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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Easyjob vs. Epirent

    • mringhoff
    • 22. Oktober 2012 um 16:19

    Wie jetzt?

    Zitat von "tobias kammerer"

    Positiv:
    - Extrem intuitiv(...)

    Zitat von "hms"

    Epirent sehr sehr gewöhnungsbedürftig.(...)
    Der Funktionsumfang ist toll, nur die Bedienung ein Graus..

  • I want more of...

    • mringhoff
    • 21. Oktober 2012 um 23:00

    Der Tontechniker als Wünsche-Erfüller, das kenne ich irgendwoher aus der Konservenmusikszene, aber danke für die Idee, jetzt wird mal Kasse gemacht... :)
    Gitarre lauter: 50,- EUR für einen Song, ab drei Songs gibts einen Wunsch umsonst.
    Stimme leiser: 30,- EUR
    Bass lauter: 5,- EUR
    Gitarre auf dem Monitor lauter: 190,-

  • Welcher Beamer - alte vs. aktuelle Technik

    • mringhoff
    • 18. Oktober 2012 um 09:04
    Zitat von "norbert jersch"

    aber in den Köpfen ist es so drin: HD (was auch immer darunter verstanden wird) ist besser. Ich hoffe, die Kunden wenigstens auf 720 p "runtergeholt" zu haben.

    In der Tat ist für manche "HD" bereits schon ein 16:9 - Format in WXGA - so wie bei manchen Kunden untereinandergehängte Boxen schon Linearrays sind :)
    Die Optik zählt, Hauptsache das "schickere" Breitbild also.
    In diesem Sinne würde ich den Aufpreis zu großen HD-Beamer eher in neue 16:9-Leinwänden stecken. :)

    Natürlich gibt es auch Kunden, die sich auskennen. Aber bis dato gab es bei 720p keine Beschwerden. Und es kommt ja auch immer auf die Leinwandgröße an, bzw. auf den Abstand der Gäste zur Leinwand.
    Wir haben noch einen uralten SVGA-Beamer 800x600, den wir für wenig Euros an Privatpersonen vermieten. Der geht immer noch weg und wenn man auch nur ein kleines Bild hat (im Privatbereich kommt das ja öfters vor), passt das auch noch locker für die alten Erinnerungsbilder.

    Die Auflösung ist also in der Praxis eine sehr relative Größe. Und mit HD wird auch viel Marketing betrieben. (Zur EM gab es des öfteren HD-Leinwände zu kaufen :)

  • Warnung vor Kenneth King

    • mringhoff
    • 17. Oktober 2012 um 09:20

    Ob das so geschickt ist, das hier so öffentlich auszubreiten, bevor der Gerichtsvollzieher zum pfänden kommt?
    Wenn der Schuldner (oder ein Freund von ihm) das mitliest, wird man ihn im besagten Club vermutlich nicht mehr vorfinden...
    Oder ist das beabsichtigt? Großes Halali?

  • Gebrauchtgeräte Verkauf. Gewährleistung&/Garantie?!

    • mringhoff
    • 11. Oktober 2012 um 07:55

    Also grundsätzlich sind es 2 Jahre, aber diese kann im Kaufvertrag / AGB auch auf 1 Jahr verkürzt werden. Wer das also nicht dazu schreibt, hat automatisch 2 Jahre Gewährleistungspflicht.

    Außerdem können Gewerbetreibende (Kaufleute) unter sich das auch so "vereinbaren", daß die Pflicht zur Gewährleistung gänzlich aufgehoben wird.

    Gegenüber Verbrauchern (Privatpersonen) kann diese Gewährleistung nicht komplett ausgeschlossen werden, hier gilt also mindestes ein Jahr Gewährleistungspflicht.

    Seit dem diese Regelung gilt, sind auf Gebrauchtverkaufsportalen immer mehr Verkäufer aufgetreten, die "von privat" verkaufen. Privatleute müssen keine Gewährleistung geben. Andere verkaufen nur noch an Gewerbetreibende (und schließen gleichzeitig die Gewährleistung aus), dann allerdings können solche Plattformen nicht mehr genutzt werden, auf denen auch Privatleute kaufen/steigern.

    Eine Gewährleistung ist keine Garantie. Das wird immer gerne verwechselt. Die gesetzliche Gewährleistung regelt nur das Verfahren, wie bei Mängeln vorzugehen ist, die zum Zeitpunkt der Lieferung vorlagen. Dabei liegt die Beweislast in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer, danach beim Käufer, was naturgemäß viel schwieriger ist.
    Eine Garantie verspricht eine mangelfreie Zeit, auch wenn im Zeitpunkt der Lieferung noch kein Mangel vorliegt. Da die Beweislast bei der Gewährleistung in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer liegt, vergeben viele Händler gleich auch noch 6 Monate Garantie. Das klingt gut und hat so gut wie keine praktische Auswirkung.

    Ein weiterer Irrtum ist auch, daß der Käufer in der Gewährleistungzeit die Ware wieder zurückgeben kann und sein Geld wieder erhält. Die gesetzliche Regelung sieht erstmal eine Nachbesserung vor, erst dann kann entweder der Kaufvertrag rückgängig gemacht (Wandlung) oder ein Nachlass auf dem Kaufpreis gewährt werden (Minderung).

    Also keine übertriebene Angst vor der Gewährleistungspflicht beim Gebrauchtverkauf. Wir verkaufen zwar nicht viel, aber seit Jahren dennoch regelmäßig altes Equipment und hier hat noch keiner die Gewährleistung in Anspruch genommen. Allerdings muss man beim Verkauf auch ehrlich sein. Vorhandene Fehler/Mängel müssen genannt werden, dann kann deswegen auch keiner sich deshalb auf die Gewährleistung berufen.

    Danach hat man in der Praxis ja auch nur die 6 Monate, weil sich danach die Beweislast umkehrt. Also alles halb so wild mit der Gewährleistung beim Gebrauchtverkauf!

  • Welcher Beamer - alte vs. aktuelle Technik

    • mringhoff
    • 10. Oktober 2012 um 16:43

    4:3 und XGA hält sich auf zahllosen kleinen und mittleren Veranstaltungen hartnäckig. Für die Brot- und Butter-Jobs sollte das in den nächsten 2-3 Jahren sicher auch noch passen.
    Zuhause wird fleissig auf HD / 16:9 gekuckt, kaum einer hat noch einen Laptop in 4:3, aber bei Veranstaltungen meckert dann keiner, wenn alles wie früher abläuft, Hauptsache es ist 50,- EUR günstiger.

    Wenn allerdings Kameras oder Videozuspielungen dazu kommen, kommt an an einer 16:9-Projektion nicht mehr vorbei. Aber auch hier gibt es noch viele, die mit WXGA zufrieden sind.

    Was aber auf einigen Veranstaltungen doch immer wichtig war und ist, sind diverse Wechselobjektive. Wenig Platz für eine Rückpro --> Weitwinkel, Beamer muss weiter hinter --> Tele
    Solche Anforderungen sind dem Kunden oft auch wichtiger wie die Auflösung.

    Manche Veranstaltungen sind auch von den Lichtverhältnissen alles andere als optimal, auch die obligatorischen Fussballübertragungen im Biergarten sind hier zu erwähnen. Da heißt es hauptsächlich Power bei der Helligkeit, keiner stört sich, daß kein HD-Bild gezeigt wird, wenn das Bild sowieso nicht sonderlich gut ist.

    Natürlich ist das alles eine Frage des Anspruchs und des Budgets. Es gibt inzwischen auch immer mehr Kunden, die nach einer HD-Lösung anfragen.

    Aus diesem Grund sollte man eigentlich von allem etwas anbieten können. Wenn aber nur das Geld für einen Beamer reicht, dann muss man überlegen: welche Jobs hab ich aktuell? Was muss ich aktuell liefern können? Macht das Sinn, einen HD-Beamer zu kaufen, wenn man ihn zu 80% für einfache Standardjobs vermieten muss? Oder wittert man neue Geschäftsfelder, wenn man HD anbietet?
    Manchmal muss man dem Kunden einfach mit was besseren kommen, damit er auf den Geschmack kommt...

  • Frage welcher DJ Mixer hat den besten Klang

    • mringhoff
    • 10. Oktober 2012 um 12:51

    Wobei man schon zugeben muss, daß bevor sich der Klang eines Mischpultes bemerkbar macht, oft erstmal deutlich ganz andere Faktoren am Klang der Veranstaltung rütteln:
    die alten Partykracher-Boxen des Mobil-DJs
    die alten, schlecht komprimierten mp3
    die wilden Einstellungen an Systemcontrollern und EQs
    die willkürliche Benutzung des Pult-EQs
    die fragwürdigen Einstellungen des Gain-Reglers
    die optisch spannende, akustisch grausame Location aus Glas und Beton und / oder Gewölben
    und und und...

  • Einhausung / Gehäuse für Display (Foyer)

    • mringhoff
    • 8. Oktober 2012 um 18:37
    Zitat von "Mister.Lange"

    Da Ihr Euch hier so sicher seit das dies wirklich verboten ist, lasst uns doch bitte an den konkreten Vorschriften teilhaben.


    Kommt jetzt darauf an, wie konkret Du jetzt die Vorschriften hören möchtest.
    Die Grundlage ist wie gesagt der Brandschutz in der Bauordnung. Baurecht ist Ländersache, insofern habe ich ein paar Posts vorher einen Link zu den Länder-Bauordnungen angegeben.

    In der Bayerischen Bauordnung (um mal eine beispielsweise herauszunehmen) findest Du im Art. 12 einen klassischen Wischi-Waschi-Juristensatz:
    "Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird."
    Wie das dann im Einzelfall genau gesehen wird, kann man einmal in den fortfolgenden Artikeln nachlesen, anderseits empfehlen diverse Veröffentlichungen wie bzw. BGI 560 nähere Einzelheiten.
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/bgi560.pdf
    Als Bauherr/Eigentümer einer öffentlichen Versammlungstätte / Betriebsinhaber etc. ist man für den Brandschutz verantwortlich. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollten diese "Empfehlungen" eingehalten werden. Dies geschieht dann durch entsprechende Anweisungen (Brandschutzordnung nach DIN 14096) und auch mit einem eigens eingerichteten Brandschutzbeauftragten.

    In den Brandschutzordnungen findet man wiederum die konkreten Anweisungen.

  • Einhausung / Gehäuse für Display (Foyer)

    • mringhoff
    • 4. Oktober 2012 um 11:56

    Ja, bis jeder sich an die neuen Regeln gewöhnt, wirds auch noch etwas dauern. Der Durchlaufkühler hat vielleicht noch "Bestandsschutz" oder soll "demnächst" mal ausgetauscht werden. Alle neuen Geräte sollen natürlich dann nach der neuesten Rechtsauffassung der Behörde eingebracht werden.

    Und diese Regeln sind halt auch nicht für alle Kleinigkeiten ausformuliert. Es soll keine Brandlast im Fluchtweg stehen. Das sagt sich so schön leicht auf dem Papier. Das Sofa im Fluchtgang ist ja verständlich, aber das Schwarze Brett in der großen Eingangshalle? Vermutlich ist vieles noch Interpretationssache der Personen vor Ort....

  • Einhausung / Gehäuse für Display (Foyer)

    • mringhoff
    • 4. Oktober 2012 um 09:39

    Die Grundlage für solche Anweisungen liegt in der immer strenger werdenden Durchsetzung der Bauordnung, bzw. des vorbeugenden Brandschutzes.

    Wir haben das in den letzten Jahren in diversen öffentlichen Gebäuden festgestellt. Was früher noch gemacht wurde, ist heute streng untersagt, obwohl es die Regelungen zum vorbeugenden Brandschutz schon länger gibt. Die Kommunen und Städte sind wohl mit der Zeit durch diverse Unfälle und Tote immer mehr sensibilisiert worden.

    In den Flucht- und Rettungswegen darf keine "Brandlast" stehen, auch wenn sie klein und unbedeutend ist. Hintergrund ist u.a. auch die Rauchentwicklung. Allein das brennende Plastik eines Bildschirms kann ein ganzes Treppenhaus mit giftigen Gasen einräuchern.

    Die Behörden sind wohl dazu übergegangen, diese Verordnungen immer stärker durchzusetzen, was ja nicht schlecht ist. Wo wir früher Eingangsbereiche und Treppenhäuser mit Floorspots und Dekolicht aufgehübscht haben, ist heute nur noch das Leuchtstoffröhren-Treppenlicht erlaubt :(
    In manchen Häusern wurden Pflanzen, Sitzgruppen und andere nette Dekoelemente, die dort schon seit Jahrzehnten standen, entfernt. Sogar ein Infobrett (mit angebrachten Plaketen etc.) musste weg.

    Die rechtlichen Grundlagen findest Du in der jeweiligen Landesbauordnung und deren Durchsetzungsverodnungen.
    http://www.bauordnungen.de/html/deutschland.html
    Wie streng dieser vorbeugender Brandschutz vor Ort interpetiert wird, liegt an der jeweiligen Auffassung der Behörde bzw. des Verantwortlichen vor Orts.

  • Mindestlohn in der Schweiz - auch für entsendete

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2012 um 22:27

    In dem von Dir zitierten Artikel steht nur von dem Wunsch einer Initiative, diesen Mindestlohn einführen zu wollen...

  • AV-Scaler ohne Lüfter gesucht...

    • mringhoff
    • 2. Oktober 2012 um 13:38

    auch interessant sind die Produkte von der Fa. Spatz Multimedia.
    z.B. http://www.spatz-tech.com/MULTISCALE_detail_60_262.html
    wir haben da ein paar Geräte von der Firma und sind da eigentlich ganz zufrieden mit Preis und Qualität.

  • welche neuen Pioneer CD-Player für Vermietung?

    • mringhoff
    • 23. September 2012 um 18:22
    Zitat von "4711"


    CDJ900 will kein Mensch haben.


    und warum?

  • welche neuen Pioneer CD-Player für Vermietung?

    • mringhoff
    • 20. September 2012 um 18:25
    Zitat von "MIKE"

    Auch hier gilt immer das grösste kaufen...


    warum? was wir nicht machen ist größere Player zum Preis von kleineren zu vermieten, nur weil gerade keine kleineren mehr da sind.

  • welche neuen Pioneer CD-Player für Vermietung?

    • mringhoff
    • 20. September 2012 um 18:17
    Zitat von "test"

    ich habe 2 900er und 2 2000er in der Vermietung. die meisten kunden wollen die 2000er. insofern werden die 900er bald abgeschafft.
    die 2000er passen einfach immer. die ganzen kleinen sind dann doch sehr speziell

    Ist das nicht auch eine Preisfrage? Darf ich fragen, wie der Tagesmietpreis vom 900er und vom 2000er aussieht bei Euch?
    Wenn der 2000er nur um 5,- EUR teurer ist, kann ich das verstehen, daß man den größeren haben möchte.

    Wir hatten die größeren Player auch immer dem Kaufpreis entsprechend teurer in der Vermietung. Meist war es dann so, daß die DJs mit den mittleren Geräten auch zufrieden waren. Nur wenn der Veranstalter die Technik zahlte und die DJs bestimmen durften, dann war man weniger kompromissbereit... :)

    Zitat von "Creativworks"

    Wir haben die Feststellung gemacht dass man sie zu einem vernünftigen Preis nicht so gut vermieten kann, sodass sich so ein Gerät erst nach 30 - 40 Mieten abbezahlt hat, bis dahin ist dann schon das nächste "Top Modell" auf dem Markt dass dann wieder unbedingt gewollt wird.


    diese Erfahrungen haben wir auch gemacht. Insofern möchten wir jetzt keine CD-Player fürs Image und leuchtende DJ-Augen, sondern eher für eine langfristige Nachfrage...

    Zitat von "Creativworks"

    Was mir in deiner Aufstellung fehlt ist der 1000mk3 das ist der Player der bei uns am meisten vermietet wird.


    der wird lt. Pioneer nicht mehr hergestellt. Auf der Website wird er zumindest nicht mehr aufgeführt. Hier sehe ich also schon das Ende des Produktzyklusses erreicht, wollten also schon eher neue Geräte, um länger aktuell bleiben zu können.

  • welche neuen Pioneer CD-Player für Vermietung?

    • mringhoff
    • 20. September 2012 um 12:08

    Die Frage geht jetzt fast schon eher an die Betriebswirtschaftler / Vermieter als an die DJs, aber helfen darf natürlich jeder...

    Es stehen wieder Neuinvestitionen / Modernisierungskäufe an, was professionelle DJ-CD-Player betrifft. Wie stehen denn die Meinungen zur konkreten Vermietbarkeit zu folgenden Produkten:

    - Pioneer CDJ 350: zu einfach oder gutes Preis-Leistungsverhältnis?
    - Pioneer CDJ 850: Allrondgerät oder fehlen wichtige Eigenschaften?
    - Pioneer CDJ 900: schon zu viel Schnickschnack oder heiß begehrt bei DJs?
    - Pioneer CDJ 2000: zu groß/teuer für den Massenmarkt?

    Als Anwender haben wir DJs aus allen möglichen Genres, Hobby-DJs und Profis. Es gibt viel Dryhire in diesem Sektor, aber auch Firmenfeiern mit Star-DJs und diverse Parties. Also eigentlich richtig Querbeet. Im aktuellen Bestand sind auch schon einige Pioneer-Player von groß bis klein. Dabei haben wir die Erfahrungen gemacht, daß die einfachen Player eher zeitlos sind und immer noch von Kunden genutzt werden, die eben nur einen CD-Player brauchen. Auch budgetorientiere Privat-Anwender und kleinere Gastronomen nutzen diese (z.B. CDJ100). Dann gibt es eine Reihe von DJs, die bestimmte Mittelklasse-Player bevorzugen (z.B. CDJ400), nur wenige bestehen auf größere Schlachtschiffe (früher z.B. CDJ1000). Die großen Player von früher will aber keiner mehr haben. Sie waren kurzlebiger, was die Vermietbarkeit betrifft.

    Welche neuen Player haben das Zeug, in den nächsten Jahren zum Kassenschlager zu werden? Welche Eigenschaft ist oder wird wichtig?

    Bitte keine Antworten, die andere Marken betreffen. Sicher gibt es "bessere" Player, aber in der Vermietbarkeit ist es wichtig, im Mainstream zu bleiben. Hier hat sich Pioneer einfach als Marktführer herauskristallisiert.

    Es geht also um beste Vermietbarkeit und nicht um den besten Player. Wer hat da schon Erfahrungen gemacht?

  • Zahlung bei eBay - war Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 14. September 2012 um 07:50

    Endlich gewinnt der Thread an Sinn!

  • Zahlung bei eBay - war Warnungen-Brett

    • mringhoff
    • 14. August 2012 um 09:07

    so mal ganz nebenbei: das ist hier das Warnungsbrett....

    (vielleicht spaltet mal ein Mod die Diskussion über das Chinageschäft und andere Schnäppchenprobleme ab und erstellt einen eigenen Beitrag im Cash&Co.)

    Zum Thema: das ganze Hin- und Her ist ja auch nur entstanden, weil der Name des Verkäufers hier aufgetaucht ist. Ohne Warnungseintrag wäre das Geschäft vermutlich normal verlaufen. Die abweichenden Zahlungsmaßnahmen verstehe ich insofern schon, weil sich eben später herausgestellt hat, daß die Kreditwürdigkeit des Verkäufers nicht vertrauenswürdig sein kann. Das kann bei solchen Geschäften zwar immer vorkommen, aber mit der eindeutigen Namensgleichheit und dem gleichen "Geschäftsgebiet" ist die Sorge um den getätigten Kauf berechtigt.

  • Mietpreise für Layher

    • mringhoff
    • 13. August 2012 um 10:43

    Haben zwar kein Layher, aber bei anderen "Bastelkram" machen wir das so, daß zwar die einzelnen Teile mit einem Mietpreis in die Datenbank kommen, aber im Angebot für Kunden immer nur die Sets drin stehen (also besagter FOH-Turm beispielsweise).

    Die Einzelpreise gelten für Dryhirekunden/Kollegen, die Einzelteile benötigen.

  • Regenschutz für Lautsprecher

    • mringhoff
    • 11. August 2012 um 17:32
    Zitat von "Mechwerkandi"

    Müllsack drüber und fertig.

    ja, das sollte für viele Kleinanwendungen reichen. Aber bitte dann nicht

    Zitat von "Sound-Klinik"

    ...gelbe Müllsäcke...

    (oder blaue)

    Es gibt auch schöne schwarze, dann siehts auch nicht so schlimm aus.
    Der Sound ist übrigens nur wenig verändert. Mit leichten Einstellungen am EQ sollte sich das ausgleichen lassen.
    Ein Nachteil: für größere Boxen gibts kaum passende Tütengrößen und wenn die Mülltüte zu sehr spannt, dann vibriert/flattert die Tüte vor dem Bass mit. Das klingt, als ob der Treiber kaputt wäre.

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