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Beiträge von eschwenk

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 10:26
    Zitat von HenrySalayne

    Wie funktioniert das denn bei einem Made in China Presonus Studiolive 32S


    Aus China verschifft wird da sicher nix, zumal Presonus übrigens (was immer das auch dann wirklich heißt) laut eigener Angabe in den USA produziert.

    Selbst wenn:

    https://www.freightos.com/de/freight-res…ight-explained/

    Da kannste Frachtkosten ausrechnen. Hausnummer: 0,50-0,60€/kg von Shanghai nach Hamburg.

    Nachtrag: für Stückgut. Ein 20-Fuß-Container (max. 26t) liegt demnach bei 2000-3000€. Inclusive aller Nebenkosten, exclusive Zoll und Weitertransport ab Hafen.

    Was nicht heißt, daß man in Deutschland oder Europa keine bedruckten Kartons nebst Dämmaterial in Kleinserien nach CAD-Daten produzieren lassen könnte. Das ist ein Standardprodukt jedes Verpackungsanbieters.

    Die werden auch sicher nicht einzeln verschickt, sondern der Generalimporteur/Distributor hat halt ne Euro-Palette Leerkartons auf Lager.

    Zitat von HenrySalayne

    Vom direkten anzünden mit einem Feuerzeug abgesehen, kann man kaum einfacher Geld verbrennen als mit so einer Aktion.

    Wenn das gigantische Verluste bedeuten würde, würde es Thomann wohl kaum freiwillig anbieten.

    Nein, Thomann wurde dazu nicht vom Gesetzgeber gezwungen, die hatten diese Kulanz m.W. schon vorher. Daß andere Händler es nicht hinkriegen, sich entsprechend aufzustellen, kann man nun wirklich nicht Thomann oder den Kunden vorwerfen.

    Die Zeiten, in denen sowas wirklich Geld gekostet hat, sind einfach vorbei. Der Online-Handel hat sich zum Großteil längst auf die Rechtslage eingestellt und kann sowas mit minimalem Aufwand abwickeln, einfach weil es praktisch täglich passiert. Das ist bei Mixern nicht anders als bei Schuhen, Waschmaschinen oder Tintenstrahldruckern.

    Ich bin mir übirgens ziemlich sicher, daß Thomann jeden Tag ein paar hundert Rückläufer ohne OVP kriegt. Das zu handeln haben die längst geregelt.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 08:48
    Zitat von guma

    Generalisiertes Verunglimpfen von Berufsgruppen weist eher auf eine narzistische Verhaltensstörung von Leuten hin, die es nicht ertragen können, wenn andere nicht immer das machen, was die ersteren möchten...;)

    letztlich hat der online Handel auch für den Händler den Vorteil, der persönlichen „Konfrontation“ mit dem Käufer zu entgehen. Ich befürchte, der Thomann-Mitarbeiter wird keinen wirklichen Spaß an Deinem Vortrag über die Unzulänglichkeiten des umzutauschenden Mischgerätes haben auch wenn er Dich dabei freundlich anlächelt.

    Vielleicht suchst Du doch lieber einen passenden Karton...?

    Bisher waren die Verkäufer dort bei Besuchen immer sehr freundlich zu mir und haben sich um die beste Lösung bemüht. Ob sie sich hinter den Kulissen geärgert haben, weiß ich nicht, aber wenn haben sie es gut versteckt.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 08:03
    Zitat von gert

    Also als Händler kann man OVP auch ohne grossen Aufwand nachkaufen. Das wird schon wegen Serviceleistungen einfach angeboten. Das ist meist eine kleine Summe und ermöglicht eben auch so Sache wie B Ware wieder vernünftig in den Umlauf zu bringen. Es ist ja auch nicht unüblich das man Verpackungen komplett zerstören muss um an das geliebte Produkt zu kommen.

    Von daher kann der Thomann das schon machen. Lösbar ist die Aufgabe.

    Stimmt.

    Allerdings haben die meisten Händler, die ich - egal in welcher Branche - so kenne, eher zu viele als zu wenig Originalverpackungen rumliegen, jedenfalls von der Schnelldreher-Ware. Sei es, weil der Kunde die OVP gleich im Laden läßt oder weil das Teil für den Kunden irgendwo eingebaut wird. Die meisten klagen eher selten über fehlende OVP, aber eigentlich ständig über den Entsorgungsaufwand für Verpackungsmüll.

    Meist waren die eher erfreut, wenn ich z.B. für nen Umzug nach ein paar alten Kartons gefragt habe, und wollten nur wissen ob ich ein oder zwei Dutzend brauche ;)

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 07:50
    Zitat von wora

    und mit der fachberatung im örtlichen musikgeschäft war ich ebenfalls in aller regel nicht sehr zufrieden. auch dort bin ich irgendwann nur noch hin gefahren, wenn ich genau wusste was ich will.

    Ich möchte da etwas differenzieren.

    Die 08/15 "Musikalienhändler" an der Ecke haben leider in der Beratungs- und Produktqualität fast alle beständig nachgelassen oder sind mittlerweile verschwunden.

    Nicht wenige von denen haben ein Sortiment, das sich kaum von Spielwarenläden unterscheidet und verkaufen auch durchaus völlig unbrauchbare (aber billige) Instrumente an offensichtliche Anfänger.

    Dafür habe ich nicht das geringste Verständnis, egal in welchem Bereich. Wenn man sich "Fachhändler" nennt , dann muß absolut alles, was man verkauft, prinzipiell bestimmungsgemäß funktionieren oder ausdrücklich als Deko-Artikel, Imitat oder Kinderspielzeug bezeichnet sein. Wer als solcher Gitarren vertickt, die nicht bundrein zu kriegen sind oder Trompeten mit unlösbar klemmenden Ventilen, Snare Drums, bei denen die Saiten nicht näher als 2cm ans Resonanzfell zu bekommen sind oder auch Blockflöten mit komplett falschen Lochabständen, gehört natürlich aus dem Verkehr gezogen.

    Bei den Fachwerkstätten ist es oft besser, aber auch nicht bei allen. Da gibts durchaus Typen, wo Du mit nem kleinen Problem an einem jahrzehntelang gespielten und hochwertigen Instrument reinläufst und dann ne 30-Minütige Litanei anhören darfst, welcher Kollege denn das Instrument so dermaßen versaut hat und daß das ja eigentlich ein völliger Totalschaden sei und überhaupt, der Hersteller baut ja nur Schrott und das Ding ist ein absoluter Konstruktionsfehler und am besten kaufst Du gleich für 8000€ das neue Topmodell seiner Hausmarke.

    Sowas ist nach meiner Erfahrung eigentlich ein fast untrügliches Warnzeichen, daß man bei einem üblen Pfuscher gelandet ist. Daß der dann das eigentliche Problem wirklich löst, ist eher selten. Die guten Leute machen ohne viel Aufhebens professionelle Arbeit, glänzen nacher mit dem Ergebnis und brauchen nicht über Konkurrenten herzuziehen.

  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 05:07
    Zitat von wora

    ok, das argument des leer fliegens und der zusätzlichen kommunikation ausserhalb bestehender verträge lasse ich in diesem zusammenhang gelten.

    an meiner grundsätzlichen kritik an den leuten, die sich weigern das zurück zu zahlen, ändert das aber nix.

    Das sehe ich wie gesagt auch so. Wer verreist, muß grundsätzlich das damit verbundene Risiko tragen - und dazu gehört eben im Zweifel auch, daß man die Reise aus welchem Grund auch immer vorzeitig abbrechen und verbunden mit erhöhten Kosten zurückkehren muß.

    Es ist doch schon toll, daß die hiesigen Behörden es überhaupt hinkriegen, Gestrandeten eine Rückkehr zu ermöglichen. Härtefälle etwas abzumindern kann ich auch noch mittragen. Aber sonst?

    Wenn irgendwo am Wochenende einer mit dem Taxi heimfährt, weil der fahrplanmäßige Linienbus aufgrund einer Panne nicht kommt, dann käme auch keiner auf die Idee, daß der jetzt Anspruch auf Ersatz für den Taxipreis hat. Der soll froh sein, daß die Allgemeinheit eine Infrastruktur zur Verfügung stellt, die es ihm ermöglicht, eines zu rufen.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 31. Dezember 2020 um 04:58
    Zitat von wora

    ganz genau das ist ja der grund dafür, warum es diese gesetzlage mit der umtauschmöglichkeit gibt.

    das hat die firma Thomann übrigens schon immer so gehandhabt, auch schon in den anfangszeiten des internethandels.

    Seh ich auch so.

    Natürlich gibts da Mißbrauch, das weiß Thomann mit Sicherheit auch. Die schätzen vermutlich einfach den Schaden durch MIßbrauch in der Summe geringer ein als die Kosten für dessen Bekämpfung. Oder sie bewerten den langfristigen Gewinn durch höhere Marktanteile höher als den kurzfristigen Verlust bei einem schief gegangenen einzelnen Geschäft.

    Das ist einem unter deutschen Einzelhändlern glaub ich stark verbreiteten konservativen Kontroll- und Ordnungsfetisch Typ "schwäbische Hausfrau" oder "Preußischer Offizier" halt schwer verständlich.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 19:53
    Zitat von guma

    Trotzdem hat dieses „sich mal schicken lassen“ für mich ein Gschmägle.

    Etwas schicken zu lassen in der mehr oder weniger konkreten Absicht, das wahrscheinlich wieder zurückzuschicken, finde ich auch nicht ok. Wobei es z.B. völliger Usus ist, daß die Leute bei Zalando 6 Paar Schuhe ordern und dann 4 zurückschicken - Beleidungsversender schlagen das den Kunden zum Teil sogar aktiv vor, in deren Branche geht halt ohne Anprobe gar nix. Ich vermute auch, daß deren Lobby mit hinter dieser Gesetzgebung steckt.

    Ein durchaus nach Studium diverser Unterlagen ausgesuchtes Gerät, das die Prospektangaben oder elementare Erwartungen beim ersten Gebrauch vorne und hinten nicht erfüllt und dem Funktionen fehlen, die man bei der Order durchaus für selbstverständlich halten durfte oder dessen Begleitsoftware eklatant unergonomisch ist, schicke ich allerdings im Grundsatz ohne schlechtes Gewissen zurück. Da gibts keinen Grund für Hemmungen.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 19:29
    Zitat von steffen r

    ich glaube da erwartest du zu viel... nicht vom Thomann... sondern vom Hersteller...

    Vermutlich.

    Ich bezweifle allerdings auch daß da bei T stundenlange Prüfungen stattfinden, die 100e Euro Kosten verursachen. Die machen ne optische Kontrolle auf äußerliche Fehler, nen Factory Reset, vielleicht noch Selbstdiagnose, haken Zubehör und Papiere ab - und gut ist. Den Mixer nochmal separat neu verpacken? Unwahrscheinlich. Die Nachfrage nach Mixer/Case-Bundles ist sicher groß genug.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 13:19
    Zitat von steffen r

    ich wollte damit nicht sagen das ich das dauernd so mache, ich habe erst einmal etwas umgetauscht beim "T"

    das habe ich dann auch noch auf dem Heimweg von einem Job erledigt...

    der Herr eschwenk hat auch nicht geschrieben das dies seine Absicht war

    Wenn ich nennenswerte Ambitionen gehabt hätte, das Ding zurückzuschicken, hätte ich sicher die OVP irgendwo eingelagert. Und die Money Back Garantie als "Ersatz-Verleiher" zu mißbrauchen würde mir sicher aus verschiedenen Gründen nicht einfallen.

    Ist wenn ich recht rekapituliere meine erste Rückgabe bei T. Nur nen Transportschaden bei ner Reparatur von nem Tascam DR-100 hatte ich mal, der wurde unbürokratisch gefixt, und es wurde mal ein billiger Notenständer nochmal geliefert weil am ersten ne Schraube kaputt war - da wollten sie das kaputte Teil nichtmal zurück.

    Auf Geld warten muß ich nicht, da ich die Gutschrift verrechnen lasse.

    Übrigens gabs da m.E. durchaus wüste Bugs in der Firmware, die erlaubt hätten, Nachbesserung und anschließend Wandlung oder Minderung geltend zu machen, das Money Back ist in dem Fall halt die bequemere Option. Die Liste der Mängel hat Thomann trotzdem erhalten und kann dann selber entscheiden ob das Ding wieder verkauft oder erstmal der Hersteller in die Mangel genommen wird.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 10:05
    Zitat von guma

    Für mich schon...

    eschwenk

    Wenn Du dann irgendwann nach dem lockdown Gelegenheit hattest, Deinen Umtausch zu bewerkstelligen, kannst Du uns der Einfachheit halber erzählen, wie's gelaufen ist.

    Meine persönliche Meinung, die nach dem weitgehenden Untergang des lokalen Musikalieneinzelhandels sicher irrelevant ist, aber vielleicht erinnert sich der Hans Thomann noch daran:

    In meiner eigenen, sehr lange zurück liegenden Zeit im Musikalieneinzelhandel war es üblich, bei einem solchen Fehlkauf, wenn es ein guter Kunde war und man sich noch für die eigene Beratung verantwortlich fühlte, das Gerät samt Verpackung zu begutachten und nach Zustand eine Inzahlungnahme zu vereinbaren, die für beide Seiten tragbar war. Für mich Neudeutsch 'fair trade'. Wäre der Kunde einer gewesen, der bei der Kundenberatung eh alles besser wußte, wäre ich beim Schulterzucken, der Umtauschkalkulation und der darauf folgenden Beschimpfung durch den selbstbewußten Fehlkäufer extrem entspannt gewesen.

    War ne echt gute Zeit.;)

    Alles anzeigen

    Wir werden sehen.

    Allerding ist eine gewisse Überheblichkeit gegenüber der Kundschaft aus meiner Sicht durchaus mit verantwortlich für den Untergang des lokalen Musikalienhandels.

    Ich kann Dir zumindest aus Kundensicht sagen, daß dieser für mich mit zunehmenden Fähigkeiten als Instrumentalist konstant uninteressanter wurde - die Ansprüche an Instrument und Zubehör steigen mit der Zeit und da fehlts dann einfach am Sortiment im Laden und man geht eher zu spezialisierten Werkstätten.

    Aber die Kundenorientierung etwa wenns um Bestellung/Abnahme nicht vorrätiger Artikel geht war halt bei Thomann und Konsorten auch meistens besser. Vereinzelt findet man Geschäfte, die das Thema drauf haben - meist haben die auch Nischen für ihr Sortiment gefunden und scheinen sich damit dann auch mit etwas höheren Preisen halten zu können.

    Ah, und noch was: meine Erfahrung ist, daß die Substanz einer Beratung im Geschäft meist umso schlechter ist, je mehr sich der Verkäufer als der professionelle Superkönner darstellt, der von allem viel mehr Ahnung hat als seine Kundschaft und auch viel besser ist als die ganze Konkurrenz. Das kann sogar stimmen, aber damit überzeugt man niemanden.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 06:49
    Zitat von ThoSchu

    Ich würde mich als Händler jedenfalls nicht so verarschen lassen.

    Nun mal ganz ruhig mit die jungen Pferde. Thomann hat definitiv alle irgendwie auch nur Ansatzweise relevanten Informationen zu dem Thema schon seit Jahren in seiner Kundenakte und scheint sich jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Kommunikation keineswegs verarscht zu fühlen. Ich gehe auch davon aus, daß der Service diese Daten bei allen Telefonaten auf dem Schirm hatte, wozu erfragen die sonst die Kundennummer?

    Jedenfalls bin ich da seit vielen Jahren Kunde sowohl privat als auch mit meinem Verein. Natürlich selten mit großen Trümmern, meist Kleinkram wie Notenpult, Metronom, Kabel und anderes Zubehör, ab und zu aber auch mal eine Anschaffung in dieser Größenordnung.

    Aufgrund meiner ehrenamtlichen Verbandsarbeit habe ich weiterhin Kontakt zu vielen Musiklehrern, Berufsmusikern, Musikschulen und anderen gewerblichen Thomann-Kunden. Keiner von denen hat mir jemals erzählt, daß Thomann die bei einfachen Anschaffungen hinsichtlich Gewährleistung oder Rückgabe nennenswert anders als private Käufer behandeln würde. Wenns um Wiederverkäufer oder Großaufträge geht natürlich schon, aber darüber reden wir hier ja nicht.

    Wäre es vielleicht möglich, daß diese offensichtlich deutlicher als bei Dir ausgeprägte Kulanzbereitschaft einfach einer von mehreren Gründen ist, warum der unbestreitbar derzeit erfolgreichste Händler für Musikalien und Veranstaltungstechnik in Europa Thomann heißt und nicht ThoSchu? Das hieße ja nicht, daß Du was falsch machst - es ist vielleicht gar nicht Dein Ziel, ein Geschäft wie Thomann zu betreiben, das kann ich nicht beurteilen. Aber irgendwas muß "T" wohl schon richtig machen, sonst wär der Laden nicht so gewachsen.

    Bevor da jetzt der nächste mit wilden Unterstellungen daherkommt: nein, das Pult wird keine verkappte "Spende" für einen Verein oder Verband. Es ist einfach so, daß ich regelmäßig verschiedene musikalische Projekte mit verschiedenen Akteuren mache, bei denen ich sowas einsetze, und die Ausstattung deshalb aus verschiedenen Gründen bewußt in meinem Privatfundus vorhalte. So kann ich unabhängig darüber entscheiden und verfügen.


  • COVID-19 (Corona) - Abgesagte Veranstaltungen / Messen - wie finanziell mit umgehen?

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 05:19
    Zitat von wora

    die wahren kosten für die rückflüge lagen offensichtlich bei mehr als dem doppelten preis! also unfair ist das sicherlich nicht.

    da haben sich also möglicherweise die fluggesellschaften nochmal bereichert. und wenige monate später wurden sie von uns nochmal per milliardenkrediten gerettet.

    die leute, die aus dem ausland zurückgeführt und damit tatsächlich auch gerettet wurden, zu einem geringen teil an den kosten zu beteiligen, ist aber sicher nicht übertrieben.

    wenn dann ein großer teil von ihnen nicht einsehen möchte, diese kosten anteilig mit zu finanzieren, dann habe ich dafür leider kein verständnis.

    oder hätte man sie in den ländern, die ja sämtliche grenzen geschlossen hatten, einfach zurücklassen sollen?

    Also mal abgesehen davon, daß ich selbstverständlich finde, daß die Leute die Kosten für ihre Rückreise natürlich soweit sozial vertretbar selbst tragen sollten, weil ein Reiseabbruch und damit verbundene Kosten halt einfach zum allgemeinen Risiko einer Reise gehört und weil die Meisten von denen auch zu Zeiten abgereist sind, zu denen bereits klar war daß sowas passieren könnte:

    Daß sich da Fluggesellschaften groß bereichert haben sehe ich indes nicht wirklich. Es handelte sich überwiegend um eigens für die Rückholung gecharterte Maschinen, das ist schonmal eine ganz andere Kalkulationsbasis als bei einem Linienflug. Unter Anderem müssen die da ja auch erstmal (leer) hinfliegen.

    Außerdem war sicher im Hintergrund einiges an Mehraufwand, z.b. Lande-/Startgenehmigungen für eigentlich gesperrte Flughäfen und Lufträume zu bekommen, Ausreisevisa trotz geschlossener Grenzen beschaffen und so weiter.

    Das kostet alles auch Geld.
    Der doppelte Preis eines Touri-Linientickets ist da m.E. eigentlich ein eher günstiger Tarif.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 05:11
    Zitat von skippa

    Moin,

    Presonus StudioLive III versus Soundcraft Si versus X/M32 versus A&H SQ

    klingt nicht nach Privatanwender/Endverbraucher.

    skippa

    Ich kenne einige Leute, die vergleichbares in ihrem Privatstudio zuhause stehen haben und allerhöchstens gelegentliche Engagements gegen Bezahlung absolvieren. Instrumente für fünfstellige Beträge sind bei Amateurmusikern nicht so selten, warum sollte das bei der privaten Studio- oder Veranstaltungshardware anders sein?

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 30. Dezember 2020 um 05:09
    Zitat von ThoSchu

    AGBs eine Onlinehändlers mit Ladengeschäft:

    Solltest Du kein Verbraucher im Sinne §13 BGB sein, würde ich in Demut schweigen und die aufgemachten Fässer besser in den wahrscheinlich nicht vorhandenen Keller rollen.

    Ich würde mich als Händler jedenfalls nicht so verarschen lassen.

    Wenn Du tatsächlich Verbraucher bist, nehme ich alles zurück. In der Beweispflicht bist aber Du.

    Erstens: beweisen muß ich hier schonmal gar nichts, wenn überhaupt dann meinem Händler. Der hat alle relevanten Daten und kann daher selbst entscheiden.

    Zweitens: ja, ich betreibe das als Amateur und bin daher zumindest für alles was ich selbst kaufe und bezahle Privatkunde. Ja, die Geräteklasse richtet sich nicht unbedingt an solche, soll es aber halt auch geben. Wenn ich nen Sponsoren habe der das Zeug kauft und z.B. einem Verein zur Verfügung stellt, für den ich aktiv bin, sieht die Sache natürlich wieder anders aus.

    Drittens: selbst wenn ich Gewerbekunde bin steht es dem Händler immer noch frei, die Privilegien von Privatkunden auch auf Gewerbekunden anzuwenden (abgesehen von den steuerlichen Fragen). Und möglicherweise tut er das im Zweifelsfall auch einfach, weil er realisiert, daß der Impact "dicker Backen" ihn am Ende teurer kommt als der Impact von ein paar fehlenden Kartons.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 29. Dezember 2020 um 19:51
    Zitat von HenrySalayne

    eschwenk

    Es geht doch in erster Linie um Ausfallwahrscheinlichkeiten.

    Zumindest bei elektrischen Geräten sollte man in Phase 1 (bei Mischpulten wahrscheinlich irgendwo zwischen 20 und 100 Betriebsstunden) auf Grund des deutlich erhöhten Ausfallrisikos unbedingt die Verpackung aufbewahren. Auch bei einem Gewährleistungsfall macht man ohne Verpackung sich selbst und dem Händler das Leben unnötig schwer. Von der Retoure auf Kundenwunsch gar nicht so sprechen.

    Der Händler hat ja steif und fest behaupttet kein Problem damit zu haben. Ich denke, wenn einer das beurteilen kann, dann ja wohl der.

    Im Übrigen hätt ich jetzt persönlich kein Problem damit, wenn die Rechtslage etwas anders wäre und der Händler einem dann halt den Karton und das Dämmaterial in Rechnung stellen könnte, das würde den Kohl jetzt bei der Aktion nicht mehr fett machen. Aber offensichtlich gehts ja auch so.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 29. Dezember 2020 um 08:45
    Zitat von HenrySalayne

    Es stößt bei mir auch auf leichtes Unverständnis, warum man bei Geräten, die sich noch in der Erprobung und Testphase befinden, die Verpackung bereits entsorgt hat. Vielleicht könnte man das in Zukunft anders machen. ;)

    Nicht jeder hat unendlich viel Platz um Riesenkartons, die ohnehin noch deutlich größer als die Gerätschaften sind, samt Dämm-Material wochenlang zu lagern. Zumindest das gesetzliche Widerrufsrecht im Online-Handel setzt eine OVP außerdem nicht generell voraus,

    Hätte ich alles klassisch bin einem Laden gekauft, wäre die OVP für den Mixer höchstwahrscheinlich auch nicht mitgegangen, sondern der Händler hätte mir bei der Abholung das Pult ins Case gesetzt, damit ich sehe daß das alles sauber zusammenpaßt, und selbstverständlich angeboten, die OVP gleich zu entsorgen (und die schwere Kiste in meinen Kofferraum zu tragen).

    Abgesehen davon sollte es ja eigentlich keine Erprobung und Testphase sein, sondern Einarbeitung und Vorbereitung. Ich hatte durchaus die Absicht, das Zeug zu behalten - und hätte das wenns nur kleine Quirks gewesen wären oder realistische Aussicht auf Besserung bestünde sicher auch getan.

    Andererseits sollte das für nen großen Händler bei häufiger verkauften Geräten eher kein großes Problem sein. Weil dann hat der da eher selbst ein Entsorgungsproblem mit dem Verpackungsmaterial, zumindest wenn er sowas auch inclusive Einbau beim Kunden ausliefert. Wir reden hier ja nicht von nem Artikel, der nur 3x im Jahr verkauft wird.

    Soo viel Kulanz ist das hier also nicht. Im Wesentlichen die Verlängerung der gesetzlichen 14 Tage Frist auf 30 schon beim Kauf und jetzt halt noch die Zusage, mit dem Rücktransport Corona-bedingt zu warten bis wieder Kundschaft in den Laden darf.

    Meine Vermutung im speziellen Fall wäre, daß Pult und Case dann als B-Stock Bundle zurück in den Shop gehen und dem nächsten Käufer einfach fertig montiert geliefert werden, dann braucht man nur nen passenden Karton fürs Case, das tut "T" wirklich nicht weh. Solche Artikel tauchen ja ständig in deren Shop auf, hab ich bei anderen Artikeln auch schon gekauft und nicht bereut.

    Passende Kartons für den Rackmixer (ein 19"/1HE Gerät mit 35cm Einbautiefe) geben die mit ziemlicher Sicherheit täglich zu Dutzenden in die Entsorgung. Da braucht man sich nur die Verpackungscontainer bei der Warenabholung anzuschauen.

    Sprich: der wirkliche Schaden für den Händler hält sich in dem Punkt in Grenzen, der Gewinn durch demonstrierte Kulanz (und "gute Presse") ist denen offensichtlich mehr wert.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 28. Dezember 2020 um 18:45
    Zitat von guma

    Wieso mußt Du dazu nach Treppendorf fahren?

    Weil ich das Presonus-Geraffel zurückgebe und mir das mit Postversand und Verpackerei von dem Trum einfach viel zu viel Action ist, außerdem hab ich die OVP vom Pult und vom Case nicht mehr und möchte mir eh noch ein paar andere Gerätschaften aus der Nähe anschauen.

    Da ist es am einfachsten, ich pack das Presonus-Pult im Case ins Auto, die restlichen Sachen in den passenden Kartons dazu, und fahr alles direkt hin, dann muß ich mich um versandgerechtes Einpacken von den unhandlichen Teilen einfach gar nicht kümmern (im Auto reicht das Flight Case, das eh mit zurückgegeben wird, ja dicke aus). Wenn ich dann eh dort bin kann ich die neue Hardware soweit verfügbar (kann man ja vorher ordern) auch gleich mitnehmen . War auch seitens Big T überhaupt kein Thema, das so zu machen - von der Seite kann ich mich über mangelnde Kulanz bislang absolut nicht beschweren.

    Nur geht das Hinfahren halt erst, wenn die auch wieder Kundschaft in den Laden lassen dürfen, sonst hat die Aktionkeinen Sinn. Ich hab bereits mit vereinbart, daß die Money Back Frist entsprechend verlängert wird, das war auch gar kein Thema - ok, spart denen auch Versand- und Rücksendekosten.

    Momentan hat das SQ6 laut Webshop eh 1-2 Wochen und die AR2412 3-4 Wochen Lieferzeit, das müßte dann terminmäßig eigentlich gut zu koordinieren sein.

  • UmtauschRückgaberecht: Umgang mit den Prozeduren im Musikalien-(online)Handel

    • eschwenk
    • 28. Dezember 2020 um 04:42

    EDIT MOD

    Ein Mischpult wird getauscht:

    Wie gut das dann wirklich funktioniert werd ich aber erst sehen wenn ich nach Treppendorf fahren und die Hardware tauschen kann, was bedingt durch die derzeitigen Reise- und Ausgangsbeschränkungen wohl erst Mitte/Ende Januar gehen wird.

  • Presonus StudioLive III versus Soundcraft Si versus X/M32 versus A&H SQ

    • eschwenk
    • 28. Dezember 2020 um 04:42

    Also mittlerweile hab ich mich eigentlich relativ klar für die Kombi SQ6/AR2412 entschieden, mit der Option, eine AB168 später zu ergänzen, vielleicht auch als Gebrauchtkauf. So bleib ich auch vorerst mal noch in meinem Budget, auch wenn mich das jetzt erstmal den zweiten Anfahrpunkt und 8 Inputs auf der Bühne kostet, aber das geht schon.

    Abmessungen und Gewicht sind noch im akzeptablen Bereich, der Preis ist durch den Verzicht auf die zweite Stagebox dann grob in der Größenordnung der Presonus-Ausstattung - allerdings mit 8 Eingängen weniger auf der Bühne und ohne Rackmixer, der auch als Havarie- oder separates Monitorpul oder für kleinere Sachen standalone nutzbar wäre, aber so wie das Presonus-Zeug sich jetzt grad darstellt ist es halt einfach nicht sinnvoll benutzbar und damit dann egal zu welchem Preis zu teuer.

    Das SQ6 bietet auf jeden Fall von den Signalwegen her alles was für mich relevant ist - insbesondere vernünftiges Routing von der Stagebox, Multitracking ohne separate Hardware und reichlich Delay-freie Monitorwege. Die Stageboxen sind halt deutlich teurer und zumindest in der SLINK-Version deutlich weniger flexibel zu kombinieren. Alles über Dante zu machen würde klar das derzeitige Budget sprengen, aber mittelfristig wäre das evtl. eine Option, zumindest wenn ich irgendwo günstig an Gebraucht-Hardware käme.

    Die Latenzen dieses Pults sollten aus meiner Sicht kein Problem sein, zumal ich fürs FoH ja eh die meisten Signale etwas delaye. Auf den Monitorwegen möchte ich nicht mehr als 5-10ms Latenz haben, das wird auf jeden Fall erreicht, jedenfalls solang man sich nicht unsinnig mit Monster-FX im Monitorweg austobt.

    48kHz reichen mir dicke, zumindest die Herstellerangaben sind was die sonstigen technischen Daten betrifft weit mehr als unproblematisch, die App hab ich ja ausführlich ausprobiert und die ist auf jeden fall logischer und aufgräumter als bei Presonus. Auch das Abspielen von Material vom USB-Stick scheint sinnvoller gelöst zu sein, so daß man den auch mal für ein Zuspiel oder für etwas Pausenmusik nutzen kann.

    Was mich neben dem Preis von dem Pult ursprünglich etwas weggebracht hatte war daß die Fader halt alle in einer Bank liegen, aber damit kann ich eher leben als mit rumhüpfendem Routing. Die DCA-Gruppen beim Presonus scheinen durch das proportionale Mitbewegen der Slave-Fader etwas anschaulicher zu sein (man kann das auch einfach abschalten, dann ist es so wie "gewohnt") und es gibt halt mehr davon. Aber die 8 werden mir schon reichen, und notfalls gibts halt mal ne konventionelle Subgruppe für den einen oder anderen Zweck, das kann das SQ6 ja auch noch.

    Wie gut das dann wirklich funktioniert werd ich aber erst sehen wenn ich nach Treppendorf fahren und die Hardware tauschen kann, was bedingt durch die derzeitigen Reise- und Ausgangsbeschränkungen wohl erst Mitte/Ende Januar gehen wird.

  • Funny stuff

    • eschwenk
    • 26. Dezember 2020 um 02:02

    Ich hätte da noch ein paar echte Marktlücken für Mischpult-Plugins:

    Guitarrist Ego Reduction Control

    Negative Bass Latency

    Realtime wrong key filter

    Audience coughing reduction

    Und natürlich ganz wichtig:

    FoH Wage expander

Anstehende Termine

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    Mittwoch, 23. September 2026 – Freitag, 25. September 2026
  • Kombiseminar Sachkundiger für Anschlagmittel und Traversensysteme (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 29. September 2026 – Donnerstag, 1. Oktober 2026
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    23. September 2026 um 10:30
  3. können das hier (Foto) die original Weichen der KMT CS215 / CM215 sein ?

    phattomatic
    23. September 2026 um 09:12
  4. RCF: "Bass Motion Control" vs. "XBoost" => Ähnliche Funktionalität unter zwei verschiedenen Etiketten oder relevante Unterschiede?

    Hanseat
    21. September 2026 um 22:21
  5. Suche Lichteffekt

    Schreddl
    21. September 2026 um 12:22
  6. QLC+4 in MagicQ Visualsieren - wie richtig einstellen?

    metal-shot
    19. September 2026 um 17:44
  7. Verschiedene Verteiler mit Powercon Anschluss bzw. Ausgang kompatibel?

    tenderboy
    19. September 2026 um 12:22
  8. Suche Optocore Spezialisten - trouble shooting eines SANE Verbunds

    georg.h
    19. September 2026 um 10:21
  9. Quick & dirty reverse engineering - wie gehts weiter?

    phlownd
    19. September 2026 um 10:13
  10. DSP Preset für The Box Pro TP218 MKIII

    dxnny074
    18. September 2026 um 15:16
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