Zitat von "DJ Detto"Alles anzeigenWir halten fest:
1. Eine US ID muss wenn vorhanden angegeben werden. Hat man keine muss man keine angeben
2. Eine Steuernummer MUSS NICHT angegeben werden....
Ich will Dein BWL Wissen gar nciht in Frage stellen. Aber ich ....
ach lassen wir das
Detto
Ich halte mich auch fest... vor Lachen :lol:
Detto: Wer als Unternehmer am innergemeinschaftlichen Warenverkehr der EU teilnehmen möchte, also Waren innerhalb des EU-Gemeinschaftsgebietes liefern oder erwerben möchte, braucht zusätzlich zur Steuernummer eine so genannte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt- IdNr.). . Siehe dazu http://www.bzst.bund.de/003_menue_link…idnr/index.html
Nur in diesem Fall muss diese Steuernummer angegeben werden (Vorsteuerabzug)
Sie kann auf Rechnungen anstelle der Steuernummer angegeben werden
Siehe dazu: http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__14.html unter (4)2 "die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer"
Alles klar :lol:
Zitat von "DJ Detto"Wir halten fest:
1. Eine US ID muss wenn vorhanden angegeben werden. Hat man keine muss man keine angeben
2. Eine Steuernummer MUSS NICHT angegeben werden.
Ich will Dein BWL Wissen gar nicht in Frage stellen. Aber ich ....
ach lassen wir das ![]()
:oops: :grin: :oops: :grin:
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