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  2. mirschinka

Beiträge von mirschinka

  • Eingehungsbetrug

    • mirschinka
    • 23. Dezember 2007 um 14:02

    Wenn keinerlei Zahlung kommt, dann fragt der Sta erfahrungsgemäß nicht nach den Gründen. Auch das nicht zahlen wollen ist Eingehungsbetrug. Laut der Schilderung gibt es hier keinen Spielraum. Im Zweifel erstmal anzeigen, es kostet nichts und hilft meist viel ;)

  • Eingehungsbetrug

    • mirschinka
    • 22. Dezember 2007 um 17:07

    Wenn Du einen Vertrag hast und keinerlei Zahlung geflossen ist, dann gehe davon aus das der gute Herr nie vorhatte die Leistung zu bezahlen. Gehe zur Polizei und mache eine Anzeige wegen Eingehungsbetruges. Das kostet Dich keinen Cent und der Staatsanwalt kümmert sich drum, bei dem nutzt dann auch nicht mehr das berühmte Hände heben. Außerdem ist der Vorfall gleich noch als unerlaubte Handlung aktenkundig geworden, was Deine Forderung im Falle einer Insolvenz des Herrn vor der Restschuldbefreiung schützt. Außerdem werden laut meinen Erfahrungen die Leute sehr schnell rege wenn der Staatsanwalt anklopft...

  • Fast ganzes Lager unterschlagen - Fieberbrunn/Österreich

    • mirschinka
    • 26. April 2006 um 15:47

    bitte bitte, keine Ursache!

    es ist richtig das das Forum für sowas da ist, aber dann müssen die Mitglieder auch wissen um welche Geräte es geht. Also das nächste mal gleich richtig, bei sowas ist Zeit Geld...

  • Fast ganzes Lager unterschlagen - Fieberbrunn/Österreich

    • mirschinka
    • 26. April 2006 um 14:53

    Und Du meinst jetzt dass jeder bei Dir die Liste abfragt? Träum weiter!!!

    Stell die Liste rein oder lass so ne Beiträge...

  • LSV Hamburg und Herr Paul Schmahl vor dem Offenbarungseid?

    • mirschinka
    • 16. März 2006 um 09:46

    Da Du ja scheinbar alles besser weist, versuche es einfach in der Praxis. Ich wünsche Dir viel Spass...

    PS: es gibt einen Unterschied zwischen Internetschlaumeiern (ich hab da was gelesen...)und der Realität...

  • LSV Hamburg und Herr Paul Schmahl vor dem Offenbarungseid?

    • mirschinka
    • 16. März 2006 um 09:22

    Das Protokoll wird dem Beklagten und dem Kläger so ziemlich gleichzeitig und meist innerhalb von 4 Wochen zugesandt. Eine vollstreckbare Ausfertigung (Kostenfestsetzungsbeschluss/rechtskräftiges Urteil, und das brauche ich zur Zwangsvollstreckung welche ja offenbar schon fruchtlos durchgeführt wurde ) gibt es erst bei Rechtskräftigkeit. Und ohne eine vollstreckbare Ausfertigung macht ein Gerichtsvollzieher keinen Finger krumm...

  • LSV Hamburg und Herr Paul Schmahl vor dem Offenbarungseid?

    • mirschinka
    • 16. März 2006 um 08:07

    @ PrianBor: Du gibst genau das wieder was ich sagte, der Beklagte (LSV) hat 2 Wochen nach dem VU Zeit in Einspruch zu gehen. Mit einer Begründung natürlich, was aber nicht schwer fallen sollte da ja nach Ansicht des Beklagten die Klage abgewiesen werden sollte!!! Wenn der Beklagte das versäumt wird das Urteil natürlich rechtskräftig. Ich weis jetzt nicht wie Du darauf kommst das Herr Schmahl Recht hat? Es gibt Fristen die man einhalten sollte (vor allem wenn man sich Erfolgschancen ausrechnet) und wenn man dies nicht macht kann das nicht dem Kläger zur Last gelegt werden.

    Mirschinka
    Neusalza19
    02625 Bautzen

  • LSV Hamburg und Herr Paul Schmahl vor dem Offenbarungseid?

    • mirschinka
    • 15. März 2006 um 20:38

    Ich kenne zwar den genauen Sachverhalt nicht, aber was für einen Grund sollte es für den Beklagten (LSV) geben nicht vor Gericht zu erscheinen wenn man sich ja ach so sicher ist. Außerdem soll es in Deutschland spezielle Berufsgruppen (Anwälte nennen die sich wenn ich mich nicht irre...) geben die einen vertreten. Und selbst wenn ein Versäumnissurteil aus was für Gründen auch immer gefällt wurde, so hat man meines Wissens nach 2 Wochen Zeit um in Widerspruch zu gehen. Gerade WENN man sich seiner Sache sicher ist!!!!
    Also ich halte diese Erklärung für "an den Haaren" herbeigezogen....

    Sie können übrigens ruhig zu den anderen Behauptungen Stellung beziehen, da sich die Staatsanwaltschaft diese Behauptungen mit Sicherheit gerichtsverwertbar gesichert hat (wenn Sie überhaupt Anzeige erstattet haben). Oder sollte das nur ein Trick sein damit nicht noch andere Kunden ihre eventuell schlechten Erfahrungen posten?

  • Warnung vor Ebay Verkäufer 123nienchen

    • mirschinka
    • 28. Februar 2006 um 08:31

    marco6s: Bei dem Verkäufer handelt es sich eindeutig um einen Händler (kleiner Wink an alle Abmahner :wink: , deshalb hast Du ein Rückgabe- und Widerrufsrecht. Widerrufe ordendlich Dein Gebot und falls doch eine schlechte Bewertung kommt forderst Du die Löschung dieser. Ist kein Problem, da gibt es auch schon Referenzurteile.

  • Warnung vor Ravemaster (user)

    • mirschinka
    • 13. Februar 2006 um 08:09

    welche Qualität erwartest Du von einem Bastler der sich mit dem Namen Ravemaster schmückt ?!?!?!?!?

  • Audio Börse, Hr Ulrich Lüsebrink wieder vor Rechtsanwalt

    • mirschinka
    • 29. November 2005 um 10:26
    Zitat von "Mirschinka"

    werden wir erstmal sehen, Anzeige ist ja gegen unbekannt. Allerdings habe ich die genauen Zeiten notiert und wenn sich sowas häuft interessiert das einen Staatsanwalt schon. Außerdem habe ich in meinem Beitrag nicht behauptet, dass es Herr Lüsebrink war. Bezüglich dieser mehreren "zufälligen" zeitlichen Übereinstimmungen soll sich jeder selbst ein Bild machen. Falls es jedoch hier Leute geben sollte die ebenfalls von solchen "Zufällen" heimgesucht wurden, so bitte ich diese sich bei mir per pn zu melden. Diesem Forum nach ist er ja ettlichen auf die Füße getreten...

  • Audio Börse, Hr Ulrich Lüsebrink wieder vor Rechtsanwalt

    • mirschinka
    • 29. November 2005 um 10:13

    wern wir sehen, ist ja erstmal gegen unbekannt. Wäre nur verwunderlich wenns mehrere betrifft ...

  • Audio Börse, Hr Ulrich Lüsebrink wieder vor Rechtsanwalt

    • mirschinka
    • 29. November 2005 um 07:46

    Hast Du Hoffnung das er antwortet?

    Ich habe auch gerade einen kleinen Rechtsstreit mit Ihm. Kurz nachdem ihm das erste Schreiben meines RA zugestellt wurde bekam ich einen "anonymen" Anruf das man mich bis aufs letzte verklagen will.
    Letzten Samstag bekam er dann die Ladung zur Verhandlung und ich hatte promt an diesem Tag wieder einen anonymen Drohanruf, von wegen ich kriege zuhause "Besuch". Bin mal gespannt was der Staatsanwalt dazu sagt. Ist ja neuerdings eine Straftat...

    Mirschinka
    Neusalzaer Strasse 19
    02625 Bautzen

  • BranchenKl...

    • mirschinka
    • 22. November 2005 um 10:12

    Aja, die Mallorca-Masche....

    Arglistige Täuschung, ist bei Gerichten nicht gern gesehen ;)

    Allerdings ziehen die fast nie vor Gericht. Außer vielen bösen Mahnschreiben und max. einem Mahnbescheid gegen den man Widerspruch einlegt passiert da nicht viel mehr. Vor allem wenn Du mehrere Zeugen/Geschädigte nachweisen kannst.

    Jens Mirschinka
    Neusalzaer 19
    02625 Bautzen

  • Warnung vor Martin Richter aus München.

    • mirschinka
    • 10. September 2005 um 15:12

    Richtig, anstelle irgendwelcher Ausreden wäre hier wohl eher eine Überweisungsbestätigung angebracht. Eventuell hat die "Buchhaltungsfirma" ja falsch überwiesen und jetzt freut sich ein anderer. Was übrigens immernoch das Problem des Schuldners ist!!!

    Mirschinka
    Neusalzaer 19
    02625 Bautzen

  • Leasing abgelehnt

    • mirschinka
    • 15. August 2005 um 08:35

    slaytalix: Sie haben Post :)

    An alle anderen: wenn jemand was leasen will kann er sich an mich wenden.

    Grüße

  • Preise für Amps ???

    • mirschinka
    • 30. März 2005 um 01:50

    Ich habe hier noch ein paar Amps rumliegen von denen ich mich trennen möchte. Alles gebraucht, aber funktionstüchtig. Leider habe ich derzeit keine Vorstellungen was mann für sowas noch nehmen kann. Vielleicht kann mal jemand derzeitig real erzielbare VK-Preise posten. Es handelt sich um folgende:

    2x Peavey CS-400 alte Serie (1x mit DDT)
    1x Zeck Powerhorse AP-1500
    1x MEK irgendwas mit 900 :) (3HE Amp lüfterlos mit 2x450 Watt)
    1x Crest VS-900
    1x Sherwood DAX-7500

  • Fernabsatzgesetz § 312 BGB

    • mirschinka
    • 29. März 2005 um 12:30

    Wenn der Hersteller das angibt, macht er das weil er seinen Waren vertraut (sollte er jedenfalls *g*) und es ist eine FREIWILLIGE Serviceleistung des Herstellers. Wenn dann was schiefgeht könnt Ihr auf den Hersteller zurückgreifen. Kritisch wird es wenn man als Händler weis das Hersteller xy sich auf die 6Monate beruft, man selbst aber 24 Monate irgendwo angegeben hat. Diverse Computersachen kaufe ich nur noch bei ebay weil dort einige Powerseller aus Unwissenheit 24Monate angeben wobei ich weis das der jeweilige Hersteller mach 6 Monaten Stress macht. Ist dann das Problem des Händlers.

    Hart aber Ungerecht :)

  • Rechtsformen engl. Ltd vs GmbH

    • mirschinka
    • 29. März 2005 um 12:25

    Du meinst die Durchgriffshaftung. Greift nur wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Außerdem gibt es angestellte Geschäftsführer (einfach einen der Mitarbeiter aussuchen), aber nicht vergessen das sie nicht uneingeschränkt Entscheidungsberechtigt sein dürfen.

  • Fernabsatzgesetz § 312 BGB

    • mirschinka
    • 27. März 2005 um 22:55

    Das einige Kunden das ausnutzen ist klar, nur wenn die zurückgegebenen Sachen Gebrauchsspuren aufweisen welche nicht von vorsichtig auspacken, Stecker rein und gucken wie es geht und sofort wieder vorsichtig einpacken kommen, kann man den Erstattungspreis entsprechend mindern.

    Und wie ich oben schon schrieb: Niemand hat in D 24 Monate Garantie, es sei denn der Händler/Hersteller ist so blöd und schreibt das. Nach wie vor hat man 6 Monate Garantie (wie früher) und danach 18 Monate Gewährleistung mit Beweislastumkehr.

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