Nun gut, aber es ja so viele Dinge noch zu klären, die im vorhinein zu vereinbaren sind, z.B. wer trägt das Versandrisiko, was passiert bei einem Defekt von einem Gerät, für welche Schäden haftet der Mieter und für welche nicht, kann der Mieter Schadensersatz wg. Ausfall eines Gerätes verlangen, darf ein Gerät durch ein anderes, funktionsgleiches ersetzt werden?, wer hat was zu versichern?, was passiert wenn ein zugesagter Auftrag wieder storniert wird? was passiert, wenn das Material verspätet zurückgebracht wird? usw.
Es gäbe also einiges zu vereinbaren, wenn man im Ernstfall nicht auf die ungünstigen BGB-Regelungen zurückgreifen möchte.
Und schon sind diese Vereinbarungen mehrere Absätze lang und werden sicher in relativ ähnlicher Weise beim nächsten Kunden wieder zur Geltung kommen.
Was ich damit sagen will: Bei einem Geschäftsbetrieb, der auf Wiederholung aus ist sind diese Vereinbarungen nicht wirklich "individuell". Die ein oder anderen Dinge werden zusätzlich vereinbart, aber ein Grundstock an vorformulierten Vereinbarungen bleibt und diese fallen in den Geltungsbereich des AGBG.
Du hast also AGB, obwohl Du diese nicht als solche bezeichnet hast...