Die Anschlagart (im Wesentlichen der Winkel, unter dem die Last angreift) ist auch noch zu beachten!
Ich gebe zu, wenn man sich mit diesem Thema das erste Mal beschäftigt, scheint das etwas undurchsichtig zu sein. Vielleicht hilft es, wenn man sich verdeutlicht, dass es eigentlich um folgende Dinge geht:
1. Tragfähigkeit
Das ist das Gewicht (bzw. die Kraft), dass ich maximal an meine Konstruktion dranhängen darf.
2. Mindestbruchkraft
Das ist das Work Load Limit (WLL) mit Sicherheitsfaktor.
Bei Rundschlingen wird auf die maximale Bruchkraft ein Sicherheitsfaktor von 7 angesetzt. Für eine lila Rundschlinge mit einer maximalen Bruchkraft von 7.000 kg gilt ein WLL von 1.000 kg.
3. Sicherheitsfaktor nach BGV C1 oder BGI
BGV C1 und BGI sehen einen zusätzlichen Sicherheitsfaktor vor (BGI = 10 und BGV C1 = 12).
Um nun auszurechnen, was wir maximal an die Traverse hängen dürfen, berechnen wir die maximale Bruchkraft der Rundschlinge und schlagen den entsprechenden Sicherheitsfaktor auf.
Zusätzlich muss noch die Anschlagart berücksichtigt werden:
-Wenn die Traverse U-förmig angeschlagen wird (wobei die senkrechten Enden auch wirklich annähernd senkrecht sein müssen!) darf mit dem Faktor 2 gerechnet werden. Die Tragkraft verdoppelt sich also.
- Wenn die Enden der Rundschlinge maximal 45° (zum Lot) auseinader driften wird mit einem Faktor von 1,4 gerechnet
- Bei einem Winkel von 45° bis 60° wird mit einem Faktor von 1 gerechnet.
- Größere Winkel als 60° (zum Lot) sind nicht erlaubt!
- Ein so genannter "Choke", bei dem die Schlinge quasi einmal durch sich selbst gezogen wird, ist ein Faktor von 0,8 anzuwenden.
Bei einer lila Rundschlinge und Berücksichtigung des Sicherheitsfaktors nach BGV C1 von 12 berechnet sich die Tragfähigkeit also wie folgt:
(WLL 1.000 kg * 7) / 12 = 583 kg