die 4000er sind leider nicht mit der 400/450 kompatibel, nur wie angesprochen die 450 mit 400 (ist ja auch nicht immer selbstverständlich).
Das mit den 300ern weiß ich leider nicht, gehe aber mal davon aus, daß es sich hier auch wieder um eine andere Technik handelt und diese nicht kompatibel sind. Ansonsten einfach mal bei Audipro in Heilbronn anrufen, die helfen gerne weiter: http://www.audiopro.de/live/185_DEU_AP.html
Beiträge von mringhoff
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Einmal heißt das nicht Fachkraft, sonder "Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik" (VfV)- die Fachkraft ist eine Berufsbezeichnung, der "Verantwortlicher" eine Person mit näher bestimmten Qualifikationen.
Zweitens regelt die VStättV die Versammlungsstätten und nicht die Dienstleister. Das soll heißen, daß den Betreibern der Versammlungsstätten die Pflicht auferlegt wird, ab einer bestimmten Größe einen "Verantwortlichen f. VT" zu stellen und nicht der Dienstleister. Das hat auch den Hintergrund, daß dieser Verantwortliche sich auch in allen anderen Dingen im Haus auskennen muss, die hierfür relevant sind (Notfalleinrichtungen, Alarmpläne, maschinentechnische Einrichtungen etc.).
Der Betreiber der Veranstaltungsstätte kann diese Verantwortung per Vertrag auch an den Kunden/Pächter/Veranstalter delegieren, was aber je nach Einrichtung nicht immer sinnvoll ist. Und selbst dann ist erstmal der Veranstalter in der Pflicht und nicht automatisch der VT-Dienstleister. Es zeugt natürlich von Seriosität und Verantwortungsbewusstsein, wenn wir als Dienstleister dann den Veranstalter darauf hinweisen und ihn anbieten, so einen Verantwortlichen zu stellen. (gegen Aufpreis, schließlich übernimmt dieser einen Teil des Betriebsrisikos)Drittens, die grundsätzliche Frage, ob überhaupt ein VfV anwesend sein muss:
§1 Anwendungsbereich: bei Räumen unter 200 Besuchern oder Veranstaltungsflächen im Freien unter 1000 Besuchern gilt die Versammlungstättenverordnung nicht. Dabei zählt nicht, wieviele Besucher tatsächlich anwesend sind, sondern wieviel theoretisch Platz hätten. Siehe hierzu dann einfach Abs 2. im §1
Weitere Ausnahmen für Räumlichkeiten, die unter das VStättV fallen, regelt dann der §40 Abs 4)
Da die VStättV jedoch Landesrecht ist und es hier auch verschiedene Landesversionen existieren, solltest Du auch nur in der Verordnung Deines Bundeslandes nachlesen. -
Zitat von "WoMü"
Was wir brauchen sind Leute, die die Einhaltung der bestehenden Gesetze endlich einmal kontrollieren und auch die entsprechenden Massnahmen (Anordnung zum Beseitigen der Mängel bis hin zu Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und Einstellen des Bühnenbetriebs) ergreifen.
Das Problem ist, daß viele unserer Regelungen gar keine Gesetze sind (die VStättV mal ausgenommen), sondern Verordnungen von Berufsgenossenschaften und anderen Vereinigungen.
Natürlich haben diese Regelungen im Nachhinein gesetzesähnlichen Charakter, aber sie sind eben kein Gesetz. Sie greifen im Prinzip erst dann, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.Insofern kann natürlich auch keiner etwas kontrollieren geschweige denn Maßnahmen ergreifen. Man appelliert sozusagen an das Verantwortungsbewußtsein. Aber da finden sich immer natürliche Grenzen. Die einen haben schlichtweg keine Ahnung von den Regeln und kümmern sich auch nicht darum. Das geht so lange gut, solange nichts passiert. Die anderen kennen die Theorie, aber in der Praxis wird das kaum angewendet, weil man es "schon immer" so gemacht hat oder weil es "die anderen" auch nicht anders machen.... Manchmal werden die BGV in einen Topf mit Gema und GEZ geworfen....
Das schlimme an dieser Einstellung ist, daß viele damit auch jahrelang durchkommen.Würde das ganze in irgendeiner Form in Gesetze verankert werden, kann das kontrolliert werden.
Und dazu muss man nicht gleich eine Behörde neu schaffen. Es reicht, wenn man ein paar fachkundige Beamten einteilt, die dann einfach stichpunktartig kontrollieren. Allein schon die Angst vor der Kontrolle dürfte viel bewegen. Und jetzt lass mal eine Veranstaltung untersagt werden, weil ein VT-Dienstleister Murks gebaut hat. Das dürfte auch bei vielen Veranstaltern die Augen öffnen, hier nicht den billigsten Anbieter zu nehmen, sondern zumindest so einen, wo man sich sicher ist, daß alles ordnungsgemäß aufgebaut wird.
Im Zeltbau bzw. bei den "fliegenden Bauten" ab einer gewissen Größe gibt es jedesmal eine Abnahme durch die kommunale Behörde. Hier existieren Gesetze. Warum gibt es so etwas nicht für den VT-Betrieb? Würden hier Gesetze existieren, kann auch vorab kontrolliert werden. Und nur wenn kontrolliert wird, dann werden Gesetze in der Masse auch beachtet.
Das ist doch im öffentlichen Nahverkehr auch nichts anderes. Wenn hier niemals Fahrkartenkontrollen stattfinden würden, wieviele Leute würde dann noch Fahrkarten kaufen?
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Zitat von "klauston"
Du könntest Dir auch noch die Seriennummern aufschreiben und die von der NSA noch prüfen lassen, ob da drin nicht ein versteckter Code der AL Kaida implementiert ist.
wetten, daß jetzt gleich unser Waldschrad99 kommt und uns mit ein paar Bildern und Links entsprechende Warnungen gibt... -
...Du fährst doch nicht ins Ausland...

Frag doch einfach den britischen DJ nach der Kontaktperson bei der Army, sprich dem Veranstalter. Den rufst Du mal an und fragst ihn, was er alles von Dir braucht.
Ich vermute mal, der wird sich Deinen Namen aufschreiben und vielleicht Dein Kennzeichen und an der Pforte Bescheid geben.
Die Briten sind nicht die Amerikaner.... -
Die Compact verdienen eigentlich nicht den Namen Kabelbrücke. Denn darunter hat man meistens einen stabilen Kabelkanal im Kopf, wo auch mal Fahrzeuge drüberfahren können.
Ich würde die Compact eher als Gummimattenersatz mit Geduldspieloption (bekomm da mal 3 Kabel über 8m Länge drunter....)
bezeichnen. Und lass bitte keine Autos drüberfahren, je nach Untergrund darfst Du dann das Geduldspiel von vorne anfangen... Kabelschutz sieht anders aus.
Die anderen Produkte (midi, mini, etc.) sind aber einwandfrei und selbst für kleinere Indooranwendungen gibts ja schon die Nano, wers mag ohne gelben Deckel.... -
kann nur aus Erfahrung mit deutschen Kasernen sprechen. Hier wird man natürlich angemeldet vom entsprechenden Verantwortlichen (incl. Namen der Fahrer, Kennzeichen etc.)
Dann ist aber nach einer kurzen Ausweiskontrolle (die auch nicht immer erfolgt) die Weiterfahrt ohne Probleme möglich.
Kommt ein wenig auf das wachhabende Personal an.Aber wie schon geschrieben, am besten den persönlichen Kontakt mit dem dort Verantwortlichen suchen und nachfragen.
Viel lustiger ist das dann bei anderen vermeintlich Hochsicherheits-Gebäuden. Dort wo am Eingang sogar das ganze Personal gescanned wird, man selbst als Besucher erstmal 10min Verwaltungsmarathon hinter sich bringen muss, schert sich dann keiner, was Du in Deinen Kisten drin hast oder wieder mit raus nimmst...
Veranstaltungstechnik kommt halt in keinen Ablauforganisationsprogrammen vor....
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Er erwartete wohl eine Art Empfangskomando an der Laderampe - denn angerufen hat er ja auch erst dann, als er wieder auf dem Rückweg war....
Hoffentlich klappt das jetzt bei der Rückgabe besser
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Zitat von "Jueof"
Noch mal zu hk audio. Zum teil richtig gutes zeug wie über all aber halt der ruf. Wenn da nicht meyer, l-akustiks, d&b oder nexo als emblem auf lautsprechern auf taucht wird es schwierig.
Die "guten" Marken haben ihren Ruf aber auch nicht zu Unrecht. Klar, manchmal wird auch gerne mal an der Marke mitverdient, aber unter dem Strich haben die High-End-Produkte sehr wohl ihre Daseinsberechtigung.
Und sooo schlecht ist der Ruf von HK doch auch nicht...
(sorry für OT, aber solche pauschalen Aussagen muss man schon mal relativieren...) -
Zitat von "ADMIN"
Die Frage stellt sich umgekehrt...
Sicher? Woraus erschließt sich denn die Beweislastumkehr?
Überspitzt gesagt, könnte ja dann auch die Bäckereifachverkäuferin ihren Arbeitgeber anklagen und Erfolg haben, denn welcher Bäcker macht schon Lärmmessungen, Gefährdungsbeurteilungen etc? -
Dryhirekunde am Telefon:
"Ich war jetzt vorhin bei Euch am Lager, aber es war keiner da...."
ich:
"kann nicht sein, wir waren die ganze Zeit da, wann warst Du denn hier?"
"gerade eben vor ca. 10min - jetzt bin ich wieder auf der Rückfahrt"
"gibts ja nicht, hat die Klingel nicht funktioniert? Oder warum bist Du nicht einfach rein?"
"Klingel? nö, hab nicht geklingelt, wollte nicht aus dem Auto steigen...."
:shock: -
Das ganze Thema hat doch keinerlei Praxisbezug. Wie will denn der Tontechniker exakt nachweisen, daß der Arbeitgeber schuld ist?
Hörschäden können erstens viele Ursachen haben (Vorerkrankungen, Stressempfindlichkeit, angeborene Probleme u.a.) und selbst wenn es wirkich allein nur die dauernde Einwirkung von Musik ist, kann das genauso gut sein, daß der Tontechniker in seiner Freizeit ebenfalls laute Musik konsumiert.
Bei selbständigen Technikern kommt erschwerend noch dazu, daß er viele "Arbeitgeber" hat. Wer von denen ist jetzt haftbar? alle? keiner? der letzte?
Hörverlust ist meist nicht ein Unfall, sondern ein schleichender Prozess, teilweise über Jahre....
Und mal ganz unter dem Strich muss man schon mal betonen, daß ein Tontechniker es erstens z.T. selbst in der Hand hat (Lautstärke, Hörposition, Abhöre etc.) wie laut es werden kann und zweitens es nun mal die Arbeitsaufgabe ist, im Beschallungsfeld zu stehen. Wer hier Probleme hat oder empfindliche Hörorgane, der hat irgendwie auch den falschen Beruf...
Oder auch das falsche Verhalten, wenn er z.B. nach dem Job seine Ohrhörer reinsetzt, mp3-Player volle Pulle aufdreht und nach Hause fährt bzw. auf diese Weise im Hotelzimmer "entspannt"... -
Zitat von "Dennilight"
Also konkret geht es dabei um eine Art "Weihnachtsgeschichte in Bildern", die in der Weihnachtszeit an den Adventssonntagen evtl. von außen an die Kirche projiziert werden soll. Die Wand ist zu allem Überfluss auch nicht eben und auch nicht weiß, sondern aus roten, alten Backsteinen geschustert... also schlechteste Bedingungen.
Danke für Deine weiteren Infos. Ich erkenne daraus, daß man jetzt hier nicht 100%ig perfekte Bilder erwartet, sondern einfach mal etwas ausprobieren möchte, eine Art Hingucker oder? "Veranstalter" ist vermutlich die örtliche Pfarrei, die sicher auch nicht viele Euros ausgeben kann.
Wenn die Bilder etwas schräg werden, sagt vermutlich auch keiner etwas.Das mit den alten roten Backsteinen ist allerdings ein Problem. Das nimmt Dir sehr viel Helligkeit aus dem Bild. Wenn der Test vor Ort ergibt, daß man hier nicht mehr viel erkennt, müsst Ihr Euch etwas anderes einfallen lassen. Entweder doch stärkere Projektoren oder eine benachbarte weiße Wand (falls vorhanden). Oder für diese Zeit mal den Kirchturm mit einer Art Leinwand versehen (weißes Tuch/matte Folie o.ä.). Das sieht bei Tag natürlich dann nicht so toll aus und je nach Architektur und den örtlichen Möglichkeiten (Feuerwehr etc?) kommt man ja auch nicht so einfach hoch....
Aber wenn man das schön hinbekommt und vielleicht oben und unten an der "Leinwand" noch ein paar Worte draufdruckt, hat das tagsüber eventuell auch schon seine Daseinsberechtigung...Ich denke mal, bei Eurem Testversuch mit dem Beamer wird Euch schon dann das richtige einfallen. Also viel Erfolg und wir warten auf Euren Erfahrungsbericht

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Zitat von "Dennilight"
Danke für alle Antworten.
Ich werd mir mal nen 6.500lm Beamer ausleihen und es mal ausprobieren. Mal sehen, ob man was erkennen kann...falls Du uns nichts näheres zur Veranstaltung erzählen willst (siehe die Zwischenfragen oben), wäre es doch noch interessant, zu welchen Ergebnis der Test geführt hat... Wir warten auf Deinen Bericht

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PC und Laptops mit Internetzugang auch....

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Kann den XP200 auch nur empfehlen, der XP100er wird auch nicht mehr verkauft, dafür ist der 200er in etwa in diese Preiskategorie abgerutscht....
Und kompakt ist er auch, wiegt gerade mal um die 13kg mit Objektiv
http://www.sanyo.de/products/lcd/projectors/professional/product_detail.asp?lg=D&PID=208&product=PLC-XP200L&n1=1
Objektiv:
http://www.sanyo.de/products/lcd/accessories/lenses/product_detail.asp?lg=D&PID=81&product=LNS-T33&n1=2 -
Wenn es wirklich schön dunkel ist, dann probiere doch einfach mal einen 4000er/5000er aus.
Je nach Größe der Projektion könnte das zwar nicht so schön erstrahlen, wie bei einem 10.000er, aber Du bekommst ungefähr ein Gefühl davon, wie hell das alles wird.
Eventuell ist Dein Kunde ja auch mit einem 5000er zufrieden. Man kann das schlecht über so einem Forum sagen, wieviele Marketinglumen man nehmen muss, da hier verschiedene Faktoren vor Ort eine große Rolle spielen. Dunkelheit kann man schlecht beschreiben. Bei stockfinsterer Nacht, leuchtest Du auch mit einer Minitaschenlampe auf selbigen Kirchturm.... Also einfach mal ausprobieren.Und wie gesagt, es hängt auch vom Anspruch an das Bild ab. Wenn hier einfach "weils nett ist", für den örtlichen Christkindlmarkt mal der Kirchturm angestrahlt werden soll, ist man vielleicht mit einem kleineren Beamer viel eher zufrieden, als wenn man für ein international bekanntes Kulturevent, das von einem bekannten deutschen Autobauer gesponsored wird, was Extravagantes projizieren muss....
Dann hängt es auch von dem gezeigten Inhalt ab. Neudeutsch heißt das zwar inzwischen Content, aber egal. Für helle, kontrastreiche Bilder in guter Auflösung bzw. ein paar Textzeilen genügt weniger Leistung, als für einen Videofilm mit dunklen Szenen in PAL-Qualität...
Und wg. Mietgebühr für den Test: Nachdem Du ja scheinbar hinzumieten musst, würde ich mir schon mal für den Veranstaltungszeitraum bei Kollegen in der Umgebung ein Angebot einholen mit der Bitte, den Projektor mal für ein paar Euros in die Kaffeekasse vorher mal zu einem Test mitzunehmen.
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Wenn die Veranstaltung nicht allzuweit weg ist, dann mach doch einen Probelauf: Nimm Dir einen kräftigen Beamer mit und teste das mal vor Ort.
Hier kommt es eigentlich nur darauf an, wie dunkel es wirklich ist. Stehen Straßenlaternen daneben (hell erleuchteter Marktplatz etc.), sind zahlreiche helle Schaufensterscheiben in der Umgebung? Oder steht die Kirche auf einem einsamen dunklen Hügel?Dann kommt es auch auf das Budget darauf an. Will eine zahlungskräftige Werbegemeinschaft ein professionelles Happening? Ist ein bekannter Videokünstler da, der technische Mindestforderungen stellt?
Oder hat sich nur ein kreativer Kopf aus der klammen Dorfgemeinschaft was nettes einfallen lassen, das man jetzt möglichst günstig umsetzen soll? -
Bei solchen Schreiben handelt es sich öfters um sog. "Angebote", auch wenn das Wort Rechnung oben drüber steht. Im Text steht dann so etwas drin wie: "wenn Sie damit einverstanden sind (also das Abo o.ä.), dann zahlen sie den Rechnungsbetrag...." Und somit ist man dann einen Vertrag eingegangen, meist mit einer etwas längeren Kündigungsfrist.
Steht da nichts von Angebot / Offerte etc. drin oder versenden die gar noch Zahlungserinnerungen, dann will hier wohl jemand Dir in die Geldbörse greifen.
Als Gewerbetreibender einfach Rechnung zurückweisen (kurzer Dreizeiler, daß man weder bisher noch in Zukunft die Leistung bestellt hat bzw. wird und die Rechnung als unbegründet zurückweist.) Wer mag, kann ja noch dazuschreiben, daß man sich bei weiteren, unbegründeten Rechnungsforderungen kostenpflichtige anwaltliche Schritte vorbehält (Abmahnung etc.).
Wer zudem noch Ware erhalten hat, der sollte diese natürlich nicht nutzen/gebrauchen und in obigen Schreiben um die Abholung der Ware bitten.Danach würde ich - falls noch etwas kommt - das ganze Brimborium wie Mahnungen / letzte Mahnungen etc. geduldig abwarten bis zum Mahnbescheid (der in 99% der Fälle wohl nicht kommen wird) und diesen dann widersprechen.
Wohl gemerkt: die Voraussetzung ist, daß man wirklich keinen Vertrag eingegangen ist. Wer z.B. mündlich (am Telefon) oder durch unbemerkte Onlineeingaben etc. durch die juristische Hintertür an der Nase herumgeführt worden ist und es zu einem vermeintlichen Vertragsabschluss gekommen ist, der muss andere Wege suchen, um hier wieder rauszukommen. Je nach Summe und eigenem juristischen Verständnis wäre es dann Zeit, einen Rechtsanwalt aufzusuchen....
Zitat von "djgolle"Falsch!!!
§ 241a BGB
Unbestellte Leistungen
(1) Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.
Ich glaube, sven hat das oben schon angedeutet: §241a spricht eindeutig hier von Verbrauchern, unter Kaufleuten muss man da anders vorgehen. -
Zitat von "Jeremy"
Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass die Landeshauptstand München das über irgendwelche juristischen Schikanen schon so gestaltet hat, dass das hält. Es wäre nur interessant zu erfahren, welche Schikanen das genau sind....da bin ich mir auch sicher
Aus dem Text der Website heraus kann man das schon etwas herauslesen, allerdings finde ich dort keine klare Richtlinien, wer genau dort leihen darf und wer nicht.Ich denke auch, daß man sich in den Behörden diese Gedanken auch gemacht werden und man dort versucht, durch bestimmte Definitionen sicherzustellen, daß eben nur bestimmte Veranstaltungen gefördert werden. Aber unter dem Strich ist das eben eine Gratwanderung. Ein großer Teil der Veranstaltungen würden ganz sicher auch ohne kommunaler Technikhilfe stattfinden. Die Veranstalter würden dann auf VT-Technikfirmen zugehen und Angebote einholen. Der einzige Unterschied hier: der Veranstalter hat weniger Gewinn oder die Gäste einen höheren Eintrittspreis.
Man lässt sich halt blenden davon, wenn der Veranstalter nicht ein Geschäftsmann oder Agentur ist, sondern ein Verein oder eine Kulturinitiative. Natürlich haben die etwas weniger Geld zur Verfügung, aber alle müssen wirtschaftlich handeln.
Es ist ja auch schon ein paar mal vorgekommen, daß uns potentielle Kunden wieder abgesprungen sind, weil ihre Dichterlesung, Theateraufführung etc. von der Stadt ausgerüstet wurde.... Es sind allerdings nur Einzelfälle, aber das liegt vermutlich eher daran, daß viele diesen kommunalen "Service" nicht kennen.
Andererseits sind es jetzt auch nicht wirklich die Kunden, die einem weh tun, wenn sie uns nicht buchen, aber erstens macht das berühmte Kleinvieh auch Mist und zweitens weiß man nie, welche Events der Veranstalter/Künstler in Zukunft noch machen wird, ein mancher lukrativer Kunde entwickelt sich eben auch mal von ganz unten heraus....