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  2. mringhoff

Beiträge von mringhoff

  • Ulli B. hat wieder eine "neue" Idee :-)

    • mringhoff
    • 15. September 2009 um 13:44

    jeder hat so seinen Markt...

    aber warum Trius hier jetzt auch genau da mitmischen will, geht mir nicht in den Kopf.
    http://www.trius-audio.de

    ...die hatten doch immer ein anderes Zielpublikum...

  • Vorstellung

    • mringhoff
    • 15. September 2009 um 13:17
    Zitat von "andy006"

    Du hast hiermit 0 Punkte auf der Klaustonskala


    ...die ist mir allerdings auch noch unbekannt...
    hab ich was versäumt?

  • Equalizer: Überlegung über sinn und unsinn Absenken tiefer F

    • mringhoff
    • 14. September 2009 um 08:53
    Zitat von "christopher hafer"


    Genauso absurd ist dann auch diese erhöhte Angst vor "Phasenschweinereien".
    (...)weil dies generell wie schon erklärt ein höchst akademisches Problem ist mit NULL/ZERO praktischer Relevanz bei 90% aller tontechnischen Anwendungen - und ganz bestimmt nicht bei Beschallung!

    Sehe ich auch so.
    Es wird in der Praxis wesentlich mehr durch suboptimale Mikrofon- und Lautsprecherwahl und - aufstellung, zuviel Spielerei an Controllern, Equalizern und Mischpult an Soundqualität reduziert, als durch Phasenprobleme in der EQ-Einstellung...

  • Technoparty im Tunnel

    • mringhoff
    • 11. September 2009 um 18:21
    Zitat von "4711"


    Wenn ich von der Mitte aus delaye hab an der Bühne ein 150m Delay. Ich denke das geht nicht.

    ich glaube nicht, daß der Volker das so gemeint hat...
    Von der Mitte aus beschallen bedeutet natürlich auch, daß die Bühne in der Mitte steht.
    (Das bedeutet wiederum, daß man den Veranstalter sein Konzept erstmal über den Haufen werfen muss)

  • Installation in Gastro-Betrieb und Zusammenhänge

    • mringhoff
    • 20. August 2009 um 12:17
    Zitat von "eds-germany"

    ...
    Er unterschreibt den ersten Auftrag mit Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten.
    ...
    Mahnbescheid im Januar 2009 resultiert in Ablehnung durch seine Anwältin - ich hätte die ganze Zeit mit einer GmbH Geschäfte gemacht, nicht mit ihrem Mandanten.

    Zeig der Anwältin den Auftrag... (da steht doch wohl der Rechnungempfänger - also er persönlich - drin oder?)

    Ansonsten würde ich auch zusehen, anwaltliche Hilfe zu bekommen.
    Das ganze ist ein heikles Thema und nur wer die besseren Tricks kennt, kommt besser weg...

  • Frage zu Kompetenzen bzgl Rigging

    • mringhoff
    • 13. August 2009 um 17:25

    Also mein "nein" auf das "üblich" bezog sich auf Deine erste Aussage.

    Zitat von "rrunge"


    ja das weiß ich, aber ist es nicht üblich dass die Technikfirma den gleich mit stellt?

    Natürlich darf und sollte man den Veranstalter auf die Problematik hinweisen, daß der Betreiber einen Verantwortlichen zu stellen hat. Und natürlich kann man hierzu gleich eine (kostenpflichtige) Lösung mit anbieten...

  • Frage zu Kompetenzen bzgl Rigging

    • mringhoff
    • 13. August 2009 um 16:47

    Nein, das ist zunächst mal nicht üblich. Denn für die Aufgabe des "Verantwortlichen" ist nicht nur eine entsprechende technische Vorbildung notwendig, sondern er muss auch mit der kompletten technischen Einrichtung der Veranstaltungsstätte vertraut sein. Das ist ein Externer erstmal nicht....

    Und auch der Veranstalter ist nicht in der Pflicht, einen Verantwortlichen zu stellen, sondern der Betreiber der Location. (Gut, manchmal ist es dieselbe Person, aber jetzt mal rein juristisch gesehen...)

    Bei Locations, wo es von Haus aus keinen Verantwortlichen geben kann (Open Air und andere zur Veranstaltungsstätte umfunktioniere Räumlichkeiten), da ist der Betreiber trotzdem erstmal in der Pflicht, einen Verantwortlichen zu bestimmen. Oft wird das per Vertrag auf den Veranstalter übertragen. Dieser wird dann wohl bei der Technikfirma anfragen.

    Ob man sich das als Technikfirma einfach so als Gefälligkeit antun sollte, würde ich mal zu Bedenken geben. Wenn nämlich etwas schiefläuft, dann ist der "Verantwortliche" auch verantwortlich.

    Einen offiziell Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik würde ich nur gegen einer entsprechenden Entlohnung zusätzlich mit ins Angebot nehmen. Schliesslich muss er sich auch im Vorfeld mit der gesamten Veranstaltung auseinandersetzten und sich über sämtliche technische Einrichtungen informieren. Das ist schon etwas anderes, als nur anwesend zu sein und beim Aufbau mitzuhelfen.

    In diesem Fall ist also wieder Budget für einen entsprechend ausgebildeten Kollegen vorhanden, den man dann separat engagiert.

  • Frage zu Kompetenzen bzgl Rigging

    • mringhoff
    • 13. August 2009 um 11:24
    Zitat von "rrunge"


    welche kurse könnte ich denn machen damit ich das nötige wissen bekomme und auch bescheinigt kriege?
    habe bei der apex zb "sachkunde für traversensysteme" gefunden.
    wäre das für die geschildert sachverhalte da richtige?

    Welche Kurse Du benötigst, liegt alleine an Deinem aktuellem Wissenstand. Das kann man nicht so pauschalisieren und auch nicht mal so locker übers Forum kommunizieren.
    Schau mal in das Weiterbildungs-Brett http://www.paforum.de/phpBB/viewforum.php?f=31
    Da gibts auch einige Leute, die nach diversen Möglichkeiten der Wissenserweiterung gesucht haben und auch viele wertvolle Tipps und Links zu Anbietern.

    Grundsätzlich solltest Du dich mal gründlich mit den Verordnungen der Berufsgenossenschaften (BGV) auseinandersetzen und auch die Versammlungsstättenverordnung ausführlich aneignen.
    Damit hat man zwar noch lange keine Praxiserfahrung, aber zumindest mal eine kleine Vorstellung davon, auf was man alles so Acht geben sollte.
    Auch wenn hier manches übertrieben scheint, die Regelungen haben alle ihren Sinn, also es ist nichts altes oder verstaubtes. Wer schon länger im Geschäft ist, weiß, wie schnell etwas passieren kann. Und es passiert auch immer wieder was, auch wenn man kaum etwas davon mitbekommt (will ja nicht jeder an die große Glocke hängen)

    Eine Sammlung betreffender Regelungen wird gerade hier begonnen: http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?f=56&t=76463

    Darüber hinaus bist Du ja auch im Bereich der Elektrotechnik unterwegs, hier solltest Du Dich also auch weiterbilden, je nach Vorkenntnisse. Vor allem auch, damit man weiß, was man als Nicht-Elektrofachkraft machen darf und was nicht...

    Und vor lauter Theorie und Wissen darf man nicht vergessen, daß die Erfahrung mit der Praxis kommt.
    Aus diesem Grund ist es nicht verkehrt, auch mal bei größeren Firmen als Praktikant / Helfer oder als freier Mitarbeiter mitzuarbeiten, um mal zu sehen, wie andere das machen.
    Das bringt mehr, wie man glaubt...

    Wenn Du auch noch mal vorab Dich mit etwas Grundlagenliteratur beschäftigst, dann kannst Du danach auch besser entscheiden, wo Du noch Weiterbildungsbedarf hast.
    Schau mal hier rein: http://www.paforum.de/buecher/buecher_index.html


    Zitat von "rrunge"


    und wäre ich nach abschluss eines solchen kurses auch ein verantwortlicher der nach vstättv anwesend sein muss?


    nein. Welche Voraussetzungen so ein Verantwortlicher haben muss steht in der VStättV bzw. in dessen Kommentierung.

    Und mal so nebenbei: Den Verantwortlichen muss der Betreiber der Versammlungsstätte stellen, nicht die Technikfirma.

  • Frage zu Kompetenzen bzgl Rigging

    • mringhoff
    • 12. August 2009 um 22:46
    Zitat von "rrunge"

    ich redete nicht mehr vom karree(wie ich auch geschrieben habe)
    sondern von 2 windups die mit 4m traverse dazwischen nicht im publikum sondern hinterm dj pult stehen

    Ehrlich gesagt: so macht es jeder noch so kleiner Mobildiskotheker - mit und ohne Ausbildung.
    Wichtig ist, daß Du die Belastung ausrechnest und das ganze mit dem Truss (bei 4m wohl eher weniger das Problem) und vor allem den Windups entsprechend dimensionierst.
    Dann gehe die Punkte vom Admin (Gefährungsanalyse) durch

    Kein Gesetz schreibt Dir vor, daß man eine bestimmte Ausbildung haben muss. Du kannst das ganz "legal" auch ohne Fachkrafttitel aufbauen.
    Allerdings solltest Du wissen, daß man seine Tätigkeiten 100%ig zu verantworten hat. Wer sich nicht an die (zahlreichen und "anerkannten") Regeln der Technik hält, der ist auch schnell in der Verantwortung, wenn etwas passiert.

    Aber wie will man etwas korrekt aufbauen, wenn einem das Wissen und die Erfahrung hierfür fehlt?

    Darin liegt der Knackpunkt. Nicht in irgendwelchen Titlen...


    Zitat von "rrunge"


    also zusammengefasst hieße das:
    immer eine fachkraft dabei, kleine events gehen gar nicht mehr weil ich dann keinen gewinn mehr mache...?


    Ich würde eher zusammenfassen:
    Wenn nichts passiert, dann fragt keiner nach Fachkräften. Falls doch, dann sind die gegnerischen Versicherungen, Anwälte etc. schnell dabei Dir fehlende Kompetenz oder Fehler beim Aufbau etc. nachzuweisen.

    Mein Rat daher: Für kleinere Events würde ich einfach mal Deinen Wissenstand erweitern. Besuche entsprechende Fachkurse, lese Grundlagenliteratur (siehe die Buchempfehlungen hier im Forum), mache vielleicht auch mal ein Praktikum bei einem Fachbetrieb etc.
    Dann kommt mit der Zeit ein gewisses Empfinden für Gefahren und Problemen. Dann kannst Du auch besser beurteilen, was man sich noch zutraut und was nicht.

    Für größere Veranstaltungen (z.B. das mit dem freistehenden Trusssystem) bucht man sich einfach entsprechende Kollegen. Hier muss dann auch das Budget vorhanden sein und alleine kann man hier ja sowieso nicht mehr arbeiten...

  • Anforderungen an Subunternehmer

    • mringhoff
    • 12. August 2009 um 14:57
    Zitat von "niggles"

    Der Hintergrund der ganzen Feststellerei ist daß sich einige Auftraggeber kurzfristig gegen den Vorwurf der Scheinselbständigkeit ihrer Freelancer absichern wollen


    ja, aber das macht man gewöhnlich vor dem Auftrag und nicht erst nach Rechnungserhalt...

  • Anforderungen an Subunternehmer

    • mringhoff
    • 12. August 2009 um 08:08

    Das ist halt von Bereich zu Bereich unterschiedlich.
    Bei Handagenturen und auch sonst bei (eigenständigen) Hands ist eine Vorauskasse absolut unüblich. Ich würde auch keinem Hand sein Geld vorab in die Hand drücken... :)
    Dies ist halt ein Bereich, wo man erstmal froh ist, wenn alle Leute volllständig und nüchtern anwesend sind und noch glücklicher, wenn diese auch bis zum Schluss ordentlich und fehlerfrei arbeiten...

    Wer z.B. als Mobildiskotheker unterwegs ist, wird meist nach der Veranstaltung in bar abrechnen und eventuell bei der Buchung schon eine Anzahlung erhalten.
    Wer sich als Partyausstatter zwischen jungdynamischen Veranstaltern seine Brötchen verdienen muss, der weiß, daß selbst eine Barzahlung nach Veranstaltungsende oftmals nicht mehr möglich ist und vereinbart Vorauskasse.
    Im Dryhiregeschäft bei unbekannten Kunden sowieso.

    Es kommt also schon drauf an, in welchem Bereich man tätig ist...

  • Nach verspäteter Lieferung Garantiefall Kosten für Ausfall?

    • mringhoff
    • 11. August 2009 um 20:35

    Habe grade Deinen Text nochmal gelesen und da ist mir was aufgefallen:

    Zitat von "david anhäuser"


    Zum 10.08.08 kommen endlich die Lautsprecher 2,5 Monate zuspät von 4 Stk ist einer Defekt das Gehäuse muss getauscht werden

    Also: die Lautsprecher wurden ja geliefert. Da kann man also keinen Lieferverzug mehr anmahnen.
    Nun geht es um die Reparatur/Gewährleistung bzw. Ersatzlieferung...

    Also rechtlich eine ganz andere Baustelle...

  • Anforderungen an Subunternehmer

    • mringhoff
    • 11. August 2009 um 20:24
    Zitat von "eds-germany"


    folgende Unterlagen brauche ich damit ich eine Zahlung ausführen darf:

    1. Kopie Gewerbeschein
    2. Kopie Haftpflichtversicherung incl. Mitarbeiterversicherung
    3. Bescheinigung in Steuersachen aktuell
    4. amtlich beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung
    5. Die Rechnung im Original mit Unterschrift
    6. Aufführung der Namen des von Dir eingesetzten Personals, sowie exakte Funktion
    7. Sozialversicherungsnachweise des Personals, Kontoauszüge Minijobzentrale etc.

    Wenn diese Unterlagen alle vorliegen und geprüft wurden, werde ich überweisen.

    Alles anzeigen

    Würde hier schriftlich antworten, z.B. so ähnlich:

    Die geforderten Unterlagen werden nicht vorgelegt, da dies in keinerlei Abhängigkeit zur ausstehenden Forderung steht.
    Es wurde eine vertragsgemäße Leistung erbracht und zusammen mit der Gutschrift ordnungsgemäß abgerechnet. Weitere Forderungen sind daher unbegründet.

    Wir gehen davon aus, daß die ausstehende offene Summe von XY EUR bis zum X.X.2009 bezahlt wird, sollte dies nicht der Fall sein, werden wir das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

    Vermutlich spielt Dein Kunde auf die Geschichte mit der nicht wirklich ausgestrittenen Problematik mit den Sozialkassen und den Handagenturen an. Aber ich denke, zum Thema Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung hast Du Dich sicherlich schon beschäftigt...

  • Nach verspäteter Lieferung Garantiefall Kosten für Ausfall?

    • mringhoff
    • 11. August 2009 um 20:02

    Zuerst sollte geklärt werden, inwieweit die Lieferzeitenangaben nicht unverbindlich sind/waren. Sollten es sich hierbei wirklich um fest zugesagte Liefertermine handeln (in der Auftragsbestätigung), dann kann man den Lieferant nach nicht erfolgter Lieferung in Lieferverzug setzen und die fehlende Lieferung anmahnen. Darin kann er mit einer angemessenen Nachfrist einen entsprechenden Schadensersatz ankündigen oder auch vom Vertrag zurücktreten.

    Eventuell abweichende Regelungen in den AGB des Lieferanten sollten hier unter Kaufleuten entsprechend berücksichtigt werden. (Wären denn die o.g. 30 Tage dann die Nachfrist?).

    So wie ich aber das interpretiere, hast Du die Lieferzeitenverschiebungen auch ohne weiteres toleriert. Ein Schadensersatz kann aber (wenn überhaupt) nur nach der Mahnung erfolgen. Insofern kannst Du jetzt vom Hersteller erstmal noch nichts verlangen...

    Auf der anderen Seite sieht es bei Deinem Kunden ähnlich aus. Inwieweit hast Du einen fixen Liefertermin wirklich fest zugesagt? Oder waren das nicht unverbindliche Lieferzeiten nach Deinem aktuellen Wissensstand?
    Es kann also sein, daß Du Deinem Kunden also nicht unbedingt einen Ersatz zur Verfügung stellen musst. Wenn Du das tust, dann ist das eine Kulanz von Deiner Seite aus...

  • Die Preisdumper sind unter uns

    • mringhoff
    • 10. August 2009 um 18:44

    Ist das eigentlich der "Kollege" von Seite 1? Oder wieder ein neuer?

    Und was machst Du, wenn Du den Job bekommst, weil der andere dann doch nicht weiter runter geht?

  • Die Preisdumper sind unter uns

    • mringhoff
    • 10. August 2009 um 08:06

    Mag sein, daß Dir das Spaß macht, aber das Spielchen setzt ja das ganze Marktgefüge als Ganzes außer Kraft.
    Der Kunde lernt, daß es auch günstiger geht, der Mitbewerber weiß, daß er beim nächsten Mal noch günstiger reingehen muss und mit der Zeit spricht sich das auch bei anderen Kunden und Mitbewerbern rum...

    Deine Belustigung fördert also genau das, was Du kritisierst...

  • pa anlage abschreiben

    • mringhoff
    • 7. August 2009 um 18:00

    Die Afa-Tabelle schreibt eigentlich für Lautsprecher und Verstärker jeweils 7 Jahre Nutzungsdauer vor.
    Mit dem Argument, daß diese im Mobilbetrieb einem höheren Verschleiß unterstehen, kann man die Afa auf 5 Jahre verkürzen (muss aber nicht).

    Zu den "Tower-Liften":
    Die Afa-Tabellen haben z.B. "Aufzüge, Winden, (...), Hublifte" im Mobilbetrieb für 11 Jahre vorgesehen. Das dürfte aber wohl eher für die größeren Lifte (Genies etc.) gelten. Kleinere Windups und Trusslifte schreibt unser Steuerberater mit 5 Jahren ab.

  • Die Preisdumper sind unter uns

    • mringhoff
    • 7. August 2009 um 14:04
    Zitat von "Mechwerkandi"


    Geht einer mal, stehen zwei neue auf der Matte.


    leider richtig. - Ich meinte aber eher damit, daß der (einzelne) Dumper früher oder später nicht mehr existieren wird - das Dumping an sich wirds immer geben...

  • Die Preisdumper sind unter uns

    • mringhoff
    • 7. August 2009 um 10:42
    Zitat von "yamaha4711"


    Sagen wir mal so... pro Tag für das ganze gedönse kann man locker 1800€ ansetzen.
    Das Personal rechnen wir auf 3 Tage und das Material mit Faktor 1.8, dann landen wir in der Ecke von 4000 - 3800€. Ein fairer Preis.


    So eine Preisgestaltung hängt hier von vielen verschiedenen Dingen ab:
    - lokalem Preisgefüge (ländlicher Bereich vs. Ballungsräume / Nord/Ostdeutschlad vs. Süddeutschland)
    - saisonaler Nachfrage (Trailerbühnen sind im Sommer begehrter als im Winter...)
    - Qualität des Materials
    - Qualität des Personals
    - Kundenklientel des Vermieters
    u.a.

    Wenn ein Mitbewerber wesentlich günstiger anbietet, dann wird er wohl entweder das Material und Personal nicht zu besseren Konditionen los. Das würde mir schon zu denken geben. Offenbar muss die Qualität des Personals oder des Materials mit günstigeren Preisen ausgeglichen werden.

    Ist die Leistung des Mitbewerbers hingegen gut, dann hat er offenbar ein anderes Problem. Er muss Aufträge um jeden Preis heranschaffen. Dann stimmt etwas auf dessen finanziellen Seite nicht. Vielleicht drücken hohe Leasing/Kreditraten und Lagermieten zusammen mit fixen Lohnzahlungen ordentlich aufs Konto und die Bank macht bereits Stress?

    Solche Dumper sterben aber allesamt mit der Zeit aus, wenn sie nicht gerade wieder durch neue Einlagen von den Eigentümern künstlich am Leben erhalten werden (bei den einen ist es der Papa bei dem anderen ein Brillenhändler...)

    Wer einen Preiskampf mitmachen möchte, der sollte bedenken:
    - daß man nächstes Mal die gleiche Veranstaltung wieder zum gleichen Preis machen muss
    - daß es eventuell andere Veranstalter gibt, die den gleichen Preis haben möchten
    - daß es dem Veranstalter wohl nur noch um den Preis und nicht mehr um die Leistung geht und der nächste Bieterkampf mit anderen Dumpern vorprogrammiert ist
    - daß die Mitarbeiter, die er mit geringeren Gagen abspeisen muss, die Motivation verlieren, gute Leistung zu erbringen und sich womöglich andererweise ihren Earnout verbessern (z.B. beim Essen/Alkohol etc.)
    - daß somit auf Dauer die guten Mitarbeiter nicht mehr für einen arbeiten
    - daß Veranstaltungen mit Lowbudget im Material und Personal eine schlechte Außenwirkung auf potentielle Interessenten hat.
    - daß andere Veranstalter/Kunden mit höherwertigem Anspruch nicht mehr anfragen
    usw.

    Auf Dauer kann man es sich einfach nicht leisten immer nur billig zu sein...

  • Lärmbeschränkungsauflagen einer Behörde...

    • mringhoff
    • 31. Juli 2009 um 09:17

    Ich glaube eher, daß diese o.g. Auflagen mehr ein Politikum als ernst gemeinte Lärmschutzauflagen sind.

    In der Nähe gibt es viele Anwohner und die Gastronomie hat viele größere Veranstaltungen, davon doch einige im Freien. Damit das Zusammenleben einigermaßen klappt, hat man halt so einen Senf geschrieben.

    Die Anwohner wurden beruhigt, weil man ja seitens der Behörden Auflagen erlassen hat und der Gastronom weiß, daß er nicht so laut machen darf.
    Daß hier viel Schwachfug steht, das erkennen weder die Anwohner, noch der Gastronom, noch die Pressevertreter (falls es mal wieder ein Lokalthema wird).

    Wir als technischer Dienstleister lächeln da einfach milde mit und tun, was da drinsteht. Also Gummimatten unter die Boxen, irgendwo mal einen Limiter/Kompressor/Controller rein und mal nicht so laut machen. Falls also mal einer vom Ordnungsamt vorbeikommt, dann freut er sich, daß wir hier die Auflagen beachten. Diese Leute kommen ja meist immer zu den Arbeitszeiten, also am Nachmittag...

    So unter uns gesagt: lieber so ein Schmarrn erfüllen, als "richtige" Auflagen - oder?

    Die 90dB kann ja keiner wirklich einschätzen und daß einer mit einem Schallpegelmeßgerät auftaucht, ist eher unwahrscheinlich, nur wenn es zu Anwohnerbeschwerden kommt, wird mal die Polizei vorbeigeschickt.

    Wir machen es halt einfach "nicht so laut" und dann wird das schon (ist ja auch nur Konserve und nicht live)...
    leben und leben lassen :) Unser Motto hier in Bayern....

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