerdings in Deutschland) der Empfänger die dort ausgewiesene Umsatzsteuer geltend machen kann.
    Ist diese nicht angegeben, dann hat nur der Rechnungsempfänger ein Problem. Er kann dann die USt. nicht geltend machen.

    Nebenbei gibt es hier in D auch Kleingewerbetreibende, die - auf Antrag - von der USt-Pflicht befreit wurden (sog. Bürokratieabbau :-). Diese brauchen dann keine USt.-Erklärungen abgeben, müssen also auch keine verlangen und abführen, können dafür im Gegenzug auch logischerweise keine verrechnen.
    Diese haben dann auch keine UID...

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  • guessi
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    • 21. Dezember 2006 um 15:29
    • #16

    wir fassen mal kurz zusammen:
    es gibt eine St-Nr. in der Form xxx/xxx/xxxxx
    es gibt eine UStID in der Form DE xxxxxxxxxx
    (die Anzahl der Stellen kann jeweils variieren)

    Zusätzlich zu den von mringhoff genannten Kleingewerbetreibenden gibt es auch noch Freiberufler, die zwar Umsatzsteuerpflichtig sind, aber trotzdem keine UStID haben, sondern nur eine St-Nr.

    (das Thema wurde in diesem Forum schon mehrfach besprochen...)

    Dazu kommt noch, daß man seine St-Nr. nicht wahllos veröffentlichen sollte (Internet), da es in diesem Zusammenhang Missbrauchsfälle gab - auf die Rechung gehört sie jedoch!

  • mringhoff
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    • 21. Dezember 2006 um 19:01
    • #17
    Zitat von "guessi"

    ... St-Nr. (...)auf die Rechung gehört sie jedoch!

    wenn eine USt.IdentNr. draufsteht, dann braucht man keine StNr. angeben.

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