Bitte nicht vergessen ...
Zitat3. Aufgeld, Kaufpreiszahlung
(1) Der Zuschlag erfolgt zuzüglich eines 15%-igen Aufgeldes. Auf den Betrag des Gebotes sowie des Aufgeldes wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Die Zahlung des vollen Kaufpreises inkl. Aufgeld und Mehrwertsteuer (Endpreis) hat am Versteigerungstag in bar zu erfolgen.