Zitat von "Markus Mutzbauer"also zum Betrieb einer Laseranlage ab Klasse 3b im Showbereich mußt ein Beautragten mit "Schein" zugegen sein.
versus
ZitatBei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift B 2. Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen. Diese kann entweder durch die berufliche Ausbildung oder auch über Erfahrung nachgewiesen werden. Weiterhin wird in der Durchführungsanweisung die Teilnahme an einem Lehrgang empfohlen, die den Vorschriften der Berufsgenossenschaften entspricht.