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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Nahfeldbeschallung - welches Signal

    • mringhoff
    • 29. März 2011 um 22:41
    Zitat von "dstueven"


    Werde also:
    - Mit einer Weiche nur Mitten und Höhen schicken
    - Es auf eine Subgruppe legen um die Wahl zu lassen welche Kanäle draufkommen
    - Einen EQ dazwischenhängen für feiner Korrekturen - mal sehen - vielleicht gleich einen mit Hochpaß dann kann ich mir die Weiche sparen wenn der hoch genug raufgeht.

    Wenn Du auf die Gruppen nur ein paar Kanäle legst, dann braucht man für gewöhnlich auch keine Weiche, denn was lautes, basslastiges dürfte da wohl kaum dabei sein. Wie ja schon erwähnt vorwiegend Vocals und ein paar leisere Instrumente oder auch mal etwas Hihat etc., wenn das Schlagzeug weiter hinten steht bzw. anderer Bühnensound drüberbügelt.

    Das mit der Weiche und dem EQ war nur gedacht, wenn Du ein Mono-Mastersignal verwendest, damit Du da besser tricksen kannst, bei einem eigenen Subgruppenmix brauchst Du das vermutlich nicht, über Auxwege noch weniger. (Je nach Lautsprecher)

  • Nahfeldbeschallung - welches Signal

    • mringhoff
    • 28. März 2011 um 23:06
    Zitat von "dstueven"

    ah - interessanter Ansatz. danke. Wird bei mir leider wohl an der Anzahl Auxwege scheitern. Gibt nur 6. Davon 4 für Monitor und zwei für Effekt - da ist leider keine Luft mehr.


    dann helfen nur Kompromisse:
    1) ein Effekt weniger?
    2) evtl. auf eine Subgruppe legen?
    3) wenn gar nichts individuelles möglich ist, einen Mono-Out vom Mastersignal nehmen, am besten noch über einen eigenen EQ, dann kann man hier noch wenigstens in den Frequenzbereichen tricksen. Und richtig, das Frontfill braucht keinen Bass.

  • Nahfeldbeschallung - welches Signal

    • mringhoff
    • 28. März 2011 um 22:25

    1) je nach Abstrahlverhalten ja, wobei ich bei einer 8m Breite je nach Lautsprechertyp und Abstrahlverhalten vermutlich eher nur eine Box verwenden würde (Center).
    Und je nach Veranstaltung (jetzt weniger Club), Bühnenhöhe, Publikumsentfernung liegt die Nahbeschallung als Frontfill vorne auf der Bühnenkante.

    2) meist als eigener Weg (Aux postfade), individuell gemischt, was eben da vorne notwendig ist. (Meist Vocals und diverse leise Instrumente etc.)

  • Trolle & Spam

    • mringhoff
    • 25. März 2011 um 09:38
    Zitat von "4Art"


    Wie kann es dann sein, dass hier Neumitglieder schreiben, die nicht verifiziert sind?
    Die Regelung wurde ja vor dem 14.04.2010 (Anmeldedatum von PA-Grisu) eingeführt.

    pa_grisu ist doch verifiziert.
    Nur "herrmann mueller" nicht, obwohl auch erst ab März 2009 angemeldet.... (vgl. Link im Thread zum Party-PA-Forum)

  • Anruf von Leasingfirma

    • mringhoff
    • 24. März 2011 um 09:25

    Der örtliche Banker macht ein individuelles Geschäft, also schaut er sich den individuellen Fall an. Die meisten begnügen sich mit den wirtschaftlichen Unterlagen, wenn das Risiko etwas höher ist (oder den Kunden näher kennenlernen will), dann geht man auch mal zu ihm hin. Das ist ein persönliches Geschäft.

    Eine Leasingfirma kennt oftmals ihre Kunden gar nicht, persönliche Betreuer sind auch eher Fehlanzeige, wenn es sich nicht gerade um größere Geschäfte handelt.
    Wie soll sich denn ein Leasingsachbearbeiter ein Bild über eine ihm völlig fremde Branche machen? Er wird natürlich erstmal den Kunden selbst befragen und wirtschaftliche Unterlagen einfordern. Den meisten genügt es vermutlich, vor allem, wenn das Obligo nicht groß über das normale Geschäftsgebaren hinausgeht. Man hat ja schliesslich noch anderes zu tun.
    Ich vermute mal, daß die Leasingfirma entweder einen dicken Fisch an der Angel hat, wo etwas mehr auf der hohen Kante steht und sich der Sachbearbeiter, der sich mal etwas reinarbeiten will.
    Was auch möglich ist, ist daß sich die Reaserch-Abteilung mal die Branche vorgeknöpft hat, und eine Branchenbeurteilung anfertigen will. Das passiert laufend für die verschiedensten Branchen. Das ist dann später eine der Entscheidungshilfen für die einzelnen Sachbearbeiter.

    Und wie macht man so eine kleine Branchenrecherche am effektivsten vom Arbeitsplatz aus? Man surft etwas herum und sucht sich Infos. Wer macht das nicht? Banken kochen auch nur mit Wasser.
    Dann sucht man sich Firmen aus dieser Branche und fragt diese aus. Wenn genügend eigene Kunden in dieser Branche sind, dann hat man schon mal eine gute Basis. Wenn nicht, werden andere gesucht und befragt.
    Je nach Aufwand (z.B. für einen Reasearch-Bericht) versucht man auch Firmen aus den verschiedensten Größenordnungen zu befragen, um hier dann auch noch eine eigene Unterklassifizierung herauszuarbeiten. Also ruft man auch einige kleine Firmen an.
    Wahlforschungsinstitute machen auch nichts anderes: sie rufen Lieschen Müller an...

    Ich finde an der Vorgehensweise der Leasingfirma ehrlich gesagt nichts ungewöhnliches dran.

  • Anruf von Leasingfirma

    • mringhoff
    • 23. März 2011 um 22:26

    Es gibt auch genug Leasingfirmen / Banken, die sich nicht auskennen und sich trotzdem nicht informieren.

  • Anruf von Leasingfirma

    • mringhoff
    • 23. März 2011 um 08:51
    Zitat von "julian knödler"


    Was ist eure Meinung zu diesem Thema bzw. was würdet ihr in so einem Fall an Infos geben?


    Wenn Du es nicht machst, macht es ein anderer. Und ich denke, die Leasingfirmen werden bei so einer Art "Telefonanalyse" auch nicht nur einen Anbieter fragen - deshalb auch die standardisierten Fragen.

    Je nach Aufwand wäre ich auch bereit, Auskünfte zu geben. Mal 5min am Telefon darüber reden, damit der Herr gegenüber sich ein Bild machen kann, das geht schon.
    Aber wenns länger dauert bzw. wenn man immer wieder gefragt wird oder es auch noch schriftlich sein soll, dann natürlich gegen entsprechender Abrechnung. Und da er ja eine Zusammenarbeit anstrebt, ist die Bezahlung sicherlich ein Punkt für die Zukunft.

    Und zum Inhalt: was Du zu sagen hast, können wir Dir hier natürlich nicht sagen. Er fragt Dich ja nach Deiner Einschätzung, also sag ihm einfach, was Du davon hältst. Ehrlich und ohne Hintergedanken.

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 18. März 2011 um 23:42

    Welcher "erster Link"?
    Meinst Du auf Seite 1 den ersten Beitrag? Wenn ja, siehe Änderung von 2006

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 10. März 2011 um 00:38

    Das kommt jetzt darauf an, um welchen Fall die Gerichte urteilen.
    Würde es um einen Schadensfall handeln, dann ziehen diese natürlich diese Regelungen in die Beurteilung mit rein.
    Würde jedoch um einen Vertragsbruch verhandelt werden, geht es nicht nur darum, sondern um den Vertrag bzw. um die Verhältnismäßigkeit. Wird in einem Vertrag explizit darauf hingewiesen, was der Veranstalter einzuhalten hat, dann wiegt das natürlich schwerwiegender im Falle des Vertragsbruchs, wenn der Veranstalter eben dies doch nicht eingehalten hat.

    Inwieweit ein Urteil anders ausfallen würde, wenn dieser Passus nicht enthalten gewesen wäre, weiß vermutlich auch keiner, hierzu bedarf es erstmal ein paar Musterfälle. Aber wenn man es mal zur Sicherheit reinschreibt, macht man juristisch ja auch nichts falsch. Insofern ist es keine schlechte Klausel, vom Ton mal abgesehen.

    Und die Zusammenarbeit vor Ort sehe ich jetzt wegen so einer Floskel auch nicht als gefährdet an. Wie gesagt, das geht bei den allermeisten bei dem einen Ohr rein und bei dem anderen wieder raus. Und bei den allermeisten Spielstätten sollte das von der Sicherheitsseite ja auch kein Problem darstellen.

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 9. März 2011 um 23:46
    Zitat von "gert"


    Mir geht es nur darum wer denn im Streitfalle entscheiden darf. Und das ist meiner Meinung nach keiner der beiden Vertragspartner.


    Das ist genauso wie im richtigen Leben.
    Der Streitfall wird also nicht auf der Bühne entschieden, sondern dann ein paar Monate später im Gerichtssaal.

    Wenn also der Künstler sich im Recht fühlt und die Veranstaltung absagt, dann tut er gut daran, alles auch schön zu dokumentieren (Fotos, Zeugen etc.)

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 9. März 2011 um 23:17
    Zitat von "gert"

    Wie Rechtswirksam sind diese denn dann? Wenn sie nicht Rechtswirksam sind muss man sie ja auch nicht einhalten oder? Mir fehlt da das Verständnis fuer die Grauzone.
    Aber wo auch immer diese Regeln herkommen, das beurteilen darf doch nicht der am Vertrag beteiligten Firmen obliegen oder? Das würde doch dann heissen das im Zweifel der Kläger auch der Richter ist.

    Diese Regelungen der Verbände entsprechen den "Stand der Technik", haben also einen gesetzesähnlichen Charakter. Im Schadensfall richtet sich ein Gericht eben nach diesen Regelungen. Insofern kann man diese Regelungen nicht einfach missachten.
    Nachdem sich der Stand der Technik auch immer wieder ändern kann und man auch nicht jedes kleinste Detail in ein Gesetz packen möchte, dient diese Herangehensweise also mehr zur Deregulierung, was ja an sich zu begrüßen ist.

    Im Nachhinein (Schadensfall/Unfall) sind diese Regelungen also sehr wohl rechtswirksam, man tut also gut daran, diese prophylaktisch auch im Vorhinein zu beachten. Allerdings kann man nicht belangt/bestraft werden, wenn man diese Regelungen nicht einhält und es eben nicht zu einem Schadensfall gekommen ist, es sei denn, es ist sog. "Gefahr im Verzug".

    Wer als Künstler jetzt an einen unverbesserlichen, geldaffinen Veranstalter gerät, der seine Veranstaltungsstätte mit haarsträubender Technikinstalltion ausgestattet hat, kann nicht einfach den Auftritt deswegen absagen. Wird das aber zwischen den beiden Parteien vereinbart, daß man sich an diese und solche Regelungen hält, entspricht das eben juristisch gesehen einen Vertragsbruch seitens des Veranstalters, womit auch wiederum ein Veranstaltungsabbruch juristisch gerechtfertigt sein kann. Insofern dieser Passus in den Verträgen.

    Ob das vor Ort dann durchgezogen wird und ob nicht eher das Image des Künstlers als das des Veranstalters leidet, steht auf einem anderen Blatt. Auch die Verhältnismäßigkeit der Gefahr dürfte eine Rolle spielen und vor Ort sicherlich zur Diskussion führen.

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 9. März 2011 um 19:33
    Zitat von "billbo"


    Und weil er das weiß freut er sich ganz besonders über Möchtegern – Vertragsentwürfe, die ihm für den Problemfall schon im Voraus gleich mal mit allerlei Maßregelungen und Unannehmlichkeiten drohen möchten.


    Ist nicht die Hälfte aller Bühnenanweisungen mit div. Maßregelungen nur so gespickt? Angefangen von den Hands, die wenn sie nicht pünktlich, nüchtern und brauchbar sind mit Vertragsstrafen aufgerechnet werden bis hin zur Whiskysorte, die stimmen muss, bevor der Künstler gnädigerweise auftritt...
    Da klingt doch die Aufforderung nach Einhaltung von VDE, BGV und LMAA eher amüsant....

    Und da Künstler wissen, daß solche Klauseln nie alle beachtet werden, schreiben sie dafür dann umso mehr rein, damit wenigstens ein Teil passt. Und weil die Veranstalter das auch wissen, daß viele Bühnenanweisungen aus diesem Grund übertrieben sind, nehmen sie diese nicht 100%ig ernst...

    Ach ja, und da sind ja auch noch die Künstler, die gar nicht wissen, was in diesen Verträgen drinsteht. "Was, das steht in unserer Anweisung? Interessant. Nein, kenne ich nicht, das macht die Agentur für uns...."
    Oder "Verfolger? Wieso das? Brauchen wir nicht... - Ach im Rider steht der? - muss wohl noch eine alte Anweisung sein, das war mal vor 3 Jahren für ein anderes Programm..."
    Oder: "Gefordert wird ein Pult mit mind 48 Kanälen...." Channelliste: "Kanal 1: Mikro Künstler, Kanal 2+3 Zuspieler stereo"

    Wenn das Bühnenleben nicht immer so voll von solchen Vorfällen wäre, würden manche solche Anweisungen auch ernster nehmen...

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 9. März 2011 um 19:17
    Zitat von "gert"


    Deswegen gibt es ja sowas wie die Executive ( Polizei) Also jemand schafft Regeln und Gesetze ( Legislative) und jemand anderes (Executive) setzt sie durch.
    (...)Bitte nicht falsch verstehen, ich habe nichts gegen Sicherheit und Regeln. Ich glaube nur, das wir alleine schon aus materiellen Gründen voreingenommen sind, und deswegen eine Kontrolle von aussen und unparteiisch sein muss.


    Das Problem ist eben, daß nicht alles "richtige" Gesetze sind, sondern Verordnungen von div. Verbänden. Was ja nicht heißen soll, daß diese kein Gewicht haben oder nicht sinnig sind.
    Aber was nicht ein Gesetz ist, kann auch nicht von einer Exekutive durchgesetzt werden.

    Wenn dem so wäre, dann gäbe es sicherlich auch entsprechende Kontrollen vor Veranstaltungen und dann wären auch Veranstalter und VT-Firma sensibler in Bezug auf diese Dinge...

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 8. März 2011 um 21:33
    Zitat von "gert"


    Also ich dachte immer wenn es Gesetz ist gilt es sowieso, ob es im Vertrag steht oder nicht.


    Diverse Regelungen und Verordnungen der Berufsgenossenschaft und anderen Verbänden sind leider keine Gesetze.
    Man kann also nicht von vornherein belangt werden, wenn man diese nicht beachtet. Sie dienen dann nur hinterher im Falle eines Schadens zur Klärung der Schuldfrage.

    Zitat von "billbo"

    Sofern die Dame kompetent, befugt und nicht nur zum Zettel sortieren da ist nimmt sie einen dicken roten Edding, macht ein dickes rotes Kreuz quer über den Text, und schreibt darunter „Als vereinbart gelten die Regelungen des BGB und der Hausordnung“ (und meint damit: falls euch das nicht passt, spielt’s halt woanders).


    Aus meinem Dunstkreis kenne ich das eher anders:
    a) die Damen sind hier weder kompetent noch fühlen sie sich berufen zu handeln
    b) meist sind das die Damen, die sich auch das Programm für Ihr Haus aus den Finger saugen. Hier mal ein Kabarettist, dort mal eine Livegruppe.... "Oh die XY-Band hat keine Zeit... doof, oje der andere Künstler tritt nicht auf, weil er vor 2 Monaten im Nachbarort aufgetreten ist.... hoffentlich klappts dann bei ABC...
    c) wenn die dann die Künstler unter Vertrag haben, kommen die Bühnenanweisungen. Die wandern dann in die Ablage für den Haustechniker. Der wirds dann schon irgendwie umsetzen...

  • Formulierung der "Sicherheitsklausel" für Gastspielvertrag

    • mringhoff
    • 7. März 2011 um 08:54
    Zitat von "sebastian knecht"


    Der Veranstalter verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze, Regelungen, Normen etc., insbesondere bzgl. der Sicherheit des Publikums und der Künstler, einzuhalten. Hierzu zählen insbesondere die Versammlungsstättenverordnungen der Bundesländer, Unfallverhütungsvorschrfiten BGV C1 und weitere, Regelungen zur Lärmemission sowie DIN und VDE Normen bzgl. der Elektrotechnik. Der Künstler behält sich das Recht vor, auf nicht eingehaltene Regelungen hinzuweisen und gegebenenfalls Konsequenzen bis hin zur Absage der Veranstaltung zu ziehen.

    Ehrlich gesagt, geht dieser Passus bei den meisten doch beim einen Ohr rein und beim anderen wieder raus.

    Natürlich hält ein Veranstalter alle Gesetze ein. Denkt zumindest jeder von sich selber.... Und wenn er etwas nicht kennt, dann ist ihm das auch egal, da hilft diese Formulierung auch nicht weiter.

    Manche Gastspielhäuser bekommen hunderte solcher Bühnenanweisungen im Jahr. Da unterzeichnet die Dame im Büro den ganzen Vertrag und gibt den Teil mit der Bühnenanweisung an die Techniker weiter. Die Dame im Büro denkt: Das machen die Techniker schon. Die Techniker denken: ist nicht mein Problem, wo ist die Channel-Liste und der Bühnenplan?

    Sicherheit ist natürlich wichtig, aber ob so ein Passus diese auch nur einen Ticken verbessert, wage ich mal zu bezweifeln....

  • Tipp für 19" Leergehäuse 6He

    • mringhoff
    • 2. März 2011 um 20:55
    Zitat von "david anhäuser"

    Allerdings sollen in die Frontplatte eine Menge löcher diese sind teils sehr groß und da wäre nur eine Ganze Frontplatte machbar,
    Es wird eine Patchbay für Lakas also hinterseite 12* Han 16E rein vorderseite 24* raus etc mit prüflampe also nix dolles,


    ist dann die Frontplatten mit diesen vielen großen Löchern noch stabil genug? Vor allem, wenn man hier mal grob ein paar Kabel ein und aussteckt?

    kenne ja den Aufbau nicht, aber würden denn 2 x 3HE-Racks übereinander nicht funktionieren? Die Leergehäuse hierfür würdest Du wieder überall bekommen....

  • Funkfrequenzen / Frequenzzuteilungen

    • mringhoff
    • 28. Februar 2011 um 20:55
    Zitat von "tobias kammerer"

    Danke Tom
    Was mal wieder zeigt, dass sich einiges an Aufregung gar nicht gelohnt hat.
    Ich bin gespannt, was bis 2015 noch so kommt.


    Welcher Tom? Du meintest den Jürgen oder?

    Das mit der Duplexlücke stand ja schon länger zur Debatte. Das Problem an diesen Frequenzen ist, daß sie aus dem Grund geschaffen worden ist, damit der Uplink nicht den Downlink und umgekehrt stört. Sprich hier in diesem Bereich ergeben sich, zumindest in Theorie und Labortests Oberwellen aus den benachbarten Frequenzen. Inwieweit man diesen Bereich dann für Funkmikrofone nutzen kann, bleibt mal abzuwarten. Bevor ich in diese Frequenzbereiche investiere, warte ich mal die Erfahrungsberichte anderer ab :)
    Und vermutlich gehts den Herstellern ähnlich, falls sie nicht schon etwas breitbandiges im Programm haben.

    Und der LTE-Ausbau geht schneller voran, als man glaubt. Die Telekom macht schon Werbung für die Anschlüsse:
    http://www.telekom.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/EKI-PK-Site/de_DE/-/EUR/ViewCategoryTheme-Start;sid=0IxbGF2C1I1aGBDpKpFLrFaHbzoiml9U4IqyX82jy7IJRRKySxnmUQRrbWrVfw==?vpnr=MX8EXTTELKEI0001&KeywordPath=katalog/surfen/komplettpakete/funk
    Zitat aus den FAQ (Ausbau):
    Ziel ist es, bis Ende 2011 mehr als 1.800 Standorte in Deutschland mit der neuen Technologie auszustatten. Zum Start der Produkteinführung Anfang April 2011 werden voraussichtlich über 750 Standorte ausgebaut sein.

    Die Leute auf dem Land lechzen nach Internetbandbreite. Und der erste Anbieter ist, der ist der Gewinner. Aus diesem Grund werden die anderen Kollegen Vodafone und 02 sich auch nicht lumpen lassen... Das ist ein Wettlauf. Spätestens in einem Jahr kannst Du mit Deinen alten Funken nicht mehr durch die Lande ziehen, weil es rein technisch nicht mehr geht...

    Auch sehr interessant für uns:
    http://www.ltemobile.de/lte-verfuegbarkeit/

  • Tankkosten weiterberrechnen

    • mringhoff
    • 28. Februar 2011 um 12:09

    Von größeren Formvorschriften weiß ich jetzt leider nichts, aber bei uns sehen Spesenabrechnungen wie folgt aus:

    übliches Briefformat, Absender (also man selbst) und Empfänger der Spesenabrechnung (also die betreffende Firma)
    Datum
    Überschrift: Spesenabrechnung
    Untertitel: vom... bis....

    Dann erfolgt eine Tabelle, wo Zeile für Zeile die jeweilige Ausgabe aufgelistet ist, sortiert nach dem Datum. Jede Zeile erhält eine fortlaufende Nummer und am Ende der Zeile steht der Betrag.

    Unten wird dann die Summe gezogen.

    Darunter bittet man höflich, diese Summe auf folgendes Konto ... zu überweisen.
    mit freundliche Grüßen und Unterschrift.

    Dann folgen auf den nächsten Seiten die Original-Belege in gleicher Nummerierung. Kleinere Quittungen klebe ich gerne auf ein DIN-A4 Bogen zusammen.

    Dann wird das alles dem Empfänger übergeben. Wichtig ist es, wenn die Spesen über die Firma laufen, daß sie 1:1 auch wieder so erstattet werden, damit diese ein durchlaufender Posten (auch in der USt.) bleiben.

    Hier noch ein ganz netter Artikel zum Thema:
    http://www.drweb.de/magazin/wasserdichte-spesenabrechnungen

  • Tankkosten weiterberrechnen

    • mringhoff
    • 28. Februar 2011 um 11:22

    Tankfüllungen, die man für einen Dritten auslegt, sind Spesen, die man einfach wieder zurückerstattet bekommt.
    Also weder Ausgaben noch Einnahmen. Spesen werden extra abgerechnet und sind kein Bestandteil einer Rechnung.

    Wenn Du das nicht willst, daß Spesen über Deine Firma laufen, dann kannst Du die Spesen ja auch privat auslegen. Voraussetzung ist natürlich, daß Du beim Tanken nicht mit Deiner Firmen-EC-Karte zahlst...:-)
    Sammle die Spesenquittungen nach Deiner Einsatztätigkeit, und schreibe eine Spesenabrechung mit der Bitte um Bezahlung auf Dein Konto (oder auch gegen Barauszahlung/Quittung).
    Das läuft somit zwar nicht über Deine Bücher, aber über die Buchhaltung der anderen Firma, die auch wiederum - sofern berchtigt - die USt. mit dem FA abrechnen darf. Insofern braucht die Firma auch die Originalbelege.
    Größere Spesenbeträge (z.B Hotelübernachungen etc.) über 150,- netto sollten dann gleich auf die Firma lauten, für die Du arbeitest. Den Betrag legst Du eben zwischenzeitlich privat aus und bekommst ihn wieder zurückerstattet.

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 27. Februar 2011 um 19:06

    Was ich aber nicht so ganz verstehe ist die Tatsache, daß Du Dir hier im November viele Ratschläge zu Deinem Geschäft holen konntest, wie z.B. Anzahlung / Vorauskasse / Bürgschaft etc. und auch einschlägige Warnungen von Kollegen mit Gastroerfahrung lesen konntest und nun das?

    Keine Vorauskasse? Keine Bürgschaft? Einfach nur Anlage reingestellt und geglaubt, was der Wirt Dir erzählt?

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