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Zahlung bei eBay - war Warnungen-Brett

  • LechnerTom
  • 12. August 2012 um 21:58
  • Geschlossen
  • Dosenfutter
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    • 14. August 2012 um 00:44
    • #21
    Zitat von "LechnerTom"

    Nachnahme mit stummem "H" (!) [...]

    Danke, ist korrigiert ;)

    Zitat von "LechnerTom"

    [...] bringt keine Sicherheit - deshalb habe ich ihn ja auch gebeten, eine Rechnung beizulegen, die von mir bezahlt wird, wenn die Ware ok und getestet ist. Aufgrund meiner ebay-Bewertungen (100% positiv) und seiner Namensgleichheit mit einem Betrüger kann ich diese Vorsichtsmassnahme ja auch glaubhaft rechtfertigen.

    Was für ein Quark ist das denn? Sry, aber das ist echt lächerlich, sowas als "Sicherheit" anzugeben. 100% positive Bewertung kann man auch mit Centartikeln bekommen oder indem man nur kauft, das kann niemand mit vertretbarem Aufwand (oder möglicherweise überhaupt) nachvollziehen, wie das entstanden ist. Auf Rechnung ins Ausland, das zu erwarten ist ja wohl etwas weltfremd, findest Du nicht?

    Zitat von "LechnerTom"

    Und mit meiner Annahme seines Angebots an unterlegene Bieter (1U-DSP-Endstufe) sowie dem Höchstgebot bei der 2U-Endstufe sind rechtsgültige Verträge zustande gekommen. Ich lass mir diese Endstufen zu diesem Preis nicht durch die Lappen gehen. Sollte er der Betrüger sein, kann er was erwarten - schliesslich surfe ich nicht tagelang im Netz auf der Suche nach einem Schnäppchen, nur um dann darauf zu verzichten.

    Wenn Du jemanden verklagen willst, dann werden die Kosten für Dich erstmal deutlich größer als die Amps überhaupt wert sind. Und falls Du den Prozess gewinnen solltest, kann es gut sein, daß Du trotzdem auf Deinen Gerichts- und Anwaltskosten sitzenbleibst! Von Insolvenz über unpfändbare Werte bis zu Kosten für die (möglicherweise nicht durchführbare) Vollstreckung ist alles drin.

    Zitat von "hell&dunkel"

    Die Gier nach Schäppchen ist anscheinend stark ausgeprägt.
    Ab heute werden Schnäppchen gejagt. Koste es was es wolle. Der Weg ist das Ziel.
    Jagst du noch oder beschallst du schon? :D

    Ich hätte es nicht besser ausdrücken können! :D

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  • tufkaklto
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    • 14. August 2012 um 08:15
    • #22

    Ich sag nur Kindergarten

    Klar wird der Versender so freundlich sein und eine
    Rechnung mitschicken
    Eventuell sogar mit 3% Skonto bei 90 Tagen Ziel

    Oder Aber:
    Nicht aufregen, Du hast die Zahlungsbedingungen angenommen, hast das unterlegene Gebot angenommen ( und bist auf das hochbieten reingefallen)
    Nun musst Du den Vertrag erfüllen und er kann Klagen, so sieht es in der Realität aus
    Wenn er einen Repräsentanten in D hat, kann das auch gut passieren

    Dann hast Du ja echte Schnäppchen gehabt

    Also merke:
    Immer vor dem bieten denken, und wenn wo steht " bieten sie nicht wenn sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind", so hat das einen Grund.

    Deswegen: Kindergarten

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  • mringhoff
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    • 14. August 2012 um 09:07
    • #23

    so mal ganz nebenbei: das ist hier das Warnungsbrett....

    (vielleicht spaltet mal ein Mod die Diskussion über das Chinageschäft und andere Schnäppchenprobleme ab und erstellt einen eigenen Beitrag im Cash&Co.)

    Zum Thema: das ganze Hin- und Her ist ja auch nur entstanden, weil der Name des Verkäufers hier aufgetaucht ist. Ohne Warnungseintrag wäre das Geschäft vermutlich normal verlaufen. Die abweichenden Zahlungsmaßnahmen verstehe ich insofern schon, weil sich eben später herausgestellt hat, daß die Kreditwürdigkeit des Verkäufers nicht vertrauenswürdig sein kann. Das kann bei solchen Geschäften zwar immer vorkommen, aber mit der eindeutigen Namensgleichheit und dem gleichen "Geschäftsgebiet" ist die Sorge um den getätigten Kauf berechtigt.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • tufkaklto
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    • 14. August 2012 um 09:26
    • #24

    Dann vorher informieren oder die Finger vom Schnäppchen lassen

    Wenn eBay nichts gegen den Verkäufer hat ist immer noch ein legaler Kaufvertrag entstanden und der Käufer hat die Bedingungen akzeptiert.
    Nachverhandlung gilt ja nicht

    Und so gesehen ist immer noch der Käufer in der Pflicht.
    Muss man halt vorher genauer schauen , aber wenn man wegen einem Schnäppchen blind wird ist man schon selbst Schuld

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  • tufkaklto
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    • 14. August 2012 um 20:52
    • #25

    Nur noch mal so nebenbei erwähnt:

    Mit Deinem Bahauptungen ( und eben nicht Meinungen ) im ersten Beitrag, das Paypal Betrüger sind, können die Dir rechtlich einen Einlauf verpassen wenn die wollen, von dem Du Dich so schnell nicht erholst.

    Ich würde empfehlen das dringend zu Ändern , das ist einfach nur unklug

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  • LechnerTom
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    • 14. August 2012 um 22:19
    • #26

    "Mit Deinem Bahauptungen ( und eben nicht Meinungen ) im ersten Beitrag, das Paypal Betrüger sind, können die Dir rechtlich einen Einlauf verpassen wenn die wollen, von dem Du Dich so schnell nicht erholst.

    Ich würde empfehlen das dringend zu Ändern , das ist einfach nur unklug"

    -> Da es mir selbst passiert ist, daß mich Paypal betrügen wollte (ich sollte einen bezahlten Artikel um über 2000 EURO nochmal bezahlen und dem Verkäufer haben sie erklärt, ich sei so eine Art "Kreditkartenbetrüger", der nicht zahlen will) und ich alle Beweise und Screenshots chronologisch als Beweis gesammelt habe, warte ich eigentlich darauf, daß von denen einer den Mund gegen mich aufmacht - das wird ein Spaß! Möchte endlich meinen Fall publik machen, fand aber bisher leider keine Zeit dafür - jetzt gilt strafrechtlich leider die Verjährung, nehme ich an (2009).

  • madmax
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    • 14. August 2012 um 22:28
    • #27

    Ich weiß garnich was er will.
    Wenn ich mit den gebotenen Modalitäten nicht einverstanden bin, kann ich das Geschäft nich machen. Völlig egal, um was es dabei geht.
    Fernabsatzgeschäfte sind immer mit Risiken verbunden. Das liegt nunmal in der Natur der Sache.

    Wer das nicht will; gehe wie unsere Vorfahren in ein Fachgeschäft und tausche Bargeld gegen Ware.
    Dieser für den Kunden risikoarme Service ist mit einem gewissen Aufwand verbunden und kostet Geld.

    Never stop a running System

  • LechnerTom
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    • 14. August 2012 um 23:20
    • #28

    Da es sich hier offenbar um sehr konträre Auffassungen zum Thema Paypal handelt und ich ich nichts zu verbergen habe, habe ich folgende Frage an die Admins:

    Würdet ihr mir erlauben, hier meine Paypal-Betrugssache chronologisch inkl. Namen / Mailadressen / Tel.Nummern / Daten/ Details und einer hmm... naja zugegeben doch fast 3MB-grossen Screenshot-Sammel-Datei zu veröffentlichen? Dazu als Draufgabe die Antwortmail des Verkäufers, wie er diese Sache sieht. Es würde mir grösstes Vergnügen bereiten. Wenn nein - ist auch ok, irgendwie werd ich das schon mal wo publizieren....
    Ergänzend sei gesagt: Es ging damals nicht um PA, sondern um eine EOS-Kamera - das Thema Paypal-Betrug sollte aber unabhängig davon auch für dieses Publikum hier interessant sein - und offenbar wissen einige noch nicht, wie gefährlich Paypal ist. Paypal is not your Pal.

  • jogi86
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    • 15. August 2012 um 05:06
    • #29
    Zitat von "LechnerTom"

    Da es sich hier offenbar um sehr konträre Auffassungen zum Thema Paypal handelt und ich ich nichts zu verbergen habe, habe ich folgende Frage an die Admins:

    Würdet ihr mir erlauben, hier meine Paypal-Betrugssache chronologisch inkl. Namen / Mailadressen / Tel.Nummern / Daten/ Details und einer hmm... naja zugegeben doch fast 3MB-grossen Screenshot-Sammel-Datei zu veröffentlichen? Dazu als Draufgabe die Antwortmail des Verkäufers, wie er diese Sache sieht. Es würde mir grösstes Vergnügen bereiten. Wenn nein - ist auch ok, irgendwie werd ich das schon mal wo publizieren....


    Sorry, aber Wayne?

    Die Tatsache, dass du jetzt gerade vor einem heiklen Geschäft stehst, welches Du dir selbst eingebrockt hast, hat nichts mit irgendwelchen Dingen zu tun, die Jahre zurückliegen.

    Du hattest Probleme mit Paypal, ich und viele andere nicht. Aber es gehört dennoch in meinen Augen nicht detailliert hier her. Es würde am diskutierten Ausgangsproblem nichts ändern. Ebenso wirst Du auch wahrscheinlich nicht die Meinungen der Forenmitglieder zum Thema Paypal ändern. Man hört zwar immer mal wieder, dass es auch negative Erfahrungen mit Paypal gibt. Aber insgesamt ist es mir dennoch 1000mal lieber als eine STINO Banküberweisung. Das gebrannte Kind scheut Feuer. Doch so heiß wurde es offensichtlich bei vielen bisher nicht. Damit sollte dann auch gut sein. So, wie Du komische ebay-Deals eingehst, nutzen andere eben das Angebot von Paypal. Da ist Meinungsmache und Miesmache fehl am Platze. Du lässt Dich ja von den vernünftigen Einwänden der Kollegen auch nicht beeinträchtigen. ;)

    Ach und zu Deinem Amp-Geschäft: Sollten es die gegebenen AGBs zulassen: sofortiger Widerruf! Alles andere ist dann Deine eigene Schuld.

    Edit: Blödsinn. AGBs und Widerruf... Das Widerrufsrecht steht Dir ja ohnehin zu. Innerhalb der gesetzlichen Frist eben.

  • Dosenfutter
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    • 15. August 2012 um 06:47
    • #30
    Zitat von "LechnerTom"

    Ergänzend sei gesagt: Es ging damals nicht um PA, sondern um eine EOS-Kamera [...]

    Und das ist dann genau wozu gut hier im PA-Forum? Ich glaube nicht, daß das sinnvoll ist, das Forum in einen Konflikt mit PayPal oder eBay mit reinzuziehen. Darunter leiden dann alle, wenn das Forum unter legislativen Beschuß genommen wird. :roll: Versteh mich nicht falsch, ich kann Deinen Frust und Ärger sehr gut nachvollziehen. Sorry, aber es hat nix mit Gerechtigkeit zu tun, alle ("das Forum") darunter leiden zu lassen, nur weil's Dir nicht gut geht. Wenn Du Bedenken hast, dann mach den Deal nicht. Ist ja eh nicht sehr vertrauenserweckend, Ware kommt aus China, Verkäufer ist auf den Philippinen, .de Webseite als 'Support', die aus den Niederlanden registriert wurde. Wenn da nicht die Alarmglocken schrillen, dann ist Dir nicht zu helfen. Der kann die Schuld dann eh jahrelang zwischen den Ländern hin- und herschieben.

    Zitat von "jogi86"

    Sorry, aber Wayne?

    Die Tatsache, dass du jetzt gerade vor einem heiklen Geschäft stehst, welches Du dir selbst eingebrockt hast, hat nichts mit irgendwelchen Dingen zu tun, die Jahre zurückliegen.

    Wo ist der Like-Button? :D (Nein, ich bin nicht auf FB..)

    Zitat von "jogi86"

    Ach und zu Deinem Amp-Geschäft: Sollten es die gegebenen AGBs zulassen: sofortiger Widerruf! Alles andere ist dann Deine eigene Schuld.

    Edit: Blödsinn. AGBs und Widerruf... Das Widerrufsrecht steht Dir ja ohnehin zu. Innerhalb der gesetzlichen Frist eben.

    Naja, ich weiß nicht, auf welcher eBay-Plattform er die Dinger ersteigert hat. Dazu ist er selber offenbar aus Österreich, keine Ahnung ob das dann tatsächlich greift. Wenn möglich, würde ich das aber auch empfehlen!

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  • ADMIN
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    • 15. August 2012 um 09:33
    • #31
    Zitat von "Dosenfutter"

    wenn das Forum unter legislativen Beschuß genommen wird.

    Dass sich der Gesetzgeber auf uns einschießen wird, halte ich für hinreichend unwahrscheinlich... ;)


    Ansonsten: Besorg Dir irgendwo ein wenig Webspace und veröffentliche es, wenn Du magst. Link kannst Du meinetwegen hier reinstelle, solange die verlinkte Webseite ein anständiges Impressum hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Dosenfutter
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    • 15. August 2012 um 10:01
    • #32
    Zitat von "ADMIN"

    Dass sich der Gesetzgeber auf uns einschießen wird, halte ich für hinreichend unwahrscheinlich... ;)

    Nicht direkt, aber es könnte mit einer Abmahnung anfangen und im weiteren Verlauf mit einem weiteren Präzedenzfall gegen Foren enden.

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  • tufkaklto
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    • 15. August 2012 um 11:49
    • #33

    Jogi86 hat es sehr treffend auf den Punkt gebracht

    Selbst eingebrockt!!!!

    Und bei eBay bist du mit den Bedingungen einverstanden gewesen
    Und die billigen Schnäppchen haben auch Nachteile, wie zB Support, Reparatur , Ersatzteile, Risiko usw usw

    Deswegen gibt es wohl genug Deppen, die ganz normal bei Firmen kaufen um Sicherheit und Betreuung zu haben.

    Dein Paypal Problem interessiert mich auch nicht, wenn Du einen Kleinkrieg willst mach den bitte nicht über das Forum aus.

    Von einem Ing (FH) hätte ich mit da was anderes erwartet.

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  • treibsand
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    • 17. August 2012 um 11:36
    • #34
    Zitat von "Dosenfutter"

    Nicht direkt, aber es könnte mit einer Abmahnung anfangen und im weiteren Verlauf mit einem weiteren Präzedenzfall gegen Foren enden.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Gewaltenteilung :!:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • tufkaklto
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    • 18. August 2012 um 16:44
    • #35

    Ja, Legislative , Judikative , Executive , das muss man schon unterscheiden,

    Wenn die Legislative ein Auge auf das PA Forum wirft dann machen wir eine Grillparty und ich spendiere 2 Gass Bier :D

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  • LechnerTom
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    • 22. August 2012 um 23:46
    • #36

    So nochmal für alle zum Nachvollziehen: Als ich die Endstufen von dem Typen ersteigert habe, kannte ich nur seinen ebay-Namen. Erst als ich dann mit ihm zum Thema Bezahlung kommunizierte, teilte er mir bereitwillig seine Kontonummer und seinen Namen mit. Und da hab ich mal kurz diesen in eine bekannte Suchmaschine eingegeben und landete prompt im pa-forum.
    Update: Mittlerweile sind seine Angebote im ebay verschwunden. Auch kann ich ihn telefonisch nicht erreichen. Das Ebay hat den Fall eines "nicht bezahlten Artikels eröffnet". Seltsam...

  • tufkaklto
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    • 23. August 2012 um 08:48
    • #37

    Nochmal für Dich:

    Das ist verständlich und nachvollziehbar
    Ich würde da auch kein Gels hinschicken( abgesehen davon das ich so dubiose Angebote gar nicht anspringen würde )

    Aber es ändert nichts daran das Du einen gültigen Kaufvertrag bei eBay hast.
    Der User ist nicht wegen Betrug gesperrt und Du hast nicht bezahlt
    Das sind halt Fakten.

    Und so wie es aussieht hast Du Dein Lehrgeld bei Deiner Schnäppchenjagd noch nicht bezahlt

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  • simonstpauli
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    • 23. August 2012 um 09:29
    • #38
    Zitat von "LechnerTom"

    ... Ebay hat den Fall eines "nicht bezahlten Artikels eröffnet". Seltsam...


    Wieso seltsam? Ist der Artikel bezahlt oder nicht?

    Christian Tepfer * Monitor-Operator, HF-Betreuer, FOH-Mischer, Klang-Gestalter
    http://klanggestaltung.wordpress.com/

  • LechnerTom
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    • 23. August 2012 um 11:56
    • #39

    "Wieso seltsam? Ist der Artikel bezahlt oder nicht?"

    -> Weil ebay gar nicht wissen kann, ob ich auf sein privates Konto Geld überwiesen habe oder nicht.

  • rockline
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    • 23. August 2012 um 12:37
    • #40

    ebay weiß das auch nicht von alleine. Der Verkäufer meldet einen versteigerten Artikel als "nicht bezahlt" wenn er das Geld nicht bekommen hat. Egal ob von PayPal, Kontoüberweisung, oder der Post als Nachnahme - kein Geld bekommen > Artikel als nicht bezahlt bei ebay melden.
    So einfach geht das.

    Hast du bezahlt, oder nicht?

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