1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Alles
  • Alles
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Warum werden die Hifi-Anwender immer veräppelt?

    • mringhoff
    • 3. Dezember 2010 um 07:54

    Warum darf man sich nicht immer noch aufregen? Wenn so Zeug immer noch angeboten wird, müsste man sich ja gerade deshalb immer noch aufregen, weil es nach so langer Zeit immer noch nichts geändert hat. Entweder Strategie oder Ignoranz. Beides für einen professionellen Kabelanbieter keine seriöse Vorgehensweise.

    Man regt sich doch auch auf, wenn es um Atomkraft, unterirdische Bahnhöfe oder Umweltverschmutzung geht, obwohl das ja auch alles "olle Kamellen" sind... Genau aus diesem Grund, weil das Problem immer noch existiert.
    Gut - esoterische Kabel haben jetzt nicht so ganz die Tragweite wie das Thema Umwelt, aber solange man uns immer noch mit solchen Aussagen veräppelt, ist das Problem noch nicht behoben... bzw. begraben wie eine Leiche....

  • Warum werden die Hifi-Anwender immer veräppelt?

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2010 um 17:28

    Sicher gibt es viele, die auf die Gutgläubigkeit mancher ihr Geschäft aufbauen. Das ist ja nicht das Thema.

    Wir reden doch hier von einem Fachgroßhandel für Kabel im professionellen Bereich...

  • Warum werden die Hifi-Anwender immer veräppelt?

    • mringhoff
    • 2. Dezember 2010 um 09:04

    Von wegen Leiche...
    Sommercable hat immer noch die Esoterikkabelmarke HiCon im Vertrieb.
    http://sommercable.com/hicon-hifi/1/s…_meterware.html

    Den Text auf der Website hat doch ein Verkaufsfuzzi geschrieben und kein einziger Techniker hat da je Korrektur gelesen. z.B.: "Extrem niedrige Ohmwerte" etc. Und der Schmarrn mit den Kabellängen steht immer noch drin.
    Wahrlich keine Leiche... Obwohl - irgendwie schaudert es mich dennoch.

    Ob das so gut ankommt bei den professionellen Anwendern? Was wirft das für ein Licht auf einen Kabelvertrieb, der sich an Installateure, Techniker, und anderes Fachpersonal wenden möchte?
    Also meine "Ohmwerte" würden da ganz stark steigen...

  • Gagenempfehlungen

    • mringhoff
    • 30. November 2010 um 09:33
    Zitat von "skyworker"


    Aber ich frag mal andersrum - wo liegt eigentlich die Kalkulationsgrundlage der Dienstleister, wenn sie zwischen dem vereinnahmten Netto und dem letztlich ausbezahlten Netto an den Freelancer rund 100% machen?

    Erstens glaub ich kaum, daß die Techniker auf den Jobs, auf den die Kunden 400,- EUR netto pro Techniker an die VT-Firma bezahlt mit lediglich 200,- abgespeist werden. Das dürften grad mal die edlesten Industriejobs sein, da sind dann meist auch die guten Techniker und die bekommen mehr.

    Zweitens dürfte bei den Alltagsgeschäften kaum ein Angebot dabei sein, wo der Techniker mit 400,- EUR angeboten wird, da die Kunden - man staune - mehrere Angbote einholen und vermutlich den Dienstleister mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis nimmt. Da viele Kunden sich unter der beschriebenen Leistung wenig vorstellen können oder die Leistung zwischen den verschiedenen VT-Buden ähnlich ist, wird es immer auch auf den Preis herauslaufen. Wenn hier jetzt ein Anbieter Techniker zu den Idealgagen anbietet, dürfte ein anderer den Zuschlag erhalten.

    Drittens wird es immer eine Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis geben. Warum soll das bei den Dienstleistungen anders sein, als im Handel?
    Der Unternehmer muss ja einen Gewinn erwirtschaften, um seine Kosten hereinzubekommen und auch sein unternehmerisches Risiko zu entlohnen. Das klappt nicht, wenn man die Techniker 1:1 durchreicht (was vermutlich aus den Gründen im Punkt zwei leider immer wieder mal gemacht wird...)

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 27. November 2010 um 09:20
    Zitat von "waldschrad99"

    Danke Euch für die Hinweise, insbesondere mit der Bürgschaft. :wink:
    Hab mal persönliche Bürgschaften eingetragen, da beide Genannte (sein Onkel=Elektriker) etwas mit d. Club zu tun haben.
    Dies ist (nach meiner Ansicht) weitgreifender als ne Bank-Bürgschaft, falls dem Ladenbetreiber Nieren-gesundheitlich irgendwas passiert.


    Nein, ganz im Gegenteil.
    Erstens kann man bei Bürgschaften auch Formfehler machen und diese damit unwirksam machen.
    Zweitens kommt es darauf an, wie dein Kunde firmiert. Wenn er eine GmbH hat, dann macht eine persönliche Bürgschaft Sinn. Wenn nicht (bei Gewerbetreibenden, BGB-Gesellschaften, OHG etc.) hast Du ja sowieso die persönlich Haftung, da braucht es die Bürgschaft nur bei den Leuten, die nicht mit dabei sind in der Firma und trotzdem dafür gerade stehen wollen.
    Drittens kann ein Bürge genauso klamm sein. Dann hilft Dir die ganze Bürgschaft auch nichts.

    Das allerbeste, was Dir passieren kann ist eben diese Bankbürgschaft. Hier zahlt die Bank den angeforderten Betrag, wenn es soweit kommt.
    Und da Banken in unseren Breitengraden derzeit nicht pleite gehen - auch nicht die irischen und griechischen - ist das wesentlich besser. (Sicherheitshalber würde ich doch mich eher auf eine Bürgschaft einer deutschen Großbank/Sparkasse/Genossenschaftsbank etc. verlassen.... :)

    Mein Tipp zum Vertrag: Schreib so wenig wie möglich "Gesetzestexte" da rein. Unser BGB ist voll von passenden Regelungen, je mehr Du reinschreibst, desto verwirrender wird das ganze und im Zweifelsfall ist das eher ein Nachteil für Dich.
    Also: klare Vereinbarungen, wann er das Zeug bekommt, daß ein Abnahmeprotokoll erstellt wird (im Vorfeld kann man das übrigens doch nicht vertraglich festlegen, daß die Anlage einwandfrei läuft...), wie hoch die Mietzahlungen sind und wann sie zu leisten sind. Dann kommt in den Vertrag auch rein, welche Sicherheiten zu stellen sind (Bürgschaften etc.), bevor Du die Anlage lieferst. Und ein kleiner Satz "Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt". Fertig. Das ist rechtlich eindeutig, was das heißt. Jede Umschreibung/Erklärung könnte als Abweichung interpretiert werden und im Zweifelsfall vom Gericht anderweitig ausgelegt werden.

    Wie Du siehst, man kann viel falsch machen. Je weniger man schreibt, desto weniger kann man falsch machen. Und wenn Dir der Vertrag so wichtig ist und die 5.000,- EUR für Dich eine wichtige Summe, dann laß das einen Anwalt machen. Dann ist das wasserdicht(er).
    Wenn Dir ein Anwalt zu teuer, bzw. an sich schon mal suspekt ist, dann musst Du halt damit leben, daß Euer Vertrag im Zweifelsfall nur optischen Nutzen hat. Vielleicht ist Dein Geschäftspartner auch nicht weiter juristisch versiert, dann fällt das niemanden auf :)

    Und wie Du allen Kommentaren entnehmen kannst: Ein Vertrag schützt nicht vor Verlusten. Wenn einer pleite ist, dann ist er pleite. Insofern würde ich statt den Vertrag so im Auge zu haben, lieber auf Sicherheiten gehen:
    Eigentlich läuft so etwas auf Vorauskasse, aber Du scheinst ja eine soziale Ader zu haben und Deinen Kunden gut zu kennen und habt Euch auf eine Ratenzahlung geeinigt.

    Um hier das Risiko zu minimieren, würde ich vielleicht mal auf eine Anzahlung setzen. Wenn nicht, dann eben auf eine Bankbürgschaft.
    Wenn das mit der Bankbürgschaft auch nicht klappt, dann würde ich mir ernsthaft Gedanken machen, ob das Geschäft gut laufen wird.
    Ansonsten kannst Du ja auch die Raten erhöhen. Erfahrungsgemäß ist das zweite und dritte Jahr im Gastrobereich kritischer als das erste. Schau zu, daß Du spätestens nach 12-16 Monaten Deine Raten zusammen hast.

    Zudem kannst Du Dir von allen betroffenen (haftenden Personen - also Geschäftspartner, Bürgen etc.) eine Selbstauskunft einholen. Kannst ja mal im www suchen, da kursiert sicher irgendwas. Das sollen die Leute ausfüllen und Du musst es gewissenhaft durchlesen.
    Auf alle Fälle sollte eine Frage lauten, ob dieser schon mal eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat.

    Na und dann brauchst nur noch zwei Dinge: Den Verlust von max. 5.000,- EUR verkraften zu können und viel Glück....

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 26. November 2010 um 19:43
    Zitat von "falcocgn"

    Das ist kein Vertrag, sondern ein Roman...


    jetzt hab ich mir mal den sog. "Vertragstext" auch mal durchgelesen. Es ist ja nichtmal ein Roman. Da steht ja gleich dreimal das gleiche drin...
    In einem "Vertrag" braucht man nicht rechtliche Dinge erklären, die sowieso schon gelten. Oder laufend auf das Eigentumsvorbehalt pochen. Das nützt im Ernstfall so gut wie gar nichts...

    Zitat von "waldschrad99"


    3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages ab.


    weißt Du eigentlich, was das in der Praxis bedeutet?

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 26. November 2010 um 09:57
    Zitat von "hell&dunkel"


    Je nach Art der Gastronomie sollte Vorkasse das Mittel der Wahl sein.


    Eben, da können die Verträge wasserdicht sein. Wenn Dein Kunde pleite ist, gibts einfach kein Geld. Und wenn der Kunde zudem noch betrügt, dann werden die Verträge auch nicht helfen.

    Man muss halt mit einem gewissen Geschäftsrisiko leben, sonst macht man auch kein Geschäft.
    Nun liegt es an einem selber: wieviel Risiko gehe ich ein (bzw. welches Risiko kann ich minimieren) und wieweit akzeptiert das der Kunde?

    Neben Vorauskasse (bei Verkauf) und Abschlagszahlungen (bei Arbeiten/Installation), wird natürlich bei Dauermiete die Mietzahlung im Vorhinein verlangt. Zudem ist noch eine Kautionsvereinbarung möglich/ratsam. Diese kann auch in Form einer Bankbürgschaft (auf erstes Anfordern, ohne Einrede der Vorausklage) gestellt werden.

    Diese Sicherheiten kosten dem Kunden natürlich etwas und er wird es vermutlich eher ablehnen, diese zu stellen bzw. einen anderen Anbieter suchen, der das nicht verlangt. Vielleicht kann der Kunde auch schon gar keine Sicherheiten mehr stellen, weil er sein Vermögen schon bis auf den letzten Cent da reingesteckt hat und er auch von der Bank keine Bürgschaft mehr bekommt, weil es an der Kreditwürdigkeit mangelt. An was es genau liegt, wirst Du aber nicht erfahren.
    Jetzt sind wir also wieder beim Thema: wieviel Risiko will ich übernehmen, um das Geschäft zu machen?

    Wenn man ohne Sicherheiten arbeitet, dann sollte man sich im Klaren sein, daß der heute noch so freundliche, partnerschaftliche Kunde schnell zu einem nicht mehr erreichbaren, ausredenreichen und hinterlistigen Geschäftsparter mutieren kann, wenn kein Geld mehr in der Kasse ist.
    Es hat sich auch gezeigt, daß einige Leute auch schnell vom redlichen und ehrlichem Pfad abkommen, wenn es an ihr persönliches Geld geht. Man lässt die GmbH Konkurs gehen, man verkauft Ware, die einem nicht gehört etc...

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 26. November 2010 um 09:17
    Zitat von "waldschrad99"


    Wer von Euch liest mal eben schnell das Kleingedruckte und gibt ne Info ob ich was ergänzen / weglassen / verbessern soll

    Ich kann mich erstens dem Falco nur anschliessen. Wenn Du es wirklich rechtssicher haben möchtest, dann lass das ganze einen Anwalt durchlesen. Man glaubt gar nicht, wieviel man falsch machen kann. Da gibt es Regelungen/Textbausteine, die schon seit Jahren nicht mehr gelten, weil sich Gesetz und Rechtsprechung geändert hat, aber natürlich laufend noch im Internet kursieren.

    Zudem kommt hier dazu, daß die konkrete Verbesserung Deiner Vertragstexte nicht erlaubte Rechtsberatung ist.

    Wenn Du allgemeine Fragen zu bestimmten Rechtskonstellationen hast, dann kann man ja darüber diskutieren. Aber Antworten, welche Passagen Du in Deinem Fall konkret ändern sollst, sind nicht gestattet.

    Und immer daran denken: Wir sind Veranstaltungstechniker und keine Juristen. Der ein oder andere hat vielleicht mal mehr Erfahrung bzw. Hintergrundwissen im juristischen/kaufmännischen Bereich als der andere. Aber wir sind alle keine Rechtsanwälte....

  • Gagenempfehlungen

    • mringhoff
    • 26. November 2010 um 09:03

    ...100% Erhöhung ab der 13. Stunde... 25% Zuschlag für Arbeiten ab 22.00 Uhr...
    ...und Rente mit 60....
    ...und den Nikolaus und den Osterhasen gibts wirklich....

  • Gagenempfehlungen

    • mringhoff
    • 25. November 2010 um 10:29
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Ein wichtiger Grund z.B. wäre die Tatsache, das das Elektriker-Gewerbe nicht mit Heerscharen an unqualifizierten Quereinsteigern verstopft ist...


    In der Tat. Und leider regelt das Verhältnis Angebot und Nachfrage den Preis und nicht irgendwelche Listen.

    Bei diesen Listen (also auch die vom VPLT) muss man unbedingt dazu sagen, daß es sich hier um die Berechnung an den Kunden (!) handelt.
    Der Tagessatz, den der Freelancer erhält, ist natürlich entsprechend niedriger.

    Zudem sind solche Listen nur Empfehlungen. Und diese sind immer am oberen Rand angesetzt, sozusagen als Orientierung, weil man ja weiß, daß man meist immer nach unten gehandelt wird. Das macht ja der Einzelhandel mit seinen "unverbindlichen Preisempfehlungen" auch nicht anders.
    Und wer kauft schon eine Lautsprecherbox zum Listenpreis? Ganz, ganz wenige. Die allermeisten bestellen bei (günstigeren) Onlinehändlern und anderen Quellen...

  • ist es zu schwierig für's Kleinanzeigenbrett

    • mringhoff
    • 24. November 2010 um 08:47
    Zitat von "Reini"


    mach einen guten Vorschlag


    "Probleme im Kleinanzeigenbrett"
    "netto statt brutto im Kleinanzeigenbrett"
    "Unlauterer Wettbewerb im Kleinanzeigenbrett"
    "falsche Preisauszeichung im Kleinanzeigenbrett"
    usw.
    darfst Dir jetzt was raussuchen, ich verzichte hier auf meine Urhebrerrechte an diesen Überschriften :)

  • Details Spendenquittung

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 17:41
    Zitat von "stb"


    Wenn ich übrigens die Leistung nicht berechne und trotzdem unentgeltlich tätig werde, liegt ein "einer Lieferung/Leistung gegen Entgelt gleichgestellter Umsatz" (früher: Eigenverbrauch) vor, der widerum für sich genommen Ust auslöst. Bemessungsgrundlage sind die entstandenen Kosten. Hierzugehören u.a. die Abschreibung für Material und Personalkosten. Mach ich den Job als Unternehmer höchstpersönlich gehört meine Arbeitsleitung nicht dazu.... usw.


    Wobei diese Regelung an der Praxis vorbeiläuft. Wie oft gibt man einem Bekannten mal schnell etwas mit, ohne zu berechnen...? Wie definiert man dann die Kosten (wenn der Unternehmer das jetzt selbst macht)? 1/360tel Abschreibung pro Tag? Macht bei z.B. 500,- EUR Jahresabschreibung dann 1,38 EUR pro Tag, also 26 Cent Umsatzsteuer... Hand aufs Herz: wer macht das?

    Was aber häufig gemacht wird ist, daß man eine geringe Rechnung ausstellt (vermutlich auch aus dem Grund, daß der Unternehmer einfach nicht alles komplett spenden möchte). Der Rest geht "aufs Haus" - ohne Spende.... Daß die Rechnung dann mindestens so hoch sein sollte wie die erwähnte Bemessungsgrundlage, sollte klar sein.

  • Details Spendenquittung

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 17:04
    Zitat von "stb"


    Also: Egal, ob Rechnung oder nicht, es ist ein USt-barer und pflichtiger Umsatz in Höhe von 1.000,-- EURO ausgeführt worden und die USt ist abzuführen.

    Wenn jetzt eine Spende in Höhe von 1.190,-- erfolgt, zahlt der Unternehmer die USt trotzdem (aus seiner Tasche). Deshalb besser (aus Unternehmersicht): Spende in Höhe von 1.000,-- EURO. Dann muss der Verein allerdings 190,00 EURO zahlen.

    nichts anderes steht in meinem Beispiel - oder ist dort etwas missverständlich?

    Die Tätigkeit ist 1000,- EUR netto wert und wird auch so in Rechnung gestellt.
    Die - davon komplett autarke - Geldspende hat zunächst mal damit nichts zu tun. Das ist sozusagen eine "freiwillige" Leistung.
    Dann sollte doch der Unternehmer - egal wie hoch die Geldspende ausfällt - immer seine 190,- EUR USt. abführen. Und daß eine Spende von 1.190,- EUR teurer ist als 1.000,- EUR, sollte ja auch klar sein.

    Rechnet man jetzt Ertrag und Spende wirtschaftlich wieder zusammen, dann ergibt der Fall, daß im Beispiel der Spende in Höhe des Bruttobetrags (1.190,-) der Unternehmer ja nur 1.000,- einnimmt, da er die 190,- EUR USt abführen muss. Also Nullsumme für den Verein, Draufzahlgeschäft für den Unternehmer (jetzt mal von der USt. her gesehen).
    Wenn der Unternehmer nicht draufzahlen will, spendet er 1.000,- EUR. Dann aber bleibt der Verein auf die 190,- EUR sitzen, wenn er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

    Da viele gemeinnützige Vereine eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (und viele vorsteuerabzugsberchtigte Vereine nicht gemeinnützig), hab ich das Beispiel mal so gewählt.

  • ist es zu schwierig für's Kleinanzeigenbrett

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 14:10

    was mir auch noch gerade eingefallen ist:
    In der Tabelle steht ja nur "Preis" darüber. Hier würde ich auch auf alle Fälle mal "Preis incl. MWSt." dazuschreiben. (Ich hoffe, das passt platzmässig da rein....)

    Da man als Suchender sich doch lange in der Tabelle aufhält, bevor man in den einzelnen Anzeigen verschwindet, wäre hier diese Spaltenbezeichnung sehr einprägsam.

  • ist es zu schwierig für's Kleinanzeigenbrett

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 14:04
    Zitat von "ADMIN"


    2.) Eine zweite Spalte für einen Netto-Preis wäre eine Sache von einer Minute. Aber: Welche Spalte zeigen wir in der Tabelle an? Und wenn diese beiden Angaben identisch sind?


    deshalb das Kreuzchen. Wenn es nicht angekreuzt ist, dann ist das ein Anbieter, der keine MWSt. ausweisen kann (Kleinunternehmer, Privatanbieter). Der Preis ist sozusagen "brutto". Ansonsten rechnet sich das jeweilige andere Feld aus der in einem weiteren Feld einzutippendem MWSt.-Satz und einem der beiden ausgefüllten Felder (netto oder brutto) aus.
    Aber wie schon gesagt, vermutlich zu aufwendig...?

    Falls aber nur Spaltenlösung - ohne Programm dahinter:

    In der Tabelle würde ich dann immer den Bruttopreis oder falls möglich beide Spalten angeben.
    Vorteil bei beiden Spalten (Nettopreis rechts und Bruttopreis links): ich erkenne als gewerblicher Einkäufer sofort, wer die MWSt. ausweisen kann. Das wäre wirklich ein Pluspunkt.

    100,- EUR brutto von einem Privatverkäufer sind halt ganz was anderes als 100,- EUR brutto von einem gewerblichen Anbieter mit ausgewiesener MWSt.

    Dieser offensichtliche Anreiz könnte als positiver Nebeneffekt auch diejenigen wieder motivieren, die aus Angst vor der Gewährleistung alles immer "privat" verkaufen, ihre Artikel wieder ganz normal und mit ausgewiesener MWSt. zu verkaufen, weil sich die Verkaufschancen erhöhen.

    Im jetzigen Zustand muss man immer in die Anzeige selber hineingehen um in den Preisdetails entsprechende Angaben zu finden, falls überhaupt vorhanden. Auf Dauer ist das zu mühsam.

  • ist es zu schwierig für's Kleinanzeigenbrett

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 11:41
    Zitat von "Oliver Derks"


    Mögliche Lösung: Wir verändern wir das Formular.


    wäre auch meine Idealvorstellung.
    Feld für netto - Feld für brutto
    und ein Kreuzchen, ob man MWSt. ausweisen darf oder nicht.
    Wenn das Kreuzchen gesetzt ist, kann man in einem Feld den MWSt.-Satz eingeben (wir haben ja Kollegen aus D, A und CH...) und das jeweilige andere Feld wird automatisch ausgerechnet...

    Ist halt wieder Programmierarbeit. Ob der Admin dafür Zeit hat? Die ganze Verkaufsplattform ist ja gratis und unter dem Strich muss sich der Aufwand irgendwo rechnen...
    Und das nur weil ein paar Leute nicht ihren Preis brutto angeben wollen, obwohl sie es müssten?

    Aber beim Thema "an den Pranger stellen" bin ich auch eher Deiner Meinung. Ob das sein muss?
    @ Reini: vielleicht kannst ja die persönlichen Daten des Verkäufers durch ein paar xxx ersetzen, wer wirklich wissen will, wer sich hinter dem Verkäufer versteckt, geht halt auf den Link zu den Kleinanzeigen...

  • Details Spendenquittung

    • mringhoff
    • 23. November 2010 um 09:51

    Achtung mit Spendenquittungen:
    Diese sind nicht immer 100%ig abzugsfähig. Das richtet sich nach diversen Grundlagen, siehe dazu §10b EStG
    http://bundesrecht.juris.de/estg/__10b.html

    Unter Umständen kann es also auch besser sein, lediglich eine günstigere Rechnung auszustellen und auf diesen ganzen Spendenkram zu verzichten. Sonst ist es eben nicht mehr ein Nullsummenspiel, sondern ein Draufzahlgeschäft....

    Ein kleines Beispiel mit einer 100%-Spende an eine gemeinnützige Einrichtung/Verein (die überwiegend eben nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind) und unter der Voraussetzung, daß die Firma auch den kompletten Spendenbetrag absetzen darf:

    Auftrag: 1000,- EUR netto + 190,- MWSt. = 1190,- brutto

    Rechnung: 1.190,- EUR brutto
    Einnahme: 1.000,- EUR und 190,- EUR an den Staat

    Spende: 1.190,- EUR an den gemeinnützigen Verein - Fazit: 190,- EUR legt man noch drauf, darf aber auch 1.190,- EUR absetzen. Je nach Steuersatz möglicherweise ein minimaler Vorteil, bei kleineren Gewerbetreibenden, die aufgrund geringer Gewinne sowieso nur wenig bis keine Steuern zahlen, aber ein Draufzahlgeschäft.

    Alternativ Spende 1.000,- EUR, "kostenneutral" für die Firma, aber der Verein bleibt auf 190,- EUR Kosten sitzen.

    Dritte Alternative: keine Rechnung ausstellen - keine Spende zahlen - keiner muss MWSt. übernehmen. Und riesen Aufwand gespart. Man muss ja das alles auch am Jahresende in der Steuererklärung einarbeiten...

    Vierte Alternative: Rechnung 190,- EUR brutto an den Verein, der Verein hat also die gleichen Kosten wie in der zweiten Alternative. Die Firma hat aber Einnahmen von rund 164,- EUR netto, die u.U. zwar versteuert werden müssen, aber unter dem Strich noch Geld in der Kasse.

  • ist es zu schwierig für's Kleinanzeigenbrett

    • mringhoff
    • 22. November 2010 um 08:05
    Zitat von "Oliver Derks"

    Ich halte diese Angabe inkl. MwSt. auch für unglücklich.
    Ich "denke" auch nur in Netto Preisen. Vor der Umstellung bzw. Integration in das Forum hatte das Brett den Namen B2BVT. Business to Business Veranstaltungstechnik. Klingt für mich nicht nach Endverbraucher.


    Ging mir übrigens ähnlich. Business to Business...
    Aber ich denke, die Problematik ist uns allen bekannt. Solange die Verkaufsplattform "für alle" - also auch für Endverbraucher nutzbar ist, gilt die Preisangabe mit MWSt.
    Aus diesem Grund fand ich damals auch den Namen "B2B" unglücklich gewählt, aber das ist ja jetzt auch schon alles Vergangenheit. Es heißt ja nicht mehr B2BVT, sondern eben "Kleinanzeigen" / "Biete Geräte" etc.

    Wir denken als Gewerbetreibende alle netto, aber wir sind auch alle so schlau, das gegenüber Verbrauchern nicht zu tun. In E-Bay etc. klappt es ja auch.

    Und ich glaube nicht, daß die falschen Preisauszeichungen hier im Gebrauchtgerätemarkt ein Versehen sind, sondern eher Absicht. Gut, das ist jetzt einfach mal meine persönliche Vermutung, sicher gibts auch den ein oder anderen, der das möglicherweise verwechselt hat, aber bei manchen Anbietern sieht das schon nach Taktik aus:
    Billiger Preis in der Liste - schon wieder ein paar Klicks mehr.
    Und das finde ich einfach ungerecht - um nicht zu sagen wettbewerbsverzerrend....

  • Traversenberatung für mobile Disko bis 400 PAX

    • mringhoff
    • 19. November 2010 um 23:51
    Zitat von "test"


    kauf dir eine 3 punkt truss, von wem ist egal.


    genau, nichts anderes. Und mit Konusverbinder.
    Kannst ja auch mal nach was gebrauchtem Ausschau halten, du brauchst ja nicht allzuviel...

  • audio über lange strecken

    • mringhoff
    • 19. November 2010 um 23:20

    ja, manchmal seltsam, wie sich so ein Thread entwickelt. Dabei sind die Ideen an sich gar nicht so verkehrt.
    Sind halt verschiedene Herangehensweisen und Erfahrungen (und Budgetgewohnheiten).

    Aber im Grunde genommen hast Du ja schon die pragmatischte Lösung selbst genannt:
    Dort wo es geht, mit Kabel verbinden und dort, wo es schwierig wird, einfach mal eine Strecke per Funk überbrücken.
    Kabel ist einfach sicher und preiswert. Funk ist immer ein Unsicherheitsfaktor.

    Kommt aber auch auf die Dauer des Weihnachtsmarktes an. Für zwei Tage sollte es ja kein Problem sein, die Funkstrecke zu überwachen, wenns aber ein Markt auf 4 Wochen ist, dann lohnt es sich vermutlich eher, auch mal eine Straße mit einem Kabel in 4,5m Höhe zu überqueren.

Anstehende Termine

  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Sachkunde für Fliegende Bauten

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
  • Virtueller Stammtisch im Chat

    Dienstag, 29. September 2026, 21:00 – 23:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00

Letzte Themen

  1. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  2. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  3. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  4. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  5. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  6. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:30
  7. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  8. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  9. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  10. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™