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AGB für Freelancer(Tontechniker)

  • marcsfree
  • 8. Oktober 2006 um 22:13
  • marcsfree
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    69
    • 8. Oktober 2006 um 22:13
    • #1

    Hallo Leute,

    ich weiß, dieses Thema ist nicht neu!

    Ich bin vor einiger Zeit auch über einen Thread gestoßen, diese AGB- Thema betreffend, der allerdings geschlossen wurde. Im Gespräch waren darin auch der Entwurf einer AGB.

    Ich habe auch die entsprechenden Verweise gegooglt. Da gibt´s die IHK- Frankfurt- Seite und auch eine "Muster-" AGB beim vplt. Die IHK warnt davor, AGB zu kopieren usw. ...

    Wie geht Ihr damit um? Habt ihr ne AGB? Oder geht alles Mündlich, wie sichert Ihr Euch ab gegen VA- Ausfälle etc.??

    Meine Frage bezieht sich NICHT auf Verleiher, sondern auf (Ton) Techniker!!

    Ich hoffe, das kann mal ausdiskutiert werden, da ich dafür (noch) keine Lösung habe.

    Was kostet es denn, wenn ein Anwalt ne AGB erstellt(oder andere Stellen) oder sowas prüft!


    MFG,


    Marc

  • skyper
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    • 8. Oktober 2006 um 23:24
    • #2

    schau mal bei chrickel auf der Seite, der hat dazu einiges verfasst.

    http://www.chrickel.eu

    http://www.chrickel.eu/index.php?option=com_content&task=category&sectionid=4&id=38&Itemid=30

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • marcsfree
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    69
    • 9. Oktober 2006 um 13:17
    • #3

    Danke Skyper,

    ich hoffe, Dein Beitrag bleibt nicht der einzige. Allerdings muss ich wiederholt auf die IHK- Seite verweisen:

    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/agb/

    Dort ist nochmals ne Warnung zu lesen(BITTE ERST LESEN, DANN STELLUNGNAHME!!!)

    Heißt das denn, Du hast auch einfach von irgendwo die AGB her(geklaut,...nicht böse sein) und in abgeänderter (oder gleicher) Form zu Deiner gemacht???

    Gruß,

    Marc

    P.S.: Vielleicht hat jemand mal nen link zu dem alten Beitrag hier im Forum, denn da wurde das schonmal diskutiert (Hallo ADMIN :D ). Ich find´s grad net!!!THX

  • skyper
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    • 9. Oktober 2006 um 23:52
    • #4

    Ich habe keine.

    Vielleicht kommt irgendwann der Tag, an dem es mich damit tierisch auf die Fresse haut, oder er kommt nicht. habe bisher noch keine Probleme damit gehabt.
    War vielleicht bisher Glück, manchmal ein bisschen miteinander reden und einen beidseitigen Kompromiss erarbeiten, oder gelegentlich auch über den Dingen stehen und einfach nie wieder für die entsprechende Company arbeiten.

    (Ich verdiene bisher meine Kohle ausschließlich als Freelancer, betreibe also keinen Handel etc. In diesem Falle würde ich mir dann rechtlichen Beistand holen, dafür gibt es die Juristerei schließlich. kostet dann vielleicht ein paar Euro, hat dann aber hoffentlich Hand & Fuß.

    Zu sonstigem Schnickschnack wie einen Dienstwagen mindestens gehobene Mittelklasse, einen Kühlschrank am FOH oder den allseits beliebten Tagessätzen und Überstundenabrechnungen kann ich mich nicht äußern, da ich damit bisher eigentlich keine Probleme hatte. Ich glaube hier ist es wie bei vielen anderen Dingen auch, wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück. Man muß nicht alles mit sich machen lassen, aber auch nicht die Diva raushängn lassen. Ein gesunder Mittelweg ist meistens für beide Seiten am ergiebigsten...)

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  • marcsfree
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    69
    • 10. Oktober 2006 um 13:57
    • #5

    Gibt´s denn niemanden sonst, der was dazu zu sagen hat. Habt Ihr denn alle keine AGB oder interessiert es denn niemanden? Handhabt Ihr das denn alle so wie Skyper???

    Ich bin erstaunt!

    Nochmals die Fragen:

    Habt Ihr eine AGB?
    Woher?
    Was kostet das beim Anwalt(Erfahrungswerte!)?
    Wie sieht´s mit den Inhalten aus?
    ...

    MFG,

    Marc

  • treibsand
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    • 10. Oktober 2006 um 15:17
    • #6

    Ich mach mir das ähnlich leicht, wie Skyper (wobei ich halt nur "Aushilfstonie" bin und im Hauptberuf kaufm. Angestellter...)

    Aus meinem "Geldverdienberuf" weiss ich auch, wie uninteressant die AGBs im täglichen Leben zwischen Unternehme(r)n sind. Meisst ist doch sowieso Business-as-usual angesagt, erst, wenn tatsächlich etwas danebengeht greifen die AGBs.
    Dann geht's aber IMHO primär darum, garnicht erst stumpf nach ihnen zu verfahren, sondern zu retten, was noch zu retten ist. Und das geht halt nur mit Kommunikation und Kompromissen.
    Klar kannst du schon auf die AGBs verweisen und das ganze juristisch anfechten, das kostet aber auch erstmal einen Anwalt und ob man dann damit durchkommt ist auch nicht von vornherein klar...

    In den letzten 15 Jahren hab ich die AGBs (glücklicherweise) auch noch nicht vermisst - zumal: die Gegenseite hat ja schlimmstenfalls auch noch welche...

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • mringhoff
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    • 10. Oktober 2006 um 19:58
    • #7
    Zitat von "marcsfree"

    Allerdings muss ich wiederholt auf die IHK- Seite verweisen:
    http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/agb/
    Dort ist nochmals ne Warnung zu lesen(BITTE ERST LESEN, DANN STELLUNGNAHME!!!)


    Die IHK warnt ja nicht vor dem AGB-Klau aus Urheberrechtlichen Gründen, sondern daß man sich unreflektiert einfach ein paar Formulierungen zusammenstöpselt, die dann im Ernstfall keinen rechtlichen Bestand haben.

    Zitat von "marcsfree"


    Nochmals die Fragen:
    Habt Ihr eine AGB?
    Woher?
    Was kostet das beim Anwalt(Erfahrungswerte!)?
    Wie sieht´s mit den Inhalten aus?

    Wir sind leider keine Freelancer sondern Verleiher aber vielleicht bist Du ja auch mit meiner Antwort zufrieden:-)
    1) ja wir haben AGB
    2) selbst zusammengestöpselt, von einem befreundeten Rechtsanwalt mal durchlesen lassen und im Laufe der Jahre verbessert
    Woher weiß ich auch nicht mehr, aber die Grundlage haben AGB der Kollegen gegeben. Das Rad muss ja nicht neu erfunden werden... Ja, das ist genau das, wovor die IHK warnt. Aber wie gesagt, einen kleinen rechtlichen Beistand hatten wir schon und durch das Thema selbst hat man sich zwangsläufig durch diverse Rechtsrecherchen im Laufe der Jahre ein gewisses Grundwissen angeeignet.
    3) Kosten des Anwalts: keine Ahnung, aber ich nehme an, daß eine Kontrolle bestehender AGBs preiswerter kommt, als die Neuerstellung.
    4) hier dürften wir ja zu Freelancern abweichende Regelungen haben, insofern uninteressant.

    Meine Meinung dazu:
    Selbst gewissenhaft und fachmännisch zusammengestellte AGB können im Laufe der Zeit in den ein oder anderen Punkten angreifbar werden. Auf ewig ist also da auch nichts und 100% ig sicher kann man nie sein. Ein findiger gegnerischer Anwalt findet sicher immer etwas.
    Man sollte halt einfach wissen, daß die AGBs nichts gesetzhaftes haben, wenns mal zum Streit kommt. Hier lieber vernünftig mit der Gegenpartei reden und verhandeln.
    Ich finde, es ist wichtig, überhaupt welche zu haben. Das dient im gewisser Weise als Diskussions- und Verhandlungsgrundlage. Glücklicherweise mussten wir noch nie mit Kunden darüber streiten. Differenzen können sich auch anderst lösen lassen.

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  • marcsfree
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    • 12. Oktober 2006 um 01:41
    • #8

    mringhoff

    danke erstmal für den beitrag. Generell hast Du wohl recht! Allerdings, wie auch bei Dir, sollte man doch den anwalt einen blick drauf werfen lassen.

    Wie mir scheint, ist das Thema AGB KEIN Thema unter freelancern.
    Ich persönlich habe auch keine, gehe mit diesem Thema ähnlich wie die meisten meiner kollegen um. und dennoch, ich denke wohl, dass es ab und an nicht schaden kann, manchen Kunden ein solches dokument zu übermitteln
    Desshalb: werde ich wohl auch die zwei mir bekannten "vorlagen" (chrickel,vplt) mit meinem senf mischen, jemanden drüberschaun lassen, und gut
    !!!danke euch für die bereitstellung!!!

    Für weitere gebührenfreie hinweise bin jedem beitragssteller dankbar':wink:'

    Abschliessend möchte ich wiederholen: kommunikation mit dem kunden ist natürlich essenziell!

    mfg,

    marc

  • christian_thomas
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    • 12. Oktober 2006 um 02:49
    • #9

    Als ich mit meinem Mobildisco-Geschäft begann - das ist ja so ähnlich wie Freelancing - habe ich mir von einem befreundeten Kollegen dessen Geschäftsbedingungen geben lassen und diese dann auf meine Bedürfnisse geändert.

    Ich hatte so Dinge drin stehen wie z.B. "wenn Gäste der Veranstaltung das Equipment beschädigen, haftet der Veranstalter für den Schaden, wenn die verursachenden Gäste nicht ermittelt werden können..." und anderes.

    Mein Rechtsanwalt hat dann zum Beispiel das Wort "Gäste" durch "Teilnehmer oder Besucher" ersetzt, damit kein Veranstalter sagen kann, es wären nicht seine Gäste gewesen...

    Wenn Du magst, kannst Du Dir gerne meine Geschäftsbedingungen mal anschauen - stehen auf meiner Webseite - siehe unten der Button www.

    Ich habe übrigens ausdrücklich keine AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kunden schließen einen Vertrag mit diesen Geschäftsbedingungen ab und unterschreiben diesen oder lassen es - ohne Hinweise auf umseitige AGB, bei denen man sich immer rausreden kann, man habe die Rückseite nicht lesen können, weil so klein gedruckt usw.

    Zu meinen Mobildiscokunden gehörten übrigens auch Gerichte, Richter, Staatsanwälte und Steuerberater - diese Kunden akzeptierten diese Verträge, Probleme gabs wenn überhaupt immer nur mit Leuten, die wegen Gästemangel, kein Geld, Frau ist übel geworden, Zahlungsunlust usw. nicht bezahlen konnten/wollten. Haftungsbestimmungen wegen Sachbeschädigung/Diebstahl mussten in 16 Jahren noch nie angewendet werden.

    Gruß Chris

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  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2006 um 08:53
    • #10
    Zitat von "Christian_Thomas"


    Mein Rechtsanwalt hat dann zum Beispiel das Wort "Gäste" durch "Teilnehmer oder Besucher" ersetzt, damit kein Veranstalter sagen kann, es wären nicht seine Gäste gewesen...

    Kann man sogar noch einfacher durch "Dritte" ersetzen, das sind dann alle Personen außer Mieter und Vermieter bzw. dessen jeweilige Vertreter.


    Zitat von "Christian_Thomas"


    Wenn Du magst, kannst Du Dir gerne meine Geschäftsbedingungen mal anschauen - ...
    Ich habe übrigens ausdrücklich keine AGB = Allgemeine Geschäftsbedingungen - Kunden schließen einen Vertrag mit diesen Geschäftsbedingungen ab und unterschreiben diesen oder lassen es -


    Wie meinst Du das? heissen die "Geschäftsbedingungen" statt "AGB"?
    Dem Gesetzgeber ist das nämlich relativ wurscht wie die heissen und ob diese extra oder im Vertrag mit dabei stehen.
    Sobald es Vereinbarungen sind, die nicht individuell ausgehandelt, sondern vorformuliert sind, fallend diese unter das AGBG.

    Und wenn Du Verträge abschliesst, bei denen keine AGBs (oder welche Formulierungen auch immer) mit eingeschlossen werden, dann gelten die Regelungen des BGB bzw. unter Kaufleuten auch die des HGB.

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  • christian_thomas
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    1.001
    • 13. Oktober 2006 um 12:11
    • #11
    Zitat von "mringhoff"

    Wie meinst Du das? heissen die "Geschäftsbedingungen" statt "AGB"?
    Dem Gesetzgeber ist das nämlich relativ wurscht wie die heissen und ob diese extra oder im Vertrag mit dabei stehen.

    Das ganze ist so ausgestaltet, daß ein Vertrag aufgesetzt wird, der zuerst die Namen, Anschriften, Daten des Gigs, usw. enthält, darunter dann die Bedingungen, evtl. Nebenabreden, dann die Unterschriften.

    Es gibt keinen Satz a la "Es gelten umseitige Geschäftsbedingungen oder AGB", ist also ein Individualvertrag.

    Denn es macht z.B. keinen Sinn, von einem Privatveranstalter mit 50 Personen, der 2 Boxen und 4 PAR-Kannen bekommt, ne 63er CEE in den Bedingungen zu fordern. Aber funktionierende Schutzleiter/Schutzschalter möchte ich doch bitte auch an jeder Schukodose vorfinden. Wer schon mal in ner Kneipe eine mit 2*0,75 qmm quer durch die Wand verlegte Steckdose für seine Technik zugewiesen bekam, weiss was ich meine.

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  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2006 um 12:21
    • #12
    Zitat von "Christian_Thomas"

    ... darunter dann die Bedingungen....

    Formulierst Du diese "Bedingungen" dann alle immer individuell für jeden Kunden separat?
    Oder ist das schon mal vorformuliert?

    Lezteres würde dann auch unter das AGBG fallen, es spielt nämlich keine Rolle, wo diese Bedingungen stehen (hinten drauf wird halt nur oft praktiziert, zwischendrin ist aber auch möglich). AGBs müssen ja auch nicht so ewig lang sein, wenige Formulierungen und Regelungen tuns auch, müssen auch nicht als solche benannt sein, sind aber trotzdem welche nach dem AGBG

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  • christian_thomas
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    • 13. Oktober 2006 um 13:53
    • #13
    Zitat von "mringhoff"

    Formulierst Du diese "Bedingungen" dann alle immer individuell für jeden Kunden separat?
    Oder ist das schon mal vorformuliert?

    Sie sind vorformuliert - werden aber individuell angepasst, Beispiel:

    Für ne Veranstaltung bis 150 Besucher brauche ich keinen Meister vor Ort - wäre also Quatsch, einen Meister in den GB zu fordern.

    Bei 15.000 Besuchern macht jedoch ein Meister Sinn - also möchte ich, das der Veranstalter entweder einen benennt oder den von mir Vorgeschlagenen/Mitgebrachten bezahlt. Ergo steht dann da auch ein entsprechender Passus drin.

    Am Besten ist es eh, Individualverträge auszuhandeln und auf Geschäftsbedingungen zu verzichten - ob das aber im Geschäftsleben immer geht ist eine andere Sache.

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  • mringhoff
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    • 13. Oktober 2006 um 14:55
    • #14

    Nun gut, aber es ja so viele Dinge noch zu klären, die im vorhinein zu vereinbaren sind, z.B. wer trägt das Versandrisiko, was passiert bei einem Defekt von einem Gerät, für welche Schäden haftet der Mieter und für welche nicht, kann der Mieter Schadensersatz wg. Ausfall eines Gerätes verlangen, darf ein Gerät durch ein anderes, funktionsgleiches ersetzt werden?, wer hat was zu versichern?, was passiert wenn ein zugesagter Auftrag wieder storniert wird? was passiert, wenn das Material verspätet zurückgebracht wird? usw.
    Es gäbe also einiges zu vereinbaren, wenn man im Ernstfall nicht auf die ungünstigen BGB-Regelungen zurückgreifen möchte.
    Und schon sind diese Vereinbarungen mehrere Absätze lang und werden sicher in relativ ähnlicher Weise beim nächsten Kunden wieder zur Geltung kommen.

    Was ich damit sagen will: Bei einem Geschäftsbetrieb, der auf Wiederholung aus ist sind diese Vereinbarungen nicht wirklich "individuell". Die ein oder anderen Dinge werden zusätzlich vereinbart, aber ein Grundstock an vorformulierten Vereinbarungen bleibt und diese fallen in den Geltungsbereich des AGBG.

    Du hast also AGB, obwohl Du diese nicht als solche bezeichnet hast...

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  • christian_thomas
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    • 13. Oktober 2006 um 18:53
    • #15
    Zitat von "mringhoff"


    Du hast also AGB, obwohl Du diese nicht als solche bezeichnet hast...

    Mein Anwalt erklärte mir dazu etwas anderes - und da mein Anwalt im Fall des Falles meine Bedingungen gegenüber Dritten vor Gericht durchsetzen muss, vertraue ich diesem mehr als einer Erklärung in einem Forum.

    Der Threaderöffner wollte im großen und ganzen wissen, was man so in Geschäftsbedingungen reinsetzen kann oder sollte - da ich seinen Geschäftsbetrieb nicht kenne, kann es sein, daß meine GB auf seinen Betrieb nicht übertragbar sind. Es kann aber auch sein, daß er die eine oder andere sinnvolle Bestimmung entdeckt, an die er noch nicht dachte.

    Kurzum - ich habe dem TE Anregungen geliefert, rate dem TE dazu, eigene GB zu entwerfen und diese mit nem versierten Anwalt durchzuprüfen, und betrachte die Diskussion für mich als beendet.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • hasenfuß
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    • 22. Oktober 2006 um 01:32
    • #16
    Zitat von "marcsfree"

    Wie geht Ihr damit um? Habt ihr ne AGB? Oder geht alles Mündlich, wie sichert Ihr Euch ab gegen VA- Ausfälle etc.??

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    auf basis des vplt vorschlags nach eigenen bedürfnissen abgeändert

    schafft einfach eine vernünftige grundlage und entzieht schwachmaten,
    die einen nachträglich über den tisch ziehen wollen, etwas die grundlage.

    ______________________________

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