@ Eliminator: Und was daran ist nun das Problem? Die 99 dB im Mittel? Der Maximalpegel von 135 dB? Oder die Tatsache, dass der Veranstalter besser bestimmte Richtlinien einhalten sollte (Dokumentation, Hinweise, Gehörschutz)?
Merke: eine DIN-Norm ist kein Gesetz, sondern eine Regel der Technik. Will sagen: es gibt kein Bußgeld, keine Strafverfolgung oder Sanktion, wenn du die "Vorgaben" nicht erfüllst.
Kommt es zum Schaden (weil der Veranstalter seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt hat), können aus der NIchtbeachtung der DIN natürlich Schadensersatzansprüche erwachsen. Aber das ist Zivilrecht! Bitte nicht verwechseln!
Mal im Ernst - eine Veranstaltung mit 99 dB im Mittel geht problemlos, selbst bei Heavy Metal. Ich kenne genau eine Bevölkerungsgruppe, bei der das nicht geht... aber da gehen auch ganz andere Dinge nicht...
Strenge Auflagen (als Gesetz) gibts in der Schweiz, aber hier?
SKY