Zitat von "lovat"Hat jetzt die Auflage bekommen das wenn die Brandmeldeanlage Alarm gibt der Musiksignal stumm schalten und ein Mikrofon hörbar wird.
Das sind die entscheidenden beiden Punkte bei denen die "Alarmglocken" angehen sollten: Finger weg! Das ist definitiv ein Fall für den Fachmann. Wie Wolfgang schon sagte, beschreibt das die Anforderungen einer SAA.
Zum einen werden das die vorhandenen Gerätschaften nicht leisten können und zum anderen werden an das zu erzielende Beschallungsergebnis sehr hohe Anforderungen gestellt:
http://www.ifbcon.de/publication/do…Raumakustik.pdf
Es ist auf jeden Fall ratsam, nochmal genau nachzufragen, was wirklich gefordert ist. Oft werden solche Anforderungen vom Betreiber etwas "unachtsam" formuliert, ohne nur im Geringsten zu ahnen, was das für Folgen hat. Im Normalfall gibt es ein Brandschutzgutachten, in dem so etwas formuliert ist.