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Eingehungsbetrug

  • mirschinka
  • 22. Dezember 2007 um 17:07
  • mirschinka
    Beiträge
    45
    • 22. Dezember 2007 um 17:07
    • #1

    Wenn Du einen Vertrag hast und keinerlei Zahlung geflossen ist, dann gehe davon aus das der gute Herr nie vorhatte die Leistung zu bezahlen. Gehe zur Polizei und mache eine Anzeige wegen Eingehungsbetruges. Das kostet Dich keinen Cent und der Staatsanwalt kümmert sich drum, bei dem nutzt dann auch nicht mehr das berühmte Hände heben. Außerdem ist der Vorfall gleich noch als unerlaubte Handlung aktenkundig geworden, was Deine Forderung im Falle einer Insolvenz des Herrn vor der Restschuldbefreiung schützt. Außerdem werden laut meinen Erfahrungen die Leute sehr schnell rege wenn der Staatsanwalt anklopft...

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 23. Dezember 2007 um 12:29
    • #2

    Vorsicht mit Pauschalisierungen...

    Die Geschichte mit dem "Eingehungsbetrug" ist schon seit längerem in der Diskussion, weil hier die Kreditoren ein willkommenes Mittel sahen, ihren Forderungen auch in quasi verlorenen Fällen Nachdruck zu verleihen.

    Du musst dem Schuldner nachweisen können, das er Verbindlichkeit eingegangen ist im Wissen, sie nicht ausgleichen zu können.

    Fall "A":
    Jemand erhält eine Katalog-Ware gegen offene Rechnung, hat aber bereits 4 Monate vorher die EV abgegeben.
    Hier ist der Fall klar, ihm war schon vorher klar, das er die Rechnung nicht ausgleichen kann.

    Fall "B":
    Jemand erhält zum 28. des Monats regelmässig seine Gehaltszahlung.
    In Erwartung dieser erhält er am 27. eine bestellte Ware gegen offene Rechnung, aber am 30. wird ihm fristlos gekündigt.
    Kein Eingehungsbetrug, weil er zum Zeitpunkt der Lieferung von der Kündigung nichts gewusst hat.

    Diesen Umstand nachzuweisen, dürfte fallweise recht schwierig werden.

    Desweiteren sind mittlerweile die Gerichte mehrheitlich der Ansicht, das: "die staatsanwaltliche Strafverfolgung kein Rechtsmittel des Zivilrechts werden soll" und lehnen solche Strafanzeigen deswegen ab.

  • Partyambiente
    Beiträge
    89
    • 23. Dezember 2007 um 13:47
    • #3

    Hier gibts ja zwei Möglichkeiten: a) Der Veranstalter hat zwar Geld, will aber nicht zahlen oder b) Der Veranstalter ist nicht flüssig.

    Ich gehe mal von Fall b) aus - Keine Kohle im Rücken und dann einfach mal ein Event machen. Hopp oder Top. Ich denke das geht schon sehr Richtung "Eingehungsbetrug", da zum Zeitpunkt des Bookings nicht feststand, ob mit dem Event überhaupt Einnahmen erziehlt werden können.

    Mache ich dann demnächst auch so: Kaufe mir Technik für 50.000 Euro in der Hoffnung, daß ich Sie dann gut vermietet bekomme und entsprechende Umsätze generiere - sollte das fehlschlagen hat der Verkäufer halt Pech gehabt ...

    Habe Ihm jetzt eine letzmalige Zahlungsfrist bis 30.12.07 eingeräumt.

    Grüße,

    DJ Marc´US

    http://www.partyambiente.de

  • mirschinka
    Beiträge
    45
    • 23. Dezember 2007 um 14:02
    • #4

    Wenn keinerlei Zahlung kommt, dann fragt der Sta erfahrungsgemäß nicht nach den Gründen. Auch das nicht zahlen wollen ist Eingehungsbetrug. Laut der Schilderung gibt es hier keinen Spielraum. Im Zweifel erstmal anzeigen, es kostet nichts und hilft meist viel ;)

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