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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Computer werden gebührenpflichtig.

    • mringhoff
    • 14. November 2006 um 10:46
    Zitat von "Manuela"

    http://www.rtl-television.de/5379.html

    Pay-TV finde ich irgendwie gerechter. Da kann jeder entscheiden, was er sehen möchte und wieviel Geld er dafür ausgeben will.
    Ich hätte auch gar nichts dagegen, wenn RTL, RTL2, Super-RTL, n-tv und vox zum Pay-TV umgewandelt wird, dann stören diese Programme beim rumzappen schon mal nicht mehr :)

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 14. November 2006 um 10:35

    Hol Dir ein Mahnbescheid-Formular vom nächsten Schreibwarenhandel, fülle das entsprechend aus (Hilfe dazu gibt es entweder auf dem Formular selbst, in verschiedener Form auch im Internet sowie beim zuständigen Amtsgericht). Hier kannst Du alle Deine Hauptforderungen sowie Nebenforderungen (Mahngebühren, Auslagen etc.) und Zinsen zusammenfassen. Hier nichts falsch machen, denn Korrekturen sind später nicht mehr möglich und unrichtige Angaben können dem Schuldner einen Einspruchsgrund bieten.

    Dieses schickst Du dann an Dein zuständiges Amtgericht. In manchen Bundesländern gibt es zentrale Mahngerichte. Hier musst Du Dich auch mal kurz erkundigen, wohin das in Deinem Fall geschickt werden müsste.

    Dann kommt ein Gebührenbescheid, wenn dieser dann bezahlt wird, schickt das Amtsgericht den Mahnbescheid an den Schuldner an die offizielle Wohnadresse.

    Der Schuldner hat die Möglichkeit innerhalb 2 Wochen Einspruch dagegen zu erheben. Tut er dies nicht, ist kommt der Mahnbescheid mit entsprechendem Zustellvermerk an Dich wieder zurück.
    Hier spielt es übrigens keine Rolle, ob der Schuldner anwesend ist oder nicht, auch wenn dieser das Einschreiben nicht annimmt oder nicht abholt, gilt das als zugestellt. Für Dich ist das also eher vorteilhaft, weil er dann auch keinen Einspruch erheben kann :)

    Den wieder erhaltenen Mahnbescheid (incl. Zustellvermerk) schickst Du dann wieder an das zuständige Amtsgericht und beantragst mit dem entsprechendem Formular den Vollstreckungsbescheid. Im Prinzip dasselbe Procedere, nur daß es nichts mehr kostet. Hier wird das wieder zugestellt, zwei Wochen gewartet und wenn dann kein Einspruch eingelegt wird, dann kannst Du mit dem wieder erhaltenen Vollstreckungsbescheid (mit Zustellvermerk) vollstrecken lassen. Dieser Zettel ist dann Deinen "Titel"

    Wenn Du dann weiter vorgehen willst:

    Dann musst Du Dich an das zuständige Amtsgericht des Schuldners (!) wenden und Dir dort den zuständigen Gerichtsvollzieher geben lassen (bzw. sie geben Dir dessen Kontaktdaten). Dort schickst Du dann den Vollstreckungsbescheid hin und beantragst die Zwangsvollstreckung.
    Der Gerichtsvollzieher ist aber kein Detektiv. Wenn er also wirklich was holen soll, dann musst Du ihm entsprechende Hinweise geben, vor allem wo er anzutreffen ist.
    Sollte er sowieso nichts haben, dann reicht es, wenn der Gerichtsvollzieher das so feststellt (Erfolglose Zwangsvollstreckung), dann bekommst Du Deinen Bescheid wieder mitsamt einem Schreiben des Gerichtsvollziehers (und dessen Rechnung).
    Damit kannst Du dann wiederum beim Amtsgericht des Schuldner den Antrag auf die Ablegung der Eidesstattliche Versicherung Deines Schuldners beantragen.
    Das Gericht setzt einen Termin an, kommt der Schuldner, dann wird er wohl bestätigen, daß er nichts hat und wieder gehen.
    Nun ist das also öffentlich bekannt und er kommt in die Schuldnerliste. Fertig.
    Kommt der Schuldner nicht zum Gerichtstermin, hast Du die Möglichkeit ihn per Haftbefehl zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung zu zwingen.

    Mit Deinem "Titel" kannst Du übrigens immer mal wieder den Gerichtsvollzieher beauftragen, vorbeizusehen. Wer weiß, vielleicht gibts ja irgendwann mal was zu holen.

    Soweit mal das ganze Procedere. Wenn man sich etwas einliest in die Materie, dann kann man das auch gut ohne Anwalt. Das war eigentlich auch vom Gesetzgeber so gedacht.
    Wenns aber komplizierter wird und der Schuldner Einspruch erhebt, dann würde ich mir auf alle Fälle anwaltlichen Rat suchen.

  • DIE HÄRTESTEN SPRÜCHE DIE EIN PA TECHNIKER

    • mringhoff
    • 13. November 2006 um 12:55

    Partyveranstaltung in einer Halle. Der DJ trohnt auf der Bühne, der Lichttechiker sitzt ein paar Meter weiter daneben.
    Dann kommt so ein "krasser" Partygast vorbei und meinte zu unserem Lichttechniker: "Kannste mal die CD einlegen?"

    Der Lichttechniker nimmt wortlos die CD, öffnet die Tastaturschublade des Scancomanders legt da die CD rein und schiebt alles wieder zu.

  • Rücktrittsrecht für Händler bei Verkauf von Gebrauchtgerät?

    • mringhoff
    • 13. November 2006 um 12:45

    Wobei ich betonen muss, daß ich kein Jurist bin und ich hier nur mal aus dem BGB zitiert habe. Inwieweit das jetzt auf Dein "Fall" passt, kann (und darf) ich nicht beurteilen.
    Aber wenn Ihr jetzt einen gemeinsamen Weg gefunden habt, dann ist ja alles gut...

  • ...ich war sprachlos - ihr nicht!!!

    • mringhoff
    • 11. November 2006 um 12:47

    äh, weiß einer noch, worum es hier in dem Thread eigentlich ging?

  • DIE HÄRTESTEN SPRÜCHE DIE EIN PA TECHNIKER

    • mringhoff
    • 10. November 2006 um 16:50
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."


    das sind offensiv getarnte brutkästen einer außerirdischen spezies, wenn du mich fragst...

    Also der Betreiber ist da aber anderer Meinung :)

    Zitat

    Die aus Gips geformten Klangdiffusoren im Großen Saal vollbringen hier kleine akustische Wunder.

    Und haben sie Wunder gewirkt?

  • Hallen Heath Xone62 vs. Pioneer DJM600

    • mringhoff
    • 10. November 2006 um 12:41

    Kann dem nur zustimmen, vor allem das neue DJM800 hat uns positiv beeindruckt.

  • cd spieler empfelungen

    • mringhoff
    • 10. November 2006 um 12:38

    Was ist denn Dein Freund? Ein DJ oder ein Verleiher oder ein Gastronomiebesitzer?

    Je nach Einsatzgebiet gibt es da verschiedene Favouriten und dieses Forum ist voll davon :)

  • ...ich war sprachlos - ihr nicht!!!

    • mringhoff
    • 10. November 2006 um 12:34

    ich kenne nur: Wer nichts wird, wird Wirt...

  • Welches Mischpult für Disco

    • mringhoff
    • 10. November 2006 um 08:44

    Einen Rider habe ich auch noch nicht mit einem 800er gesehen, aber ich glaube, es ist nur eine Frage der Zeit.
    Bei uns kommen auch kaum Rider dafür häufiger individuelle "Wunschlisten" der DJs an, die wir dann meist telefonisch oder per e-Mail besprechen. Und wenn nun einer ein 800er wünscht, dann bekommt er halt den, warum nicht? Dann freut er sich, weil er auf neuem Zeug spielen darf, wir freuen uns, weil das Pult rausgeht und dem Veranstalter ist es im Vergleich zum Gesamtbudget schnuppe, welcher Mixer da oben beim DJ steht...

  • Welche MH 's??

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 18:00

    Wenn der P3 zu teuer ist, dann schau mal den P2 an, das ist ein abgespeckter P3 (ein Gobo/Effekt-Rad weniger), ansonsten qualitätiv exakt das selbe Gerät. Preislich liegt der im Einzelhandel bei rund 1300,- EUR netto.

  • Schertler für Flügelabnahme - Erfahrungen?

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 17:50

    Beim großen T in Deutschland gibt es das Set (zwei Stück) knapp unter 1000,- EUR brutto (ohne MWSt. also ca. 860,- EUR - macht ca. 430,- pro Stück) und das im Einzelhandel.

  • Vorschlag: Namensänderung nur noch in reale Vor- und Zunamen

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 17:40
    Zitat von "test"

    ..warum muß sich jemand, der nur liest, einloggen? ...

    er hat geschrieben "look here" und nicht "log here"
    und ich glaube, das mit dem lesen hat tamaris auch anders gemeint :)

  • I don´t need THAT!!!

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 15:42

    Na, sowas sollte man doch aber schon beim Öffnen des Casedeckels erkennen können :)

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 15:37
    Zitat von "Mucker"


    Also, wenn da noch was " zu holen " sein soll; ist erstmal das FA dran, dann die Bank(en) und dann (mal das böse Wort "Peanuts" zu benutzen) die danach kommen (Sprich; je nach Datum des Titels) Ich schätze, daß die Brauerei gaaaaaaaanz fix war/ist mit dem Titel!

    Das wird sicher stimmen und im Moment sehe ich die Chancen auch sehr gering. Aber die großen Firmen / Banken etc. verfolgen ihre Forderung so lange, bis offiziell nichts mehr zu holen gibt (sprich wenn die EV geleistet wurde), bucht dann die Forderung aus und legt den Fall ad acta.
    Ganz selten wird im Laufe der Jahre der Titel wieder herausgeholt und es nochmal probiert. Darin besteht die eigentliche Chance als "kleiner Fisch" im System. Wenn man also so alle 3-5 Jahre seinen Schuldner mit dem Gerichtsvollzieher beglückt - was eben die großen Firmen so gut wie nicht machen - dann stehen die Chancen gar nicht so verkehrt, eventuell wieder etwas zu bekommen. 30 Jahre sind eine lange Zeit und wenn der Schuldner nicht "Profi" in seinem Fach ist, sondern auch irgendwann wieder einmal arbeitet und etwas Gras über die Vergangenheit gewachsen ist, dann kann das gut sein, daß hier und da mal ein paar Tausend EUR abfallen...
    Gut, das ist eine lange Zeit, aber schliesslich wird die Forderung ja auch marktgerecht verzinst. Und wenn der Schuldner merkt, daß ihn da einer lange Jahre mit dem Gerichtsvollzieher pisaken will, überlegt er, vielleicht nicht doch die 3.500 EUR + Gebühren zu zahlen damit er seine Ruhe haben wird...

    Aber das ist alles eine Spekulation in die ferne Zukunft, die man sich für die Kosten eines Mahnbescheids (in diesem Fall von rund 50,- EUR) erkaufen kann...

    PS: eine mir bekannte Bank hat das mal gemacht: alle noch gültigen, aber lange Jahre nicht verfolgte Titel aus dem Keller geholt und Gerichtsvollzieher vorbei geschickt. Es müssen da wohl erstaunlich viele Schuldner wieder zu Geld gekommen sein, die Aufarbeitung der Altfälle hat sich wohl für die Bank damals gelohnt...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 13:27

    Meine Vermutung: da wird wohl von ihm nichts zu holen sein, die 3500,- EUR sind weg. (der Threadtitel sollte daher eher vom zahlungsunfähigen Kunden handeln als vom zahlungsunwilligen)

    Aber:

    - hast Du noch Eigentum darin hängen (als Dauerleihgabe etc.) oder etwas mit Eigentumsvorbehalt (verkaufte, noch nicht bezahlte Ware), dann kannst Du ja nochmal aktiv werden und Deine Sachen rausholen (lassen).

    - und wenn Du vermutest, daß der Knabe innerhalb der nächsten 30 Jahre wieder zu Geld kommen könnte (Erbschaft etc.), dann hole Dir für rund 50,- EUR plus Porto einen vollstreckbaren Titel.
    Damit kannst Du ihm ja (sofern er auffindbar ist) regelmässig einen Gerichtsvollzieher vorbei schicken (Kosten rund 20,- EUR, falls er nichts zum vollstrecken findet)

    - und Du hattest erwähnt, daß die Gaststätte durch eine GbR geführt wurde, dazu gehören ja mindestens zwei Personen. Mach die zweite Person ausfindig und vollstrecke auch gegen diese, denn in einer GbR sind alle Teilhaber komplett für alle Schulden solidarisch verantwortlich, auch wenn Du mit dieser Person nie direkt in Kontakt gestanden bist. Je schneller Du das machst, desto eher ist dort noch etwas zu holen.

    Wenn Dir der Aufwand zu nervig ist, dann kannst Du Dir das sparen und Dich wieder auf Deine zukünftigen Geschäfte konzentrieren und wirst dabei wohl häufiger Vorkassenzahlung verlangen als bisher :)

  • Welches Mischpult für Disco

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 12:51

    Wir haben den DJM800 um 5 EUR mehr in der Liste als die 500/600er und bislang hat keiner darüber gemeckert, schliesslich kostet das Ding ja im Einkauf auch mehr.
    Wenn jemand unbedingt sparen will, dann bekommt er dann eben nur IMQ, Omnitronic & Co und kein Pioneer.

    Derzeit geht das 800er ganz gut, viele DJs wollen das Ding mal ausprobieren oder (was ich auch hin- und wieder vermute) einfach nur hip und up-to-date sein...

    Die alten 500/600 sind deswegen aber nicht aus dem Rennen, es gibt auch genügend, die damit weiterhin zufrieden sind (bis auf die Tontechniker, die bei größeren Geschichten immer so die liebe Not mit dem verzerrten Klang und wilden DJs haben, da ist der 800er wesentlich besser).

    Zu den Technikanforderungen mancher Kollegen:
    wenn diese nur als DJs gebucht werden, steht im Rider immer das beste drin (DJM800 plus CDJ1000), kommen dann aber genau diese DJs bei uns vorbei, um sich für einen eigenen Job, wo sie zu einem fixen Pauschalpreis mit Technik gebucht wurden, Equipment zu mieten, genügt auf einmal ein preiswerter CDJ100 und der alte DJM500 :)

  • Rücktrittsrecht für Händler bei Verkauf von Gebrauchtgerät?

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 12:30

    Unter gewerblichen Käufern muss man die AGB übrigens nicht auslegen oder übergeben etc. Was aber dennoch Bedingung ist, daß in einem Kaufvertrag diese eingeschlossen werden müssen.
    Wenn also wirklich keine AGB vorliegen oder diesbezüglich darin nichts vereinbart wurde, dann gelten die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB / HGB etc.

    Hier ist das in den §§ 433 – 453 BGB zum Kaufvertrag geregelt, übrigens ganz unabhängig davon ob Kaufleute oder nicht, eine entgegenstehende Regelung im HGB (die alte Sachmängelregelung) gibt es inzwischen nicht mehr.

    Sollte also ein Ware ein Sachmangel (§434 BGB) haben, dann hat der Käufer (!) die Wahl entweder eine Mangelbeseitigung oder eine Nacherfüllung (also Austausch gegen mangelfreie Ware) oder der Rücktritt vom Kaufvertrag (und Rückabwicklung auf Kosten des Verkäufers) oder eine Minderung zu verlangen.
    Darüber hinaus ist der Verkäufer zu Schadensersatz (Aufwendungsersatz) verantwortlich (§437 BGB)

    Wenn man an einer Mindererung gem. §441 BGB interessiert ist,
    muss ein Wert der geminderten Sache vorliegen. Wenn der Käufer mit dem Verkäufer darin nicht einig ist, dann muss das ein Schätzer vornehmen (die Kosten dafür trägt gem. §437 der Verkäufer).

    Die entsprechenden Gesetze findest man z.B. unter:
    http://dejure.org/gesetze/BGB/433.html - und dann einfach weiterblättern...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 9. November 2006 um 11:36
    Zitat von "Criz"


    Meinst Du, es geht jemand freiwillig wegen 33€ in Knast? :D
    Aber diese Zwangshaft finde ich gut

    Um das nochmal klarzustellen:
    Die Haft ist nur als Mittel zu Erzwingung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung gedacht (wenn er das nicht freiwillig machen will) und selbst wenn er sich dann immer noch weigert, ist diese Haft befristet auf maximal 6 Monate.
    Und: der Gläubiger hat einen Haftkosten-Vorschuss zu bezahlen. :(

    Aber ich denke mal, daß auch keiner wegen 33 Euro eine Eidesstattliche Versicherung abgeben will...

  • gerichtliche Schritte bei zahlungsunwilligen Kunden??

    • mringhoff
    • 8. November 2006 um 15:54
    Zitat von "ADMIN"


    Der Soll-Versteuerer - die Steuerexperten mögen mich berichtigen, sollte ich mich irren - müsste nach dem Grundsatz der Bilanzwahrheit doch in solchen Fällen zumindest eine kräftige Wertberichtigung vornehmen, oder?

    Bei den Firmen, die nicht nach den vereinnahmten, sondern nach den vereinbarten Entgelten versteuert werden, wird bereits ab Rechnungsstellung dieser Posten als Umsatz gerechnet. Folglich muss dieser natürlich wieder ausgebucht werden, sollte diese Forderung als gänzlich uneinbringlich gelten. Eine Wertberichtigung gibt es bei zweifelhaften Forderungen (z.B. wg. Streitigkeiten, Zahlungsunwilligkeit als Einzelwertberichtigung oder prozentuales Ausfallrisiko im Forderungsbestand als Pauschalwertberichtigung), also Forderungen, deren Wert gesunken sind, aber noch vorhanden sind (zumindest in der Hoffnung des Unternehmers oder des Bilanzgestalters)


    Bei der vereinfachten Buchhaltung nach vereinnahmten Entgelten wird ein Umsatz erst dann generiert, wenn da der entsprechende Betrag auf dem Konto erscheint. Wenn dies nicht passiert, dann passiert auch nichts in der Buchhaltung, ergo braucht auch nichts "ausgebucht" werden.


    Viele verstehen aber unter einer "Forderung ausbuchen" eher den Kommentar: "kannst vergessen - streich Deine Hoffnung auf Zahlung" :)

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