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  2. christian_thomas

Beiträge von christian_thomas

  • Praktiker 20% auf alles auch auf Knochenbrüche?

    • christian_thomas
    • 15. Dezember 2007 um 22:38
    Zitat von "marcoboy"

    Zurück zum Thema:

    Wenn das der Arbeitsschutz / die Sicherheitsbeauftragten sehen, dann gibts normalerweise eine Lampe vom feinsten.

    Aber offensichtlich bin ich zu "Arbeitsschutzverwöhnt", da mein Arbeitgeber sehr großen Wert auf Arbeitssicherheit legt. Immerhin sind wir über 450 Tage ohne Arbeitsunfall.

  • Praktiker 20% auf alles auch auf Knochenbrüche?

    • christian_thomas
    • 15. Dezember 2007 um 22:22
    Zitat von "marcoboy"

    ich muss durch die Wand weil die Leitung hinter Wand ist. Dazu muss der Hahn in der Wand befestigt werden. Dazu gibt es Stücke mit 3/4 Außengewinde und 1/2" Innengewinde. Das 3/4" muss durchgeschnitten sein. Mit einer Platte wird das in der Wand befestigt und in den 1/2" der Wasserhahn eingedreht. Außerdem wurde noch ein Druckschlauch von 2m bis zum Kaltwasserverteiler benötigt. Im Baumarkt Fehlanzeige :evil: und das mach deine Frau mal klar ! Die will das die neue Miele Waschmaschine heute noch läuft :oops:

    Frage: In welchem Baumarkt warst Du denn?

    Ja, Frauen können ekelhaft sein, wenn Wasch- oder Spülmaschine nicht läuft.

    Ich wollte heute eine Verschraubung haben, 1/4" Linksgewinde auf 3/8" Linksgewinde - für mein Blockheizkraftwerk. War leider auch Fehlanzeige - wobei sowas freilich keine Massenware ist.

  • Praktiker 20% auf alles auch auf Knochenbrüche?

    • christian_thomas
    • 15. Dezember 2007 um 22:20
    Zitat von "djobi"

    Es gibt für Wasserhähne Befestigungswinkel, also 90° Bögen mit 2 Laschen, auch im Baumarkt. Somit kann man auch welche an der Wand festmachen (wenn das dein Problem war)

    Das Teil mit dem Halbzollgewinde und den Befestigungslaschen heisst Wandscheibe..., und der "Wasserhand" - ich glaube er meint "Wasserhahn" - heisst Zapfventil

  • Praktiker 20% auf alles auch auf Knochenbrüche?

    • christian_thomas
    • 15. Dezember 2007 um 18:14

    Wenn ich - so wie ein Baumarkt - mein Sortiment von vornherein völlig überteuert anbiete (ich denke jetzt an 2 überlange 8er Muttern, wie man sie zum Verbinden von Gewindestangen verwendet: Kosten im Hornbach auf der Waage zusammen eingetütet 0,35€, einzeln eingetütet und gewogen pro Stück nur 0,10€, bei Praktiker im 3er-Blister 2,98 ), dann kann ich auch gerne 20% geben.

    Es gibt Firmen, da kostet der selbe CEE-Stecker, der im Baumarkt für 6 - 7,99 zu haben ist, 1,50 zuzüglich Märchensteuer bei Einzelabnahme.

    Baumarkt hat keine großen Gewinnmargen bei Tierfutter? Das ich nicht lache...

  • Regeln für das Brett

    • christian_thomas
    • 13. Dezember 2007 um 23:25

    [Off Topic]

    Zitat von "Schnetty"

    Als Hoster müsstest du aber auch wissen, das sich viele Suchmaschinen einen Dreck um eine Robots.txt scheren - auch Google nicht!!!

    Seltsam - bei mit klappts. [/off Topic]

    Hier gehts doch um Regeln für das Brett, nicht um Suchmaschinen!

  • Zum Verbleib eines Threads

    • christian_thomas
    • 12. Dezember 2007 um 22:56

    Hallo Micha,

    nochmal sorry für den Verlauf des Threads - die Gründe habe ich Dir teilweise per PN mitgeteilt, und - da derzeit auf juristischem Niveau geklärt wird, bin ich eigentlich ganz froh, daß Kai den Thread erstmal in den Schrank gepackt hat. Weshalb er dann aber meinen Hinweis darauf, weshalb der Thread im Schrank ist, ebenfalls weggepackt hat, erschließt sich mir nicht so ganz, ist aber auch egal, Kai hatte sicher seine Gründe.

    Sowie der eigentliche Sachverhalt aus 2006 und ein anderer Sachverhalt aus 2007 abschließend geklärt ist, werde ich wie folgt verfahren:

    Ich werde Dir entsprechende Belege nebst dem, was ich darüber zu veröffentlichen gedenke, zukommen lassen, und erst nach Rücksprache mit Dir dazu hier im Forum etwas schreiben.

    Denn als Forenbetreiber musst Du auf ein gewisses Niveau achten und kannst Dir hier keinen Kindergarten erlauben. Andererseits soll es Leute geben, mit denen muss man auf Kindergartenniveau reden, um überhaupt was zu erreichen.

    Wie dem auch sei - jemand glaubte, das Internet sei ein rechtsfreier Raum - genau dieser Zahn wird demjenigen nun gezogen.

  • I don't need that, 2.0

    • christian_thomas
    • 10. Dezember 2007 um 00:39

    :D :D :D

  • Wie stellt ihr eure Equalizer meistens ein?

    • christian_thomas
    • 6. Dezember 2007 um 18:06
    Zitat von "Mix4Munich"

    ...

    Andere Bands oder unbekannte Auftraggeber: Niemals ohne (EQ, meine ich natürlich, was denkt Ihr denn schon wieder?)

    Viele Grüße
    Jo

    Hä? Ich formuliere das für Veranstalter immer anders:

    "Gib dem Techniker gutes Geld - der Techniker gibt Dir dann guten Sound (oder gutes Licht)!"

    Und das alles mit allen erforderlichen Geräten.

    Zum Thema kann ich nur wiederholen:

    "Ein vom Künstler mitgebrachter "Techniker" fummelte während des Soundchecks an dem neben dem Rack abgestellten Case mit eingebauten Equalizer und stellte diesen "Badewannenpfauförmig" ein. Auf die Frage, was er da mache, sagte er:

    "Ich stelle den Sound ein!"

    Dann kam die nächste Frage: "und, passt der Sound nun?"

    Antwort: "Ja, jetzt nach dem ich das eingestellt habe ist es super!"

    OK, dann können wir ja alles was nicht benötigt wird wegräumen?

    "Ja, ist OK!"

    Dann stellte ich den Werkzeugkoffer auf das EQ-Case, und brachte den Werkzeugkoffer zusammen mit dem Case, in dem der gar nicht angeschlossene, nun aber "Badewannenpfauförmig" eingestellte Equalizer eingebaut war, zurück ins Fahrzeug.

    Der "Techniker" merkte das erst, als ich ihn nach seiner Arbeit fragte, ob er den von ihm eingestellten EQ wieder in den Ursprungszustand bringen kann...

    Fazit: Es gibt Jungs, die spielen an allen Knöppen...

    Legende: Badewannenpfauförmig = Badewanne, in der ein Pfau sitzt, nachgebildet mit 31 Schiebereglern

  • BGV-C1-Nebelmaschinen

    • christian_thomas
    • 6. Dezember 2007 um 16:54
    Zitat von "mringhoff"

    ...Bei der VDE + DIN ist das ja... ...Wenn das nun mehrere Hersteller mit diversen Produkten machen, dann fragt man sich, ob so eine Prüfung überhaupt noch etwas wert ist... Vor lauter "BGV-C1-Zertifikaten", wird dann gar nicht mehr auf die Zertifikate gem. §33ff BGV-C1 geachtet.

    Oder manche Anwender denken bei der Benutzung der Geräte nicht mehr über andere Gefahren nach, weil man ja schliesslich die BGV-C1-Zertifizierung hat.

    Hallo Matthias,

    Du hast mal wieder den Nagel auf den Kopf getroffen.

    Was heisst "Bei der VDE + DIN..."? Die Normenwerke des VDE sind längst deutsche Industrienormen geworden und nennen sich bereits DIN VDE 0701, 0702, 0100, usw...

    Die BGV C1 ist eine Unfallverhütungsvorschrift für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung.

    Zu Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung können im Einzelfall auch Bereiche für Zuschauer fallen, wenn in diesen Bereichen Produktion oder Darstellung erfolgt oder wenn Zuschauer wie Versicherte tätig werden

    Solange Gäste bzw. Zuschauer also nur zuschauen und nicht wie Versicherte tätig werden, sind diese der BGV C1 egal.

    Nebelmaschinen sind in der BGV C1 nicht explizit aufgeführt - gehören aber zu den maschinentechnischen Einrichtungen - insofern ist bei ihrem Betrieb darauf zu achten, daß von Nebelmaschinen keine Gefahr ausgehen kann.

    Sie müssen daher ordentlich aufgestellt/befestigt/gesafed sein, und da es sich bei Nebelmaschinen um elektrisch betriebene maschinentechnische Einrichtungen handelt, greift für alles, was nicht von der BGV C1 erfasst ist, die BGV A3 (Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel), welche bei gewerblich genutzten elektrischen Geräten (und dazu gehört ausser das Material der Ton- und Licht-Vermieter auch das Zeugs von der Hitschi-Flitschi-rollenden Disco) in §5 vorschreibt, daß die Geräte

    1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instand-setzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und

    2. in bestimmten Zeitabständen

    auf ihren ordnungsgemäßen Zustand durch eine Elektrofachkraft geprüft werden müssen. Diese Prüfungen müssen darüber hinaus vom Prüfenden (mindestens eine Elektrofachkraft) und vom Besitzer dokumentiert werden. Ergänzung: Eine Elektrofachkraft prüft das Gerät, bringt den lustigen Prüfaufkleber an, erstellt ein Prüfprotokoll, welches vom Prüfer und vom Prüfauftraggeber unterschrieben sein muss und welches Prüfer und Prüfauftraggeber jeweils abheften und auf Verlangen vorlegen müssen (Dokumentationspflicht).

    Die Nebelfluid muss nicht nach BGV C1 - ist ja keine Maschinentechnische Einrichtung - und auch nicht nach BGV A3, geprüft werden, da die Nebelfluid keinen Netzstecker besitzt.

    Aber da Nebelfluide gemäß DIN/VDE 0700 Teil 240 Abschnitt 32.1 gar keine Gefahrstoffe enthalten dürfen, ist auch kein Sicherheitsdatenblatt für Nebelfluide erforderlich.

    Das bedeutet also für uns: Nur für den unwahrscheinlichen Fall, daß wir einen Gefahrstoff in unsere Nebelfluid einbringen (z.B. Benzin, Öl, Bremsflüssigkeit, Aceton, Petroleum, Heizöl und noch vielen anderen Chemieabfall), müssen wir nach EU-Recht bzw. GefStoffV zwingend ein Sicherheitsdatenblatt beifügen. Dann dürfen wir unser gepanschtes Fluid aber gar nicht mehr als Nebelfluid einsetzen, da DIN/VDE 0700 Teil 240 Abschnitt 32.1 es strikt verbietet.

    Fazit: Alles Quatsch, was dieser Hersteller da behauptet, es ist ein reiner Marketing-Gag, und manch Kopfloser bezahlt auch noch teuer dafür.

    Warum gibt es dann aber Hersteller, die ihren Fluiden ohne irgendeine rechtliche Verpflichtung ein Sicherheitsdatenblatt beifügen?

    Ganz einfach: Ich selbst weiss, was in Nebelfluid drin ist - und muss von vernebelter Atmosphäre weder husten, noch wird mir schlecht oder sonstwas. Und ich denke, die anderen Kollegen aus der Branche wissen das auch.

    Aber unser lieber Veranstaltungsgast Frau Karina Dummdreist (Name geändert) sieht, da ist ja Nebel, ihr Gehirn sagt ihr, das kann nicht gut sein, und gibt der Lunge den Befehl zu husten, und dem Magen die Anweisung, das Essen noch mal durch den Kopf gehen zu lassen... Frau Dummdreist kommt dann mit nem Anwalt und will von dem, der auf den Nebelknopf drückte, Geld haben, weil der sie angeblich vergiftet hat.

    Und genau für diesen Fall, daß Frau Dummdreist einen Richter findet, der ihr zuhört, gibt der Hersteller dem beklagten Nebelknopfdrücker den Zettel in die Hand, der belegt, daß da gar nix schlimmes drin gewesen ist.

    Wir sollten echt aufpassen, daß sinnvolle Sicherheitsstandards und deren Fachbezeichnungen nicht für solche Einfälle irgendwelcher hirnlosen Marketing-Spinner missbraucht werden, denn sonst haben wir wieder eine fast wertlose Sicherheitsbezeichnung wie z.B. das "GS"-Zeichen am Bein, mit dem einige Hersteller Sicherheit für das ganze Produkt vorgaukeln, obwohl nur ein darin verbauter Kabelbinder tatsächlich mal geprüft und für gut befunden wurde.

    Edit: Missverständliche Formulierung geändert

  • BGV-C1-Nebelmaschinen

    • christian_thomas
    • 6. Dezember 2007 um 00:15
    Zitat von "mringhoff"


    Das wäre doch zu einfach :)

    .

    Isses aber leider: Berufsgenossenschaft = nicht für Gäste, sondern nur für Beschäftigte= versicherte Arbeitnehmer.

    Wir sind uns darüber doch einig, das das, was für Arbeitnehmer gut ist, für Gäste nicht schlecht sein muss, und daher im Falle des Falles ein Richter zur Urteilsfindung auch die BGV heranziehen wird. Ob er das darf oder nicht, entscheidet dann die nächste Instanz ;)

  • Die Hochzeit im Wandel der Zeit

    • christian_thomas
    • 5. Dezember 2007 um 21:36

    Vor der Hochzeit:

    Sie: Ciao Süsser!

    Er: Na endlich, ich habe schon so lange gewartet!

    Sie: Möchtest Du, dass ich gehe?

    Er: NEIN! Wie kommst du darauf? Schon die Vorstellung ist schrecklich für mich!

    Sie: Liebst Du mich?

    Er: Natürlich! Zu jeder Tages- und Nachtzeit!

    Sie: Hast Du mich jemals betrogen??

    Er: NEIN! Niemals! Warum fragst Du das?

    Sie: Willst Du mich küssen?

    Er: Ja, jedes Mal, wenn ich Gelegenheit dazu habe!

    Sie: Würdest Du mich jemals schlagen?

    Er: Bist Du wahnsinnig? Du weißt doch wie ich bin!

    Sie: Kann ich Dir voll vertrauen?

    Er: Ja.

    Sie: Schatzi...

    Sieben Jahre nach der Hochzeit:

    .
    .
    .
    .
    .
    .
    .
    .
    .

    Text einfach nur von unten nach oben lesen ...!

  • BGV-C1-Nebelmaschinen

    • christian_thomas
    • 5. Dezember 2007 um 21:32
    Zitat von "mringhoff"

    Nun, so gesehen dürften ja Nebelmaschinen auch StGB-konform, ... sein oder?

    [OT][IRONIE]
    Hmm, angenommen, ich klaue nem Polizisten seine neue blaue Uniform und verwende eine BGV C1 geprüfte Nebelmaschine mit BGV C1 geprüftem Fluid und BGV C1 geprüfter Nebelausstoßmenge, um mich durch Unsichtbarwerden der Strafverfolgung zu entziehen, ist das dann StGB-Konform?

    Muss die Nebelmaschine wegen Beihilfe oder Strafvereitelung in den Knast, wenn man sie beim Nebeln erwischt?[/IRONIE][/OT]

  • BGV-C1-Nebelmaschinen

    • christian_thomas
    • 5. Dezember 2007 um 21:19
    Zitat von "toko"

    naja also die BGV C1 Prüfung ist doch ganz einfach immer wenn fremde Personen gefärdet werden können also Gäste oder Mitarbeiter ..

    Falsch, ganz eindeutig. Bei den ganzen Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geht es ausschließlich um berufsgenossenschaftlich versicherte Arbeitnehmer.

    Oder anders gesagt: Solange das herabstürzende Truss oder die Nebelmaschine nur dem Chef oder Gästen auf die Rübe knallt, ist es der BG egal, weil Gäste und oft auch Chefs nicht über die BG versichert sind.

    Aber bitte jetzt nicht sagen "Lass das Safety ab, da rennen eh nur Gäste rum... ;)

    Ich frage mich aber gerade, wo ich verdampfte Nebelfluid gemischt mit Luft und Feuchtigkeit derselben chemisch einzuordnen habe. Ist das dann ein Gasgemisch?

  • Traversenlifte und BGV C1

    • christian_thomas
    • 5. Dezember 2007 um 20:13

    Sorry Kollegen,

    ich habe gerade Langeweile und lese auch in diesem Thread...

    Da schreibt jemand:

    Zitat

    Müssen Produkte beim Inverkehrbringen eine BGV C1-Zertifizierung haben ...

    Ich finde, das ganze Thema " BGV C1-Zertifizierung " missverständlich ausformuliert, denn es liest sich so, als würde die Berufsgenossenschaft Prüfplaketten vergeben.

    Die BG prüft und zertifiziert nämlich nichts, und jemand Anderes als die BG kann ja wohl dann auch keine BGV C1-Zertifizierung durchführen.
    Die Berufsgenossenschaften sagen aber lediglich über die BGV`s, was geprüft werden muss, um dem Arbeitsschutz zu entsprechen.

    Prüfen kann ja nur ein Sachverständiger, in dem er grob gesagt aussagt "Das von mir geprüfte Gerät xy, Fabriknummer, Bauart soundso, entspricht... dem Stand der Technik / Vorschriften".

    Beispiel aus dem Elektrobereich: Die BGV A3 sagt, dass elektrische Betriebsmittel... die von Beschäftigten benutzt werden... in technisch einwandfreiem Zustand sein müssen... und bezieht sich dann auf die DIN VDE 0701 / DIN VDE 0702, welche wiederum sagt, wie das elektrische Betriebsmittel beschaffen sein / geprüft werden muss. Die eigentliche Prüfung des Gerätes führt dann nicht die BG durch, sondern eine sachkundige Elektrofachkraft, welche dann auch das Prüfergebnis dokumentieren und dafür geradestehen muss.

    Wer kann denn mal dazu eine verlässliche Auskunft geben?

  • am heufigsten korigierte frequenzen

    • christian_thomas
    • 5. Dezember 2007 um 15:37

    Hallo Leute!

    Kommt jemand in dieses Forum und stellt eine Frage, weil er sich mit irgend etwas nicht so gut auskennt, kommen so sicher, wie in der Kirche das "Amen" irgendwelche Leute und schreiben unsachlichen Stuss dazu.

    Wenn ein Azubi seinen Meister etwas fragt, glaubt Ihr, der Meister sagt dann zum Azubi den selben unsachlichen Stuss?

    Manches Mal, wenn ich hier so mitlese, frage ich mich, was bei manchem "Experten" im Kopf vorgeht, und ob betreffende Experten nicht vielleicht doch mal zu einem "Experten für Kopf" hingehen sollten, und sich dort einen "DummspruchEqualizer" kaufen?

    Da kann man dann nämlich geistigen Dünnpfiff großzügig wegfiltern...

  • Wurst Werner gründet "W.U.R.S.T. Audio™"

    • christian_thomas
    • 21. April 2007 um 15:26

    Hier der Film von der ersten Erprobung der neuen H.A.M.S.T.E.R bei einem Live-Konzert:

    http://www.youtube.com/watch?v=XvAo4j-RdZA

  • Wurst Werner gründet "W.U.R.S.T. Audio™"

    • christian_thomas
    • 13. April 2007 um 09:48
    Zitat von "Manuela"

    und kein Geschrei bezüglich fehlenden Safetys, ungeerdetem Schutzgitter und Treppe / Podeste ohne Handlauf ? Nachweis der Abscherbelastung einer Popniete in Flugmontagen ? Nenn es W.U.N.D.E.R :lol:

    DAS wurde alles durch IHK-geprüften V.E.R.A.N.S.T.A.L.T.U.N.G.S.T.E.C.H.N.I.K.E.R.M.E.I.S.T.E.R in der Gefährdungsbeurteilung als unbedenklich eingestuft - aufgrund der Ausmaße der einzelnen Bühnen sind nicht ein mal Notausgänge vorzusehen - ferner werden die bühnentechnischen Einrichtungen ausschließlich durch unterwiesene Personen benutzt.

    Sogar ein Umstürzen wird durch die fünf Kunststoffgurte im Oberen Bereich verhindert - auch eine Abnahme der Spielstätte durch die F.E.U.E.R.W.E.H.R erfolgte problemlos, da auf der Szenenfläche nicht geraucht wird.

    Was soll also diese Kleinkrämerei frei nach "Die zwei Glorreichen sieben - Alles falsch gebaut"?

  • Wurst Werner gründet "W.U.R.S.T. Audio™"

    • christian_thomas
    • 12. April 2007 um 21:20

    ups...

  • Wurst Werner gründet "W.U.R.S.T. Audio™"

    • christian_thomas
    • 12. April 2007 um 20:01
    Zitat von "cyberlight"


    16,7 Hz (wie es neuerdings heißt), ist kein Problem, der Strom auch nicht, aber 380V könnte problematisch werden.


    Die größte Effizienz erreicht er aber bei 16,7 :wink:
    Außerdem ist ihm bei der Frequenz die Impedanz völlig egal. (>0,4 Ohm wäre nett, sonst wird die Zuleitung warm)

    Kleiner Tipp für die Forschungsabteilung:
    Wenn man den Wasserkühler weglässt, hat man gleich den Grill dabei.
    Außerdem kann man an jedem Stellwerk auch Gleichstrom bekommen.

    UVP (mit Grill): 1888,82€, edit: 690€ VK
    HEK: 1xx,xx€ zzgl. Wurststeuer

    Alles anzeigen

    Komm, die 0,05 Hz machen den Fallschirm von Herrn Möllemann nicht weiter auf.

    Aber die Idee mit dem fehlenden Wasserkühler hat unbestreitbare Vorteile, da ein Grill sehr wichtig ist.

    Allerdings steckt W.U.R.S.T-Audio so wie ich zu hören glaube, mit einer Ronnenburger Nebelanlagenentwicklungsfirma in Verhandlung - will man doch den Veranstaltungstechniker von zusätzlichem Ballast befreien und eine Bühnentaugliche Nebel-Version mit anbieten. Und dazu braucht man halt die Wasserkühlung, da bei zu geringer Luftfeuchtigkeit kein Nebel möglich ist.

    Man darf gespannt die weitere Entwicklung abwarten.

  • Wurst Werner gründet "W.U.R.S.T. Audio™"

    • christian_thomas
    • 12. April 2007 um 19:30
    Zitat von "rockline"

    Herrrrrrrrrrrrrrrrrlich.............. :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Wurst......Du bist lustig!
    Zeigst die absolut geheimgehaltene PLS-2008 Neuheit hier im www! Sozusagen inkognito aus der Hüfte mit dem Cybershot geschossen - unbemerkt von unserem Werksschutz :D

    Ein relativ untauglicher Versuch, eine Veröffentlichung über Erlkönige ad absurdum zu führen. Bekannt schon seit den frühen 60ern, als Porsche seinen 911er in ein Opel-Kadett-A-Blechkleid steckte und testete!

    Und der Werkschutz? Pennt entweder, oder guckt alte DollyBuster-Filme!

    Da ein User technische Daten forderte, will ich mal das bei meinem Besuch in der W.U.R.S.T-Entwicklungsabteilung industriespionierte Material bekanntgeben.

    Hier die neue, absolut geheime W.U.R.S.T - LineArray-Systemendstufe, welche nicht nur Verleihbetriebe, sondern auch Hands erfreuen dürfte:


    Technische Daten:

    W.U.R.S.T-2-Kanal-Systemendstufe "P.A.U.E.R-2240" 2x2240W-8 Ohm, 19", Front Alu-gebürstet

    Das ideale Kraftpaket für kleinere Events revolutioniert alles bisher dagewesene!

    stabiles 19” Stahl-Gehäuse, 2HE, Front Alu-gebürstet

    druckvolle 2 x2240W RMS an 8 Ohm
    druckvolle 2 x4480W RMS an 4 Ohm
    druckvolle 2 x8960W RMS an 2 Ohm
    druckvolle 2 x17920W RMS an 1 Ohm

    Kurzschlussfest und unkaputtbar!

    Frequenzbereich 20-65.000Hz

    Klirrfaktor <0,1%
    Signal/Rauschabstand 156 dB
    getrennte Pegeleinsteller für Volume Links/Rechts
    Peak und Protection LEDs
    frontseitiger Einschalter

    Die Revolution:
    rückseitig eingebaute Hochleistungs-Wasserkühlung mit oben aufliegendem Füllstutzen ohne lärmenden Lüfter, daher sehr geräuscharm

    Da die Systemendstufe wassergekühlt und somit Wassergefüllt ist, gibt es gerade im Open-Air-Betrieb keinerlei Probleme bei plötzlich auftretenden Wassermassen wegen Regen oder einsetzender Flut!

    Gewicht nur 18 kg durch W.U.R.S.T-Spezialnetzteil
    Stromversorgung: 380 V / 95 A / 16 2/3Hz

    Eingang über Polklemmen, XLR

    Lautsprecheranschluss über vergoldete Polklemmen
    Abmessungen B x H x T: 480 x 95 x 270 mm

    Um das gerade im Livebetrieb gefürchtete 50Hz-Brummen auszuschließen, wurde ein revolutionäres Netzteil in 16 2/3 Hz-Technologie entwickelt, denn wo keine 50 Hz im Netz, auch kein 50 Hz-Brummen!

    Diese 16 2/3 Hz-Technik ist z. B. bei der Deutschen Bahn bereits seit vielen Jahren erfolgreich und sehr störungsarm im Einsatz

    Ein Spezialwandler 50 Hz --> 16 2/3 Hz zur Versorgung der Endstufe am Haushaltsnetz wird mit angeliefert.

    Für das H.A.M.S.T.E.R-System im Open-Air-Betrieb ist sogar ein biomechanisches, sehr Umweltfreundliches 16 2/3 Hz - Spezialaggregat erhältlich, welches alles bisher dagewesene in den Schatten stellt.
    So werden die Betriebsstoffe für das Aggregat selbsttätig aus dem Körnersilo geholt und in Kilowatts umgesetzt. Es ist aber alternativ auch ein Betrieb mit Rapsöl möglich.

    Der Preis der SystemEndstufe soll sich laut Entwicklerangaben im Bereich um 690 Euro bewegen - ist also durchaus konkurrenzfähig gegenüber veralteten Endstufen aus landläufig bekannten Quellen. Da die Chinesen nicht über das technische Know-How verfügen, um die H.A.M.S.T.E.R-Systemendstufen nachzubauen, wird es auch keine Probleme durch Produktpiraterie geben.

    In Vorbereitung ist noch eine weisse Serie, welche K.N.U.T heissen wird. Nähere technische Angaben, Zeichnungen, Schaltunterlagen... hierzu werden gerade online aus dem Computer der W.U.R.S.T-Entwicklungsabteilung entwendet.

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