nein.
du kannst eine anlage von einem akustiker einpegeln und verplomben lassen. (musst du in diesem falle sogar)
trotzdem ist vorsicht geboten. sollten sich nach dem einpegeln immer noch anwohner beschweren, kann man nachpegeln lassen. sollte das trotzdem nicht helfen und die anwohner beschweren sich weiterhin, nützt dir diese messung herzlich wenig., oder es ist so leise, dass es eher mit AUS vergleichbar ist.
mein tipp: erstmal die baulichen eigenschaften der entsprechenden location prüfen lassen. (schallbrücken, etc.) danach kann man erst sagen, ob es sinn macht in diesen räumlichkeiten "laute veranstaltungen" durchzuführen, bzw. ob es sich lohnt in die bauakustischen eigenschaften zu investieren.
ich habe es schon oft erlebt, dass leute dachten mit dem entsprechenden amtlichen wisch die freikarte zum disko machen bekommen zu haben.
die waren sehr traurig und meist pleite, nachdem die konzession entzogen wurde und häufige gerichtstermine ins haus standen.