Das hat ein Kumpel auch schon versucht. ![]()
Zunächst mußt Du auch ein Vollgewerbe anmelden, um die Vorsteuer ziehen zu können, beim Kleingewerbe darfst Du keine UST ausweisen & auch keine Vorsteuer ziehen.
Die PA war aber damals 4 Jahre alt, nach dem er die Vorsteuer wollte & es gab Probleme.
Er war zum Zeitpunkt der Anschaffung "nicht unternehmerisch tätig" & hatte keinen Anspruch auf Erstattung der Vorsteuer.
Will man sich nur Hobby oder Liebhaberei ohne Gewinnerzielungsabsicht durch Erstattung der Vorsteuer finanzieren, wird das schwierig.
Am besten mal einen Steuerberater fragen. oder beim Finanzamt, wie weit die Anschaffung zurückliegen darf.
Dann die AfA (Absetzung für Abnutzung = Abschreibung) neu ansetzen auf 9 Jahre (108 Monate)
Natürlich kann auch Einiges einfließen, so daß man nicht von 0 auf 100 neu investieren muß.